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Parlamentarisches Patenschafts-Programm

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Das Parlamentarische Patenschafts-Programm (PPP) ist ein einjähriges Jugendaustauschprogramm, dass 1983 durch den Kongress der Vereinigten Staaten von Amerika und den Deutschen Bundestag ins Leben gerufen wurde. Das PPP hat über den kulturellen Austausch eine Vertiefung der Freundschaft zwischen den USA und Deutschland zum Ziel. Zurzeit verbringen ca. 350 deutsche Schüler und junge Berufstätige ein Jahr in den Vereinigten Staaten.

Dieser Artikel beschäftigt sich nur mit der deutschen Programmseite. Das Pendant auf amerikanischer Seite ist der Congress-Bundestag Youth Exchange (CBYX).

Datei:18 ppp dc.jpg
18. PPP für junge Berufstätige von dem U.S. Congress

Historie und Namensgebung

Im Jahre 1683 landeten erstmals deutsche Familien in den Vereinigten Staaten. Die Einwanderer mennonitischen Glaubens gründeten die Siedlung Germantown in Pennsylvania. Zum 300. Jahrestag dieser ersten deutschen Einwanderung riefen die Regierungen Kohl und Reagan 1983 das Parlamentarische Patenschafts-Programm ins Leben.[1]

Der Name des Programms rührt vom Grundprinzip der Patenschaft eines Abgeordneten für den jeweiligen Teilnehmer aus seinem Wahlkreis. Der Abgeordnete steht im Idealfalll als Mentor während des Jahres zur Verfügung.

Zum Teil nutzen Abgeordnete diese Patenschaft zur Werbung in eigener Sache. Anzumerken ist an dieser Stelle, dass nicht jeder Abgeordnete eine Patenschaft im Rahmen des Programms übernehmen kann. Dies liegt im Unterschied der Teilnehmerzahl zur Anzahl der Sitze im Bundestag begründet.

Teilnahmevoraussetzungen

PPP für junge Berufstätige

Teilnahmenberechtigt sind junge Berufstätige und Auszubildende, die zum jeweiligen Stichtag ihren erstem Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben. Die Berufsausbildung muss zum Zeitpunkt der Ausreise abgeschlossen sein. Die Altershöchstgrenze von 22 Jahren bei Ausreise kann durch abgeleisteten Wehr- oder Ersatzdienst nach oben verschoben werden. Das Mindestalter liegt bei 16 Jahren.

PPP für Schüler

Teilnahmenberechtigt sind Schüler, die zum jeweiligen Stichtag ihren erstem Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben. Die Alterssgrenzen liegen bei 15 bzw. 17 Jahren.

Allgemeine Voraussetzungen und Einschränkungen

Von den Teilnehmern werden Persönlichkeit, gute schulische Leistungen, Allgemeinwissen und geschichtliches Grundverständnis erwartet. Ausgenommen von der Teilnahmen sind Kinder und Pflegekinder von Bundestagsabgeordneten, Jugendliche mit US-Staatsangehörigkeit und Inhaber einer Green Card.

Angehörige bestimmter Berufsgruppen (z.B. Heilberufe) sind aufgrund rechtlicher Bestimmungen in den USA von der Teilnahme am PPP für junge Berufstätige ausgeschlossen. [2]

Ablauf

Das Programm wird in Deutschland im Auftrag des Bundestages von verschiedenen Austauschorganisationen durchgeführt. Neben der Programmverwaltung für die jungen Berufstätigen durch InWent gGmbH wirken auf der Seite des PPP für Schüler die Organisationen AFS e.V., YFU e.V., Experiment e.V., GIVE e.V. und Partnership International e.V..

Bewerbung und Auswahlverfahren

Die Bewerbung zum PPP ist nur mit einer speziellen Bewerbungskarte möglich. Diese kann entweder direkt bei den Austauschorganisationen angefordert oder von der Seite des Bundestages geladen werden.

Sofern die Kadidaten die formalen Kriterien erfüllen, werden die kompletten Bewerbungsunterlagen durch die Austauschorganisationen zur Verfügung gestellt. Anhand der ausgefüllten Unterlagen wird eine erste Vorauswahl durchgeführt. Im zweiten Schritt müssen die Bewerber ein persönliches Interview absolvieren. Nach Bestehen dieser Runde erfolgt die Endauswahl auf Basis der Papierbewerbung und eines Kurzgutachtens durch den jeweiligen Abgeordneten.

Die Nominierung steht unter dem Vorbehalt der gesundheitlicher Eignung. Die Austauschorganisationen können die Vorlage von ärztlichen Attesten verlangen. Weiter gilt der Vorbehalt, dass zum Zeitpunkt der Ausreise die Teilnahmevoraussetzungen tatsächlich erfüllt werden (Versetzung, Schulnotenniveau, erfolgreicher Berufsabschluss). Wehr- oder Ersatzdienst dürfen nicht in die Zeit des Auslandsaufenthalts fallen.

Administrative Vorbereitung

Nach der Zusagen müssen die Teilnehmer administrative Tätigkeiten, wie z.B. die Beantragung der Einreisepapiere, erledigen.

Vorbereitungsseminar

Das Seminar dient zur Vorbereitung des Auslandsaufenthalts und zur Bildung von Netzwerken unter den Teilnehmern. Inhaltlich werden kulturelle, rechtliche und organisatorische Punkte behandelt. Die Vorbereitungsseminare werden von den Austauschorganisationen und ehemaligen Teilnehmern organisiert und durchgeführt.

Auslandsaufenthalt

Während des Auslandsaufenthalt leben die Teilnehmer bei Gastfamilien. Der Begriff Gastfamilie kann sich von klassischen Familien bis hin zu gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften und Einpersonenhaushalten erstrecken. In Einzelfällen kann es vorkommen, das die Unterbringung in einem Studentenwohnheim vorgenommen wird.

Die Teilnehmer des PPP für junge Berufstätige studieren in de rertsen Hälfte des Jahres an einem College oder einer Universität und absolvieren in der zweiten Hälfte des Jahres ein Praktikum in einem amerikanischem Betrieb. Seit 1998 besteht für ca. 10 % der Teilnehmer die Möglichkeit zusätzlich das Congressional Internship Program (CIP) zu absolvieren. Hier bei handelt es sich um ein 8-wöchiges Praktikum am U.S. Congress, bei dem die Teilnehmer die Möglichkeit erhalten, den Politikbetrieb der Vereinigten Staaten hautnah mitzuerleben.

Die Teilnehmer des PPP für Schüler verbringen das komplette Jahr an einer amerikanischen Highschool.

Nachbereitungsseminar

Auf dem Nachbereitungsseminar wird das Jahr kritisch reflektiert. Die Teilnehmer tauschen sich insbesondere über die Erfahrungen nach der Rückkehr aus.

Finanzierung

Alle unmittelbaren Kosten werden durch den Deutschen Bundestag und den Amerikanischen Kongress getragen. Darunter fallen u.a. Seminare, Hin- und Rückflug und Studiengebühren. Die Teilnehmer müssen vor Ausreise einen Nachweis über Eigenmittel in Höhe von 5000 Euro zur Deckung der Lebenshaltungskosten erbringen. Dieser ist Bedingung für die Erteilung des Visums.

Ehemaligenorganisation

Seit Oktober 2005 sind die Ehemaligen Teilnehmer des PPP für junge Berufstätige offiziell im "PPP für junge Berufstätige Alumni e.V." organisiert. Der Verein hat es sich zum Ziel gesetzt, "ein internationales Netzwerk aller ehemaligen Teilnehmer des Parlamentarischen Patenschafts-Programms für junge Berufstätige aufzubauen, um somit die Nachhaltigkeit dieses Programms zu sichern und die deutsch-amerikanischen Beziehungen zu fördern."[3]

Effekte des Programms

Aus einer Studie der Sozialforschungsstelle Dortmund aus dem Jahre 2000[4] geht unter anderem hervor, dass die Anzahl der Selbständigen unter den Ehemaligen des PPP für junge Berufstätige überdurchschnittlich hoch liegt. Auch herrscht unter den Ehemaligen eine untersurchschnittliche Arbeitslosenquote. Dies ließe sich aus der praktischen Umsetzung des "amerikanischen Unternehmergeistes" ableiten.

Quellen

  1. http://www.bundestag.de/jugend/ausprog/ppp/index.html
  2. http://www.bundestag.de/jugend/ausprog/ppp/161292.html
  3. Aus der Satzung des Vereins
  4. Gelernt an sich zu glauben: Junge Berufstätige in die USA, Studie zu den Langzeiteffekten des Parlamentarischen Patenschafts-Programms, Carl Duisberg Gesellschaft e.V. (jetzt InWent gGmbH, Bonn), Köln, 2000

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