Karl Larenz
Karl Larenz (* 23. April 1903 in Wesel; † 24. Januar 1993 in Olching bei München) war ein deutscher Zivilrechtler und Rechtsphilosoph.
Leben
Nach dem Abitur im Jahr 1921 nahm Larenz zum Wintersemester 1921/22 in Berlin, wo sein Vater zuletzt Senatspräsident am Oberverwaltungsgericht war, ein Studium der Rechtswissenschaft, Volkswirtschaft und Geschichte auf. Es folgten Studienortwechsel nach Marburg, erneut Berlin, München und Göttingen. Im Januar 1926 legte er in Celle das Referendarsexamen ab. Anfang November 1926 wurde er, nachdem seine Dissertation zu dem Thema „Hegels Zurechnungslehre und der Begriff der objektiven Zurechnung" von der Göttinger Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät angenommen worden war, zum Doktor der Rechte promoviert. 1928/29 habilitierte sich Larenz bei Julius Binder in Göttingen, ohne den juristischen Vorbereitungsdienst durchlaufen bzw. das Assessorenexamen abgelegt zu haben. Ab Mai 1933 lehrte er an der Universität Kiel, zunächst in Vertretung und ab 1935 als Inhaber des Lehrstuhl des Rechtsphilosophen Gerhart Husserl, der als Jude aus diesem Amt entfernt worden war. Larenz gehörte dort neben Ernst Rudolf Huber, Georg Dahm und Friedrich Schaffstein zu einer Gruppe jüngerer Professoren, die als Kieler Schule bezeichnet wird und die sich als Kreis von Vordenkern der nationalsozialistischen Rechtserneuerung verstand.
Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs lehrte Larenz ab Dezember 1949 wieder an der Universität Kiel. Im Jahre 1960 wurde er an die Universität München berufen, wo er bis zu seiner Emeritierung blieb.
Wirken
In den Jahren nach 1933 war Larenz in seinen Werken bestrebt, die Rechtsordnung an den Prinzipien des Nationalsozialismus auszurichten und sie in diesem Sinne umzugestalten. Dabei wollte er an Hegels Idealismus anknüpfen.
In einem Aufsatz mit dem Titel "Rechtsperson und subjektives Recht" schrieb Larenz 1935, nicht als Individuum, als Mensch schlechthin (..) habe er Rechte und Pflichten und die Möglichkeit, Rechtsverhältnisse zu gestalten, sondern als Glied (..) der Volksgemeinschaft. Nur als Glied der Volksgemeinschaft habe er seine Ehre, genieße er Achtung als Rechtsgenosse". Er schlug deshalb vor, die grundlegende Vorschrift des § 1 BGB, wonach die Rechtsfähigkeit des (also jedes) Menschen mit der Vollendung der Geburt beginnt, wie folgt zu ändern: "Rechtsgenosse ist nur, wer Volksgenosse ist; Volksgenosse ist, wer deutschen Blutes ist.". Damit stellte sich Larenz auf den Boden der nationalsozialistischen Rassenideologie.
Nach dem Zweiten Weltkrieg waren das allgemeine Zivilrecht und die juristische Methodik unter den nun veränderten Vorzeichen Schwerpunkte seiner wissenschaftlichen Arbeit. Insbesondere mit seinen Lehrbüchern zum Schuldrecht und zum allgemeinen Teil des bürgerlichen Rechts hat er die Rechtswissenschaft in der Bundesrepublik beeinflusst. Erhebliche Beachtung hat auch sein Lehrbuch der Methodenlehre gefunden, das etwa den Begriff der teleologischen Reduktion (d.i. ein Fall der einschränkenden Auslegung) geprägt hat. Obwohl darin ein sogenannter "historisch-kritischer Teil" enthalten ist, fehlt es an jeder Auseinandersetzung mit den - auch eigenen - rechtswissenschaftlichen Positionen aus der Ära des Dritten Reichs. In der Schrift Richtiges Recht hat Larenz 1979 seine rechtsphilosophischen Anschauungen zum Ausdruck gebracht; er bekennt sich darin zu einer auf der Privatautonomie gründendeten Rechtsordnung.
Larenz war Lehrer einiger heute zum Teil einflussreicher Rechtswissenschaftler (etwa von Claus-Wilhelm Canaris, Uwe Diederichsen, Helmut Köhler, Detlef Leenen, Manfred Wolf).
Werke
- Lehrbuch des Schuldrechts, München 1953 (Bd. 1), 1956 (Bd. 2) (Als erste Auflage bezeichnet, obwohl ein Vorgängerwerk von Larenz unter dem Titel "Vertrag und Unrecht" bereits 1936 (Bd. 1) und 1937 (Bd. 2) erschienen ist.) Mehrfache Neuauflagen.
- Allgemeiner Teil des deutschen Bürgerlichen Rechts, München 1960. Mehrfache Neuauflagen.
- Methodenlehre der Rechtswissenschaft, Heidelberg 1960. Mehrfache Neuauflagen. ISBN 3-540-59086-2
vor 1945 insbesondere:
- Deutsche Rechtserneuerung und Rechtsphilosophie, Recht und Staat in Geschichte und Gegenwart Nr. 109, Tübingen 1934
- Volksgeist und Recht, in: Zeitschrift für deutsche Kulturphilosophie 1935, S. 40 ff.
- Rechtsperson und subjektives Recht, in: Larenz, Karl (Hrsg.), Grundfragen der neuen Rechtswissenschaft, Berlin 1935, S. 225 ff.
- Über Gegenstand und Methode völkischen Rechtsdenkens, Berlin 1938
Literatur
- J. Eckert: Was war die Kieler Schule? in: Franz Jürgen Säcker: Recht und Rechtslehre im Nationalsozialismus. - Baden-Baden : Nomos VG, 1992. - ISBN 3-7890-2452-X S. 37 ff.
- Frank Hartmann: Das methodologische Denken bei Karl Larenz. - Frankfurt/M. Lang, 2001. - ISBN 3-631-36325-7
- H. H. Jakobs: Karl Larenz und der Nationalsozialismus - in: Juristenzeitung, 1993, S. 805 ff. (ausführlich zum Inhalt seiner Schriften vor 1945 mit Bewertung am Ende)
Weblinks
Personendaten | |
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NAME | Larenz, Karl |
KURZBESCHREIBUNG | deutscher Zivilrechtler und Rechtsphilosoph |
GEBURTSDATUM | 23. April 1903 |
STERBEDATUM | 1993 |