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Rost (Begriffsklärung)

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  1. Ein Rost (von althochdt. rost für Scheiterhaufen) ist eine durchbrochene Fläche bei Feuerungsanlagen, die zur Auflage von Brennmaterial dient. Man unterscheidet je nach Brennstoff und Anwendung feste oder bewegliche Roste aus Metall oder Schamottsteinen.

  2. Ein Rost ist eine meist gitterförmige Abdeckung von Bodenvertiefungen. Er wird beispielsweise für Lichtschächte oder Abflußrinnen verwendet und ist in der Regel begeh- und befahrbar. In der Bautechnik auch als Kreuzwerk bezeichnet.

  3. Rost bezeichnet das Korrosionsprodukt von Eisen. Es entsteht durch Oxidation und Hydratation in der Regel aufgrund der Einwirkung von Sauerstoff (aus der Luft) und Wasser, gegebenenfalls durch darin enthaltene Säuren (Saurer Regen) wie Schwefelsäure, schwefeliger Säure, Salpetersäure). Durch die Oxidation reagiert das Eisen zu Eisen(II)oxid und Eisen(III)oxid. Rost ist deshalb problematisch, weil durch die Oxidation eine Volumenänderung auftritt, die eventuelle darübeliegende Lacke und Farben abplatzen lassen kann. Ein Rostschutzanstrich verhindert das, indem er mit dem Eisen eine chemische Verbindung eingeht, die das Eisen praktisch nahtlos von den oxidierenden Umwelteinwirkungen abschließt. Um die Verrostung von in den Boden eingelegte Rohre zu verlangsamen, werden oft Opferleitungen direkt neben den Eisenrohren verlegt.

  4. Johann Christoph Rost (* 7. April 1717 in Leipzig, † 19. Juli 1765 in Dresden) war Schriftsteller in Berlin.

  5. Rostfarben ist ein rötlich-brauner Farbton.