Fristenregelung
Diskussion über den Löschantrag
Hier der Grund, warum dieser Artikel konkret nicht den Qualitätsanforderungen entspricht: Enthält keine brauchbare Information. --Zumbo 23:43, 30. Aug 2004 (CEST)
Der Begriff Fristenlösung, auch Fristenregelung, wird im Zusammenhang mit dem Schwangerschaftsabbruch verwendet. Die Frist versteht sich dabei als der Zeitraum, gemessen ab der Zeugung (Empfängnis), innerhalb der ein Abbruch straffrei möglich ist.
Deutschland
In Deutschland existiert heute keine Fristenlösung. Die Abtreibung ist rechtswidrig, und bis zum dritten Schwangerschaftsmonat nur dann straffrei, wenn vor dem Eingriff eine Beratung stattgefunden hat. In der DDR existierte allerdings die Fristenlösung, siehe Schwangerschaftsabbruch#Die_Entwicklung_des_deutschen_Rechts_zur_Abtreibung
Österreich
In Österreich existiert seit 1975 die Fristenlösung. Nach § 97 des StGB ist der Schwangerschaftsabbruch bis zum Ende der 12. Schwangerschaftswoche nach der Einnistung der befruchteten Eizelle straffrei. Das bedeutet spätestens bis zum Ende der 14. Schwangerschaftswoche nach Beginn der letzten Regelblutung.