Parlamentarisches Patenschafts-Programm
Das Parlamentarische Patenschafts-Programm (PPP) ist ein Jugendaustauschprogramm und wurde 1983 durch den Kongress der Vereinigten Staaten von Amerika und den Deutschen Bundestag ins Leben gerufen. Das PPP hat den kulturellen Austausch zwischen den USA und Deutschland zum Ziel. Zurzeit verbringen ca. 350 Schüler und junge Berufstätige ein Jahr in den Vereinigten Staaten. Das Pendant auf amerikanischer Seite ist The Congress-Bundestag Youth Exchange (CBYX)([1]).
Historie und Namensgebung
Teilnahmevoraussetzungen
Ablauf
Auswahlverfahren
Inhalt
Die Teilnehmer erhalten ein Stipendium, das zu 2/3 vom US-Kongress und zu einem 1/3 vom Bundestag finanziert wird. Bundesweit stehen 350 Stipendien zur Verfügung, davon 250 für Schüler/-innen und 75 für junge Berufstätige. Auf beiden Seiten des Programmes stehen die Abgeordneten den jungen Teilnehmern symbolisch als Pate zur Seite. Die eigentlich Vor- und Nachbereitung sowie die Betreuung während des Auslandsaufenthaltes erfolgen durch verschiedene gemeinnützige Organisationen. Für das Schüler-PPP sind es die Organisationen: Youth for Understanding, American Field Service, Partnership International, Experiment e.V. oder GIVE e.V.; für das Berufstätigen-PPP ist dies die InWEnt in Köln, die aus der ehemaligen Carl-Duisberg-Gesellschaft (CDG) hervorging. Der Austausch findet ausschließlich zwischen Deutschland und den USA statt. Im Gegenzug werden ca. 250 Schüler/-innen und ca. 80 junge Berufstätige aus den USA nach Deutschland geschickt.
Seit Oktober 2005 gibt es für das Parlamentarische Patenschaftsprogramm für junge Berufstätige ein organisiertes Netzwerk ehemaliger Teilnehmer, das PPP-Alumni.
Aufgrund sinkender Bewerberzahl seit dem dem 11. September 2001 wurde im Sommer 2006 vom Deutschen Bundestag die Zahl der Stipendien für das Berufstätige PPP auf 75 abgesenkt.
High School Programm
Der größte Teil des Programms besteht aus Stipendien für Schüler. Es stehen zur Zeit um die 300 Stipendien für Schüler zur Verfügung. Die Teilnehmer des Schüler PPP's lernen für ein volles Jahr an einer Amerikanischen Highschool. Verwaltet wird das Programm von fünf Deutschen Organisationen.
Wer kann teilnehmen?
Schüler/innen mit erstem Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland und guten Schulleistungen; die Schüler/innen müssen zum Zeitpunkt der Ausreise mindestens 15 und dürfen höchstens 17 Jahre alt sein
Wer ist von der Teilnahme ausgeschlossen?
Kinder und Pflegekinder von Bundestagsabgeordneten, Jugendliche mit US-Staatsangehörigkeit und Inhaber einer Green Card.
Austauschprogram für junge Berufstätige
Dieses Austauschstipendium ist für junge Berufstätige im Alter zwischen 18 und 24 Jahre. Die jungen Leute studieren für ein Semester an einem College oder einer Universität und das zweite halbe Jahr absolvieren sie ein Praktikum in einem Amerikanischem Betrieb. Zur Zeit nehmen 75 junge Deutsche und 75 Amerikaner, aus allen 16 Bundesländern und 39 Bundesstaaten, am Austauschprogramm teil. InWEnt gGmbH verwaltet das Programm auf Deutscher Seite und CDS International auf Amerikanischer Seite.
Wer kann teilnehmen?
Junge Berufstätige und Auszubildende... - mit erstem Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland - die zum Zeitpunkt der Ausreise ihre Berufsausbildung abgeschlossen haben - die mindestens 16, aber höchstens 23 Jahre alt sind - teilnahmeberechtigt sind auch arbeitslose Jugendliche mit abgeschlossener Berufsausbildung.
Geleisteter Grundwehrdienst oder Zivildienst sowie ein geleistetes freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr erhöhen die obere Altersgrenze entsprechend.
Einige Berufe (z.B. Heilberufe) können in den USA nur mit einer Lizenz ausgeübt werden. Angehörige dieser Berufsgruppen sind daher leider von der Teilnahme am PPP ausgeschlossen..
Wer ist von der Teilnahme ausgeschlossen?
Kinder und Pflegekinder von Bundestagsabgeordneten, Jugendliche mit US-Staatsangehörigkeit und Inhaber einer Green Card
Bewerbungs- und Auswahlverfahren
Wie bewirbt man sich?
Die Bewerbung zum PPP ist nur mit einer Bewerbungskarte möglich, die Sie ab Mai 2006 des Bewerbungsjahres von dieser Internetseite ausdrucken können.
Schüler/innen schicken die blaue Bewerbungskarte an die für ihren Wahlkreis zuständige Austauschorganisation. Die Karte muss dort spätestens am 1. September des Bewerbungsjahres eingegangen sein (Datum des Poststempels ist unerheblich).
Junge Berufstätige/Auszubildende schicken die rosa Bewerbungskarte an die Austauschorganisation Internationale Weiterbildung und Entwicklung gGmbH (InWEnt). Die Karte muss dort spätestens am 1. September des Bewerbungsjahres eingegangen sein
Bewerbungsjahr heisst das Jahr bevor das Stipendium vergeben wird -> also wenn Teilnahme 2007/08 dann ist das Bewerbungsjahr 2006
Wie geht es weiter?
Nach Eingang der Bewerbungskarte verschicken die Austauschorganisationen die vollständigen Bewerbungsunterlagen, sofern die Bewerber/innen aufgrund ihrer Angaben die Teilnahmebedingungen erfüllen. Diese Unterlagen sind fristgerecht und vollständig ausgefüllt an die Organisation zurückzusenden.
Jede Austauschorganisation führt ihr eigenes Vorauswahlverfahren durch. Die Auswahl orientiert sich am gesamten Persönlichkeitsbild, der Motivation und der Eignung der Bewerber/innen für einen einjährigen USA-Aufenthalt. Von den Bewerber/innen werden in jedem Fall gute staatsbürgerliche Kenntnisse und gute englische Sprachkenntnisse erwartet.
Anschließend legen die Austauschorganisationen den am Programm beteiligten Abgeordneten eine Liste mit den am besten geeigneten Bewerber/innen vor. Die/der Abgeordnete nominiert aus dieser Liste die/den Stipendiatin/Stipendiaten.
Bitte beachten Sie, dass weder die Bewerbung zum PPP noch die Teilnahme am Vorauswahlverfahren zu einem Rechtsanspruch auf ein Stipendium führen.
Die Nominierung steht unter dem Vorbehalt ärztlich festgestellter gesundheitlicher Eignung. Die Austauschorganisationen können die Vorlage von ärztlichen Attesten verlangen.
Die Nominierung steht auch unter dem Vorbehalt, dass zum Zeitpunkt der Ausreise die Teilnahmevoraussetzungen tatsächlich erfüllt werden (Versetzung, Schulnotenniveau, erfolgreicher Berufsabschluss).
Die Nominierung der Berufstätigen steht unter dem Vorbehalt, dass Wehr- oder Zivildienst nicht in die Zeit des Auslandsaufenthaltes fallen.
Wer es durch das Auswahlverfahren geschafft hat und von seinem Bundestagsabgeordneten vorgeschlagen wurde wird je nach Organisation meist zu einem Vorbereitungsseminar eingeladen, welches die Teilnehmer auf sein Jahr USA vorbereiten soll.
Programmverwaltung in Deutschland
Die folgenden Organisationen verwalten das PPP in Deutschland:
http://www.afs.de AFS Interkulturelle Begegnungen e.V.
http://www.yfu.de Deutsches Youth For Understanding Komitee e.V.
http://www.experiment-ev.de Experiment e.V.
http://www.give-highschool.de/?js=1 GIVE e.V.
http://www.partnership.de/start.htm Partnership International e.V.
http://www.inwent.org InWEnt gGmbH
Weblinks
- Informationen zum PPP vom Deutschen Bundestag
- Congress-Bundestag Youth Exchange Program
- PPP-Alumni Offizielle Alumni Webseite der Deutschen Berufstaetigen Seite, verwaltet von dem PPP Alumni e.V.
- Alumni Webseite von Amerikanischer Seite, verwaltet von Alumni Kelly Vielmo
- Organisation fuer Berufstaetiges PPP
- CDS - Organisation auf Amerikanischer Seite
- Homepage der Teilnehmer des 21. PPP (2004/05)
- Homepage der Teilnehmer des 22. PPP (2005/06)
- Homepage der aktuellen Teilnehmer des 23.PPP (2006/07)