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Europäischer Gerichtshof

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Der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften, kurz auch Europäischer Gerichtshof genannt (Abk. EuGH) mit Sitz in Luxemburg ist das Recht sprechende Organ der Europäischen Gemeinschaften.

Der Europäische Gerichtshof sollte nicht mit dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg verwechselt werden, der eine Einrichtung des Europarates ist.

Aufgaben und Zuständigkeit

Der Gerichtshof überwacht die Rechtmäßigkeit der gemeinsamen Handlungen des Europäischen Parlaments und des Rates sowie der Handlungen des Rates, der Kommission und der EZB, soweit es sich nicht um Empfehlungen oder Stellungnahmen handelt, und der Handlungen des Europäischen Parlaments mit Rechtswirkung gegenüber Dritten. (Art. 230 EG)

1989 wurde zur Entlastung des Gerichtshofs ein Europäisches Gericht erster Instanz (Abk. EuG, EuGI) geschaffen. Seitdem ist der Gerichtshof für direkte Klagen von natürlichen und juristischen Personen nur noch als Rechtsmittelinstanz für Entscheidungen des Europäisches Gericht erster Instanz zuständig. Für Klagen der Kommission und der Mitgliedsstaaten sowie für die meisten Entscheidungen im Vorabverfahren ist der Gerichtshof jedoch weiterhin in erster Instanz zuständig.

Sprachen

Verfahrenssprache kann jede Amtssprache der Europäischen Union sein; wobei es darauf ankommt aus welchem Land die Klage erhebende Partei und die Beklagte Partei kommt. Der Grund für diese Regleung liegt vor allem darin, dass jeder Angehörige der Europäischen Union in seiner Sprache Rechtshandlungen vornehmen kann. Die Beiträge der Verfahrensbeteiligten und der Richter werden hierbei simultan-übersetzt. Interne Arbeitssprache des Gerichtshofs ist Französisch. Durch die Erweiterung der Union auf 25 Mitgliedsstaaten läßt sich allerdings eine Tendenz zur Benutzung des Englischen feststellen. Der Grund liegt vor allem darin, dass es in den neuen Beitrittsländern, die juristische Ausblidung zu einem großem Teil auf Englisch stattfindet, weniger jeodch auf Französisch. Französisch wurde auch nur deshalb Amtssprache der Union, weil zum Zeitpunkt der Gründung der (damals noch EG - Europäische Gemeinschaft) Union 1957 die Mehrzahl der Bevölkerung der 6 Gründungsstaaten (Italien, BeNeLux, Frankreich und Deutschland) Französisch sprach.

Wichtige Entscheidungen

Die wohl wichtigste Entscheidung des EuGH ist in "Van Gendt und Loos" von 1967 zu sehen. Dort wurde zum ersten mal entschieden, dass sich die MItlgiedsstaaten freiwillig einer Gemeinschaft mit eigenständiger Rechtsordnung unterworfen haben und deshalb einen Teil ihrer Souveräntiät abgegeben haben; ein Fakt, das bis heute von Politikern der Mitgliedsstaaten nicht oft wahrgenommen wird. 13. Juli 2004: Es wurde ein Beschluss der EU-Finanzminister revidiert, der die Defizit-Strafverfahren gegen Deutschland und Frankreich ausgesetzt hatte. Diese Entscheidung der Minister sei nicht mit EU-Recht vereinbar. Geklagt hatte die EU-Kommission.