Clausula rebus sic stantibus
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Die Clausula rebus sic stantibus (dt. etwa: Bestimmung der gleichbleibenden Umstände) ist eine Rechtsbestimmung. Sie besagt, dass Verträge nur geändert werden dürfen, wenn die Sachlage im Vergleich zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses sich geändert hat.