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Diskussion:Buß- und Bettag

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Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 22. November 2006 um 16:04 Uhr durch PIGSgrame (Diskussion | Beiträge) (Ökonomie). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

Letzter Kommentar: vor 18 Jahren von PIGSgrame in Abschnitt Ökonomie

Diese Verballhornung wurde früher gerne verwendet, als der betreffende Mittwoch noch ein Feiertag war. Ich weiß nur nicht, wie man ihn auf dieser Seite unterbringen kann, ohne dass es gleich unseriös wirkt. Wäre ein Redirect das Richtige? Ideen? --wpopp 16:24, 11. Nov 2004 (CET)

Welche verbal / Verballhornung ?? FotoFux Wahrscheinlich die: "Buß- und Bett-Tag". --84.154.120.134 16:37, 29. Apr 2005 (CEST)

höherer Beitrag

Die 58,8 % mehr zu 5%, das wären ja dann insgesamt 7,94%, wenn ich richtig im Kopf rechne, kann ich ja kaum glauben. Bitte einen Beleg!!

--FotoFux 21:28, 23. Jan 2005 (CET)

Bettag?

Welcher liturgische Experte kann mal erklären, warum der Tag nicht ausschliesslich Bußtag heisst? In der Agende der evangelischen Kirche sind saemtliche Lesungen zu diesem Tag (Perikopenreihe I-VI) im Blick auf Umkehr ausgewählt, das Gebet spielt da anscheinend keine Rolle...

Anteil des Arbeitgebers

Die Finanzierung der Pflegeversicherung durch einen höheren Anteil des Arbeitgebers in Deutschland (Ausnahme: Sachsen) ist blanker Hohn. Dem Arbeitgeber ist es egal, ob er das Geld an den Arbeitnehmer überweist oder direkt abführt. Die Kosten für den Arbeitgeber bleiben - egal wie hoch sein Anteil ist - immer gleich. Wenn jemandem ne Formulierung einfällt, könnte man das noch unterbringen. --Concept80 08:32, 13. Nov 2005 (CET)

Hä? Die Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung sind selbstverständlich zusätzliche Kostenfaktoren und belasten den Arbeitgeber zusätzlich zum Lohn/Gehalt (klassische Lohnnebenkosten). Du denkst offenbar an den Arbeitnehmeranteil, der vom Arbeitgeber einbehalten und abgeführt wird. Er muss jedoch zusätzlich den Arbeitgeberanteil natürlich selber tragen. Skara Brae 18:11, 21. Nov. 2006 (CET)Beantworten

Der Buß- und Bettag 2006

Der Buß- und Bettag ist definiert als "der Mittwoch vor dem letzten Sonntag nach Trinitatis". Der letzte nach Trinitatis ist der Sonntag vor dem ersten Advent - und der ist dieses Jahr am 03. Dezember. Fazit: Der Buß- und Bettag ist dieses Jahr am 22. und nicht, wie von IP geändert, am 15. November. Es ist zwar meistens der dritte Mittwoch im November, aber eben nicht immer (nämlich dann nicht, wenn der 1. November gleich ein Mittwoch ist). Besser zu merken ist folgende Regel: Der Buß- und Bettag ist der Mittwoch vor dem 23. November - das stimmt in jedem Jahr. --PIGSgrame (Nachricht | Über mich) 15:24, 26. Jan 2006 (CET)

Ergänzung dazu nach erneutem Falscheintrag: Wenn der Kalender von Outlook tatsächlich den 15.11.2006 ermittelt, dann rechnet er defintiv falsch! Wahrscheinlich gibt er immer den dritten Mittwoch im November aus und berücksichtigt den diesjährigen Sonderfall nicht. Alle mir bekannten gedruckten Kalender und Kalenderprogramme geben für dieses Jahr auch korrekt den 22.11. an.
Hier nochmal eine ausführliche Herleitung zum Nachvollziehen: Im Jahr 2006 fällt der vierte Advent mit Heiligabend zusammen, ist also am 24.12. Der dritte Advent ist demzufolge der 17., der zweite der 10. und der erste Advent somit am 3. Dezember. Eine Woche zuvor ist logischerweise der letzte Sonntag nach Trinitatis, also am 26. November. Der Buß- und Bettag ist im Kirchenjahr definiert als "der Mittwoch vor dem letzten Sonntag nach Trinitatis", in diesem Jahr also der Mittwoch vor dem 26.11. - und das ist nun einmal der 22. November und nicht der 15.!
Allgemein gilt: Der Buß- und Bettag ist frühestens am 16., spätestens am 22. November. Wenn man will, kann man sich das aus der Definition des Buß- und Bettages herleiten. Fest steht: Der 15. November kommt als Datum für den Buß- und Bettag niemals in Frage. --PIGSgrame (Nachricht | Über mich) 17:49, 26. Jan 2006 (CET)

Ökonomie

Man sollte darauf achten, dass der Artikel zum "Buß- und Bettag" nicht zu einem wirtschaftspolitischen oder -kritischen POV-Pamphlet wird, denn so etwas erwartet sicherlich kaum jemand, der den Artikel aufruft. Es geht um einen christlichen Feiertag und nicht um Politik. Der Satz "Insoweit ist die sächsische Regelung für die Arbeitnehmer nach- und für die Arbeitgeber vorteilig" provoziert geradezu Widerspruch und Diskussionen, z.B. könnte man erwidern, dass eine Entlastung des Arbeitgebers (also des Astes auf dem der Arbeitnehmer sitzt) durchaus auch für den Arbeitnehmer vorteilhaft ist, jedenfalls besser als wirtschaftsstandortbedingte Arbeitslosigkeit. Diese Art von klassenkämpferischem Denken ist nun wirklich etwas verstaubt. Gegenargumente zu meiner Position sind mir bekannt, teilweise sind sie sogar gut. Aber ich finde halt, dass diese Diskussion hier nicht hingehört. Der BuB-Tag ist als arbeitsfreier Tag abgeschafft worden zur Finanzierung der Pflegeversicherung. Punkt. Wie das zu bewerten ist, gehört hier nicht rein. Man kann sich ja in den einschlägigen politisch-wirtschaftlichen Artikeln darüber auslassen. Skara Brae 13:07, 22. Nov. 2006 (CET)Beantworten

Das sehe ich nicht ganz so verbissen - klare POV-Äußerungen und persönliche Meinungen sind natürlich zu vermeiden. Der von dir zitierte Satz beinhaltet aber eine leicht zu überprüfende und hier neutral formulierte Tatsache. Er ist nicht von mir, aber ich finde ihn durchaus passend und die Faktenlage erwähnenswert. Die von dir bemängelte Berwertung zur Abschaffung des Buß- und Bettages nimmt er gar nicht vor. Mit "Klassenkampf" oder "wirtschafskritischem POV-Pamphlet" hat die Äußerung nichts zu tun, da geht oben angeführte Sichtweise "lieber den Arbeitgeber entlasten und selbst mehr zahlen, als gar nicht arbeiten können" schon duetlich mehr in diese Richtung. --PIGSgrame (Nachricht | Über mich | Beiträge) 15:02, 22. Nov. 2006 (CET)Beantworten