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Diskussion:Zinseszins

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Zinseszins gibt es nicht, habe ich gelernt. Ist nur so ein Teil der Redewendung: mit Zins und Zinseszinsen.

Der erste Satz bestätigt dieses. Der Zins (z.B. 2%) wird der Geldmenge zugeschlagen. Dies ergibt eine neue Geldmenge, die wiederum verzinst wird (z.B. wiederum zu 2% und eben nicht mit 2,04%). --Fume 17:04, 20. Sep 2003 (CEST)

Gegenbeispiel: Man kann Bundesschatzbriefe kaufen und sich die Zinsen jährlich auszahlen lassen. Dann erhält man keinen Zinseszins. Der Begriff Zinseszins macht also Sinn.
Zu deinem 2%-Beispiel: jährlich kriegt man natürlich 2% der momentanen Geldmenge. Wenn du z.B. 100 ? über 2 Jahre zu 2% anlegst, hast du nach einem Jahr 102 ?, nach zwei Jahren 104,04?. Die 0,04? resultieren dabei aus dem Zinseszins, und wenn du lang genug wartest, übersteigt der Zinseszins. Werden dir aber bereits nach dem 1. Jahr die 2 ? Zinsen ausgezahlt, dann hast du nach zwei Jahren nur 104 ?. --Head 17:14, 20. Sep 2003 (CEST)
Klar stimmt dein Beispiel auch, aber du erhältst trotzdem immer 2% Zins auf deinem Kapital. Du kannst dir die Zinsen auszahlen lassen. Oder du kannst sie zun Kapital schlagen lassen (sog. Kapitalisierung der Zinsen). Der Ausdruck Zinseszins ist einfach falsch, obwohl er häufig verwendet wird, da du nie Zinsen auf Zinsen bekommst. Sondern immer nur auf dem (wachsenden) Kapital. --Fume 17:22, 20. Sep 2003 (CEST)
Der deutsche Gesetzgeber verwendet den Begriff Zinseszins in den (nunmehr amtlichen) Paragrafenüberschriften bei § 248 BGB und § 289 BGB. Über die Qualität der deutschen Gesetze kann man streiten, insbesondere über die neuen Paragrafenüberschriften. Soweit ich weiß, wird der Begriff von Juristen jedoch schon lange verwendet. Ich nehme an Wirtschaftswissenschaftler und Mathematiker gehen davon aus, dass der Begriff Zinseszins keinen Sinn macht. Für Juristen macht die Unterscheidung aber doch Sinn - wie ich meine - siehe z.B. Anatozismus als Sonderform des Zinseszins. Es scheint mir theoretisch denkbar (praktisch nicht, da es das Zinseszzinsverbot gibt und Zinseszins eben nur in der Form vereinbart werden kann, das der Zins dem Grundkapital zugeschlagen werden kann), nur den Zinseszins einzuklagen. Dieser muss doch also zumindest gedanklich abtrennbar sein. Liege ich richtig, dass der (nunmehr) zweite Satz sogar falsch ist? Wenn § 248 Abs. 1 BGB bestimmt: "..., dass fällige Zinsen wieder Zinsen tragen sollen", dann ist der Zinseszins, doch nicht der gesamte neuerliche Zins, sondern nur der Zins vom Zins. Nun, ich bin kein Wirtschaftswissenschaftler und lege auch nicht so viel an :-) Jedenfalls glaube ich, dass die Meinung, es gebe keinen Zinseszins auf dem Verbot des § 248 BGB beruht. Theoretisch gibt es ihn doch. Er ist nur verboten (und auch nur dann, wenn er im Voraus vereinbart wird). Da nur der Zinseszins erlaubt ist, den eine Bank wieder auf die Einlage schlägt, gehen manche wohl davon aus, dass es nur das gibt. Liege ich völlig daneben ? -- 62.134.68.234 20:02, 16. Jan 2004 (CET)
Das Problem ist nur sprachlicher Natur. Zinseszins ist in der Rechtssprache terminus technicus und beschreibt das Phänomen, dass Zinsen aus der vorherigen Zinsperiode für die nächste Zinsperiode zu Kapital werden. --Andrsvoss 20:18, 16. Jan 2004 (CET)

"Destabilisiert die Wirtschaft?"

Der Zinseszins-Effekt destabilisiert die Wirtschaft? Kann jemend dieses unterstützen? Es gibt ja seit Jahrhunderte Zinseszinsen. --Erauch 17:38, 4. Sep 2004 (CEST)