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Investivlohn

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Investivlohn ist ein Teil des Arbeitsentgelts, der nicht an den Arbeitnehmer ausgezahlt, sondern sofort in eine Beteiligung am Unternehmen des Arbeitgebers oder an anderen Unternehmen umgewandelt wird.

Nach verschiedenen Konzepte werden im Rahmen eines Investivlohns ein Teil von zukünftigen Lohnerhöhungen über Belegschaftsaktien, Wandelanleihen, Aktiendepots oder überbetriebliche Kapitalanlagegesellschaften angelegt.


Investivlohn als Mitarbeiterkapitalbeteiligung

Der Investivlohn kann unterteilt werden in Modelle zur Gewinnabschöpfung (Prämien) und in Modelle der Unternehmensbeteiligung (Mitarbeiterkapitalbeteiligung). Bei den Modellen der Gewinnabschöpfung erhalten Mitarbeiter einen Grundlohn und je nach Gewinn des Unternehmens eine höhere Provision. Bei dem Investivlohn als Mitarbeiterkapitalbeteiligung beteiligen sich Mitarbeiter über Aktien oder Unternehmensanteile an dem Unternehmen.

Investivlohn als gewinnabhängige Prämienregelung

Der Investivlohn als gewinnabhängige Provision wurde insbesondere beim Unternehmen Allianz kritisiert, da viele Versicherunsberater nur einen geringen Grundlohn erhalten und die Prämie über die abgeschlossenen Versicherungsverträge erwirtschaften müssen.

Die Mitarbeiterkapitalbeteiligung ist im Osten Deutschlands recht erfolgreich umgesetzt worden.

Bestes Beispiel eines Investivlohnes ist die Gewährung von variablen Entgelten als Aktien, diese setzt voraus, dass jeder Mitarbeiter ein Aktien-Depot durch das Unternehmen eingerichtet bekommt. Überlicherweise weden 10 % des Gehalts in Unternehmensanteile ausgegeben.

Politische Diskussion

Der Investivlohn ist gegenwärtig auf der politischen Agenda der SPD und auch der CDU. Er gewann erneute Aktualität durch die Programmkonferenz der Sozialdemokraten am 25. November 2006 in Berlin. Als Modell findet der Investivlohn mittlerweile auch bei der CDU verstärkt Zustimmung und wird voraussichtlich auf deren 20. Bundesparteitag am 27. und 28. November 2006 in Dresden Teil der Diskussionen werden. Dort läuft er unter dem Begriff "Soziale Kapitalpartnerschaft".[1]

Die politische Diksussion wird weiter zeigen und hat gezeigt, dass die SPD mehr für Mitarbeiterkapitalbeteiligung steht und die CDU für größere, gewinnabhängige variable Lohnbestandteile, also Prämien. Investivlohn geht jedoch über bloße gewährung von Prämien hinaus und sieht die Beteiligung (Eigentümerschaft) der Mitarbeiter am Unternehen vor.

Prämienlohn erhöht die Mitbestimmung nicht, sondern macht den Mitarbeiter von der Gewinnsituation des Unternehmes abhängig; kritisiert wird hier, dass bei guten Ergebnissen von Tochtergesellschaften ein Miss-Management des Mutter-Konzerns die Mitarbeiter um ihre Prämie prellt. Der Investivlohn als Mitarbeiterkapitalbeteiligung bedeutet höhere Mitbestimmung, indem die Mitarbeiter Eigneranteile am Unternehmen durch ihren Lohn erwerben.

Geburtstagsaktie als bekanntes Beispiel

Ein bekanntes Beispiel ist dabei die Geburtstagsaktie, jeder Mitarbeiter erhält zu seinem Geburtstag eine Aktie des Unternehmens geschenkt, wie es mal bei dem Unternehmem Thyssen-Krupp-Stahl diskutiert wurde.

Investivlohn und Mindestlohn

Ein Investivlohn wird komplementär zur Einführung von Mindestlöhnen gesehen. Während Mindestlöhne eine feste Untergrenze des oft nach unten variablen Lohnniveaus bilden, ermöglicht ein Investivlohn die Beteiligung des Mitarbeiters am Kapital des Unternehmens z.B. durch Aktien oder GmbH-Anteile.

Aktien als geldwerter Vorteil

Erhält ein Angestellter im Rahmen eines gegenwärtigen Dienstverhältnisses unentgeltlich oder verbilligt Sachbezüge in Form von Vermögensbeteiligungen im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 bis 5 des Fünften Vermögensbildungsgesetzes, ist der Vorteil steuerfrei, soweit er nicht höher als der halbe Wert der Vermögensbeteiligung ist und insgesamt 135 Euro im Kalenderjahr nicht übersteigt.


Siehe auch

Literatur

  • Eschenbach, Rüdiger / Heering, Walter: Mitarbeiterkapitalbeteiligung - Managementkonzepte und innovative Beteiligungsformen, in: Management-Wissen Führungskompetenz, Metropolitan-Verlag, Düsseldorf 2001, S. 199-215.
  • Fiedler-Winter, Rosemarie: Innovative Mitarbeiterkapitalbeteiligung - Der Königsweg für die Wirtschaft, Lech 1998.
  • Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung (Hrsg.): Mitarbeiterbeteiligungen am Produktivvermögen - Ein Wegweiser für Arbeitgeber und Arbeitnehmer, Bonn-Berlin 1998.

Quellen

  1. Soziale Kapitalpartnerschaft – für mehr Arbeitnehmerbeteiligung an Gewinn und Kapital (PDF), Antrag des Bundesvorstandes der CDU Deutschlands an den 20. Parteitag am 27./28. November 2006 in Dresden