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Ticket (Luftfahrt)

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ATB-Ticket

Ein Ticket, auch Flugschein genannt, bedeutet im Luftverkehr einen Gutschein und eine Eintrittskarte, der einen Flugpassagier zum Transport (Flugreise, Rundflug) in einem Fluggerät berechtigt.

Flugscheine sind grundsätzlich nur vor Antritt des Flugs erhältlich. Die Preise sind extrem unterschiedlich. Es gibt Billig-Flugscheine der Billigfluggesellschaften für 10 EUR, bis hin zu Flugscheinen für Weltreisen im vierstelligen Bereich. Manche Flugscheine sind kostenlos (Freiflüge) oder vergünstigt (Konzernangehörige). Flugscheine werden am Schalter gegen eine Bordkarte eingetauscht. Der einbehaltene Flugschein wird danach zur Abrechnung an die Fluggesellschaft übersendet. Spontanreisende kaufen ihre Flugscheine erst wenige Stunden vor dem Abflug "last minute", wobei es ihnen meistens auf das günstigste Angebot ankommt.

Vordruck ATB-Ticket mit SCN (Stock control number)

Papierticket (mit/ohne Magnetstreifen)

Das Ticket enthält für jeden Reiseabschnitt ein eigenes Dokument mit der Streckenführung. Es beinhaltet u.a.

Die IATA hat am 24. Mai 2006 beschlossen, dass ab 1. Januar 2008 weltweit keine Papier-Standardverkehrsdokumente mehr ausgestellt und abgerechnet werden. Ausgenommen sind Papiertickets mit maschinenlesbaren Magnetstreifen (ATB-Tickets - Automated Ticket and Boarding Pass -), in denen sowohl Buchungs- wie auch Check-in-Informationen gespeichert werden können.

Elektronisches Ticket

Bislang wurden Tickets generell in Papierform verwendet. Ab Ende 2004 wurde das Verfahren des Ticketlosen Flugs erstmals im Charterflug eingeführt. Grund hierfür war unter anderem Kosteneinsparung durch den Wegfall des Ticket-Papiers und den damit verbundenen (höheren) Prozesskosten.

Man unterscheidet bei dem Verfahren zwischen Charterfluggesellschaften wie Condor Flugdienst, LTU, Hapagfly etc. und den Linienfluggesellschaften wie Lufthansa, British Airways oder Air France:

Im Charterbereich gilt in der Regel die Buchungsbestätigung als Ticket. Zusätzlich sind hier Reservierungscode, Filekey und Vorgangsnummer aufgeführt. Gegen Vorlage des Personalausweises und Buchungsbestätigung wird am Check-In-Schalter eingecheckt.

Etix-Automaten der Lufthansa

Im Linienbereich wird am Check-In-Schalter die Bordkarte ausgedruckt. Teilweise kann auch an einem Check-In-Automaten eingecheckt werden. Dazu benötigt der Kunde eine Kreditkarte oder eine Vielfliegerkarte des hier zuständigen Allianzen-Mitgliedes. Diese Karte steckt man in den Check-In-Automaten und kann hier, ohne langes Anstehen am Check-In-Schalter, eigenständig seine Sitzplatzwunsch reservieren, sein Gepäck aufgeben und die Bordkarte erhalten. Einige Fluggesellschafen bieten alternativ den sogenannten Online-Check-In per Internet an (s. Bordkarte).

Auch Billigflieger (z.B. Easyjet) haben inzwischen ähnliche Systeme im Einsatz.

Bordkarte (Check-In-Vorgang)

Passagierabschnitte von vier Bordkarten für zwei Passagiere eines Lufthansa-Transitflugs (Abrisse, die nach der Zugangskontrolle am Gate von den Passagieren mit an Bord genommen werden)

Nach Identifizierung anhand der Flugticketdaten mittels elektronischem oder Papier-(ATB-)Ticket erhält der Fluggast die sogenannte Bordkarte (engl. boarding pass), die ihn nach Passieren der Sicherheitsschleusen (Handgepäckuntersuchung und Leibesvisitation) zum Einsteigen berechtigt. Die Ausstellung einer Bordkarte ist damit notwendiger Bestandteil und Abschluss des Check-In-Vogangs. Die Identifizierung und die anschließende Ausstellung der Bordkarte kann je nach Fluggesellschaft am Check-In-Schalter oder vom Fluggast selbst am Check-In-Automaten oder mittels Internet am privaten Heimcomputer (Online-Check-In) erfolgen. Die Bordkarte enthält folgende Informationen:

  • die Flugnummer
  • die Flugsteignummer
  • die Sitzplatznummer (inclusive Deklaration als Raucher-/Nichtrauchersitzplatz)
  • die planmäßige Abflugzeit
  • die aktuelle Meldeschlusszeit am Flugsteig (im Luftfahrt-Jargon last boarding time)

Soweit nicht bereits als Gepäckabschnitt gesondert ausgehändigt, erhält der Passagier in Form eines Aufklebers auf dem Passagierabschnitt der Bordkarte (Abriss der hierfür perforierten Bordkarte als Quittung über seine Einstiegsberechtigung), gegebenenfalls mit zusätzlicher handschriftlicher Notiz, Informationen zu seinem am Check-In-Schalter aufgegebenen Reisegepäck (nicht zu seinem Handgepäck, das vom Passagier selbst an Bord gebracht werden darf).

Im Ergebnis der Zugangskontrolle am Flugsteig (Identifikation des Passagiers anhand seines Personalausweises oder Reisepasses sowie der Bordkarte) wird dem Passagier lediglich der Passagierabschnitt zusammen mit dem Personalausweis oder Reisepass vom Kontrollpersonal rückausgehändigt (im Zuge der mittlerweile erhöhten Sicherheitsvorkehrungen wird der Personalausweis oder der Reisepass in der Regel auch bei ausschließlichen Inlandsflügen am Flugsteig verlangt).

Siehe auch