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Wikipedia Diskussion:Archiv/Themendiskussion/Schiedsgericht

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Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 19. November 2006 um 18:19 Uhr durch H-stt (Diskussion | Beiträge) (Wahlrecht: AW). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

Letzter Kommentar: vor 18 Jahren von H-stt in Abschnitt Wahlrecht

Es gab bereits einmal ein Meinungsbild (ich find aber gerade nicht) über die Einführung eines Arbcom hier bei uns. Wurde AFAIR mit großer Mehrheit (IMHO zurecht) abgelehnt. --DaB. 01:42, 14. Okt. 2006 (CEST)Beantworten

Wikipedia:Meinungsbilder/Schiedsgericht. Auf der Diskussionsseite haben einige einen neuen Anlauf befürwortet. Um einen tragfähigen Mechanismus aufzubauen will ich daher hier den Status Quo zusammentragen, dann können wir ja sehen, ob und was sich daraus entwickelt. --Taxman¿Disk?¡Rate! 02:31, 14. Okt. 2006 (CEST)Beantworten
p.s.: Das MB war im Februar 2005, seither hat sich hier so einiges getan, bzw. ist einiges im Kommen...
Man sollte auch bedenken, dass 43:47 nicht gerade eine klare Mehrheit dagegen ist. Der Stand zeigt vielmehr, dass es viele Benutzer gab, die schon damals ein Problem sahen, sich aber nicht auf eine Lösung einigen konnten (oder zumindest die dort vorgestellte ablehnten). sebmol ? ! 16:20, 30. Okt. 2006 (CET)Beantworten

Auswertung - Benutzersperrverfahren

Ich habe mich gestern abend mal damit beschäftigt, die Benutzersperrverfahren in der deutschsprachigen Wikipedia statistisch auszuwerten. Ich hoffte, damit bestimmte Trends erkennen zu können, die uns auch dabei helfen würden, die aktuelle Situation sowie die nahe Zukunft zu verstehen.

Allgemeines

Der Auswertungszeitraum ist April 2004 bis September 2006.

Absolutwerte Durchschnittswerte
Anzahl der Sperrverfahren[1]: 60 n/a
mit positivem Ergebnis[2]: 37 61,7 %
mit negativem Ergebnis: 23 38,3 %
Zustimmung n/a 62,9 %
Beteiligung[3] n/a 61,3
Anträgslänge[4]: ~596 KB ~9,93 KB
Diskussionslänge[5]: ~3.461 KB ~57,683 KB
  1. Es wurden nur die Sperrverfahren einbezogen, bei denen tatsächlich eine Abstimmung stattfand.
  2. Mindestens zwei Drittel der Beteiligten sprachen sich für eine Sperrung aus
  3. Gesamtzahl aller abgegebenen Stimmen - Enthaltungen wurden nicht berücksichtigt
  4. Gezählt wurde die Antragslänge samt aller Beweismittel und Stellungnahme des Betroffenen;
  5. Gezählt wurde die Länge alle Diskussionsabschnitte, Diskussionsseiten und Diskussionsunterseiten der Sperrverfahren.

Beziehungen

Die nächste Frage ist natürlich, ob es zwischen den Werten irgendwelche Zusammenhänge gibt. Entwickeln sich Beteiligung und Diskussionslänge gemeinsam, zum Beispiel, oder hat vielleicht Beteiligung etwas mit dem Stimmenausgang zu tun? Dabei muss aber beachtet werden, dass diese Zusammenhänge keine kausale Beziehung begründen. Genauso lässt sich beispielsweise aus der statistischen Feststellung, dass der Verkauf von Lebkuchen und Schokoweihnachtsmänner immer zur gleichen Zeit und gemeinsam anzieht und nachlässt, nicht der Schluss ziehen, Lebkuchen verusachten den Verkauf von Schokoweihnachtsmännern, oder umgekehrt.

zwischen und Korrelationskoeffizient
Beteiligung Diskussionslänge 0,7
Beteiligung Zustimmung 0,1

Interessanter als die absoluten Werte sind natürlich die Trends um die Frage zu beantworten: Wohin und wie entwickelt sich das Benutzersperrverfahren? Um brauchbare Daten zu bekommen, wurde der Zeitraum in Quartale aufgeteilt. Sämtliche Wachstumswerte spiegeln die durchschnittliche Änderung pro Quartal im Vergleich zum Vorquartal wieder.

Anzahl +15 %
Beteiligung +6 %
Diskussionslänge +8 %
Zustimmung -11 %

Bewertung

Ich werde mich mit der Bewertung dieser Daten erstmal zurückhalten und hoffe auf Kommentare anderer. sebmol ? ! 16:47, 28. Okt. 2006 (CEST)Beantworten

Hast du auch Sperrverfahren eingerechnet, die vorher abgebrochen wurden, weil der Benutzer sich selbst hat sperren lassen? --Wranzl 15:16, 30. Okt. 2006 (CET)Beantworten
Ja. Es wurden alle Sperrverfahren berücksichtigt, die eine signifikante Beteiligung hat (also nicht nach ein oder zwei Stimmen abgebrochen wurden). Es ging ja darum, wie die Verfahren verliefen, nicht unbedingt welche Wirkung es für den betroffenen Benutzer hatte (also, ob er vielleicht freiwillig zwischendurch ging oder vielleicht aus einem anderen akuten Grund vor Verfahrensende gesperrt wurde - beides gab es). sebmol ? ! 16:07, 30. Okt. 2006 (CET)Beantworten
Was ist der Unterschied zwischen Zustimmung und positivem Ergebnis? --Taxman¿Disk?¡Rate! 19:31, 30. Okt. 2006 (CET)Beantworten
Noch eins: Warum ist der absolutwert der Diskussions- und Antragslänge viel größer als der Durchschnittswert? --Taxman¿Disk?¡Rate! 20:19, 30. Okt. 2006 (CET)Beantworten
Die Absolutwert der Antrags- und Diskussionslänge ist die Summe aller Anträge und Diskussionen. Der Durchschnittswert ist diese Zahl dividiert durch die Gesamtanzahl der Sperrverfahren. sebmol ? ! 23:26, 30. Okt. 2006 (CET)Beantworten

Die Korrelation Beteiligung versus Länge der Diskussion ist eigentlich zu erwarten, interessant wäre (falls es sich einfach rechnen lässt) die Korrelation Beteiligung versus Diskussionslänge pro Benutzer, also die Fragestellung, ob erhöhte Teilnehmerzahl mit erhöhter Diskussionsfreudigkeit einhergeht.--Hei_ber 00:08, 31. Okt. 2006 (CET)Beantworten

Dunkelzahl?

Was leider nicht statistisch ermittelbar, aber von durchaus großem Interesse sein dürfte: Wieviele BS-Anträge werden nicht gestellt, da mit keinem "positiven" Ausgang zu rechnen ist? Es gibt ja Bereits Ansätze, auch Konditionalsperrungen einzuführen, dafür dürfte es allerdings schwer sein, in einem offenen Abstimmungsverfahren stabile Mehrheiten für eine Lösung zu finden. Nun stellt sich also die Frage: Wie groß ist die Mutmaßliche "Dunkelziffer" an nicht stattgefundenen BS-Verfahren und liegt dies am generellen System oder ließe sich diese Dunkelziffer durch Verbesserung des Systems beheben? --Taxman¿Disk?¡Rate! 20:19, 30. Okt. 2006 (CET)Beantworten

Hier kann ich aktuell nur eine Schätzung anhand der Anfragen auf meiner Disku sowie Mails an mich abgeben - die nicht zu einer Vermittlung geführt haben. Die Dunkelziffer dürfte bei etwa 20 - 25 % liegen. Zuzügl. dem, was eben gar nicht angefragt wird, hier würde ich mal aufgrund der von mir beobachteten Diskussionsseiten (rd. 250) noch einmal einen Zuschlag von 15 - 20 % erteilen.--SVL Bewertung 20:24, 30. Okt. 2006 (CET)Beantworten

Was wäre das in Zahlen, schätzt du? sebmol ? ! 23:26, 30. Okt. 2006 (CET)Beantworten

15 - 20 Ausschüsse die nicht stattgefunden haben - bezogen auf meine Zeit als Vermittler - also ab Mitte März 2006.--SVL Bewertung 23:31, 30. Okt. 2006 (CET)Beantworten

Mit sind zwei Fälle bekannt, bei denen nach einer temporären Sperre ein Sperrverfahren angekündigt wurde, ohne dass es dazu kam. Günde sind mir nicht bekannt. --Hei_ber 16:25, 5. Nov. 2006 (CET)Beantworten

Ideen

Stärkung der Vermittler

Es ist ja momentan so, das vor jeder Sperrung eigentlich eine Vermittlung erfolgen sollte. Wie wäre es wenn der Vermittler (der ja von beiden Seiten akzeptiert werden muss), nach Beendigung einer Vermittlung und einem anstehenden Sperrverfahren, eine Zusammenfassung und eine Empfehlung abgibt. Evlt. könnnte ma sogar über eine Vetoregelung nachdenken, das würde die Rolle des Vermittlers im allgemeinen stärken und auch ein positives Vermittlungsverfahren wird wahrscheinlicher. Evtl. könnte er sogar die Einhaltung des Ergebnissen in der Zukunft mit überwachen... spontan. --Wranzl 15:14, 30. Okt. 2006 (CET)Beantworten

Ich bin mir nicht sicher, dass ich das korrekt verstehe. Im Idealfall verläuft eine Vermittlung so, dass über Diskussionen eine Lösung gefunden wird, die von allen betroffenen Parteien akzeptiert wird (meist eine freiwillige Selbstbeschränkung). Dabei gibt es durchaus gelegentlich die Bedingung, dass das Nichtbefolgen der Selbstbeschränkung den Weg zu einem Sperrverfahren frei macht. Wenn du das meinst, könnte es in der Tat genauer niedergeschrieben werden. sebmol ? ! 16:21, 30. Okt. 2006 (CET)Beantworten
Ja das ist gemeint. Über eine Vetostimme des Vermittlers bei einer Sperrung oder ob er da überhaupt abstimmen sollte hab ich mir noch nicht so viel Gedanken gemacht, wahrscheinlich eher nicht so toll. --Wranzl 16:28, 30. Okt. 2006 (CET)Beantworten

Ohne mir da jetzt auch schon allzuviele Gedanken zu gemacht zu haben, denke ich spontan, dass ein echtes Veto problematisch sein könnte, weil damit die Neutralität des Vermittlers von manchen Betroffenen in Frage gestellt werden könnte. Aber eine abschließende Stellungnahme oder eine Zusammenfassung des Ablaufes der Vermittlung mit einer Einschätzung, ob ein ernsthaftes Bemühen um Einigung bei allen Beteiligten erkennbar war, das könnte vielleicht die Motivation, sich ernsthaft um einen Kompromiss zu bemühen, bei den Teilnehmern erhöhen. -- Cornelia -etc. ... 16:39, 30. Okt. 2006 (CET)Beantworten

Denke ich auch. Der Vermittler wäre wohl noch am ehesten in der Lage zu beurteilen, wie ernsthaft sich die Parteien um eine Konfliktlösung bemüht haben (und in welchem Verhältnis zueinander). sebmol ? ! 16:48, 30. Okt. 2006 (CET)Beantworten

Pflichtvermittlung

Das halte ich für keine schlechte Idee. Ich hielte es außerdem auch für sinnvoll, ein vorheriges Vermittlungsverfahren nicht nur zu empfehlen, sondern zur Pflicht zu machen, bevor ein Sperrantrag überhaupt gestellt werden kann. – Ebenso spontan. :-) -- Cornelia -etc. ... 15:34, 30. Okt. 2006 (CET)Beantworten

Ich habe die beiden Beiträge mal getrennt, weil sie doch beide unterschiedliche, aber äußerst interessante Ideen sind.
Bei den bestehenden Arbcoms der anderen Wikipedias ist ein beendetes Vermittlungsverfahren (ob erfolgreich oder gescheitert) im Allgemeinen eine notwendige Bedingung, dass das Arbcom überhaupt erst die Beschwerde annimmt. Damit wird auch verhindert, dass sich die Gruppe mit Beschwerden auseinandersetzt, die weder Hand noch Fuß haben. sebmol ? ! 16:12, 30. Okt. 2006 (CET)Beantworten
Ja, genau. Damit würden eine Menge sinnlos vergeudete Energie, Zeit und Nerven eingespart. Und zugleich erhöht es generell auch die Hemmschwelle, Sperrverfahren anzuleiern, um lediglich unbequeme Wikipedianer loszuwerden, obgleich man selbst sich nicht minder konfliktschürend oder sonstwie kontraproduktiv betätigt oder betätigt hat. Womit das Vertrauen darein, dass zu Sperrende fair behandelt werden und darein, dass die jeweilige Sperrung wirklich auch vom Anlass her berechtigt ist und verhältnismäßig bleibt, steigen dürfte. – Und der Frustlevel aller Wikipedianer eine Chance hat, zu sinken. :-) -- Cornelia -etc. ... 16:47, 30. Okt. 2006 (CET)Beantworten
Eine Vermittlung befürworte ich gerne, denke aber en Variante ist flexibler, sprich, wenn das Schiedsgericht (SG) den Fall auch ohne Vermittlung annehmen will, so sei es. Wird aber in der Realität wohl nur in seltenen Fällen so sein. --Taxman¿Disk?¡Rate! 19:30, 30. Okt. 2006 (CET)Beantworten
Für diesen Fall könnte beispielsweise eine Regel hinzugefügt werden, mit der ein Fall vom Schiedsgericht auch ohne vorherige Vermittlung angenommen wird, solange die Mitglieder des Schiedsgerichts diesem einstimming zustimmen. sebmol ? ! 20:37, 30. Okt. 2006 (CET)Beantworten
Einstimmig ok, aber das sind Details, die wir ohnehin erst klären können, wenn wir wissen, ob wir überhaupt ein Schiedsgericht haben müssen und wie das aussehen soll. Es wäre ja durchaus vorteilhaft, wenn wir mehr Mitglieder als für einen Ausschuss notwendig hätten. Dann müßte die Einstimmigkeit auf die Beteiligten Mitglieder beschränkt werden. Aber das sind wirklich Detailfragen. --Taxman¿Disk?¡Rate! 21:43, 30. Okt. 2006 (CET)Beantworten
Aus grundsätzlichen Erwägungen heraus hielte ich es für sinnvoll, wenn das Schiedsgericht keine Anträge ohne vorherigen VA annehmen dürfte, schon um den Verdacht einer Klüngelei durch Zuschieben von herausgepickten Fällen unter Umgehung des für andere verbindlichen VA zu umgehen. Sonst wären wir recht schnell wieder da, wo wir jetzt sind. Größtmögliche Transparenz ist nach meiner Erfahrung das Nonplusultra um ein ausreichendes Vertrauen in die Entscheidungen von Admins (und Schiedsgerichten) aufzubauen und zu erhalten. Das ist aus meiner Sicht eines der Kernprobleme, warum bei Wikipedia so viel Misstrauen gegenüber den Admins herrscht: Viele legen die Grundlagen ihrer jeweiligen Entscheidungsprozesse nicht weit genug und nachvollziehbar genug offen, was für Außenstehende schnell wie Geheimniskrämerei wirkt, auch wenn der Betreffende objektiv gesehen absolut lauter handeln mag. Darum sollte möglichst jeder Anklang von Mauschelei, auch wenn sie nur von außen betrachtet scheinbar vorliegen könnte, ohne dass dies tatsächlich der Fall ist, so weit wie irgend möglich vermieden werden. Auch sollten in jedem Fall eine ganze Reihe mehr Mitglieder des Schiedsgerichts vorhanden sein, als für einen Fall notwendig sind, denn erstens kommt es ja auch zu Erkrankungen, Urlauben etc. und zweitens wäre es durchaus denkbar, dass eventuell auch einmal über ein Mitglied des Schiedsgerichtes selbst zu verhandeln ist. Auch wäre es vielleicht sinnvoll, die Möglichkeit mit einzubinden, dass Personen, über die entschieden werden soll, einzelne Mitglieder des Schiedgerichtes ablehnen können, weil sie eine Befangenheit aus persönlichen Gründen fürchten. Man könnte dabei ja ein Limit setzen, z.B. maximal drei Mitglieder dürfen abgelehnt werden, um einen Missbrauch aus taktischen Gründen, etwa in der Form, der Reihe nach jeden abzulehnen, zu unterbinden. -- Cornelia -etc. ... 21:20, 31. Okt. 2006 (CET)Beantworten

keine Vermittlung ist z.B. bei sowas nötig. Die VS hält sich aber auch nicht für zuständig. --Wranzl 00:13, 31. Okt. 2006 (CET)Beantworten

Ja, diesen Fall empfinde auch ich als recht eindeutig. Vielleicht sollte man ähnlich der Stimmberechtigung eine Mindesteditzahl und Registrierungsdauer Betroffener zur Voraussetzung machen, dass sich das Schiedgericht der Sache annimmt, und alles darunter wird automatisch bei der Vandalensperrung abgehandelt? Die Schwelle sollte aber imho niedriger liegen als bei der Stimmberechtigug, vielleicht z.B. bei zwei Wochen und 100 Edits? -- Cornelia -etc. ... 21:20, 31. Okt. 2006 (CET)Beantworten
Ich finde die Stimmberechtigung im allgemeinen okay. Wer innerhalb von 200 Edits es gleich schafft auf die Vandalenseite zu gelangen, statt sich ein wenig einzuarbeiten selber schuld, und momentan ist es eher so das man zu neuen Benutzern immer noch ein größeres Toleranzverhältnis hat. Das wird nachher auch zu undurchsichtig wo nun welche Hürde wieder gilt. (*Bierdeckel:)*--Wranzl 21:31, 31. Okt. 2006 (CET)Beantworten
Hallo Wranzl, sicher, im Grunde hast Du da natürlich Recht. Mir ist nur in Erinnerung gekommen, wie ich nach nur knapp einem Monat hier, aber mit bereits ca. 1000 Edits, davon mehr als die Hälfte im Artikelnamensraum, mit Dr. Meierhofer und Rtc aneinandergeraten bin, weil ich es wagte, ihnen ganz sachlich in einer Artikeldiskussion zu widersprechen. Mir wurde daraufhin von Rtc gleich die Möglichkeit einer Benutzersperrung angedeutet, weil ich durch meine Argumentation mit ethischen Gesichtspunkten (hier Persönlichkeitsschutz eines Verbrechensopfers) der Enzyklopädie massiv schaden würde, während mir von Dr. Meierhofer, der erbost war, weil ich mit meinen paar Edits Dinge für irrelevant hielt, bei denen er mit seinen hehren Verdiensten für die Enzyklopädie – in Form von mehr Edits – dies ganz anders sah, unterstellt wurde, eine Sockenpuppe einer früheren Benutzerin zu sein. ;-) Stimmberechtigt war ich damals trotz meiner 1000 Edits noch nicht ... Wenn man nun in einer solchen Situation abhängig von der spontanen Entscheidung eines Admins wäre und dieser zufällig ähnlich eigenwillige Ansichten hätte wie Rtc und Meierhofer, könnte das ein wenig ungerecht ausgehen. :-) Aber das Argument einer Verwirrung durch weitere Schwellen-Definitionen ist natürlich dennoch nicht von der Hand zu weisen. Gruß -- Cornelia -etc. ... 21:57, 31. Okt. 2006 (CET)Beantworten
na ja drohen tun sie hier eh öfter mal, ohne das was bei rauskommt, das sieht man ja schon an Hand den seltenen BS-Verfahren, weils halt so schwierig ist. Und da eine Vermittlung ja vorher Pflicht ist, geht das auch nicht so schnell (dort gibt es ja keine Begrenzung). Und so schnell sperrt man dich auf der VS-Seite auch nicht dauerhaft, wenns nicht berechtigt ist, da passen dann schon andere Benutzer drauf auf:) --Wranzl 22:01, 31. Okt. 2006 (CET)Beantworten

Ich hatte bereits seit längerem ein MB zum Schiedsgericht vorbereitet, aber nie zur Disskusion gestellt.

Das Vermittlungsverfahren ist bei uns ein Problemkind. Die meisten VA halten die Regeln nicht ein, weil Antragssteller oder Durchführende sie nicht kennen und viele Verfahren verlaufen ergebnislos. Wir sollten deshalb die Verfahren nicht als eine Voraussetzung des Schiedsgerichtes machen. Vielmehr kann sollte Schiedsgericht auch in einem Modus so verlaufen können wie ein Vermittlungsverfahren. Carus 217﹒125﹒121﹒169 22:03, 31. Okt. 2006 (CET)Beantworten

Schau mal weiter oben, Stärkung der Vermittler. Hast du das gelesen, und wenn ja was hälst du davon? --Wranzl 22:05, 31. Okt. 2006 (CET)Beantworten
Die Schiedsrichter könnten Vermittler werden. Carus 217﹒125﹒121﹒169 22:55, 31. Okt. 2006 (CET)Beantworten
Das wird zuviel, da nicht jede Vermittlung vor dem Schiedsgericht landet. Es sei denn jeder darf Vermittler werden, aber das halte ich dann ohne ausgesprochenes Vertrauen der Community für Schwierig. --Wranzl 23:00, 31. Okt. 2006 (CET)Beantworten
Nur Schiedsrichter sollten Vermittler werden dürfen, die Regeln für den VA bleiben gleich. 217﹒125﹒121﹒169 23:28, 31. Okt. 2006 (CET)Beantworten
Das ist zu unflexibel und zu anstrengend. Frag SVL oder mach mal einen. Ich finde das auch leidlich aus eigener Erfahrung. Ich denke das würde das Gremium sprengen. --Wranzl 23:30, 31. Okt. 2006 (CET)Beantworten

Aktuell ist es leider so, dass die Vermittler alle als „Freiwillige“ agieren. Da die Vermittleraufgabe als solches schon (mitunter) sehr anstrengend ist, gibt es auch eine mittlere Fluktuation - viele tragen sich ein, um nach dem ersten festgefahrenen Ausschuss festzustellen, dass man dem Druck doch nicht gewachsen ist - und tschüß. Das eigentliche Problem besteht aber darin, dass sich viele die einen Ausschuss einberufen, gar nicht erst um einen Vermittler bemühen, sondern darauf hoffen, dass sich einer meldet - hatte das eine zeitlang gemacht - bis man mir (inzwischen widerrufen) „Monopolisierung des VA“ vorgeworfen hat. --SVL Bewertung 23:20, 31. Okt. 2006 (CET)Beantworten

So ist es. Das sehe ich auch immer wieder und frage mich dann, was die Benutzer eigentlich erreichen wollen. Manchmal schaffen sie es auch, allein ihre Probleme zu lösen, was natürlich auch ganz nett ist. sebmol ? ! 23:27, 31. Okt. 2006 (CET)Beantworten

Ein großes Problem im VA, dass sich meistens drei Probleme mischen (Klärung von inhaltlichen Differenzen, Klärung von persönlichen Differenzen, Klärung von Sachverhalten die zu Santionen oder Sperrungen von Benutzern führen sollen). Das wird von "ehrenamtlichen" Vermittlern oft nicht erkannt. Solche Misch-VA sind fast immer erfolglos. Ausserdem haben ehrenamtliche weniger Respekt und trauen sich oft nicht den ungestörten Ablauf durchzusetzen, z.B. Wikiquettenverstöße nicht revertieren. Ehrenamtliche kennen auch die Regeln oft nicht. Carus 217﹒125﹒121﹒169 23:47, 31. Okt. 2006 (CET)Beantworten

Einfach anfangen

hallo zusammen ... warum arbeitet man nicht einfach mal ein Modell aus und versucht es dann auch umzusetzen? - ansonsten kommt doch außer theoretischen Überlegungen nichts bei raus ... also vielleicht sollten wir uns konkret überlegen, wie "Schiedrichter" bestimmt werden, wie lange sie ihr Amt bekleiden sollen/dürfen, was ihre Entscheidungskompetenz betrifft usw. ... wenn wir uns da einigen könnten, fehlte nur noch ein MB und die Sache kann dann entweder anhand des MB's nochmal überarbeitet werden oder geht in Betrieb und dann schaut man halt welche Regeln funktional sind und welche nicht - also kurz: einfach anfangen - Sven-steffen arndt 16:49, 30. Okt. 2006 (CET)Beantworten

Ich kann es kaum erwarten. Mach mal ein paar Vorschläge. sebmol ? ! 16:50, 30. Okt. 2006 (CET)Beantworten
  • vielleicht sollten wir erstmal festlegen, was das Schiedsgericht bearbeiten soll und was es für Entscheidungen treffen darf ... wenn das geklärt ist, können wir ja dann den funktionalen Rahmen drumherum basteln, oder? - Sven-steffen arndt 16:51, 30. Okt. 2006 (CET)Beantworten

Aufgaben des Schiedsgerichts

  1. Inhaltliche Auseinandersetzungen zwischen Autoren (WP:NPOV, Edit-Wars, etc.)
  2. Kommunikative Auseinandersetzungen zwischen Autoren (persönliche Angriffe, Wikiquette, Verunglimpfung etc.)
  3. Vermittlung zwischen Fachbereichen?
  4. Probleme mit Admins (Adminrechtemissbrauch)
  5. Sockenpuppenmissbrauch
  6. wiederholter und/oder vorsätzlicher Verstoß gegen Wikipedia-Grundsätze (NPOV, Was Wikipedia nicht ist, Theoriefindung, Wikipedia:Urheberrechte beachten, Benutzernamensraum)
  7. extreme Löschfälle. Beispiel: Benutzernamensraum oder Rolle Irans und Syriens im Libanonkrieg 2006, wo viele Admins uneinig sind. Da sollten dann auch Nicht-Admins aus Fachbereichen mit beraten dürfen.

das ist erstmal alles was mir an Aufgaben einfällt, einfach ergänzen oder nachfolgend kommentieren - Sven-steffen arndt 17:00, 30. Okt. 2006 (CET)Beantworten

Ich hab das mal etwas umformuliert, um Lösungen von Problemen zu trennen. Diese Möglichkeiten vertrete ich nicht unbedingt alle, sind aber m.E. eine kurze Diskussion wert. sebmol ? ! 17:10, 30. Okt. 2006 (CET)Beantworten
das gefällt mir schon ganz gut ... womit hättest du denn ein Problem? - Sven-steffen arndt 17:17, 30. Okt. 2006 (CET)Beantworten
Nr. 1 und 3 - inhaltliche Fragen lassen sich m.E. über so eine Institution nicht lösen. sebmol ? ! 17:20, 30. Okt. 2006 (CET)Beantworten
naja, du meinst, weil es dem Schiedsgericht nicht zugemutet werden kann, sich in eine Sachthematik einzuarbeiten, zu dem es eventuell keine Quellen/Literatur/usw. hat? - mmh ... das ist ein gutes Argument, also reduzieren wir die Problemfälle auf solche, die sich nur anhand der "WP-Dokumente" erschliessen lassen? ... aber wie beurteilt man dann Theoriefindung, NPOV? - Sven-steffen arndt 17:24, 30. Okt. 2006 (CET)Beantworten
Das wäre vielleicht möglich, wenn es wiederholt und vorsätzlich passiert. Dann ist die Frage nicht mehr, was nun inhaltlich stimmt, sondern dass der Benutzer immer wieder von anderen eindeutig als POV und/oder TF eingestufte Inhalte einstellt. Dafür wäre der verpflichtende Vermittlungsausschuss vorher zu Rate zu ziehen, wo die Tatsache ermittelt werden kann, ob das nun POV oder TF ist. sebmol ? ! 17:28, 30. Okt. 2006 (CET)Beantworten
Ich bin der Meinung, dass der Punkt Inhaltliche Auseinandersetzung gestrichen werden muss. No content issues ist ein bewährter Leitsatz der ArbCom. Generelle Auslegung von en:WP:V und en:WP:NPOV ja, aber keine konkreten inhaltlichen Entscheidungen.
Ich gebe auch zu bendenken, dass dieser Punkt zum Scheitern des ersten Versuchs geführt hat.
Pjacobi 17:28, 30. Okt. 2006 (CET)Beantworten
eure Argumente überzeugen mich, also raus mit 1 und 3 ... Sven-steffen arndt 18:26, 30. Okt. 2006 (CET)Beantworten
Ich denke, Punkt 6 könnte zu ähnlichen Problemen führen. Streit darüber entsteht oft ja gerade im Grenzbereich, bei dem inhaltliche Fragen durchaus mit eine Rolle spielen. Andererseits könnte tatsächlich ein Vermittlungssausschuss hier helfen, zumindest eindeutige Fälle als solche zu definieren. Die Frage bleibt jedoch, ob es auch für Fälle, die mehr oder weniger Auslegungssache sind, irgendeine sinnvolle Lösung geben kann? Ich meine, damit wäre ein Schiedsgericht vielleicht überfordert. -- Cornelia -etc. ... 18:44, 30. Okt. 2006 (CET) P.S.: Die Urheberrechte einmal ausgenommen, die sind ja in der Regel recht eindeutig ... -- Cornelia -etc. ... 18:46, 30. Okt. 2006 (CET)Beantworten
Ich denke, es macht schon Sinn, sich das englische System mal anzuschaun, schließlich haben die sich auch so einige Gedanken gemacht. Ich hab mal den dortigen Prozess etwas näher formuliert. Interessant dabei ist für mich, dass das Arbcom bei jedem Fall neu entscheidet, welche "Regeln" und "Gebräuche" sie in den Entscheidungsfindungsprozess einbeziehen. Finde ich sinnvoll, da sich wiedersprechende Regeln für einzelne Fälle eben ausgeschlossen werden können. Insofern dürfte es auch möglich sein, kritische Regelwerke (wie die unter 6) mit in die zu verhandelnden Fälle einzubeziehen. --Taxman¿Disk?¡Rate! 19:26, 30. Okt. 2006 (CET)Beantworten

(BK)Die komplette Streichung von Punkt 1. halte ich nicht für sinnvoll. Hier sollte es eine „entschärfte“ Formulierung geben. Hintergrund ist ganz einfach, dass sich nahezu jeder VA um inhaltliche Differenzen dreht - hier fordere ich letztendlich eine Stellungnahme des jeweiligen Fachportals/der Fachredaktion (soweit vorhanden) an - die bereits im Vorwege von mir für verbindlich erklärt wird - und bisher (Gott sei dank) nahezu ohne Einschränkungen von den Beteiligten akzeptiert wurde - einzigste Ausnahme ist bisher ein VA über die Ex-Gay-Bewegung (denke bruache das hier nicht weiter zu erläutern - der Fall ist hinreichend bekannt).

Punkt 6. sollte hingegen als klare Aufgabenstellung für das Schiedsgericht verbleiben - auch hier wird erschöpfliche Energie in den VA´s vergeudet.--SVL Bewertung 19:37, 30. Okt. 2006 (CET)Beantworten

Wenn in einem inhaltlichem Konflikt, keiner Seite ein Verstoß gegen WP:V und WP:NPOV nachgewiesen werden kann, nach welchem Kriterium, willst Du dann die Sachfrage entscheiden? Jimbos 100 Millionen für externe Gutachter verwenden? --Pjacobi 20:01, 30. Okt. 2006 (CET)Beantworten

Eine absolut berechtigte Frage - auf die ich auf die Schnelle keine Antwort weiß - allerdings ist mir diese vermutlich seltene Konstellation in den ca. 40 VA´s die ich in den letzten Monaten hatte noch nicht untergekommen. --SVL Bewertung 20:06, 30. Okt. 2006 (CET)Beantworten

Ich denke, inhaltliche Fragen sind für Vermittlungsausschüsse brauchbar, für eine bindende Entscheidung dieser Institution allerdings nicht. Was allerdings für das Schiedsgericht eine gute Frage wäre, ist, ob sich ein Benutzer an die gemeinsam erarbeiteten Vorgaben gehalten hat und welche Folgen die Nichteinhaltung konkret haben wird. sebmol ? ! 20:34, 30. Okt. 2006 (CET)Beantworten

Was ist eigentlich mit Punkt 7? Ich bin mir nicht sicher, dass ich nachvollziehen kann, was damit gemeint ist. sebmol ? ! 12:45, 6. Nov. 2006 (CET)Beantworten

Es gab mal den Fall das ein Artikel nicht gelöscht wurde, obwohl verschiedene Fraktionen dafürwaren. Der Artikel landete mehrmals auf der LA-Seite, Wiederherstellen und Adminproblemseite, das war sicherlich ein extremer Fall. Entweder man kann auf der Wiederherstellenseite auch nicht gelöschte Artikel zur Diskussion stellen oder man überlässt solche Fälle einem Schiedsgericht.. --Wranzl 14:15, 11. Nov. 2006 (CET)Beantworten

Übersetzungen und Statements

Kann jemand mit der nötigen Sprachfertigkeit eine Analyse der fr.wp erstellen? Wer kennt Arbcommitglieder, die wir um ein Statement bitten könnten? --Taxman¿Disk?¡Rate! 19:28, 30. Okt. 2006 (CET)Beantworten

Ja, ein solches Statement würde mich sehr interessieren. Das Verfahren als solches bietet ja noch keine Informationen darüber, ob es dennoch auch dort bestimmte Verfahrensbereiche gibt, in denen es häufig zu Problemen kommt. Danke für die Mühe der Zusammenstellung, ich finde sie sehr übersichtlich. -- Cornelia -etc. ... 19:42, 30. Okt. 2006 (CET)Beantworten
Ich hatte mich im August mal mit einem französischen Arbcommitglied im Chat unterhalten. Das Log habe ich auch noch und werde ich mir bei so bald wie möglich nochmal anschauen und wesentliches hier nennen. In vielen Dingen ähneln sich die beiden Institutionen, in einigen sind sie allerdings auch unterschiedlich (wenn ich mich recht erinnere, ist das französische Arbcom nicht für Adminprobleme zuständig). sebmol ? ! 20:39, 30. Okt. 2006 (CET)Beantworten

So die Sprachkenntnisse ausreichen kann ich nur die Lektüre alter en: ArbCom-Fälle empfehlen. Es gibt zum einen die nach Prinzipien geordnete Zusammenfassung en:Wikipedia:Arbitration policy/Past decisions, zum anderen chronologische (en:Wikipedia:Requests for arbitration/Completed requests und alphabetische (en:Wikipedia:Requests for arbitration/Completed requests/Involved parties) Listen.
Und ein paar persönliche Favoriten:

Pjacobi 22:26, 31. Okt. 2006 (CET)Beantworten

Aus dem zweiten Fall ist ein weiterer gewachsen, der erst vor ein paar Tagen zu Ende ging. Er verschlingt (ohne Diskussionseiten mitzurechnen) über 150 Druckseiten (hatte ich heute mal zu Recherchezwecken gelesen). Ich schreibe das nur, um zu zeigen, dass ein Schiedsgericht kein Stein der Weisen ist und schlagartig alle Probleme lösen wird. Es wird immer Nachteile geben, wir müssen uns nur überlegen, wie wir aus den Erfahrungen andere Wikipedias lernen und eine an die deutschsprachige WP angepasste Lösung finden. sebmol ? ! 23:18, 31. Okt. 2006 (CET)Beantworten

Lösungsmöglichkeiten

Es scheint, bei der Zuständigkeit gibt es erstmal recht wenige Kontroversen. Wie sieht es bei den Lösungsmöglichkeiten aus? Was darf das Schiedsgericht bestimmen? Hier ein paar Sanktionen, die andere Arbcoms verhängt haben (die Liste ist nicht vollständig):

  1. Allgemeine Benutzersperre
    1. zeitlich begrenzt
    2. unbeschränkt
  2. Teilsperre
    1. Benutzer darf innerhalb eines Sachgebiets keine Artikel bearbeiten
    2. Benutzer darf an bestimmten Verfahren nicht teilnehmen, bspw. (Schnell-)Löschanträge stellen, Vandalen melden
  3. Entzug des Admin-, Bürokraten- oder Checkuserstatus
    1. Zeitlich begrenzt
    2. ohne zeitliche Begrenzung, Wiederwahl möglich
    3. ohne zeitliche Begrenzung, Arbcom muss der Wiederwahl zustimmen
  4. Rechteeinschränkungen
    1. Benutzer darf in einem Artikel nur einmal am Tag revertieren
    2. Admin darf keine Benutzer sperren
    3. Admin darf keine Seiten löschen oder wiederherstellen
    4. Admin darf Revertknopf nicht benutzen
  5. Bewährung
    1. Benutzer wird bei persönlichen Angriffen/Wikiquette-Verstößen für eine bestimmte Zeit gesperrt (Sperrdauer ansteigend)
    2. Benutzer wird bei erneutem Edit-War gesperrt (Sperrdauer ansteigend)

Welche Sanktionen ergeben Sinn, was sollte es nicht geben, was fehlt? sebmol ? ! 21:44, 31. Okt. 2006 (CET)Beantworten

Erstmal finde ich das okay. 2 Fragen hab ich noch. Was passiert, wenn ein Schiedsgericht, mal völlig verkehrt im Auge der Community liegt. Soll es ein Einsprucqourum geben? Also können sagen wir 25 Personen Einspruch erheben gegen eine Entscheidung und sollte dann die Entscheidung von einem 2. Schiedsgericht behandelt werden oder in einem MB enden (MB evtl. erst nach einem 2. Schiedsgericht? Und die 2. Frage folgerichtig. Gibt es mehrer Schiedsgerichte (wie groß wären die eigentlich?)--Wranzl 21:50, 31. Okt. 2006 (CET)Beantworten
Eine weitere Frage: Entscheidet das Schiedsgericht nur über die Wikiquette oder auch über inhaltliche Sachen? Wenn über inhaltliche Sachen, was ich begrüßen würde, müsste es zusätzlich einen Beirat geben der inhaltlich berät. Wir müssen das im Falle eines MBs aber einfacher formulieren:) *schrei Bürokratie*:P--Wranzl 21:57, 31. Okt. 2006 (CET)Beantworten
Was passiert, wenn ein Schiedsgericht, mal völlig verkehrt im Auge der Community liegt - Das sollte nicht passieren. Wie ich heute noch in der Beschreibung darstellte, ist die Arbeit des Schiedsgerichts öffentlich und die Beteiligung der Parteien und interessierter Benutzer ausdrücklich erwünscht. Das heißt, das Schiedsgericht erarbeitet gemeinsam mit den Parteinen eine Lösung, sofern die Parteien an einer Zusammenarbeit interessiert sind. Ich werde mal einen Beispielfall konstruieren, damit man sehen kann, wie das abläuft (und man sich nicht in englische Fälle einlesen muss). Ein Einspruchsrecht gibt es dort übrigens nicht.
Gibt es mehrer Schiedsgerichte? - Nein, gibt es nicht. Allerdings gibt es eine recht große Anzahl an Schiedsgerichtsmitgliedern (in der englischen 15, in der französischen 10), aus denen sich eine Teilgruppe jeweils an einem Fall beteiligt. Damit wird auch verhindert, wie Cornelia oben schon mal ansprach, dass Fälle nicht bearbeitet werden können, weil es an aktiven Mitgliedern fehlt. Zur Zusammensetzung und Selektion können wir aber in einem späteren Punkt diskutieren, das wird sicher noch interessant werden.
Entscheidet das Schiedsgericht nur über die Wikiquette oder auch über inhaltliche Sachen? - das englische und französische Arbcom beschäftigt sich grundsätzlich nicht mit inhaltlichen Fragen. Dafür sind Vermittlungsausschüsse und Diskussionen in den Fachbereichen allgemein besser geeignet. Das Arbcom beschränkt sich im Allgemeinen auf Verhaltenskonflikte zwischen zwei oder mehr Benutzern (wobei die Benutzer auch Admins sein können). sebmol ? ! 22:08, 31. Okt. 2006 (CET)Beantworten
Nicht über Inhalte an sich sondern über die Auslegung von Regeln und Gebräuchen. Bei Entscheidungen zu WP:NPOV und WP:V ergeben sich natürlich auch inhaltliche Konsequenzen. Siehe auch oben [http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia_Diskussion:Themendiskussion/Schiedsgericht#Aufgaben_des_Schiedsgericht} zu Punkt 1.
Für schwierige Fälle dann doch Basisdemokratie? Nein danke.
Pjacobi 22:11, 31. Okt. 2006 (CET)Beantworten
(BK)habe ich auch gelesen. ich finde die engliche Variante nicht schlecht, allerdings sind wir behaupte ich mal so, nicht so groß, daher wären evtl. kleinere und mehrere Schiedsgerichte besser, wo bei die Besetzung ja wechelsn kann, je nachdem wer Zeit hat. Bei kleineren Zirkeln, kann es natürlich zu Fehlern kommen, bei größeren auch, aber dann ist die Legimität aber höher und dann kann es von mir aus auch absolut sein. Auf jeden Fall müsste man sich für eine der beiden Varianten entscheiden. @Pjacobi Basisdemokratie wäre in meinem Fall sehr hoch. Inhaltliche Sachen würde ich dabei ausnehmen. --Wranzl 22:16, 31. Okt. 2006 (CET)Beantworten
Du wirst schon, um das Ausbrennen von Benutzern zu verringern, eine recht hohe Anzahl von Schiedsrichtern brauchen (10 - 15), die sich abwechseln. Allerdings wäre der Vorteil eines gemeinsamen Pools, das nicht immer die gleichen Schiedsrichter zusammenarbeiten sondern sich auch die Fälle aussuchen, die sie selbst interessieren. Nie vergessen: als Freiwilligenprojekt muss die Mitarbeit notwendigerweise mehr Spaß machen, als ein öder Arbeitsplatz. Wenn man dann noch sagt, dass sich bei jedem Fall mindestens x Schiedsrichter beteiligen müssen, hat man eine gute flexible Ausgangslage. sebmol ? ! 22:26, 31. Okt. 2006 (CET)Beantworten

Art der Schiedsgerichte

  • Es gibt mehrere Schiedsgerichte. Das jeweilige Schiedsgericht wird vom Vermittler ausgesucht und benötigt die Zustimmung von 5 Bestätigern
  • Ein Schiedsgericht besteht aus 3 Benutzern (evtl. auch 5, was aber ne Menge wäre). Sie finden eine einfache Mehrheit untereinander, nach einer öffentlichen Diskussion (ein Chatdiskussion, die öffentlich angekündigt werden kann, darf aber sein!)
  • Gegen eine Entscheidung des Schiedsgerichtes darf Einspruch mittels Quorum (25 Benutzer)erhoben werden. Ein 2. Schiedsgericht überprüft die Entscheidung. Falls wieder ein Wiederspruch eingelegt wird, benötigt es 50 Benutzer. Danach gibt es ein Meinungsbild mit üblicher 2/3 Mehrheit wie bei Benutzersperrungen.
Gedanken --Wranzl 21:55, 31. Okt. 2006 (CET)Beantworten
Das erscheint mir auf den ersten Blick etwas zu bürokratisch. Es muss schon das Vertrauen der Community existieren, dass das Schiedsgericht in der Lage ist, sinnvolle und richtige Entscheidungen zu treffen. Ist das nicht gegeben, dann müssen neue Mitglieder her. Außerdem ist die Offenheit des Schiedsverfahrens auch ein Mittel um zu verhindern, dass nicht tragbare Entscheidungen getroffen werden. sebmol ? ! 22:11, 31. Okt. 2006 (CET)Beantworten
Kompromiss. Einen Pool von Schiedsgerichtern;)(vielleicht 12) und 5 müssen sich finden um einen Fall zu bearbeiten, 3 müssen ihn als relevant erachten. In dem Pool der Schiedsgerichterinnen :P sollte auch eine Mindestzahl von Nichtadmins dabei sein, kommt immer gut. Ist ein Schiedsrichter mehr als 4 Wochen inaktiv, wird er automatisch abgewält und ein neuer kommt.--Wranzl 22:20, 31. Okt. 2006 (CET)Beantworten
(Bearbeitungskonflikt) Ohne Wranzls Beitrag gelesen zu haben, das mache ich nachher: Ja, wenn das gesamte Verfahren offen einsehbar ist, ähnlich wie in den VA, dann denke ich, ist eine solche Einspruchsmöglichkeit nicht unbedingt notwendig, sonst würden Verfahren (zumal ja ein Vermittlungssausschuss vorgeschaltet sein soll) auch zu sehr in die Länge gezogen werden. Um ein solches in die Länge ziehen zu verhindern, wäre es eventuell auch eine Möglichkeit, einen solchen vorgeschalteten Vermittlungsausschuss zeitlich zu begrenzen, z.B. auf vier oder in komplizierten Fällen sechs Wochen, damit er nicht von Beteiligten durch nur sehr sporadische Beteiligung verschleppt werden kann. Vielleicht wäre es auch eine Idee, wenn zumindest ein Mitglied seines Vertrauens für das für ihn persönlich aktuell zuständige Schiedgericht von dem Betroffenen selbst benannt werden dürfte und dieses eine selbstgewählte Mitglied auch kein Admin sein müsste, in der Art eines Schöffen, das könnte ebenfalls helfen, etwaigen Willkürakten vorzubeugen. Dies ist aber nur ein spontaner, noch nicht weiter durchdachter Gedanke, der mir soeben gekommen ist. -- Cornelia -etc. ... 22:26, 31. Okt. 2006 (CET)Beantworten

Möchte hier mal einen klassischen Fall für ein Schiedsgericht darlegen:

  1. Löschaktionen gegen Artikel im Ex-Gay-Umfeld von Benutzer:Optimismus, BabyNeumann et al vs. Benutzer:HanseleHansele (Diskussion) 20:10, 7. Mai 2006 (CEST)Beantworten

Dieser VA - der bisher umfangreichste in der WP - der von mir mit einem Minimalkonsens geschlossen wurde, ohne die eigentlichen Probleme dabei lösen zu können (was immer noch gesperrte Artikel zur Folge hat), hat ein MB nach sich gezogen, was nach 3 Tagen abgebrochen werden musste, da die Community damit schlicht überfordert war. VA und MB-Vorbereitung hatten allerdings 2 1/2 Monate in Anspruch genommen - für diese Zeit war zumindest Ruhe. LOL. Ein Schiedsgericht hätte das wahrscheinlich eleganter gelöst.--SVL Bewertung 23:55, 31. Okt. 2006 (CET)Beantworten

Das ist zu hoffen. Es gibt auch eine Reihe von Sperrverfahren, die mangels Beteiligung abgebrochen wurden oder ohne Ergebnis endeten, weil die Materie einfach zu kompliziert war. sebmol ? ! 06:08, 1. Nov. 2006 (CET)Beantworten

Da gibt es noch weitere VAs dieser Art,

  1. Zeugen Jehovas – {{{2}}}

oder

  1. Probleme zwischen den Benutzern Hansele, HeikoEvermann und GLGerman – {{{2}}}

die zeigen, wie wichtig eine Art Schiedsgericht ist, weil man bei nicht vorhandenem Vermittlungswillen überhaupt keine Möglichkeit hat, für Ruhe zu sorgen. Leider kann ich mich momentan kaum an der Diskussion hier beteiligen. Aber ich unterstütze das ganz vehement! --KpK (℆) 19:03, 1. Nov. 2006 (CET)Beantworten

Das Problem schlechter Artikel, zum Beispiel zu neuen religiösen Bewegungen, wird sich nicht durch ein Schiedsgericht lösen lassen. Zum Beispiel enthält der Vermittlungsausschuss/Zeugen Jehovas wenig, das ein Schiedsgericht interessieren könnte. Mehr als Thule wegen des rüden Umganmgstons zu ermahnen und bessere Diskussionsseitendiszuplin zu fordern, wäre da nicht drin. Solange solche Artikel die Spielwiese (bzw. das Schlachtfeld) von Apologeten und Apostaten sind, und sich keine Fachwissenschaftler bereitfinden (oder kein Gehör finden, wie Benutzer:Fossa) mitzuwirken, wird's dort nicht besser. --Pjacobi 11:30, 3. Nov. 2006 (CET)Beantworten
Sehe ich anders. Ein Schiedsgericht koennte sich zum Beispiel entscheiden, zu inhaltlichen Fragen externe Gutachten einzuholen und auf dieser Basis eine Entscheidung treffen. Da findet man vielleicht sogar mehr Fachwissenschaftler, die zu sowas bereit sind, die aber verstaendlicherweise davor zurueckschrecken, sich in die alltaegliche Schlammschlacht einzumischen. --Elian Φ 11:36, 3. Nov. 2006 (CET)Beantworten
Diese Idee, auch inhaltliche Fragen entscheiden zu wollen, hat schon den letzten Versuch scheitern lassen.
Ich hatte oben zwar auch von externe Gutachten einholen geschrieben, aber wohl das tongue-in-cheek-tag vergessen. Wollen wir anfangen diese Idee hier ernstlich zu diskutieren?
Ich würde diese Idee von der Schiedsgericht=ArbCom-Idee zumindest trennen wollen.
Pjacobi
Ich schließe mich hier mal an: Das Schiedsgericht sollte sich zu inhaltlichen Fragen wie das ArbCom beschränken. --h-stt !? 16:34, 3. Nov. 2006 (CET)Beantworten
Natürlich soll das Schiedsgericht keine inhaltlichen Fragen klären. Ich habe dan VA "Zeugen Jehovas" aber dennoch angeführt, weil ein solches SG die Frage des Umgangs miteinander klären soll, was ja auch in diesem VA ein Problem gewesen ist. Das lässt sich aber vermutlich nicht immer 100% von der inhaltlichen Frage trennen, aber es bleibt dennoch auf einer formaleren Ebene. --KpK (℆) 16:38, 3. Nov. 2006 (CET)Beantworten


Fallstudie

Unter Wikipedia:Themendiskussion/Schiedsgericht/Fallstudie Pedophilia userbox wheel war befindet sich die Übersetzung eines Falls vor dem englischen Arbcom als Fallstudie. Das Dokument ist nicht unbedingt als Vorbild für das Schiedsgericht gedacht, sondern soll nur verdeutlichen, wie die Arbeit des Arbcoms aussieht, und als Denkanstoß für weitere Diskussionen dienen. sebmol ? ! 20:01, 3. Nov. 2006 (CET)Beantworten

Sieht gut aus, als Ansatz auf jeden Fall schon mal ganz brauchbar. --KpK (℆) 20:15, 3. Nov. 2006 (CET)Beantworten

Amtszeit

Beschränkung der Amtszeit auf sechs Monate

Gute Idee.-Frado 21:11, 3. Nov. 2006 (CET)Beantworten

Halte ich nicht für sonderlich förderlich. Die Amtszeit sollte m.E. 12 Monate betragen. Wie die Erfahrung bei Admin-Wahlen zeigt, haben die meisten ein „Langzeitgedächtnis“, was bei so kurzen Wahlrhytmen dazu führen würde das man dazu neigt sich im „Fraktionsdenken“ festzubeißen und die vermeintlich „lieben“ Kandidaten durchzudrücken. Da das Schiedsgericht aber kein Streichelzoo ist, sondern vornehmlich unangenehme Entscheidungen fällen muss, muss den Mitgliedern zunächst eine Zeit der Profilierung konzidiert werden - dann können Sie erst richtig arbeiten und kurz danach ist die Amtszeit zu ende? Das passt nicht daher bitte 12 Monate.--SVL Bewertung 01:21, 6. Nov. 2006 (CET)Beantworten

Die Amtszeit muss auf Tage, nicht auf Monate lauten. Sonst wird der Wiiederwahlzeitpunkt diiskutierbar. Die Wahl sollte einheitlich für alle Richter an einem bestimmten Tag im Jahr stattfinden. Wenn ein Richter seine 12 Monate noch nicht beendet hat, sollte sein Amt trotzdem an diesem Tag enden. 217﹒125﹒121﹒169 11:57, 6. Nov. 2006 (CET)Beantworten
Was ist mit inaktiven Mitgliedern? Ich finde das das Schiedsgericht auch aktiv sein sollte. Nach einem Jahr sollte es auf jeden Fall eine Zwangspause von 3 Monaten geben um nicht ständig mit dem Stress konfrontiert zu werden. Viele Admins sind hier mittlerweile so zynisch, denen würde das auch mal gut tun. --Wranzl 14:18, 11. Nov. 2006 (CET)Beantworten

Gestaffeltes System

Zur Frage der Amtszeit möchte ich einen Vorschlag einbringen, der in anderen Wikipedias bei der Wahl ihrer Arbcom-Mitglieder benutzt wird. Um eine gewisse Kontinuität zu gewähren und auch ein „institutionelles Gedächtnis“ zu ermöglichen, werden die Mitglieder dort in Staffeln gewählt. In der englischen WP dient jedes Mitglied für drei Jahre, ein Drittel der Positionen steht jedes Jahr zur Wahl. In der französischen WP ist die Amtszeit ein Jahr, mit gestaffelten Wahlen alle sechs Monate. Letzteres würde ich auch für uns vorschlagen, auch um gerade am Anfang die Akzeptanz dieser Einrichtung zu erhöhen. Was denkt ihr? sebmol ? ! 13:05, 6. Nov. 2006 (CET)Beantworten

Die „englische Variante“ ist auch eine Möglichkeit, mit der ich mich anfreunden kann. Wichtig erscheint mir hierbei, das die Mitglieder nicht direkt nach der Einarbeitung ihr Amt wieder Niederlegen müssen, da der Wahlzeitraum abgelaufen ist - das wäre beim 6 Monats-Rhytmus mehr oder weniger der Fall. Andererseits muss natürlich gewährleistet werden, dass die Möglichkeit der Abwahl betseht, wenn sich herausstellt, dass der eine oder andere Kandidat ungeeignet ist. --SVL Bewertung 13:19, 6. Nov. 2006 (CET)Beantworten

Die englische Variante unterscheidet sich von der französischen in dieser Hinsicht nur in der Länge der Amtszeit (3 Jahre oder 1 Jahr). Bei der 1jährigen Amtszeit würde die Hälfte der „Sitze“ alle 6 Monate bestimmt, bei der dreijährigen ein Drittel alle 12 Monate. sebmol ? ! 13:25, 6. Nov. 2006 (CET)Beantworten

Da sich die „englische Variante“ ja offensichtlich bewährt hat - siehe auch Artikel in Die Zeit - würde ich mich sodann für diese Variante „stark“ machen.--SVL Bewertung 13:56, 6. Nov. 2006 (CET)Beantworten

Die Frage ist: finden sich hier Leute, die sich freiwillig für drei Jahre verpflichten lassen? Ich bin erstaunt über diese langfristige Sicht der en-WP, bin mir aber doch nicht sicher, ob wir das hier hinbekämen. Ansonsten läßt sich Kontinuität natürlich am Ehesten über lange Amtszeiten erreichen. Als Kompromiss würde ich 3 Pools mit jeweils 18 Monaten Amtszeit vorschlagen, die alle 6 Monate gewählt werden. --Taxman¿Disk?¡Rate! 11:09, 8. Nov. 2006 (CET)Beantworten
Die englische WP hat den Vorteil, dass sie Jimbo hat, der bei Rücktritt eines Arbcom-Mitglieds temporär ein neues ernennen kann (man sollte dabei beachten, dass Jimbo alle Arbcom-Mitglieder ernennt, auch wenn einige davon von der Community vorgeschlagen werden). Das passt so wohl nicht ganz zur deutschsprachigen WP. sebmol ? ! 11:13, 8. Nov. 2006 (CET)Beantworten

Ich denke schon, dass sich ausreichend Leute finden, die sich über einen Zeitraum von 3 Jahren verpflichten - kann mir aber auch die von Taxmann vorgeschlagene Lösung gut vorstellen.--SVL Bewertung 14:30, 8. Nov. 2006 (CET)Beantworten

Ok, dann nehm ich das mal so auf die Projektseite auf: Amtszeit 1 Jahr, Wahlen gestaffelt alle 6 Monate. Denkt auch daran, dass das hier vorgestellte so nicht für immer bleiben muss. Erweisen sich die Amtszeiten als praktisch zu lang oder zu kurz, können sie den Anforderungen entsprechend angepasst werden. sebmol ? ! 14:33, 8. Nov. 2006 (CET)Beantworten
Bei gestaffelten Wahlen für jeweils ein Drittel und einer Amtszeit der Mitglieder für jeweils ein Jahr wären es aber doch jeweils vier Monate, oder? --Grüße, DINO2411FYI 15:41, 14. Nov. 2006 (CET) Finde das Konzept gut. Nur klappen muss es ...Beantworten
Ja, da habe ich Mist gebaut. Das geht so natürlich nicht. Möglich wären die Hälfte alle 6 Monate für ein Jahr, oder ein Drittel alle 4 Monate für eine Jahr, oder vielleicht ein Drittel alle 6 Monate für anderthalb Jahre. Auf jeden Fall wäre es m.E. sinnvoll, wenn nicht alle Richter gleichzeitig zur Wahl stehen, damit die Kontinuität etwas gewahrt bleibt und Fälle nicht liegen bleiben. sebmol ? ! 15:47, 14. Nov. 2006 (CET)Beantworten
Ich denke, dass ein Rhythmus von vier Monaten besser ist - dann sind immer 2/3 der Leute "eingearbeitet", das ArbCom bleibt also auch kurz nach den Wahlen voll arbeitsfähig. --Grüße, DINO2411FYI 15:56, 14. Nov. 2006 (CET)Beantworten

Klärung von Inhaltlichem

Hier kam immmer wieder die Idee auf, das Arbcom oder ein Schiedsgericht, oder auch ein VA auch inhaltlich klären sollten. Man könnte ja andere Benutzer fragen, oder sogar Gutachten einholen. Funktioniert das wirklich? Ich war am Anfang auch noch dafür, aber wie soll das gehen? Jemand wie Fossa, der angeblich Soziologe ist (who knows) und "Experte" wird doch gar nicht ernst genommen, mit Histo ist es teilweise nicht viel besser und vor allem wie sortiert man das? Wir sind nicht die Nupedia, viele Admins sind Schüler, die können das teilweise gar nicht verarbeiten, manche Studenten und viele andere hier auch nicht, also wie sollte man bei einem Freiwilligen Projekt nachhaltig inhaltliche Lösungen finden? Ich glaube daher das ein Schiedsgericht vor allem darauf achten sollte das der inhaltliche Diskurs unter Ablauf der Wikiquette bewahrt werden sollte. Andere Meinungen? --Wranzl 23:03, 3. Nov. 2006 (CET)Beantworten

Die Meinung habe ich so ähnlich oben auch geäußert. Vor alleim der Satz "Ich glaube daher das ein Schiedsgericht vor allem darauf achten sollte das der inhaltliche Diskurs unter Ablauf der Wikiquette bewahrt werden sollte." trifft den Kern der Sache ganz gut. --KpK (℆) 23:09, 3. Nov. 2006 (CET)Beantworten
Mein Hauptbedenkend mit bezahltem externen Gutachten ist:
Experten die "normal" in der Wikipedia mitarbeiter fühlen sich doch veräppelt, wenn jemand anders (a) für Knete und (b) ohne sich mit Spinnern herumärgern zu müssen gefragt wird, wie's richtig ist.
Pjacobi 12:34, 4. Nov. 2006 (CET)Beantworten

Möchte hier mal anmerken, dass ich bereits zahlreiche VA´s mit inhaltlichen Streitpunkten hatte - die meisten dieser VA´s konnten mit einer (kostenlosen) Stellungnahme von fachlich versierten Benutzern - die inhaltlich nicht eingebunden waren, nahezu problemlos gelöst werden. Wir haben - Gott sei dank - für die meisten umstrittenen Themenbereiche ausreichendes Personal, was bei freundlicher Anfrage in der Regel innerhalb von 2 - 3 Tagen mit einer fachlichen Stellungnahme bereit ist zu helfen. Insofern sollte auch das Schiedsgericht nach dem selben Strickmuster verfahren. --SVL Bewertung 01:14, 6. Nov. 2006 (CET)Beantworten

<quetsch> Das geht aber nur bei VA mit inhaltlichen Fragen. Viele dienen aber (b) privaten Streitigkeiten oder (c) der Vorbereitung eines Sperrverfahrens. Manche inhaltliche VA sind auch so fest gefahren, dass sie von keinem Experten durch eine Stellungnahme gelöst werden konnten. Zum Beispiel wurde der Atlantisstreit nach 12 Monaten und mehreren VA erst durch die Bildung von zwei Artikeln (Atlantis und Lokalisierung) gelöst. Das hätte ein Richter auch innerhalb der ersten 24 Stunden entscheiden können. 217﹒125﹒121﹒169 12:05, 6. Nov. 2006 (CET)Beantworten
Ist ein Vermittlungsausschuss Bedingung dafür, dass eine Beschwerde beim Schiedsgericht eingereicht werden kann, dann können inhaltliche Fragen auch beim VA geklärt werden. Es ist m.E. nicht sonderlich konstruktiv, wenn das Schiedsgericht alles nochmal durchkaut, was schon zu langen Diskussionen im Vermittlungsausschuss geführt hat. sebmol ? ! 07:12, 6. Nov. 2006 (CET)Beantworten
Der Vermittlungsausschuß sollte keine Bedingung der Anrufung des Schiedsgerichts sein. Außerdem sollten Richter bevorzugt als Vermittler beim Vermittlungsausschuß auftreten, damit dieses Verfahren auch wieder duchführbar wird. 217﹒125﹒121﹒169 11:59, 6. Nov. 2006 (CET)Beantworten
Warum sollte es keine Bedingung sein? sebmol ? ! 12:16, 6. Nov. 2006 (CET)Beantworten
Weil sie zu allgemein ist und zur Einberufung von VA mit persönlichen Fragestellungen führt, die nur darauf angelegt sind die Vorbedingung zu erfüllen. Ob ein Verfahren beim Schiedsgericht angenommen wird, sollen die Richter entscheiden. Sie können ja auch ablehnen und statt dessen einen VA anordnen. Diese Reihenfolge ist besser. 217﹒125﹒121﹒169 12:23, 6. Nov. 2006 (CET)Beantworten
Aus praktischen Erwägungen (und der Erfahrungen aus der englischen WP heraus), wäre die normale Vorbedingung eines abgeschlossenen Vermittlungsausschusses (ob erfolgreich oder gescheitert) eine Möglichkeit, das Arbeitspensum des Schiedsgerichts zu reduzieren. Genauso wie ein Sperrverfahren zur Zeit eigentlich der letzte Schritt im Konfliktlösungsversuch sein sollte, würde ich das Schiedsgericht an derselben Stelle vermuten: erst wenn alle anderen Mittel erschöpft sind, sollte das Schiedsgericht eingeschaltet werden. sebmol ? ! 12:29, 6. Nov. 2006 (CET)Beantworten
Die Entscheidung über VA sollte von den Richtern kommen und nicht allgemeiner Pflicht-VA. Das Arbeitspensum wird nicht höher, verhindert aber Diskussionen, wenn zum Beispiel mal Anfragen ohne VA angenommen werden, weil kein VA möglich ist. Die Richter können jedes Verfahren auch ablehnen und an VA verweisen. 217﹒125﹒121﹒169 12:34, 6. Nov. 2006 (CET)Beantworten
  • VA soll von jedem freiwillig einberufen werden können.
  • VA soll von Richtern nach Abweisung eines Antrags angeordnet werden können.
  • VA soll keine Bedingung für Einberufung sein.
Dem kann ich mich nicht anschließen. Das Arbeitspensum wird in der Tat höher, weil die Richter dann erst prüfen müssten, ob ein VA sinnvoll wäre oder nicht. Das ist nicht ihre Aufgabe. Ich würde da eher die Beweislast auf den Antragsteller setzen und verlangen, dass er erklärt, warum eine Vermittlung in diesem Fall nicht sinnvoll ist (genauso wie beim Sperrverfahren). sebmol ? ! 12:39, 6. Nov. 2006 (CET)Beantworten
Bei der Sperrung von Profilvandalen oder psychisch Kranken und in anderen Fällen ist kein VA möglich. Wir legen uns da nur unnötig Fesseln an. Beim Sperrverfahren haben die Antragssteller keine Beweislast, sondern müssen nur zu fünft sein. Also eine rein numerische Bedingung. Das Arbeitspensum ist auf CU auch nicht höher, weil dort alle unberechtigten Anfragen einfach abgelehnt werden. Beim Schiedsgericht wird es auch so sein müssen, weil über jedes weg genommene Schäufelchen und Eimerchen eine Anfrage kommt. 217﹒125﹒121﹒169 12:46, 6. Nov. 2006 (CET)Beantworten
Wenn es faktisch so wäre, dass das Schiedsgericht Anträge außer in wenigen Ausnahmen ohne vorherige Vermittlung grundsätzlich ablehnt, dann kann das auch in die Regeln mit aufgenommen werden. Ich sehe hier wirklich keinen Grund, darüber zu streiten. sebmol ? ! 12:51, 6. Nov. 2006 (CET)Beantworten
ja 217﹒125﹒121﹒169 12:53, 6. Nov. 2006 (CET)Beantworten

Zumindest strukturell sollte das Schiedsgericht auch inhaltlich Entscheidungen treffen, sei es mit Hilfe externer oder interner Gutachter oder durch Einarbeiten in die Thematik. Ich sehe eine große Herausforderung in der konsequenten Behandlung von POV-Kämpfen, die in einigen Bereichen so heftig geführt werden, dass praktisch nur noch extreme "POV-Warriors" oder besonders diskussionsfreudige Mitarbeiter Lust haben, sich länger an den Auseinandersetzungen zu beteiligen. In diesen Fällen muß das Schiedgericht auch inhaltlich zu einem Edit-War Stellung nehmen, da der Artikel sonst ad infinitum gesperrt bleibt. Ein Beispiel wäre Scientology --Hei_ber 15:04, 11. Nov. 2006 (CET)Beantworten

Das Problem solcher Situationen liegt nicht in den Inhalten sondern in den Verhaltensweisen. Editwars, Endlosdiskussionen und Resignation kommen nicht daher, dass die Inhalte schwer zu überblicken sind, sondern dass keiner willens ist, seine eigene Position zu überdenken und konstruktiv zusammenzuarbeiten. Und genau darüber kann das Schiedsgericht entscheiden. Benutzer, die beratungsresistent auf ihrem Standpunkt beharren und anderen Benutzern durch unhöfliche und/oder aufdringliche Weise die Arbeit erschweren, sollten entsprechend sanktioniert werden, denn "Recht haben" oder "im Recht sein" entschuldigt Unhöflichkeit nicht. sebmol ? ! 20:38, 11. Nov. 2006 (CET)Beantworten
Da gebe ich Dir generell recht. In vielen Fällen ist POV und Theoriefindung offensichtlich und trivial zu erkennen. Allerdings sehe ich Situationen, in denen zwar höflich aber bestimmt von zwei Benutzern auf zwei unterschiedlichen Postitionen verharrt wird und in denen der Fall nicht so klar zu entscheiden ist. Im von mir genannten Beispiel Scientology kommen nun auch noch persönliche Angriffe, Unterstellungen und Spott hinzu, aber letztlich kann ja schlecht der POV des einen Autors zugelassen werden, weil der Antagonist wg. WP:KPA von der Atikelarbeit ausgeschlossen wurde. Man könnte natürlich beide Sturköpfe von der Artikelarbeit auszuschließen.
Was aber, wenn ein Experte, der Recht hat, an einen Uneinsichtigen mit viel Zeit gerät? Beispielsweise wenn, etwa im Artikel Physik, ein Experte gegen einen Anti-Relativitätstheoretiker argumentiert, und keiner von beiden ein Jota zurückweicht? Und beide Literatur nennen (der eine Lehrbücher, der andere andere Büchera und andere Zeitschriftenartikel, möglicherweise sogar aus peer-reviewen Zeitschriften? Formell lässt sich nicht entscheiden, wer von beiden konstruktiv ist und wer nicht bereit ist, seine Position zu überdenken. (Der Physiker hat womöglich seine Position überdacht und ist zu dem Schluss gekommen, dass sie korrekt ist). Aus formalen Gründen beide auszuschließen kann keine Lösung sein. Einfach beide Positionen darzustellen scheidet auch aus. (Das könnte sogar ein "konstruktiver" Vorschlag des Theoriefinders sein.)
Meiner Meinung nach muss sich das Schiedsgericht dann soweit sachlich kompetent machen, dass es entscheiden kann, welche Position durch Literatur gedeckt ist, welche Literatur brauchbar ist und dann nur einen der beiden Antagonisten ausschließen oder verwarnen. Das meine ich mit strukturellen inhaltlichen Entscheidungen.
Ohne eine gewisse inhaltliche Entscheidung (Qualität der Quellen, korrektes Zitieren und Interpretieren / Darlegen der Quellen) wird das Schiedsgericht bei den ersten POV-Querelen völlig hilflos dastehen - oder muss darauf warten, dass die "falsche" Seite einen Fehler macht (WP:KPA) um einzuschreiten.
Dieses "strukturell inhaltliche" sollte natürlich möglichst klar gefasst werden. Es ist nicht gemeint, dass das Schiedsgericht "ex cathedra" Artikelinhalte bestimmt, aber es muss ein Werkzeug haben, um POV-Pusher und Theoriefinder zu identifizieren und die Artikel vor ihnen zu schützen. Vorstellen könnte ich mir, dass das Schiedsgericht mit Hilfe von Experten (intern/extern) Quellen bewerten und korrekte Darlegung der Quellen inhaltlich beurteilen kann. Gruß --Hei_ber 01:14, 13. Nov. 2006 (CET)Beantworten
Wäre es eine Lösung, dass das Schiedsgericht bindend inhaltlich Entscheidungen an Dritte überträgt, etwa Mitglieder einer Redaktion / eines Portals, einen Vermittler oder einen der Gutachter für geprüfte Versionen (wenn sie dann eingeführt sind)? --Hei_ber 22:51, 13. Nov. 2006 (CET)Beantworten


Art der Mitglieder

Meiner Meinung nach sollten auch unbedingt Nicht-Admins bei den Schieris mit drinne sitzen. Grund erstens gibt es zu wenig Admins die sich im Metaraum engagieren und zweitens sind sie teilweise überfordert. Es wären also immer die selben Admins die wirklich mitmachen. Ich finde daher sollte man bei den Wahlen immer auch 50% Nicht-Admins wählen. Und wir haben ja noch genug vertrauenswürdige Benutzer. --Wranzl 14:56, 17. Nov. 2006 (CET)Beantworten

Willst du, dass auch Nicht-Admins als Kandidaten zugelassen werden, oder willst du eine feste oder variable Quote? sebmol ? ! 15:02, 17. Nov. 2006 (CET)Beantworten
Feste Quote ist schwierig, da ja gelegentlich Wesen in die eine oder andere Richtung "befördert" werden. Ich würde zu einer Regelung in der Art von "Nicht unter 1/3" tendieren. --Grüße, DINO2411FYI 15:08, 17. Nov. 2006 (CET)Beantworten
Zweiteres! Wäre schön wenn sich neue Admin über diesen Weg finden würden! Dann muss man selbstverständlich die Qoute nicht zwanghaft wieder nach unten regeln. Sondern wartet bis zu nächsten Wahl. Dann hat man auch nicht mehr das Problem was Dino beschreibt. --Wranzl 15:09, 17. Nov. 2006 (CET)Beantworten

Admin hin oder her - diese Frage stellt sich eigentlich nicht. Als Grundregel müsste eigentlich gelten, dass zuvor hinreichende Erfahrung im VA gesammelt worden ist. Ich z.B. habe mich dazu entschlossen, auf eine weitere A-Kandidatur grundsätzlich zu verzichten und mich allenfalls für eine Kandidatur im Schiedsgericht bereit zu erklären - sofern es denn irgendwann kommt.--SVL Bewertung 14:16, 19. Nov. 2006 (CET)Beantworten

Mitglieder

Die Mitglieder des Schiedsgerichts werden von den Benutzern für ein Jahr gewählt. Die Wahlen erfolgen gestaffelt, so dass alle sechs Monate die Hälfte der Positionen zur Wahl steht.

Passives Wahlrecht

Zur Wahl als Mitglied des Schiedsgericht dürfen sich Benutzer stellen, die mindestens XXXX (Vorschlag: 5000) edits im Artikelnamensraum und zwei Jahre ohne größere Pausen aktiv in der deWP mitgearbeitet haben.

Die Zwei-Jahres-Frist ist m.E. undiskutabel - damit werden durchaus verdiente und befähigte Mitarbeiter die noch nicht so lange dabei sind automatisch ausgeschlossen, Fristverkürzung auf 6 Monate - 5000 edits im Artikelnamensraum sind darüber hinaus unsinnig - Differenzen gibt es in den meisten Fällen wegen Löschungen und Uneinigkeit in der Artikelgestaltung. 5000 edits - ohne Benutzerdiskussion - insgesamt, ist wohl angemessen.

Aktives Wahlrecht

An der Wahl zum Schiedsgericht dürfen sich Benutzer beteiligen, die mindestens XXXX (Vorschlag: 2000) edits im Artikelnamensraum haben und ein Jahr ohne größere Pausen aktiv in der deWP mitgearbeitet haben.

Die Ein-Jahres-Frist ist m.E. undiskutabel - damit werden durchaus verdiente und befähigte Mitarbeiter die noch nicht so lange dabei sind automatisch ausgeschlossen, Fristverkürzung auf 6 Monate - 2000 edits im Artikelnamensraum sind darüber hinaus unsinnig - Differenzen gibt es in den meisten Fällen wegen Löschungen und Uneinigkeit in der Artikelgestaltung. 2000 edits - ohne Benutzerdiskussion - insgesamt, ist wohl angemessen.--SVL Bewertung 17:00, 19. Nov. 2006 (CET)Beantworten
Ein Schiedsgericht sollte m.E. auf einer breiten Unterstützung durch die Community aufbauen. Damit lassen sich so hohe Wahlansprüche kaum vereinen, zumal es auch praktische Konsequenzen hat, wenn nur so wenige Benutzer zur Wahl vorgeschlagen werden sollen. Schiedgerichtsarbeit wird oft anstrengend und zeitaufwendig sein. Das ist nicht etwas, um dass sich viele unbedingt reißen werden. Diesen Umständen müssten Korrektive gegensteuern, sie nicht nocht verschlimmern. sebmol ? ! 17:08, 19. Nov. 2006 (CET)Beantworten

Versionen: Admin-Chat 12. November

Am 12. November hat eine Diskussion im Chat, an der überwiegend Admins beteiligt waren, als Anhaltpunkte folgende Zahlen vorgeschlagen: Passives Wahlrecht: 1000 Artikeledits + 1000 Edits im Wikipedia-Namensraum + 1 Jahr Mitarbeit. Aktives Wahlrecht: 400 Edits im System, in Anlehnung an die Wahlen zum board der Wikimedia Foundation --h-stt !? 17:17, 19. Nov. 2006 (CET)Beantworten

Kritikpunkte am Ablauf des Arbitration commitees

3. Zur Wahrung der Transparenz müssen alle Sockenpuppen der Mitglieder des ACs intern bekannt gegeben werden. Es besteht keine Pflicht diese öffentlich bekannt zu geben.

OH doch ÖFFENTLICH. Überprüfung?

4. Jeder Benutzer kann das AC ansprechen, über die Annahme eines Falles wird mit mindestens 4 mehr pro als contra der aktiven und beteiligten AC-Mitglieder binnen 10 Tagen entschieden. An einem AC sind 7 Mitglieder beteiligt.

3 Mitglieder, die einander nicht bekannt sind und nicht über Hinterkanäle kommunizierende müssen reichen. Überprüfung?

5. Bei persönlicher Involvierung sollte ein AC-Mitglied sich von dem betroffenen Fall zurückziehen, es besteht jedoch keine Pflicht und "kleinere Vergehen" (Reverts) können ignoriert werden.

KEINERLEI Beteiligung, auch von Freunden, Bekannten etc.

10. Nach Bearbeitung wird der Fall mit einfacher Mehrheit der AC-Mitglieder geschlossen. Jedes Mitglied hat dabei ein Vetorecht.

Was soll das Vetorecht???

Bevor ihr etwas beschließt, führt Euch das hier [[1]] zu Gemüte. @ Wranzl: Das Thema vertrauenswürdige Benutzer halte ich für ein heißes Eisen... Frage: Ist es auch möglich, dass eine Person zwei oder mehr Benutzernamen mit Administratorfunktion benutzt oder mehrere gemeinsam einen benutzen?. Daher muss da auf jeden Fall ein Zeitlimit (7Tage) eingebaut werden. --91.89.124.52 15:37, 17. Nov. 2006 (CET)Beantworten

Vorschlag Sanktionskatalog

Hallo Sebmol, danke für die Übersetzung der Fallstudie. :-) Mir fällt dabei auf, dass dort recht moderat und differenziert mit Sanktionen umgegangen wird. Hier in der deutschen Wikipedia habe ich manchmal den Eindruck, dass Vieles zunächst lange toleriert wird (insbesondere bei "verdienten" Mitarbeitern), aber dann recht schnell ohne nennenswerte Zwischenstufen auf recht drastische Mittel zurückgegriffen wird. Das halte ich für etwas unglücklich. Vielleicht könnte eine Art Sanktionskatalog für klassische, immer wieder zu beobachtende "Vergehen" als Anhaltspunkt und Vergleichswert dem vorbeugen? -- Cornelia -etc. ... 12:42, 19. Nov. 2006 (CET)Beantworten

Meinst du eine Reihe von "wenn ein Benutzer X tut, dann wird das mit Y sanktioniert?"-Sätzen? sebmol ? ! 12:49, 19. Nov. 2006 (CET)Beantworten
Das würde ich dem Schiedsgericht direkt überlassen. Konditionalstrafen ("wenn X weiterhin im Bereich Y editiert folgt eine Sperre von Z") sind ja ausdrücklich vorgesehen. --Taxman¿Disk?¡Rate! 12:54, 19. Nov. 2006 (CET)Beantworten

Wahlrecht

Meint ihr das eigentlich ernst, dass nur etwa 450 Nutzer und nicht mal alle Admins (zB Cottbus ist erst 10 Monate dabei) genug über die Wikipedia wissen, um das Schiedsgericht wählen zu dürfen. Wie soll denn Ruhe an der Troll-Admin-Front erzeugt werden, wenn fast genau die Hälfte der stimmberechtigten aktiven Nutzer selber Admins sind, die Admins also ihr Kontrollorgan selber wählen dürfen. Zumal die wirklich wichtigen Posten bei der Foundation weniger große Hürden aufweisen. --sуrcro.PEDIA+/- 16:56, 19. Nov. 2006 (CET)Beantworten

PS: Wie soll ein Meinungsbild, dass das Schiedsgericht einsetzt überhaupt gelingen, wenn sich damit etwa 95% der stimmberechtigten ihre Einflussmöglichkeiten auf diese wichtige Frage entäußern würden.--sуrcro.PEDIA+/- 17:00, 19. Nov. 2006 (CET) (Nach dem Vorschlag seit vier Tagen ganz knapp aktivwahlberechtigt)Beantworten
PPS: Beteiligung ohne größere Unterbrechung- Was heißt das, 1 Tag, 1 Woche, 1 Monat oder mehrere Monate (wahrschinlich zwischen einer Woche und mehreren Monaten, wo genau dazwischen dürfte aber ein schöner Eintrag für die Fritzgs Megabytes werden.--sуrcro.PEDIA+/- 17:05, 19. Nov. 2006 (CET)Beantworten
Das war glaub ich eher als Gesprächgsansatz gedacht. In der Form wird das auf jeden Fall nichts. sebmol ? ! 17:06, 19. Nov. 2006 (CET)Beantworten

Hatte bereits weiter oben - unter Art der Mitglieder - die Vorschläge aus der Admin-Disku hier her kopiert und kommentiert. Die Vorschläge sind in der Form schlicht und ergreifend nicht haltbar.--SVL Bewertung 17:11, 19. Nov. 2006 (CET)Beantworten

Ich weiss nicht, wo du die Zahl 5000 her hast, die habe ich noch nie gehört. Ich habe jetzt die Zahlen aus der Diskussion vor einer Woche oben eingetragen. --h-stt !? 17:19, 19. Nov. 2006 (CET)Beantworten