Diskussion:Rat der Europäischen Union
Stimmverteilung?
Wie in vielen Teilen der EU stimmt hier noch (politikwissenschaftlich) einiges nicht. z.B. sollte genau die Diskussion über die Stimmverteilung, Sperrminoritäten etc. zumindest kurz erwähnt werden, die Funktionen des Rats in der GASP Säule stärker dargestellt werden usw.
Hallo Mitautoren. 1.) Die Diskussionsseite hier ist geloescht und die Wiederherstellungsfunktion funktioniert nicht mehr. Weiss jemand, woran dies liegt? 2.) Ich hab' die Tabelle mit den Stimmgewichtungen wiederhergestellt: Sie repraesentiert die geltende Rechtslage nach dem Vertrag von Nizza (nachzulesen dort). Die Geschichte mit der doppelten Mehrheit greift erst, wenn die Verfassung in kraft tritt. Wenn jemand die Tabelle kommentieren moechte, hfgshdbfjsgbfhvbfdgvcndgdpeter immelsollte er/sie dies im Artikel tun oder hier. Einfach Loeschen ist keine Option. Durch Verschweigen unangenehmer Fakten wird der Artikel nicht besser und Europa nicht demokratischer. Gruesse, MH 08:08, 10. Mai 2004 (CEST) 3.) Ich habe leider keine ahnung! Benutzer 06.02.2006 11:24
Über der Tabelle steht: "Stimmgewichtung der Länder im Europarat(Nizza-Modell, tritt am 1. November 2004 in Kraft) (Quelle: Spiegel Online)"
- Dazu gleich eine Frage: Da es sich um die STIMMverteilung handelt, ist die Spaltenüberschrift SITZE nicht irreführend (zumal ja jeweils nur *ein* Minister pro Mitgliedsstaat entsandt wird)? --Orsino 13:38, 29. Okt 2004 (CEST)
Rat der Europäischen Gemeinschaft
Ist es nicht an sich systematisch falsch den Rat, "Rat der Europäischen Union" zu nennen? Schließlich ist er gerade nicht mit dem in Art. 4 EU erwähnten Europäischen Rat zu verwechseln, was in dem Artikel zwar zu allererst auch erwähnt ist, es müsste meiner Meinung nach aber dennoch vom Rat der Europäischen Gemeinschaft u. gerade nicht vom Rat der Europäischen Union gesprochen werden. Schließlich sind die Vorschriften der Art. 202 ff. EG da auch relativ eindeutig.
- Da gibt es in der Lehre unterschiedliche Ansichten: Denn der Rat ist ein Organ der Gemeinschaften und nicht der Union. Dass er die Bezeichnung "Rat der Europäischen Union" trägt, wird in dieser Hinsichr kritisiert. Jedoch muss auf der anderen Seite gesagt werden, dass die Europäische Union ausser dem Europäischen Rat über keine Organe verfügt und sich die Organd der Gemeinschaft "ausborgt".
- Vorschlag aufgegriffen und eingefügt. Anton 22:07, 22. Sep 2006 (CEST)
Verwirrung pur
Der Artikel stiftet mehr Verwirrung als Aufklärung:
- Der an sich korrekte Name "Rat der Europäischen Gemeinschaft" ist nicht gebräuchlich.
- Mit dem Vertrag über die Europäische Union (auch bekannt als Vertrag von Maastricht) kam es auch zur Umbenennung, vor dem 8. November 1993 hieß der Rat der Europäischen Union noch Rat der Europäischen Gemeinschaften.
- Die Bezeichnung Rat der Europäischen Union wurde durch den Beschluss vom 8. November 1993 eingeführt.
- Im EG-Vertrag, im Euratom-Vertrag und im EGKS-Vertrag ist nur vom "Rat" die Rede.
Ich möchte diesbezüglich ein klein wenig aufklären:
- 1957 Europäische Atomgemeinschaft, 1957 Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft: hier ist von Rat die Rede
- 1968 Einheitliche Europäische Akte - hier ist erstmals vom Europäischen Rat die Rede - daher brauchte man erst hier eine Unterscheidung vom Rat der Europäischen Union, der damals noch "Rat der Europäischen Gemeinschaft" lautete. Zwar gab es den Europarat schon vorher, jedoch brauchte man hier keine Unterscheidung, da er mit den anderen zwei und der Europäischen Union bzw. Europäischen Gemeinschaft nichts zu tun hat. Ergo war vorher keine Unterscheidung notwendig.
- ab 8. November 1993: (Vertrag von Maastricht) Rat der Europäischen Union statt Rat der Europäischen Gemeinschaften. maW auch wenn der "Rat der Europäischen Union" systematisch zur Europäischen Gemeinschaft gehört, ist die Bezeichnung "Rat der Europäischen Gemeinschaft" seit dem Vertrag von Maastricht nicht mehr korrekt, was den Satz "Der an sich korrekte Name "Rat der Europäischen Gemeinschaft" ist nicht gebräuchlich." eigentlich falsch macht. Nur wegen der systematischen Zugehörigkeit zur Europäischen Gemeinschaft, kann man nicht behaupten, dass der "Rat der Europäischen Gemeinschaft" an sich korrekt wäre. Man müsste das also ein klein wenig umformulieren (zB.:)
Aufgrund der Zugehörigkeit des Rates der Europäischen Rates zur Europäischen Gemeinschaft wäre die Bezeichnung vor dem Vertrag von Maastricht "Rat der Europäischen Gemeinschaft" systematischen korrekt.
Wie er schlussendlich im Artikel genannt wird, ist eigentlich egal. Man kann nur nicht oben sagen, dass "Rat der Europäischen Gemeinschaft" korrekt wäre, und unten, dass er seit 1993 anders genannt wird. So kennt sich nämlich niemand mehr aus, der es nicht schon vorher gewußt hat. Der Abschnitt "Der Rat der Europäischen Union ist entgegen seiner Bezeichnung kein Organ der Europäischen Union, sondern ein Organ der Europäischen Gemeinschaft (Art. 7 I EGV, Art. 202 ff. EGV). Die EU bedient sich im Rahmen der intergouvernementalen Zusammenarbeit (GASP, PJZS) des Rates im Wege der Organleihe (Art.5 EUV)." klärt zwar auf, steht aber meiner Meinung nach im Widerspruch zu "Der an sich korrekte Name "Rat der Europäischen Gemeinschaft" ist nicht gebräuchlich."
- Fazit: Es wäre daher daher empfehlenswert zu belegen, warum der Name "Rat der Europäischen Gemeinschaft" eigentlich richtig ist, was er meiner Meinng nach nicht ist, oder besser herauzusarbeiten, das er zwar systematisch richtig wäre aber es formell nun mal nicht ist (jedenfalls nicht seit 1993). --ErhardRainer 19:27, 28. Okt. 2006 (CEST)
Inzwischen ist die als Vertrag von Nizza bekannte aktuellste konsolidierte Fassung des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft in Kraft, darin ist - wie im Artikel richtig zitiert - Art. 7 nennt "einen Rat" als Organ der Gemeinschaft, dessen Aufgaben, Zusammensetzung und Arbeitsweise in Art. 202ff., wie im Artikel verwiesen, beschrieben werden. Der Rat ist daher der "Rat der Europäischen Gemeinschaft".
Ebenso korrekt ist allerdings der Hinweis darauf, dass allgemein gebräuchlich nur noch "Rat der Europäischen Union" ist - so auch die Selbstbezeichnung des Rates, siehe auf der Ratswebsite. Selbst im Amtsblatt ist es der "Rat der Europäischen Union", der "gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft" neue Verordnung erlässt, die für Puristen eigentlich dem Wortlaut nach eine Entscheidung des "Rat der Europäischen Gemeinschaft" sein müsste. Nachzulesen z.B. im vorletzten Amtsblatt die VERORDNUNG (EG) Nr. 1623/2006 DES RATES. Immer noch verwirrt? --Mghamburg Diskussion 23:01, 1. Nov. 2006 (CET)
- Eigentlich ist das alles gar nicht so fürchterlich kompliziert:
- 1. Der EG-Vertrag (auch genannt: EG) spricht von einem Organ mit dem Namen Rat. Das Organ, das in diesem Artikel behandelt wird, heißt also Rat. Der vertraglich vereinbarte Name des Organs ist _nicht_ Rat der Europäischen Gemeinschaft oder Rat der Europäischen Union! Der Name ist Rat.
- 2. Da der Vertrag, mit dem dieser Rat errichtet wird, den Namen Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft trägt, wird vielfach der Name des Rates erweitert zu Rat der Europäischen Gemeinschaft. Das ist insoweit korrekt, als dass z.B. die Generalversammlung der Vereinten Nationen manchmal als Generalversammlung der Vereinten Nationen bezeichnet wird, obwohl in der Charta lediglich von einer Generalversammlung die Rede ist. Es gibt aber zahlreiche Generalversammlungen und auch Räte auf dieser Erde, und daher wird häufig der Name der Organisation - zur Klarstellung! - an die offizielle Bezeichnung angehängt.
- 3. Leider hat der Rat in einem Anflug von Bürgerferne den Beschluss gefasst, sich nur noch als Rat der Europäischen Union zu bezeichnen. Dieser Beschluss ändert aber nichts an der vertraglich vereinbarten Bezeichnung des Organs. Der Rat hätte sich auch Rat der Großwesire von Südgondwana nennen können, wenn er es denn gewollt hätte. Es handelt sich noch immer um den einen Rat, der ein Organ der Europäischen Gemeinschaft darstellt.
- 4. Es ist zutreffend, aber eigentlich nicht sonderlich verwirrend, dass der Rat für die Europäische Union tätig wird, ohne ein Organ der Europäischen Union zu sein. Dies geschieht im Wege der Organleihe. Europäische Union und Europäische Gemeinschaft sind übrigens nicht das Gleiche!!!
- 5. Es gibt weiterhin noch einen Europäischen Rat und sogar einen Europarat. Aber beides hat mit unserem Rat hier nichts zu tun. (Für die Kritiker: Ja, der Europäische Rat hat schon etwas mit dem Rat zu tun...)
- 6. Ich schlage eine Verschiebung des Artikels nach Rat (Europäische Gemeinschaft) vor.
- Gruß! Henning Blatt 18:06, 2. Nov. 2006 (CET)
Der Rat heisst, ob in einem Anflug von Bürgerferne oder Bürgernähe ist nicht zu entscheiden, "Rat der Europäischen Union" (Amtsblatt L 281 v. 1993). Ob Henning Blatt ("leider") dies bedauert oder nicht, sollte für einen faktischen Eintrag unerheblich sein. Vielerlei politische Bezeichnungen "Demokratische Partei" "Vereinigtes Königreich" "Unabhängige Zeitung für...." kann man, wenn man will, inhaltlich kritisieren, aber wenn sie sich selbst so nennen, heissen sie so. Wieso soll es rechtstheoretisch unzulässig sein, wenn der Rat der Europäischen Union eben ein "Organ der Europäischen Gemeinschaft" ist ? Nach Henning Blatts Logik (Hinweis auf den EG-Vertrag und daher Anhang an den Organnamen) dürfte die Europäische Kommission nur "Kommission der Europäischen Gemeinschaft" und der "Gerichtshof" nur "Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaft" genannt werden, das "Europäische Parlament" nur "Europäisches Parlament der Europäischen Gemeinschaft", da Europa natürlich immer größer ist als die EU.
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Aufgaben des Ministerrates
Wäre es nicht sinnvoll, die Aufgaben des Ministerrates detaillierter und übersichtlich mit einer Extraüberschrift in diesen Artikel einzubringen, so wie auch in den restlichen Artikeln zu den Organen der EU? Ich habe selbst leider nicht genug Wissen darüber, um dies selbst zu ergänzen, würde mich aber freuen, wenn sich jemand anderes die Mühe macht.