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Ulpian

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Domitius Ulpianus oder Ulpian (* um 170 in Tyros, † 228) war ein römischer Jurist, dessen literarische Aktivität in der Zeit zwischen 211 und 222 lag. Er trat erstmals in der Öffentlichkeit als Assessor im Auditorium des Aemilius Papinianus und Berater des Septimius Severus auf; unter Caracalla war er magister libellorum. Heliogabalus verbannte ihn aus Rom, mit der Thronbesteigung von Severus Alexander (222) wurde er jedoch wieder eingesetzt, und schließlich praefectus praetorio (Prätorianerpräfekt) und des Kaisers wichtigster Berater. Seine Kürzung der Privilegien, die Heliogabalus der Prätorianergarde zugestanden hatte, brachte ihm deren Feindschaft ein, deren Rache er nur schwer entkam. Er wurde schließlich bei einem Tumult zwischen Soldaten und dem Pöbel im Palast ermordet.

Sein enzyklopädisches Werk beinhaltet: Ad Sabinum, ein Kommentar zum jus civile in 51 Büchern; Ad edictum, ein Kommentar zu den kaiserlichen Edikten in 83 Büchern; Sammlungen von Meinungen, Erwiderungen und Disputationen; Bücher über Richtlinien und Institutionen; Abhandlungen über die Funktionen der verschiedenen Magistrate – eine davon, De officio proconsulis libri x., ist eine umfassende Exposition des Strafrechts; Monographien über verschiedene Statuten, Nachlassstiftungen sowie viele weitere Werke. Seinen Schriften insgesamt verdanken Justinians Digesten etwa ein Drittel ihres Inhalts, sein Kommentar über die Edikte alleine ein Fünftel. Als Autor wird er durch hochwertige Lehre, Kritikfähigkeit, Klarheit in Aufbau, Stil und Sprache charakterisiert.

Domitii Ulpiani fragmenta, aus 29 Titeln bestehend, wurden erstmals von Tilius (Paris, 1549) herausgegeben. Andere Ausgaben stammen von Hugo (Berlin, 1834), Booking (Bonn, 1836), die auch Fragmente des ersten Buchs der Institutiones enthält, die 1835 von Endlicher in Wien entdeckt wurden. Auch in Girards Textes de droit romain (Paris, 1890) sind sie enthalten.