Comes rerum privatarum
Der comes rerum privatarum (auch als comes rei private bezeichnet) war eine wichtige Amtsperson am spätrömischen Kaiserhof, der das kaiserliche Krongut verwaltete.
Das kaiserliche Privatgut war bereits in der frühen und hohen Kaiserzeit sehr umfassend und wuchs im Laufe der Zeit ständig an. In der Zeit nach Augustus, der zwischen staatlichen und seinen privaten Gütern unterschieden hatte, wurde der kaiserliche Privatbesitz zum Krongut, über das die jeweils nachfolgenden Kaiser verfügen konnten. Die römischen Kaiser waren die größten Landbesitzer des Imperiums mit ausgedehnten Ländereien und Villen. Im Rahmen von Verratsprozessen ging das Privatgut von Verurteilten in den Besitz des Staates über, ebenso profitierten die Kaiser von herrenlosen Besitztümern; seit der Zeit Konstantins des Großen kam konfisziertes Tempelgut hinzu.
Der comes rerum privatarum war für die Verwaltung und finanzielle Nutzung der kaiserlichen Güter verantwortlich, wobei die Abgrenzung seines Kompetenzbereich gegenüber dem comes sacrarum largitionum, der für die Staatsfinanzen zuständig war, nicht immer klar ist. Beide verfügten jeweils über einen eigenen Verwaltungsstab und über lokale Amtspersonen in den Provinzen (rationales bzw. procuratores). Des Weiteren zählten beide zu den wichtigsten Hofbeamten und verfügten entsprechend über einen ständigen Sitz im Staatsrat (consistorium), wobei sie den Titel eines vir illustris trugen. Im 6. Jahrhundert schwand die Bedeutung des Amts im Ostreich, wo dessen Aufgaben nun vom sacellarius (sakellarios) übernommen wurden.
Literatur
- Artikel Comes Rei Privatae. In: The Oxford Dictionary of Late Antiquity. Band 1. Oxford 2018, S. 375.
- Alexander Demandt: Die Spätantike. 2. Auflage. Beck, München 2007, S. 285–287.