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Landespolizei (Deutschland)

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Großes Dienstsiegel der Bayerischen Landespolizei

Die Landespolizei (LaPo) ist die übergeordnete Bezeichnung aller polizeilichen Großverbände eines Bundeslandes. Sie gehört zur Länderpolizei.

Die LaPo ist in jedem Bundesland der größte polizeiliche Verband. Sie wird gemeinhin als die Polizei verstanden.

Die Polizeien der Länder (Länderpolizeien) bestehen wiederum im Gegensatz zu den Polizeien des Bundes (Bundespolizei, Polizei beim Deutschen Bundestag und Bundeskriminalamt).

Eine Landespolizei besteht aus der Schutzpolizei (mit Wasserschutzpolizei, Verkehrspolizei, Autobahnpolizei) und der Kriminalpolizei. Die Abgrenzung der einzelnen Bereiche ist unterschiedlich. In einigen Bundesländern ist die Wasserschutzpolizei organisatorisch deutlich von der Schutzpolizei abgetrennt. Die Verkehrspolizei und die Autobahnpolizei sind in einigen Bundesländern auch Teil der allgemeinen Schutzpolizei und nicht besonders organisiert sondern nur ein eigenes Dezernat innerhalb eines Organisationsbereiches. Unter Umständen ist die Kriminalpolizei auch direkt dem Landeskriminalamt zugeordnet, in anderen Bundesländern existiert dieses getrennt und ist nur für Zentralaufgaben der Kriminalpolizei zuständig.

Jeder Verband einer LaPo wird von einem Polizeipräsidenten geführt, wobei sich die Dienstbezeichnungen unterscheiden (z.B. in Sachsen: Landespolizeipräsident).

Oberste Dienstbehörde einer Landespolizei ist das Innenministerium eines Bundeslandes oder die Innenbehörde eines Stadtstaates.

Näheres findet sich in den Polizeiorganisationsgesetzen bzw. in den Polizeigesetzen der Länder oder im Bundespolizeigesetz.

Baden-Württemberg

Direkt dem Innenministerium unterstellt ist das Landespolizeipräsidium, welches eine Abteilung im Innenministerium darstellt. Das Landespolizeipräsidium wird vom Landespolizeipräsidenten geleitet. Ihm zur Seite stehen der Inspekteur der Polizei als ranghöchster uniformierter und der Landeskriminaldirektor als ranghöchster Kriminalbeamter. Der Inspekteur der Polizei ist der Stellvertreter des Landespolizeipräsidenten. Dem Innenministerium nachgeordnet sind die Regierungspräsidien als Landespolizeidirektionen (Bereich Vollzugspolizei) und Landespolizeibehörden (allgemeine Polizei) (jeweils für einen Regierungsbezirk zuständig, Regierungsbezirke sind: Stuttgart, Karlsruhe, Tübingen und Freiburg), das Polizeipräsidium Stuttgart (zuständig für den Stadtkreis Stuttgart) und das Bereitschaftspolizeipräsidium. Daneben existiert das Landeskriminalamt mit Sitz in Stuttgart.

Den Regierungspräsidien sind die Polizeidirektionen (Sitz in den Kreisstädten und Dienstbezirk jeweils der Land- oder Stadtkreis), den Polizeidirektionen Polizeireviere, Wasserschutzpolizeistationen und Autobahnpolizeireviere nachgeordet. Den Polizeirevieren unterstehen die Polizeiposten, den Wasserschutzpolizeistationen die Wasserschutzpolizeiposten. Im Stadtkreis Mannheim, im Stadtkreis Karlsruhe und im Landkreis Karlsruhe sind anstelle der Direktionen Polizeipräsidien eingerichtet. Die Kriminalpolizei hat ihren Sitz bei den Polizeidirektionen, unter bestimmten Voraussetzungen können bei den Polizeirevieren Kriminalaußenstellen eingerichtet werden

Dem Polizeipräsidium Stuttgart sind die Schutzpolizeiinspektionen mit Revieren und Posten und einer Wasserschutzpolizeistation (Neckarhafen) und die Kriminalpolizeiinspektionen mit Dezernaten nachgeordnet, sowie die Hubschrauberstaffel angegliedert.

Dem Bereitschaftspolizeipräsidium mit Sitz in Göppingen sind die Abteilungen in Böblingen, Lahr, Bruchsal und Göppingen sowie das Polizeiorchester Stuttgart nachgeordnet.

Geschichte

Bis in die 1970er Jahre gab es in Mannheim und Stuttgart eine Stadtpolizei neben der Landespolizei. Die Stadtpolizei Stuttgart wurde als letzte Gemeindepolizei verstaatlicht.

Bis zur Verwaltungsreform (Inkrafttreten am 1. Januar 2005) gab es die dem Landespolizeipräsidium nachgeordneten Landespolizeidirektionen Stuttgart I (heute RP Stuttgart), Stuttgart II (heute PP Stuttgart), Karlsruhe, Tübingen und Freiburg (heute im RP eingegeliedert). Diesen unterstanden wie heute die Polizeidirektionen mit Revieren, Posten und Kriminalaußenstellen. Zusätzlich war bei den Polizeidirektionen der Wirtschaftskontrolldienst eingerichtet, der für Lebensmittelüberwachung und Arbeitsschutz zuständig war. Seine Aufgaben werden jetzt von den Stadt- und Landkreisen übernommen.

Bei der Wasserschutzpolizei war die Wasserschutzpolizeidirektion (Mannheim) direkt dem Landespolizeipräsidium nachgeordnet. Die Wasserschutzpolizei gliederte sich in Abschnitte (mit den Wasserschutzpolizeinspektionen Bodensee, Neckar und Rhein), Reviere (Wasserschutzpolizeistationen) und Posten. Die Stationen und Posten wurden den Polizeidirektionen nachgeordnet, die Direktion in das Regierungspräsidium Karlsruhe eingegliedert.

Daneben gab es noch die den Landespolizeidirektionen unterstehenden Autobahnpolizeidirektionen, welchen Autobahnpolizeireviere nachgeordnet waren. Die Direktionen wurden aufgelöst und die Reviere den Polizeidirektionen unterstellt.

Bayern

Die Bayerische Landespolizei ist die Landespolizei der Bayerischen Polizei. Sie umfasst sieben Flächenpräsidien: das Polizeipräsidium Oberbayern, das Polizeipräsidium München, das Polizeipräsidium Niederbayern/Oberpfalz (NOPF), das Polizeipräsidium Oberfranken, das Polizeipräsidium Mittelfranken, das Polizeipräsidium Unterfranken und das Polizeipräsidium Schwaben.

Berlin

Im heutigen Berlin stand am 8. Mai 1945 die Sowjetarmee. Gemäß dem in Jalta getroffenen Abkommen wurde Berlin gedrittelt. Das östliche Drittel blieb sowjetisch besetzt und fiel bis zum 3. Oktober 1990 in die Geschichte der DDR. Die westlichen zwei Drittel Berlins wurden wieder gedrittelt und gingen je zu etwa gleichen Teilen an die britischen, die französischen und die us-amerikanischen Besatzer, um dann, bis zur Gründung der Bundesrepublik Deutschland jeweils eigene Polizeigeschichten zu erleben. Nach der Gründung der Bunsdesrepublik Deutschland wurden die Polizeien der drei westlichen Besatzungszonen in die Länderpolizei Berlin hinein vereint.

Wegen des Flugverbotes für Deutsche über Berlin bis zum 3. Oktober 1990 gab es auch bei der West-Berliner Polizei bis 1990 keine Luftfahrzeuge.

Im heutigen Brandenburg reichten sich am 8. Mai 1945 sowjetische und us-amerikanische Soldaten die Hand. Durch den Vertrag von Jalta fiel Brandenburg in die sowjetische Besatzungszone und erlebte bis zum 3. Oktober 1990 die (Polizei-) Geschichte der DDR.

Im heutigen Bremen standen am Kriegsende die Amerikaner. In Bremerhaven hatten die USA einen militärischen Brückenkopf gebildet. Bremen ist das einzige zweigeteilte Bundesland. Es gibt keine Verbindung aus der Stadt Bremen zur Stadt Bremerhaven, die nicht durch Niedersachsen führt. Mit der Gründung der Landespolizeien wurden daher schon sehr früh (und im britischen Interesse) die Bewegungen und Befugnisse der Bremer Polizei zwischen Bremen und Bremerhaven vertraglich geregelt.

In Hamburg standen am 9. Mai 1945 britische Soldaten. Die Insel Neuwerk ist die Enklave des Bundeslandes Hamburg und nur auf dem Weg durch Niedersachsen erreichbar, oder die Elbe hinab, auf der Grenze zwischen Schleswig-Holstein und Niedersachsen. Wegen des hauptsächlich hamburgischen Zieles der Elbnutzer und der Enklave Neuwerk, wurden mit der Gründung der Länderpolizeien die Befugnisse der Hamburger Polizei auf dem niedersächsisch/schleswig-holsteiner "Grenzfluss" Elbe zwischen der Grenze zu DDR und der Nordsee sehr schnell vertraglich geregelt.

Oberster Dienstherr der Polizei in Hamburg ist der Innensenator, mit der Einschränkung der "fremdvergebenen" Weisungsbefungnis durch die Staatsanwaltschaft an die Kriminalpolizei. Wie in z.B. Schleswig-Holstein auch, ist die Kriminalpolizei eine andere Behörde gewesen, als die Polizei und wurde erst durch mehrere Lanespolizeistrukturreformen enger mit der Polizei verschmolzen. Eine dritte Polizeibehörde stellte die Wasserschutzpolizei dar, die auch erst durch Strukturreformen mit der Polizei verschmolzen ist. Aber noch immer, muss der Polizeibewerber sich bereits in seiner Bewerbung, vor Ausbildungsbeginn entscheiden, ob er seinen Dienst in der Wasserschutz-, Schutz- oder zur Kriminalpolizei absolvieren möchte.

Farben/Uniformen

Die amerikanisierte Umstellung der Uniformen 2005 ist eine von dem ehemaligen Innensenator Ronald Schill durchgesetzte Idee und stellt bundesweit einen Vorschlag dar, wie die neue, europäisch blaue Uniform aussehen könnte.

Die Farben an den Fahrzeugen wurden in Hamburg direkt von Grünweiß auf Blausilber umgestellt. Erste blausilberne Fahrzeuge gingen in Hamburg 2002 in den Polizeidienst.

Auch sich wenn im heutigen Mecklenburg britische und sowjetische Soldaten zum Kriegsende die Hand reichten, durch den Vertrag von Jalta fiel es (mit Ausname einer kleinen Landspitze im Südwesten) an die Sowjetarmee. Der kleine Südwestzipfel blieb britisch und erlebte bis zum 3. Oktober 1990 die Geschichte Schleswig-Holsteins, um dann per Volksabstimmung auch weiterhin zu Schleswig-Holstein zu gehören.

Der Bereich südlich des Nord-Ostsee-Kanals war zum Kriegsende britisch besetzt. Der Bereich nördlich des Nordostseekanals war zum Kriegsende deutsch. Durch Jalta fiel Schleswig-Holstein an die britische Besatzungsmacht und ein kleiner östlicher Zipfel an die Sowjets. Nach dem 3. Oktober 1990 ging dieser Zipfel durch Volksentscheid zurück an Schleswig-Holstein.

Die Polizei in Schleswig-Holstein kennt seit 1933 keine Kommunalpolizei mehr. Nach dem Krieg wurde die Polizei zweisäulig, als Kriminalpolizei und Schutzpolizei des Landes aufgestellt. Obwohl durch zwei große Landespolizeistrukturreformen die Kriminalpolizei und die Schutzpolizei miteinander verschmolzen wurden, muss sich heute noch jeder Bewerber von vorneherein entweder für die Kriminal- oder die Schutzpolizei entscheiden. Frauen stand der Kriminalpolizeidienst schon seit Gründung der Landespolizei offen. Weibliche Schutzpolizisten sind in Schleswig Holstein erst seit Anfang/Mitte der 1980er erlaubt. Die Schutzpolizei im Land Schleswig Holstein ist nach Tätigkeiten in Verkehrs-, Bereitschafts-, Umwelt-, Wasserschutzpolizei untergliedert.

Organisatorisch gibt es Polizei- und Kriminalpolizeidirektionen als oberste polizeiliche Einheiten und Polizeistationen (oft nicht ganztägig besetzte Satelittenadressen von übergeordnetten Polizeirevieren) als unterste Behörde. Oberster Dienstherr ist einzig und alleine der Innenminister des Landes.

Etwas anders verhält sich das mit der Kriminalpolizei. Dienstaufsicht hat zwar der Innenminister, die Strafprozessordnung verlangt aber eine fachliche Unterordnung unter die weisungsbefugten Staatsanwaltschaften.

Je nach Hierarchie sind die übergeordneten Behörden weisungsbefugt. In bestimmten Konstellationen sind auch Weisungen durch Staatsanwälte denkbar.

Ausbildung

In Schleswig Holstein hat der Bewerber die Auswahl zwischen Schutzpolizei- oder Kriminalpolizeidienst zu treffen. Das LKA (Landeskriminalamt) ist eine eigene Behörde des Landes, die der Landespolizei beigestellt aber nicht unter- oder übergeordnet ist. Der Bewerber kann daher später nur unter bestimmten Bedingungen zwischen Schutzpolizei und Kriminalpolizeidienst wechseln, ein Wechsel zum LKA oder vom LKA in den Landespolizeidienst ist nur sehr schwer durchführbar.

Der Mittlere und Gehobene Dienst der (Kriminal-) Polizei wird in der Landespolizeischule Schleswig Holstein in Eutin ausgebildet, wobei die für bestimmte Fachbereiche vorgesehenen (Kriminal-)Polizisten ihre Spezialausbildungen auch außerpolizeilich (wie z.B. die "Brandermittler" in der Landesfeuerwehrschule) oder in ihren späteren Dienststellen erhalten.

In der Ausbildung zu höheren Dienst werden die (Kriminal-)Polizeibeamte und -beamtinnen zur Polizeiführungsakademie nach Münster in Nordrhein Westfalen entsand.

Die Ausbildung zum (Kriminal-)Polizeidienst in Schleswig Holstein (mittlerer und gehobener Dienst) dauert dreieinhalb Jahre. Der Bewerber zum höheren (Kriminal-) Polizeidienst muss ein absolviertes Studium vorweisen und drückt, je nach Endverwendung, 2 bis 3 Jahre die Schulbank.

Für die Laufbahn als politischer Beamter gibt es keine beruflichen Voraussetzungen und keine Ausbildung. Politische Beamte werden von ihren Ministern ernannt und sollten, müssen aber nicht nach fachlicher Eignung bestimmt werden.

Farben/Uniformen

Mit der Gründung der Landespolizei wurden die dunkelblauen Uniformen wieder hellgrün und erhielten die Polizeifahrzeuge weiße, statt bisher schwarze Radkästen.

Mit der Bundesvereinheitlichung der Polizeiuniformen und -fahrzeuge wurde in den 1970ern das Dunkelgrün an den Fahrzeugen durch Hellgrün ersetzt und die Hellgrüne Uniform gegen die beige-grüne Uniform ausgetauscht.

Momentan stellt die Landespolizei wieder von der beige-grünen Uniform zu einer blauen Uniform um, wie sie schon in Hamburg getragen wird. Finanziert wird die Umstellung über die Kleiderkonten der einzelnen Beamten, die bis zum Jahr 2009 Zeit haben, sich eine Garnitur der neuen Uniform zu besorgen. Auch werden neue Dienstfahrzeuge nun mit blauen Folien beklebt. Diese Fahrzeuge werden statt der Ortskennung im Kennzeichen die Buchstabenfolge "SH" für "Schleswig-Holstein" vor der in Schleswig-Holstein für Polizei und Justiz reservierten Dreitausendernummer führen.

Die Umstellung von Grünweiß auf Grünsilber begann 2002. Seit 2004 befinden sich die ersten blausilbernen Fahrzeuge in Schleswig-Holstein im Polizeidienst.

Küstenboot der WSP Bremen

Lokale Besonderheiten

Obwohl SH ein Flächenland ist, hat die Polizei in Schleswig-Holstein keine Luftfahrzeuge. In der Vergangenheit bediente man sich in Amtshilfe des "Fliegerstandortes" der Bundespolizei in Hartenholm, der mit der deutsch-deutschen Wiedervereinigung und der EU-Erweiterung dem "Grenzverlauf" gen Osten folgte. Für eine Beschaffung von Hubschraubern fehlt Schleswig Holstein das Geld. Im holsteiner Speckgürtel Hamburgs wird eng mit der Hamburger Polizei, die über eine Hubschrauberstaffel verfügt, zusammengearbeitet.

Werden Gerichtsmediziner benötigt, werden sie von den Instituten für Rechtsmedizin der Universität Kiel bzw. Lübeck sowie dem Institut für Pathologie der Universität Hamburg engefordert.

Die der Küste vorgelagerten Aufgaben der Schifffahrtspolizei (nicht mit der Wasserschutzpolizei verwechseln) werden von Zoll, Bundespolizei und einigen Bundesbehören und -Anstalten wie beispielsweise der BLE oder der WSV gleichermaßen in einer gemeinsam gebildeten Küstenwache wahrgenommen (Koordinierungsverbund Küstenwache).

Die Wasserschutzpolizeiaufgaben auf der Holsteiner Seite der Elbe wurden bereits mit Gründung der Länderpolizeien in den britisch besetzten Gebieten vertraglich an die Polizei Hamburg abgegeben.

Ein beträchtlicher Teil Schleswig Holsteins ist Zollgrenzbezirk. Innerhalb des Zollgrenzbezirkes hat der Zoll wesentlich weiter reichende Befugnisse als die Polizei. Zum Beispiel benötigt der Zoll innerhalb des Zollgrenzbezirkes keinen Durchsuchungsbeschluss, um Durchsuchungen vornehmen zu dürfen und ist auch nicht an das Nachtruhegebot gebunden, welches Durchsuchungen vor 06:00 Uhr morgens verbietet. Bei Tätigkeiten innerhalb des Zollgrenzbezirkes bittet die Polizei im Land Schleswig Holstein nicht selten den Zoll im Amtshilfe.

Mit dem Nachbarstaat Dänemark und dort der Polizei in Südjütland, verbindet die Polizei in Schleswig Holstein schon seit Ende der 1960er ein sehr kollegiales und gutes, grenzüberschreitendes Arbeitsverhältnis.

Durch die extensiv genutzten Fährverbindungen ist Schleswig Holstein nicht nur Grenzland zu Dänemark, sondern auch zu Schweden, Finnland, Norwegen, Lettland, Estland, Litauen, Russland und Polen, was, insbesondere die skandinavischen Staaten betreffend, seit den 1970ern zu guter Zusammenarbeit geführt hat.

Durch die gesellschaftliche Umstrukturierung seit dem 3. Oktober 1990 sind einige Fährverbindungen ostwärts gewandert, was dazu führte, dass die Polizei in Schleswig Holstein seitdem auch eng mit den Polizeien in den drei baltischen Staaten und Russland zusammenzuarbeiten hat.

In Thüringen befanden sich zum Kriegsende die US-Amerikaner und Briten. Durch Jalta ging Thüringen an die Sowjetmächte und erlebte bis zum 3. Oktober 1990 die Geschichte der DDR.