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Monarchie

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Vorlage:Regierungsform Die Monarchie (über das französische Wort monarchie aus dem griechischen Wort μοναρχία, monarchía, „Alleinherrschaft“) ist eine Staats- und Regierungsform, bei der eine Einzelperson (Monarch bzw. Monarchin) die Herrschaft ausübt. Der Monarch wird entweder durch Erbfolge (Erbmonarchie) oder durch Wahl (Königswahl, Wahlmonarchie) auf Lebenszeit bestimmt. Der Machtanspruch des Monarchen stützt sich auf eine übernatürliche Bestimmung. Diese kann in göttlichem Willen liegen. Auch die Verehrung des Monarchen als eigenständige Gottheit ist möglich.

Stützt sich der Machtanspruch des Herrschers auf eine weltliche Berechtigung, handelt es sich um eine Republik (Gegenbegriff).

Ein Anhänger oder Befürworter der Monarchie wird Monarchist, ein Gegner wird Monarchomach genannt, die zu Grunde liegende Staatstheorie bzw. Ideologie dagegen Monarchismus.

Geschichtliche Entwicklung

Die Art von Monarchie, welche sich durch den Bezug auf Gott/eine Gottheit legitimiert, kann bis ins alte Ägypten zurückgeführt werden, wo der Pharao als Gott verehrt wurde. Ähnliches gilt für das kaiserliche System im Kaiserreich China, das den Herrscher unter anderem als Sohn des Himmels (chinesisch 天子, Pinyin Tiānzi) bezeichnete, in seiner Herrschaft ein Mandat des Himmels erblickte und ihm dadurch absolute Macht verlieh.

Zur gelegentlich vorkommenden Doppelmonarchie siehe Dyarchie. Siehe zur Geschichte auch König.

Wahl- und Erbmonarchie

Die Wahlmonarchie (mit oft eingeschränktem Kandidaten- und Wählerkreis) scheint historisch älter als die Erbmonarchie zu sein, die die Bürgerkriegsgefahr bei der Erbfolge erfolgreich verringerte. Bis zu ihrem Ende waren eine Wahlmonarchie das Königreich Polen und das Heilige Römische Reich Deutscher Nation, gegenwärtig (2006) sind es noch der Staat Vatikanstadt, Malaysia und die Vereinigten Arabische Emirate.

Bis zur Christianisierung Europas ist hier meist eine Form der Wahlmonarchie zu finden. Germanische wie keltische Stämme haben ihre "Häuptlinge", die zwar in der Regel mächtigen und einflussreichen Familienclans entstammen, aber keine automatische Erbfolge kennen. Beim Tod eines Häuptlings wurde einfach ein neuer durch verschiedene Rituale (Thing, Schilderhebung) gewählt oder proklamiert. Auch wenn einen Anführer das Königsheil verlassen hatte, wurde er einfach durch einen neuen ersetzt. In der sächsischen Ordnung wurde sogar nur für die Zeit eines Krieges, eines Feld- oder Beutezuges ein Herzog gewählt, der nach Ende dieses Krieges wieder zum einfachen Freien wurde. Eine andere Herrschaft wurde von den freien Bauernkriegern abgelehnt.

Diese vorfeudalistische Ordnung, die teilweise durchaus demokratische Züge hatte, fand ihr Ende mit der Christianisierung. Als im Römischen Reich Kaiser Konstantin der Große mit dem Toleranzedikt von Mailand im Jahr 313 das Christentum den anderen Religionen gleichstellte und später dann selber zum Christentum konvertierte, begann eine Allianz zwischen der Kirche und der staatlichen Autorität. Die Kirche legitimierte die absolute Herrschaft und die Erbfolge mit der Ideologie der Herrschaft "von Gottes Gnaden". Im Gegenzug sicherte sich die Kirche selbst dadurch eine privilegierte Stellung und Partizipation an der Macht, die sie in den meisten Ländern bis in die Zeit der französischen Revolution behielt.

Europa wird im Mittelalter zunehmend von Erbmonarchien beherrscht: Der Monarch steht dort an der Spitze eines Gefüges regional mehr oder weniger homogener Herrschaftsgebiete, die als Lehen an Gefolgsleute vergeben worden sind. Dieses Feudalsystem bildet die Grundlage der Verwaltung und des Militärwesens in den beherrschten Gebieten, leidet jedoch am zunehmenden Anspruch der Lehnsleute, selbst in Erbfolge über ihre Gebiete zu verfügen und aus diesen wiederum an Gefolgsleute Lehen zu vergeben. Bis zum Aufziehen früher Formen des modernen Staats verliert der europäische Monarch daher faktisch immer weiter an Macht an den so gebildeten feudalen Adel.

Formen der Monarchie

Mit dem Entstehen des modernen Staats bilden sich im Europa der Neuzeit drei Formen der Monarchie heraus:

Absolute Monarchie

In dieser Form besitzt der Monarch den Anspruch nach der alleinigen Staatsgewalt; der Adel verliert seine Position im Feudalsystem im Austausch gegen Privilegien im Staats- und Militärwesen. Der Monarch ist legibus absolutus (lat. von den Gesetzen losgelöst), das bedeutet, dass er den Gesetzen, die er selbst entlässt, nicht untersteht. Das bekannteste Beispiel für den Anspruch auf absolute Herrschaft des Monarchen ist der Sonnenkönig Ludwig XIV., dessen Selbstverständnis L'état, c'est moi (deutsch: Der Staat bin ich.) als geradezu prototypisch für diese Entwicklung angesehen werden kann. Der absolute Machtanspruch ist auf Dauer jedoch nicht gegen den Adel und das aufstrebende Bürgertum durchzusetzen; dort, wo die Monarchie überlebt, nimmt sie Elemente der Republik oder Demokratie an. Trotz Schwierigkeiten in der Abgrenzung des Begriffes können heute (2006) Brunei, die Vatikanstadt, Saudi Arabien, Swaziland und eventuell noch andere arabische Monarchien am Persischen Golf als derzeit existierende absolute Monarchien gelten. In Nepal musste der bis dahin absolut regierende König im Frühjahr 2006 seine weitgehende Entmachtung hinnehmen.

Konstitutionelle Monarchie

Konstitutionelle Monarchie (Schema)

In einer konstitutionellen Monarchie ist die Macht des Monarchen nicht mehr absolut (uneingeschränkt), sondern von der Verfassung geregelt. Die Regierung wird aber weiterhin vom Monarchen und nicht von einer Volksvertretung bestimmt. Ein Beispiel dafür ist das Deutsche Kaiserreich 1871 bis 1918. Das Fürstentum Liechtenstein hingegen ist eine konstitutionelle Erbmonarchie auf demokratisch-parlamentarischer Grundlage, in der die Regierung vom Parlament (Landtag) bestimmt und lediglich vom Fürsten ernannt wird. Das Fürstentum Liechtenstein stellt so eine Mischform zwischen parlamentarischer und konstitutioneller Monarchie dar. Siehe auch Hauptartikel Konstitutionelle Monarchie

Parlamentarische Monarchie (Schema)

Parlamentarische Monarchie

Die parlamentarische Monarchie ist eine Unterform der konstitutionellen Monarchie, bei der der Monarch mit wenigen Ausnahmen keinen Anteil an den Staatsgeschäften mehr hat. Diese werden vom Parlament und der Regierung geführt. Dem Monarchen kommen zumeist nur noch repräsentative Aufgaben zu. In Europa ist diese Staatsform in Belgien, Dänemark, Luxemburg, Norwegen, den Niederlanden, Schweden und Spanien anzutreffen, außerhalb Europas zum Beispiel Japan.

Arten gegenwärtiger Monarchien

Monarchien auf der Erde

Mit dem Stand 2006 gibt es

1 Kaiserreich:

34 Königreiche:

1 Großherzogtum:

1 Herzogtum:

3 Fürstentümer:

1 Herrschaftsstaat:

2 Sultanate:

9 Scheichtümer (Emirate):

1 Häuptlingsstaat:

  • Samoa (traditioneller Titel: O le Ao o le Malo)

1 souveräne territoriale Basis des Heiligen Stuhls:


Seit dem Reichsdeputationshauptschluss von 1803 gibt es keine souveränen Grafschaften und Freiherren mehr.

Fußnoten zur Liste:

  1. a b c d e f g h i j k l m n o p Commonwealth-Königreiche (Monarchien, in denen der britische Monarch Staatsoberhaupt ist).
  2. a b Kronbesitz: Ist formal direkt der britischen Krone unterstellt.

Argumente gegen die Monarchie

Die Argumentation für oder gegen die Monarchie ist sehr davon geprägt, ob der Staat eine Monarchie ist oder ob über deren Einführung diskutiert wird. Bei einer existierenden Monarchie fällt die vorhandene oder fehlende Reputation des Herrscherhauses ins Gewicht und die theoretische Diskussion über die Staatsform Monarchie tritt in den Hintergrund. Es ist auffällig, dass im 20. Jahrhundert zwar viele Monarchien gestürzt, aber nur sehr wenige neu errichtet wurden.

  • Die Monarchie mit einem Herrscher mit wirklicher Macht fällt unter die Annahme, dass unkontrollierte Macht ihren Träger korrumpiert
  • Ebenso soll sie gegen das Prinzip der Volkssouveränität verstoßen
  • Eine inhaltlich-politische Autorität kann der Monarch nicht mehr sein, weil politische Stellungnahmen die langjährige Neutralität in Frage stellten
  • Das engere Herrscherhaus wird von der Allgemeinheit alimentiert, obwohl es nur teilweise Amtsaufgaben übernimmt.
  • Eine Neu- oder Wiedereinsetzung der Monarchie verlangt die Auswahl einer Herrscherfamilie, die aber kaum aus sachlichen Gründen (Eignung) erfolgen kann; die Auswahl der amtierenden Familien geschah hingegen in einer längst vergangenen Zeit, ganz zu schweigen von der angenommenen "Einführung" der Monarchie.

Argumentation zugunsten der Monarchie

Die Argumentation pro Monarchie beruft sich oftmals auf folgende Aspekte (hier eine Auswahl):

  • Kosten einer Monarchie (Ein Monarch sei kostengünstiger als ein Präsident)
  • Ein Monarch sei als Staatsoberhaupt besser geeignet als ein gewählter Volksvertreter, da ein Monarch von Jugend an in sein Amt hineinwächst.
  • Eine Monarchie biete den Staatsoberhäuptern die Möglichkeit, über viele Jahre hinweg wertvolle Erfahrungen im Amt zu sammeln, die immer wieder an den nächsten Thronerben weiter gegeben werden könnten.
  • Präsidentschaftswahlen schadeten aufgrund des Konkurrenzkampfes dem Ansehen des späteren Regenten.
  • Die Herrschaft einer gesamten Familie und nicht wie etwa in der Republik einer "allein stehenden" Person ermögliche eine Aufwertung der Familie (und damit nicht zuletzt der Frau) in der Gesellschaft.
  • Die Krone wird als beste Hüterin der nationalen Identität (die sich in Tradition, Religion und Kultur äußert) angesehen. Dies sei gerade in einem vereinten und zusammenwachsenden Europa von großer Bedeutung.
  • Ein gewähltes Staatsoberhaupt gehört in der Regel einer politischen Partei an, daher sei in der Republik die Rolle eines unparteiischen, neutralen und allen Bürgern gleichermaßen gegenüberstehenden Oberhauptes schon nicht mehr realisierbar.
  • Eine parlamentarische Monarchie symbolisiere die Kontinuität und den Fortbestand der freiheitlich-demokratischen Ordnung besser als ein Staatssystem mit immer wechselnden Staatsoberhäuptern.
  • Anhänger des Gottesgnadentums vertreten die Ansicht, dass der Monarch bzw. Thronprätendent von Gott zum Oberhaupt des Landes berufen sei.

Siehe auch

Wiktionary: Monarchie – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Kaiser- und Königshäuser

Nicht mehr bestehende Monarchien sind hier mit einem * gekennzeichnet.

Monarchismus weltweit