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Baugrund

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Mit Baugrund bezeichnet man im Bauwesen fachsprachlich die für die Errichtung eines Bauwerks und dessen Gründung (Fundamentierung) bestimmte Auflagerfäche. Baugrund ist in diesem Zusammenhang weder eine Synonym, noch eine Kurzform von Baugrundstück, sondern zielt auf den jeweiligen Boden, als Teil der Erdkruste, des Grunstücks ab.

In Mitteleuropa sind bei der Errichtung von Gebäuden Ausschachtungsarbeiten notwendig, um die Frostsicherheit der Gründung zu gewährleisten. Vor dem Beginn der Bauarbeiten wird in der Regel der Mutterboden, die oberste 20-40 cm dicke humose Erdschicht, abgetragen. Dieser wird oft auf der Baustelle gelagert und nach Abschluss der Bauarbeiten wieder aufgebracht.

Als gewachsener Boden wird der natürlich anstehende, an Ort und Stelle entstandene Boden bezeichnet. Im Gegensatz dazu wird ein durch Menschen eingebauter Boden als Auffüllung bezeichnet.

Ist die zulässige Belastbarkeit des Baugrundes insgesamt nicht ausreichend, besteht durch einen Bodenaustausch oder Sondergründungsmaßnahmen die Möglichkeit, eine tragfähige Grundlage für die Fundamente zu schaffen. Hier ist z. B. die Pfahlgründung als prominentester Vertreter der Tiefgründung zu nennen.

Bodengüte nach DIN 1054

Für die Qualität des Baugrundes ist die Bodengüte ausschlaggebend. Nach DIN 1054 unterscheidet man im wesentlichen drei Bodengüten:

  • Fels ist in unverwittertem Zustand sehr fest und hoch belastbar. Die für die Errichtung von Bauwerken notwendigen Vorbereitungsmaßnahmen können jedoch sehr kostspielig sein (Sprengung).
  • Bindiger Boden ist ein Boden mit hohem Anteil (>40 %) an Ton oder Schluff (umgangssprachlich als Lehm bezeichnet). Bindige Böden haben unter Umständen eine inhomogene Struktur und setzen sich daher unter Druckbelastung unregelmäßig. Je nach dem Anteil von Ton und Schluff sind diese Böden auch schlecht wasserdurchlässig. Wasser kann sich sammeln, verringert die Tragfähigkeit und staut sich an den Bauwerksaußenseiten auf. Außerdem reagiert der Boden empfindlich auf Frost. Tonminerale neigen unter Einfluss von Wasser außerdem zum quellen bzw. schrumpfen. Bindiger Boden setzt sich sehr langsam; daher können noch Restsetzungen nach Fertigstellung des Bauwerks auftreten, die zu Schäden führen können.
  • Nicht bindiger Boden ist ein Boden mit einem Anteil an Feinkorn von unter 40 %, zum Beispiel sandige oder kiesige Böden. Entgegen dem Sprichwort ("auf Sand gebaut") handelt es sich hierbei meist um guten Baugrund. Die resultiert aus zum Einen aus der relativ hohen Wasserdurchlässigkeit, so dass sich keine Stau- und Sickerwässer bilden können.Zum Anderen erfolgen Setzungen in der Regel gleichmäßig, so dass Bauschäden unwahrscheinlich sind. Außerdem setzt sich der Boden so schnell, dass die Setzungen bereits während der Rohbauphase abgeschlossen sind. Bei ungenügend hoher Lagerungsdichte oder dem Vorhandensein von humosen Anteilen können aber auch bei einem solchen Boden Schäden nicht ausgeschlossen werden.

Baugrunduntersuchung

Zur Planungsphase eines Gebäudes gehört stets eine Beurteilung der Bodengüte, da diese auch für die Dimensionierung und Auslegung der Fundamente, also das Gründungskonzept, ausschlaggebend ist. Ist die Tragfähigkeit im Bereich des Gebäudes sehr unterschiedlich, ergeben sich häufig Probleme wie Risse durch ungleichmäßige Setzung.

Die Tragfähigkeit des Bodens kann im Rahmen einer Baugrunduntersuchung ermittelt werden. Hierbei wird mittels Rammsondierungen nach DIN EN ISO 22476-2 die Lagerungsdichte nicht bindiger Böden bzw. die Konsistenz bindiger Böden ermittelt. Weitere eventuell erforderliche bodenmechanische Parameter können in Laborversuchen bestimmt werden. Direkte Baugrundaufschlüsse durch Bohrungen geben zusätzlich die Abfolge und Mächtigkeit (Dicke) der einzelnen Bodenschichten wieder. Im Zuge dieser Untersuchungen kann außerdem der aktuelle Grundwasserstand eingemessen werden. Aus den Sondierergebnissen und seinen regionalgeologischen Kenntnissen kann ein Sachverständiger für Geotechnik (Baugrundgutachter) die zulässigen Belastungen des Baugrundes und die zu erwartenden Setzungen rechnerisch ermitteln. Art und Umfang der Untersuchungen regelt DIN 4020 (geotechnische Untersuchungen für bautechnische Zwecke).