Zum Inhalt springen

Stückschuld

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 22. November 2006 um 17:17 Uhr durch Pionic (Diskussion | Beiträge) (+kat). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

Stückschuld ist ein Begriff aus dem Schuldrecht. Mit dem Begriff wird umschrieben, dass der Schuldner dem Gläubiger genau ein spezielles Stück schuldet. Dies kann eine individuelle, einzigartige Sache oder eine aus einer bestimmten Gattung herausgesuchtes Stück sein. Eine Stückschuld kann nur mit diesem einen Stück erfüllt werden.

Eine Gattungsschuld wird dann zur Stückschuld wenn z. B. ein Verkäufer aus Artikel der gleichen Gattung eines (wahllos) heraussucht.