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Regierungsbezirk

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Vertikale Verwaltungsstruktur Deutschlands.

Ein Regierungsbezirk ist der örtliche Zuständigkeitsbereich eines Regierungspräsidiums. Dies ist eine Verwaltungsbehörde mit Bündelung von Aufgaben, die durch die Bundesländer übernommen werden. In manchen Bundesländern wird diese Landesmittelbehörde als Regierung oder Bezirksregierung bezeichnet. Die Regierungspräsidien stehen als Mittelinstanz (Landesmittelbehörde) zwischen der Ministerialebene und den Kommunen (bzw. unteren Landesbehörden). In kleineren Bundesländern existiert diese Verwaltungsebene nicht. Auf dieser Hierarchieebene gibt es keine parlamentarische Entsprechung. Kreistage und Landesparlamente haben andere Ansprechpartner (Regierung, Landrat).

In nahezu allen Bundesländern wird diskutiert, die Regierungspräsidien abzuschaffen und die Aufgaben auf die Ministerial- bzw. die kommunale Ebene zu verlagern.

In Baden-Württemberg allerdings wurden durch die Verwaltungsreform von 2005 die Regierungspräsidien gestärkt, indem ihnen viele Aufgaben bis dahin eigenständiger Landesbehörden übertragen wurden. Eine ähnliche Entwicklung zeichnet sich in Nordrhein-Westfalen ab. Mit Beginn 2007 werden verschiedene Untere Landesbehörden, die u.a. für den Umweltschutz zuständig sind (z.B. Staatliche Umweltämter) in die Bezirksregierungen eingegliedert. Ein Großteil von deren Tätigkeiten soll dann von den Kommunen wahrgenommen werden. Die Industrievertreter haben diesen Schritt ursprünglich als Bürokratieabbau befürwortet. Zunehmend werden jedoch Befürchtungen laut (BDI, VCI), dass die kommunalen Abhängigkeiten nicht mehr den bisherigen unabhängigen rechtlichen Standart gewährleisten können.

Geschichte

Bereits 1808/16 gliederte Preußen sein Staatsgebiet in Provinzen und Regierungsbezirke. Während der Zeit des Deutschen Reiches gab es ebenfalls Regierungsbezirke als Mittelinstanz der staatlichen Verwaltung. Nach 1945 wurden sie in den größeren Flächenstaaten wieder als staatliche Mittelinstanz eingerichtet. Die Verwaltungsbehörde für die Regierungsbezirke, deren Grenzen sich im Laufe ihrer Geschichte mehrmals geändert haben, wurde entweder "Regierungspräsidium", "Regierung", "Der Regierungspräsident" oder "Bezirksregierung" genannt. Leiter dieser Behörde ist im allgemeinen der Regierungspräsident. In anderen Flächenstaaten gab es ähnliche Verwaltungseinheiten mit unterschiedlichen Bezeichnungen, z. B. "Kreishauptmannschaft" (in Sachsen) oder "Kreis" (nicht zu verwechseln mit den heutigen Kreisen).

Regierungsbezirke

In folgenden deutschen Ländern gibt es Regierungsbezirke:

In folgenden Ländern wurden die Regierungsbezirke abgeschafft:

Ehemalige Regierungsbezirke

  • Vorübergehend eingerichtet im Zuge der deutschen Annexionen in Polen 1939, nach der deutschen Niederlage 1945 aufgelöst:

Literatur

  • Jörg Bogumil, Steffen Kottmann: Verwaltungsstrukturreform – die Abschaffung der Bezirksregierungen in Niedersachsen. Schriftenreihe der Stiftung Westfalen-Initiative, Band 11. Ibbenbürener Vereinsdruckerei: Ibbenbüren 2006. ISBN 3-932959-45-5. Link.