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Amt Düben

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Das Amt Düben war eine Gebietseinheit des 1806 in ein Königreich umgewandelten Kurfürstentum Sachsen, das hauptsächlich mit Gerichtsbarkeit betraut war. Es hatte die Untergrichtsbarkeit im Amtsgebiet inne. Mit der Abtretung sächsischen Territoriums nach 1815 an Preußen wurden dem Amt zunehmend Aufgaben der unteren Verwaltung übertragen.

Geschichte

Das Amt Düben war im 14. Jahrhundert an die Markgrafen von Meißen gelangt und gehörte zum Leipziger Kreis.

Es grenzte im Osten an das Amt Torgau, im Süden an das Amt Eilenburg, mit dem es zeitweilig kombiniert war, gegen Westen mit den beiden Ämtern Delitzsch und Bitterfeld und nach Norden mit dem Amt Wittenberg.

1423 versetzte Kurfürst Friedrich der Streitbare das Amt für 1000 Schock an die Brüder Heinrich und Tham Löser und 1425 wurde es an Hanns Pack auf Finsterwalde verpfändet. Erst 1546 erscheint wieder ein wettinischer Amtmann in Bad Düben.

1815 In Folge der sächsischen Kollaboration mit dem französischen Kaiser Napoléon Bonaparte wurde das Amt Düben durch den Wiener Kongress Preußen zugeschlagen.

Das Territorium des früheren Amtes Düben liegt heute fast vollständig im Freistaat Sachsen, nur der nordwestliche Teil der Dübener Heide mit Schwemsal, Söllichau und Tornau gehört zum Bundesland Sachsen-Anhalt.

Bestandteile

Städte

Amtsdörfer

Ritter- und Freigüter

Vorwerke

  • Durchwehna
  • Schwerz (zum Kammergut Schwemsal gehörig)