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Mehrheitswahl

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Mehrheitswahlrecht (Gegenteil: Verhältniswahlrecht) heißt, dass aus jedem Wahlkreis nur derjenige Kandidat in das Parlament einzieht, der die relative Mehrheit an Stimmen auf sich vereinigen konnte. Alle anderen Stimmen verfallen. ("The winner takes it all")

Angewandt wird dieses System vor allem im anglophonen Raum, unter anderem * zur Wahl des Unterhauses in Großbritannien und

In Deutschland gilt ein personalisiertes Verhältniswahlrecht: Zwar werden in den Wahlkreisen auch Direktkandidaten gewählt (die Hälfte der Bundestagssitze), aber damit jede Partei genau die Anzahl Sitze im Bundestag bekommt, die ihr nach der Zweitstimme zusteht, werden die restlichen Sitze mit Listenkandidaten besetzt. Stehen der Partei mehr Direktmandate nach der Erststimme zu als Sitze nach der Zweitstimme, so erhält sie alle Direktmandate. Die Differenz zwischen Direktmandaten und Sitzen nach der Zweitstimme werden in diesem Fall Überhangmandate genannt.

Wie demokratisch ist das Mehrheitswahlrecht?

Im Mehrheitswahlrecht kann folgende Stimmenverteilung vorkommen:

  • 35% für Partei A
  • 30% für Partei B
  • 25% für Partei C
  • 10% für Partei D

Parteien B und C stehen sich nahe und wollen eine Koalitionsregierung aufbauen. Die wähler von B und C wollen lieber B oder C, dann D, aber auf keinen Fall A wählen, sie wollen A verhindern. Die B und C vereinigen 55% der Stimmen auf sich, A nur 35% der Stimmen. Wer gewinnt nun diese Wahl? Partei A.

Mit anderen Worten: in diesem Fall wurden durch das Mehrheitswahlrecht 65% der Stimmen einfach verworfen.

Das Mehrheitswahlrecht ist also nicht als sehr demokratisch anzusehen, wenn es möglich ist, dass mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen verworfen werden können. Ist dazu die Wahlbeiteiligung z.B. bei 50%, so kann es durchaus sein, dass eine Regierung nur durch die Stimmen von weniger als 18% der Wahlberechtigten legitimiert ist. Von einer Volksherrschaft (selbst nach den Maßstäben einer repräsentativen Demokratie) ist also kaum zu sprechen beim Mehrheitswahlrecht.

Siehe auch: