Deutsche Postgeschichte
Zeittafel zur deutschen Postgeschichte

Wer kennt sie nicht die Boten der großen Geschichte. Wir denken da zuerst an den Marathonlauf, nach der Legende folgend soll der Bote mit der Grußformel "Freut Euch, wir haben gesiegt" tot zusammengebrochen sein. Oder denken wir an die Varusschlacht nach der Kaiser Augustus angesichts der Niederlage ausgerufen haben soll: „Quintili Vare, legiones redde! („Quintilius Varus, gib die Legionen zurück!“)“
Die Ursprünge der heutigen Post liegen im mittelalterlichen Botenwesen. Laufende oder berittene Boten besorgten den Austausch von Nachrichten und kleineren Gütern. Die Boten waren nicht zentral organisiert, sondern wurden von Adelshäusern, Stadträten, Zünften usw. bestellt und dienten nur der Beförderung derer Sendungen. Im späten Mittelalter bestanden mehrere weite Netze privater Botenposten, u.a. die „Metzgerpost“.
Posten unterscheiden sich von den Boteneinrichtungen ihrer Zeit dadurch, dass die Nachrichten und Sachen über eine Kette von Pferden und Reitern in Abständen von einiger Entfernung an bestimmten Stellen aufgestellt, befördert wurden. Solche Kurse wurden bei Bedarf mit zeitlicher Begrenzung und nur für Regierungezwecke eingerichtet. Eine Benutzung durch die Öffentlichkeit war nicht vorgesehen, wurde aber offensichtlich stillschweigend geduldet.
Die erste feste Postenlinie in Deutschland entstand unter der Regierung Kaiser Maximilians I. von Habsburg (1459-1519). Er erteilte dem Hause Thurn und Taxis den Auftrag zur Errichtung einer Postlinie zwischen dem deutschen Kaiserhof und dem niederländischen Hof, später erweitert zum französischen Hof und nach Kastilien. Kaiser Karl V. (1500-1558), sein Herrschaftgebiet umfasste Deutschland, Spanien, Neapel mit Sizilien und den sonstigen spanischen Nebenländern und die Niederlande, ernannte ihn zum Generalpostmeister für sein gesamtes Reich und gab ihm damit das Postmonopol. Als man sah, welch gute Geschäfte man mit der Postbeförderung machen konnte, beanspruchten Landesfürsten ebenfalls das Postmonopol für ihr Gebiet.
Den Anfang machte die Herzöge von Braunschweig-Lüneburg, Franz-Otto und Heinrich der Jüngere, die 1569 eigene Landesposten einrichteten. Die Braunschweigischen Landespost lag natürlich im Streit mit Taxis und dem Kaiser. Es gab dabei ein zeitweise ein Nebeneinander zwischen beiden Posten mit Aufteilung der unterschiedlichen Aufgaben. Der Magistrat zu Nürnberg übernimmt im gleichen Jahr das Botenfuhrwesen Nürnberg-Hamburg. Die Kurfürsten verfassten auf dem Reichstag zu Speyer ein Rechtsgutachten. Kaiser Maximilian II. (1527-1576) wird darin ersucht das Postwesen “beim Reich zu behalten”, also von der Krone Spanien unabhängig zu machen. Bis dahin hatte Spanien die Thurn und Taxissche Post bezahlt.
1574 macht der Kurfürst August von Sachsen (1526-1586) Salomon Felgenhauer zum Postmeister von Leipzig. Der Beginn der Sächsischen Landespost. Zwei Jahre später (1576) lässt der Herzog Julius von Braunschweig eine Post von Wolfenbüttel nach Leipzig anlegen. In den Niederlanden wird 1577 der spanische Statthalter abgesetzt. Generalpostmeister Leonhard von Taxis verliert seinen ganzen Besitz und muss außer Landes gehen. Das Postwesen verfällt. 1580 erhält der Postmeister Henot in Köln auf Antrag das Recht das kaiserliche Postwesen neu aufzubauen. Er wird zum kaiserlichen Postverwalter ernannt. Sein Plan scheiterte an Geldmangel und an der Gegenarbeit der Taxis.
1593 nehmen Thurn und Taxis im Auftrage des Königs von Spanien den Postdienst von den Niederlanden nach Spanien wieder auf. Verhandlungen über die Wiederherstellung der deutschen Linien werden aufgenommen. Am 16. Juni 1595 ernennt Rudolf II, nach Begleichung alter Schulden, Leonhard von Taxis zum Reichsfreiherrn und zum General-Ober-Postmeister für das Deutsche Reich ernannt. Am 15. September 1596 wird die Ernennung von Leonhard von Taxis an die Kurfürsten und Stände bekanntgegeben und das Postwesen zum kaiserlichen Hoheitsrecht (Postregal) erklärt. Es folgt ein langes Hin und Her, die Kurfürsten erkennen das Postregal nicht an.
Dann beginnt der Dreißigjährige Krieg (1618-1648). Die Post ist von außerordentlicher Wichtigkeit. Lemoral von Taxis wird 1624 in den erblichen Grafenstand erhoben. Im gleichen Jahr (1624) erscheint die erste Dänische Postordnung die auch für Schleswig und Holstein Gültigkeit hat. Die Oberleitung liegt in Händen von 4 Kaufleuten mit dem Titel Postverwalter. Das dänische Postwesen wird 1640 verstattlicht. 1631 besetzten die Schweden Sachsen und übernehmen dessen Postwesen. 1636 fordert Ferdinand III. (1608-1657) auf dem Reichstag zu Regensburg ein Gutachten über die Beibehaltung der Kaufmanns- und Metzgerposten. Das Gutachten lautet dahin, dass sich ständische und Städtische Posten nicht überall verbieten lassen. Dennoch werden am 12. August 1637 die Nebenposten für das ganze Reich verboten. Der Fuhrunternehmer Rötger Hinüber in Hildesheim legt, mit Genehmigung der Höfe in Braunschweig, Hannover und Kassel eine Postverbindung zwischen Hamburg, Bremen Hannover, Braunschweig und Kassel an und wird 1641 zum herzoglich braunschweig-lüneburgischen Postmeister in Hildesheim ernannt. 1644 wird begonnen eine Landespost Mecklenburg-Schwerin mit der Linie Schwerin-Rostock zu gründen. 1645 wird der taxisschen Reitpost von Frankfurt (Main), Kassel, Braunschweig, Lüneburg nach Hamburg der Durchgang durch braunschweigisches Gebiet gestattet. 1848 befielt Kurfürst Friedrich Wilhelm von Brandenburg die Einrichtung einer Brandenburgischen Landespost und beginnt mit einer Hauptlinie Memel-Berlin-Kleve, dann Abzweigungen nach Amsterdam, Hamburg, Stettin, Leipzig, Breslau und Warschau.
Mit dem Westfälischen Frieden (1648) erhalten die Landesfürsten für ihre Gebiete volle Souveränität. Über das Posthoheitsrecht wird keine Entscheidung getroffen. Der brandenburgische Staatsrat nimmt das Postwesen in unmittelbaren Staatsbetrieb. In Sachsen ziehen die Schweden ab. Kurfürstlichen Ober-Postmeister wird Christoph Mühlbach. Am 8. Juli 1658, mit der Wahl Kaiser Leopold I. (1640-1705) werden die Rechte als Reichs-General-Postmeister bestätigt. In einem Zusatzprotokoll wird festgelegt, dass das Postregal der Landesfürsten dadurch nicht berührt werden solle. Der Kaiser versucht dennoch die Landesfürsten zu veranlassen die Landespost zugunsten der Reichsposten aufzugeben. Am 25. Mai 1660 verbietet ein kaiserliches Patent alle Landesposten bei einer Strafe von 100 Mark lötigen Goldes Strafe. Den Kurfürsten von Brandenburg bitte der Kaiser, mit seiner Weigerung, wenigstens die anderen Fürsten nicht darin zu bestärken. Brandenburg versichert sich der Unterstützung durch Schweden, Braunschweig und Hessen, indem sie sich gegenseitig beim Ausbau ihrere Landesposten und Widerstand gegen die Reichspost zusagen. 1665 wird in Münster eine bischöflich Münstersche Fahrpost eingerichtet.
Siehe auch
- Postmonopol
- Herzogtum Berg (Postgeschichte)
- Königreich Westphalen (Postgeschichte)
- Napoleonische Post in Norddeutschland
- Deutsch-Österreichischer Postverein
- Preußen (Postgeschichte und Briefmarken)
- Norddeutscher Postbezirk
- Reichspost
- Weimarer Republik (Postgeschichte und Briefmarken)
- Deutschland unter alliierter Besetzung (Postgeschichte und Briefmarken)
- Berlin (Postgeschichte und Briefmarken)
- Deutsche Bundespost
- Deutsche Post der DDR