Hauptuntersuchung
Die Hauptuntersuchung (Abk. HU) soll die Mängelfreiheit von Verkehrsmitteln sicherstellen. Hierzu gibt es unterschiedliche gesetzliche Regelungen, die technische Untersuchungen, meist in regelmäßigen zeitlichen Abständen festlegen. Die bekannteste Hauptuntersuchung ist die von Kraftfahrzeugen, es existieren jedoch auch spezielle Regelungen für Straßenbahnen, Eisenbahnen und andere Verkehrsmittel.
HU bei Kraftfahrzeugen in Deutschland

Die HU soll seit 1. Dezember 1951 sicherstellen, dass keine Fahrzeuge mit Sicherheitsmängeln am deutschen Straßenverkehr teilnehmen. Mittlerweile gibt es vergleichbare Regelungen zur technischen Überwachung in allen EU-Staaten, in den USA und vielen weiteren Ländern.
Die HU wird in Deutschland nicht von Behörden, sondern von amtlich anerkannten Prüforganisationen wie zum Beispiel TÜV Süd, DEKRA, TÜV Nord, GTÜ, TÜV Rheinland oder KÜS vorgenommen, die einer staatlichen Kontrolle und Akkreditierung unterliegen. Aufgrund der früheren Dominanz der TÜVe als ausführender Organisationen wurde die Hauptuntersuchung umgangssprachlich auch „TÜV“ genannt. Der Untersuchungsumfang und -ablauf ist in der „Richtlinie über die Durchführung der Hauptuntersuchungen und die Beurteilung der dabei festgestellten Mängel an Fahrzeugen“ genau festgelegt und beschränkt sich auf die sicherheitsrelevanten Bauteile wie zum Beispiel Bremsen, Reifen und Auspuff.
Der Untersuchungspflicht unterliegen alle Kraftfahrzeuge und Anhänger mit einem eigenen amtlichen Kennzeichen. Ausgenommen sind Kraftfahrzeuge mit rotem Kennzeichen sowie Fahrzeuge der Bundeswehr und der Bundespolizei.
Die Untersuchungsintervalle sind unterschiedlich (siehe dazu § 29 StVZO). Nachfolgend einige Beispiele:
Fahrzeugart Untersuchungsintervall PKW bei Erstzulassung 36 Monate PKW ab der zweiten HU 24 Monate Taxen und Mietwagen 12 Monate Motorräder/Leichtkrafträder 24 Monate Anhänger bei Erstzulassung bis 750 kg 36 Monate Anhänger bis 3,5 t zul. Gesamtgewicht und Wohnanhänger 24 Monate Anhänger über 3,5 t zul. Gesamtgewicht 12 Monate LKW bis 3,5 t zul. Gesamtgewicht 24 Monate LKW über 3,5 t zul. Gesamtgewicht 12 Monate Omnibusse (mehr als 8 Fahrgastplätze) 12 Monate
Die erfolgte HU wird durch eine runde Prüfplakette am hinteren Kfz-Kennzeichen nachgewiesen, die das Jahr und (oben stehend) den Monat der nächsten HU anzeigt. Die Farbe der Plakette wechselt jährlich, siehe Tabelle weiter unten. Bei der HU wird ein Untersuchungsbericht ausgehändigt, der bei der An- und Ummeldung des Fahrzeuges vorzulegen ist. Verantwortlich für die rechtzeitige Vorführung zur HU ist der Fahrzeughalter.
Farben der Plaketten seit 1974
Farbe Jahr Orange 1977 1983 1989 1995 2001 2007 Blau 1978 1984 1990 1996 2002 2008 Gelb 1979 1985 1991 1997 2003 2009 Braun 1974 1980 1986 1992 1998 2004 2010 Rosa 1975 1981 1987 1993 1999 2005 2011 Grün 1976 1982 1988 1994 2000 2006 2012
Prüfplaketten (umgangssprachlich meist als TÜV-Plaketten bezeichnet) für die HU werden in Deutschland seit 1960 ausgegeben. Sie werden stets auf das hintere Kennzeichen angebracht. Bevor man diese einführte, wurden die Fahrzeughalter bei Erreichen des Tüv-Termins von den Zulassungsstellen angeschrieben. Um den Verwaltungsaufwand zu reduzieren, führte man Prüfplaketten ein. Das Erscheinungsbild ist seit nunmehr 45 Jahren annähernd konstant. In der Anfangsphase waren diese Plaketten nicht immer farbig (1973 war sie, wie die allererste Plakette 1961 weiß). Das Farbschema folgt seit der 1974er Plakette dem bis heute gültigen Rhythmus, welcher sich alle sechs Jahre wiederholt. Es gibt regional unterschiedliche Siegel, die weitverbreiteten Abziehplaketten und die Töpfchensiegel. Letztere sind besonders im süddeutschen Raum sowie um Hannover verbreitet. Seit 1985 werden sechseckige Plaketten für die Abgasuntersuchung ausgegeben. Diese erste Plakette mit den Jahreszahlen 1986 wurde zunächst als „ASU-Plakette“ bezeichnet, später als AU-Plakette. Sie wird stets auf das vordere Kennzeichen angebracht. Sie folgt dem Farbschema der Prüfplaketten der HU, und wird auch (selten) als Töpfchensiegel ausgegeben.
HU bei Kraftfahrzeugen in anderen Ländern
- Frankreich: siehe Contrôle Technique
- Österreich: siehe Prüfplakette in Österreich
- Schweiz: MFK (Motorfahrzeugkontrolle) - Zuständig: Strassenverkehrsamt des jeweiligen Kantons
HU bei Schienenfahrzeugen in Deutschland
Hauptuntersuchungen an Schienenfahrzeugen werden in Deutschland überwiegend in den Werkstätten der Bahnbetriebe oder der Fahrzeughersteller durchgeführt. Es gibt auch einige Firmen, die sich auf die Aufarbeitung und Untersuchung von Fahrzeugen spezialisiert haben, die auf Bahnen ohne eigene Werkstätten verkehren. Zu jeder HU muss das Fahrzeug zerlegt und die Bauteile oder Baugruppen einzeln auf einen betriebssicheren Zustand überprüft werden.
Die Hauptuntersuchung für Eisenbahnfahrzeuge ist in Deutschland durch die Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO) vorgeschrieben. In §32 wird vorgeschrieben, dass vor der Inbetriebnahme jedes Fahrzeug eine Abnahmeuntersuchung durchlaufen muss, mit der der betriebssichere Zustand kontrolliert werden soll. Ferner muss alle 6 Jahre eine weitere Hauptuntersuchung stattfinden. Diese Frist darf aber bei gutem Zustand der Fahrzeuge mehrmals auf insgesamt bis zu acht Jahre verlängert werden.
Für Fahrzeuge von Werkbahnen gilt häufig nicht die EBO, sondern die Betriebsordnung für Anschlußbahnen (BOA) des jeweiligen Bundeslandes. Da es sich hier um Landesrecht handelt, sind die Vorschriften nicht deutschlandweit eindeutig. Die Hauptuntersuchungsfrist ist aber einheitlich geregelt: Alle vier Jahre ist eine HU durchzuführen, Verlängerungen sind maximal um drei Jahre (also auf maximal sieben jahre) zulässig.
Bei Straßenbahnen gilt die Verordnung über den Bau und Betrieb der Straßenbahnen (BOStrab), die eine Untersuchung der Fahrzeuge nach einer Laufleistung von maximal 500.000 km, spätestens jedoch acht Jahren vorschreibt.