Wehrpflicht
Als Wehrpflicht bezeichnet man die Pflicht für einen gewissen Zeitraum in der Armee eines Landes zu dienen. Ob und für wen eine Wehrpflicht besteht ist in verschiedenen Ländern unterschiedlich geregelt.
In Deutschland besteht (mit einigen Ausnahmen) für alle Männer ab 18 bis zu 28 (?) Jahren eine Wehrpflicht, d.h. sie können, falls keine besonderen Umstände vorliegen (wie Schule, Ausbildung) jederzeit zur Armee eingezogen werden.
In der Schweiz gilt für männliche Bürger gemäss Art. 59 Bundesverfassung die allgemeine Dienstpflicht. Für Schweizerinnen ist der Militärdienst freiwillig. Die Wehrpflicht dauert gemäss Art. 13 Militärgesetz in der Regel vom 20. bis 42. Altersjahr. Die Pflichtigen werden solange zu Wiederholungskursen aufgeboten, bis eine dienstgradbezogene Anzahl von anrechenbaren Tagen erreicht ist. Für die Mannschaftsdienstgrade beträgt diese Zahl höchstens 300 Tage.
Man kann sich jedoch von der Wehrpflicht aus Gewissengründen befreien lassen und wird dann wehrersatzpflichtig, d.h. man wird zum Zivildienst herangezogen, kann aber auch freiwillig einen anderen Wehrersatzdienst ableisten.
siehe auch : Wehrungerechtigkeit