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Benutzer:Definitiv/wiese bawü

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Geschichte

Preußen

Explizit so genannte Stadtkreise wurden erstmals in Preußen im Rahmen der Stein-Hardenbergschen Reformen eingerichtet. Rechtsgrundlage für ihre Bildung war § 36 der Verordnung wegen verbesserter Einrichtung der Provinzial-Behörden vom 30. April 1815, der besagte:[1]

„Alle Ortschaften, die in den Grenzen eines Kreises liegen, gehören zu demselben und sind der landrätlichen Aufsicht untergeordnet; doch sollen alle ansehnlichen Städte mit derjenigen Umgebung, die mit ihren städtischen Verhältnissen in wesentlicher Berührung stehen, eigene Kreise bilden.“

Nach diesem Prinzip wurden zwischen 1816 und 1818 die Stadtkreise Aachen, Danzig, Düsseldorf, Erfurt, Halberstadt, Halle, Köln, Königsberg, Magdeburg, Minden, Naumburg, Stettin und Trier gebildet.[2]

Die kreisfrei bleibenden Städte Berlin, Breslau, Münster, Posen und Potsdam wurden zunächst nicht formal als Stadtkreis deklariert.[3] Im weiteren Verlauf des 19. Jahrhunderts wurden auch diese Städte üblicherweise als Stadtkreis bezeichnet.

Das Prinzip der Zusammenfassung von größeren Städten mit ihrem näheren Umland wurde bald weitgehend wieder aufgegeben, so dass mehrere Stadtkreise bis 1828 verändert oder ganz aufgelöst wurden:

  • Von den Stadtkreisen Danzig, Halle, Königsberg und Magdeburg wurden 1828 die ländlichen Gebiete wieder abgetrennt.[4][5][6][7]
  • Die Stadtkreise Minden (1817), Erfurt (1818), Düsseldorf (1820) sowie Stettin (1826) wurden ganz aufgehoben und Teil der entsprechenden Landkreise.[8][9][10][11]
  • Die Stadtkreise Naumburg (1818) und Halberstadt (1825) wurden so vergrößert, dass sie zu normalen Landkreisen wurden.[12][13]

Stadtkreise, die aus mehr als einer Gemeinde bestanden, waren seitdem noch

Die Bildung weiterer Stadtkreise in Preußen durch Auskreisung aus ihren Landkreisen begann in den 1860er Jahren mit Barmen und Elberfeld. Bis 1945 entstanden in Preußen mehr als 130 weitere Stadtkreise.

Übriges Deutsches Reich

Außerhalb von Preußen existierte im Deutschen Kaiserreich bis 1918 noch die Stadtkreise Metz und Straßburg in Elsaß-Lothringen. In der Weimarer Republik wurden 1922 in Thüringen sowie 1933 in Anhalt erstmals Stadtkreise gebildet. Die Erste Verordnung zur Durchführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 22. März 1935 bestimmte die Stadtkreise im Deutschen Reich und führte so diesen Begriff reichsweit ein.[22]. Dadurch wurde insbesondere auch für die kreisunmittelbaren Städte in Bayern sowie die bezirksfreien Städte in Sachsen die Bezeichnung Stadtkreis eingeführt.

Historische Übersicht der Bezeichnungen

Die historische Übersicht weist die Bezeichnung für die Stadtkreise bzw. die kreisfreien Städte in den Ländern des Deutschen Reiches vor 1935 aus. In den Ländern Baden, Hessen und Schaumburg-Lippe gab es vor 1935 keine den Stadtkreisen vergleichbare Städte.

Land Bezeichnung Anmerkungen
Anhalt Stadtkreis Beginnend mit Bernburg und Dessau wurden in Anhalt erstmals 1933 Stadtkreise eingerichtet.
Bayern Kreisunmittelbare Stadt Die Bezeichnung bedeutete regierungsbezirks-unmittelbare Stadt, also direkt dem Regierungsbezirk unterstellt.
Braunschweig Stadt Die Stadt Braunschweig schied 1925 aus dem Kreis Braunschweig aus und war seitdem kreisfrei.
Bremen Stadt Bremen, Bremerhaven und Vegesack
Hamburg Stadt
Lippe Amtsfreie Stadt In Lippe gab es bis 1934 amtsfreie Städte.
Lübeck Stadt
Mecklenburg-Schwerin (bis 1933) Selbständiger Stadtbezirk Güstrow, Rostock, Schwerin und Wismar
Mecklenburg-Strelitz (bis 1933) (Amts-)Freie Stadt
Mecklenburg (ab 1934) Selbständiger Stadtbezirk Neubrandenburg war ein selbständiger Stadtbezirk, aber kein Stadtkreis.
Oldenburg Stadt I. Klasse
Preußen Stadtkreis
Saargebiet Stadtkreis Saarbrücken war der einzige Stadtkreis im Saargebiet.
Sachsen Bezirksfreie Stadt
Thüringen Stadtkreis In Thüringen wurden 1922 zehn Stadtkreise gebildet.
Württemberg Stadt Stuttgart war vor 1935 die einzige kreisfreie Stadt in Württemberg.
  1. Verordnung wegen verbesserter Einrichtung der Provinzial-Behörden vom 30. April 1815
  2. Amtsblatt der Regierung zu Aachen vom 27. April 1816, Amtsblatt der Regierung zu Danzig vom 24. Mai 1818, Amtsblatt der Regierung zu Düsseldorf 1816, S. 15., Amtsblatt der Regierung zu Erfurt 1816, S.13, Amtsblatt der Regierung zu Magdeburg vom 15.6.1816, Amtsblatt der Regierung zu Merseburg 1816, S. 332, Amtsblatt der Regierung zu Köln 1816, S. 5, Amtsblatt der Regierung zu Königsberg vom 3. Januar 1818, Amtsblatt der Regierung zu Minden 1816, S. 161, Amtsblatt der Regierung zu Stettin vom 18. Januar 1816, Gottfried Kentenich: Die Entstehung des Landkreises Trier
  3. Berlin, Breslau, Posen und Potsdam wurden in den Verordnungen zur Kreiseinteilung der Regierungsbezirke nicht erwähnt. Münster wurde in der betreffenden Verordnung als Immediatstadt bezeichnet.
  4. Amtsblatt der Regierung zu Danzig 1828, Blatt 18, Meldung Nr. 6
  5. Amtsblatt der Regierung zu Merseburg 1828, S. 154 f.
  6. Digitalisathttp://vorlage_digitalisat.test/1%3D%7B%7B%7B1%7D%7D%7D~GB%3D~IA%3D~MDZ%3D%0A10694844~SZ%3D261~doppelseitig%3D~LT%3D~PUR%3D Amtsblatt der Regierung zu Königsberg vom 7. Mai 1828, S. 91
  7. Digitalisathttp://vorlage_digitalisat.test/1%3D%7B%7B%7B1%7D%7D%7D~GB%3D~IA%3D~MDZ%3D%0A10014845~SZ%3D122~doppelseitig%3D~LT%3D~PUR%3D Amtsblatt der Regierung zu Magdeburg 1828, S. 92
  8. Amtsblatt der Regierung zu Minden 1817. Nr. 34, 24. Juni 1817, S. 289 (uni-muenster.de).
  9. https://zs.thulb.uni-jena.de/rsc/viewer/jportal_derivate_00267659/27WEA0117000560_06735.tif
  10. Amtsblatt der Regierung zu Düsseldorf 1820, S. 272
  11. Verwaltungsgeschichte der Stadt Stettin und des Kreises Randow, Heinrich Berghaus: Geschichte der Stadt Stettin. In: Landbuch des Herzogthums Pommern und des Fürstenthums Rügen. Band 8. F. Riemschneider, Berlin und Wriezen 1875, S. 106 ff. (Digitalisat).
  12. Amtsblatt der Regierung zu Merseburg 1817, S. 655
  13. Amtsblatt der Regierung zu Magdeburg 1825, S. 4
  14. Die Gemeinden und Gutsbezirke des Preussischen Staates und ihre Bevölkerung 1874, Provinz Hessen-Nassau.
  15. Digitalisathttp://vorlage_digitalisat.test/1%3D%7B%7B%7B1%7D%7D%7D~GB%3D~IA%3D~MDZ%3D%0A11503085~SZ%3D196~doppelseitig%3D~LT%3D~PUR%3D Amtsblatt der Regierung zu Wiesbaden 1886, S. 105
  16. Die Gemeinden und Gutsbezirke des Preussischen Staates und ihre Bevölkerung 1874, Provinz Sachsen
  17. Digitalisathttp://vorlage_digitalisat.test/1%3D%7B%7B%7B1%7D%7D%7D~GB%3D~IA%3D~MDZ%3D%0A11575885~SZ%3D66~doppelseitig%3D~LT%3D~PUR%3D Amtsblatt der Regierung zu Magdeburg 1887, S. 92
  18. Die Gemeinden und Gutsbezirke des Preussischen Staates und ihre Bevölkerung 1874, Rheinprovinz
  19. § 1 Kreisordnung für die Rheinprovinz vom 30. Mai 1887
  20. Die Gemeinden und Gutsbezirke des Preussischen Staates und ihre Bevölkerung 1874, Provinz Schleswig-Holstein
  21. Digitalisathttp://vorlage_digitalisat.test/1%3D%7B%7B%7B1%7D%7D%7D~GB%3D~IA%3D~MDZ%3D%0A11500377~SZ%3D360~doppelseitig%3D~LT%3D~PUR%3D Amtsblatt der Regierung zu Schleswig 1889, S. 321
  22. Reichsgesetzbl. I, Nr. 31/1935, S. 394 (§ 11)