Zum Inhalt springen

Europäische Kommission

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 14. Mai 2003 um 10:39 Uhr durch 217.5.97.72 (Diskussion) (en:). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

Die Europäische Kommission soll das Allgemeininteresse der EU vertreten, sie ist die Hüterin der Verträge. Der Präsident und die Mitglieder der Kommission werden von den Mitgliedstaaten mit der Zustimmung des Europäischen Parlaments ernannt.

Die Kommission ist der Motor des institutionellen Systems der Gemeinschaft:

  • Sie besitzt das Initiativrecht und schlägt demnach Gesetzestexte vor, die dem Parlament und dem Rat unterbreitet werden.
  • Als Exekutivorgan sorgt sie für die Ausführung der europäischen Gesetze (Richtlinien, Verordnungen, Entscheidungen), des Haushalts und der Programme, die vom Rat und vom Parlament angenommen werden.
  • Als Hüterin der Verträge sorgt sie gemeinsam mit dem Europäischen Gerichtshof für die Befolgung des Gemeinschaftsrechts.
  • Als Vertreterin der Union auf weltweiter Ebene handelt sie vor allem in den Bereichen Handel und Zusammenarbeit internationale Übereinkommen aus.

Sie ist also quasi die Regierung der EU.

Also Organ ist sie in den Verträgen der Gemeinschaften verankert. In der justiziellen Zusammenarbeit und in Strafsachen sowie in der Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union, also in der zweiten und dritten Säule, hat die Kommission bisher kaum Kompetenzen. Dies kann sich durch die Verfassung ändern, die der Europäische Konvent gerade ausarbeitet.

Weiterführende Informationen: