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Medizinalrat (Deutschland)

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Medizinalrat, Geheimer Medizinalrat, Geheimer Obermedizinalrat und Wirklicher Geheimer Obermedizinalrat sind nichtakademische Titel, die in den deutschen Monarchien (u. A. von Kaiser Wilhelm) an Mediziner verliehen wurden. Medizinalrat war die Amtsbezeichnung für die entsprechenden technischen Räte der Bezirksregierungen, ältere Referenten bekamen den, wie es hieß, Charakter als Geheimer Medizinalrat. Die entsprechenden Vortragenden Räte (Ministerialräte) im Ministerium hießen Geheimer MEdizinalrat und Geheimer Obermedizinalrat. Der Titel Wirklicher Geheimer Obermedizinalrat war eigentlich für Ministerialdirektoren vorgesehen, da es aber im preußischen Kultusministerium nur eine Abteiloung für das Gesundheitswesen gab und der Direktor in der Regel kein Mediziner war, wurde dieser Titel sehr selten verliehen. Die ordentlichen Professoren für Medizin an den preußischen Universitäten erhielten ebenfalls häufig den Titel Geheimer Medizinalrat, aber eben nur charakterisiert, da sie keine Ministerialräte waren.

Diese Titel sind nicht zu verwechseln mit dem Titel Sanitätsrat oder Geheimer Sanitätsrat.

Siehe auch: Geheimer Rat

Träger des Titels