Zum Inhalt springen

Geburtshaus

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 27. August 2004 um 23:57 Uhr durch 217.235.20.79 (Diskussion). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

Ein Geburtshaus ist eine meist von Hebammen betreute selbständige und außerklinische Einrichtung.

Das erste Geburtshaus in Deutschland wurde 1987 in Berlin-Charlottenburg eröffnet.

Ziel eines Geburtshauses ist es, Schwangere und Paare während der Schwangerschaft, der Geburt und der ersten Zeit mit dem Säugling umfassend und persönlich zu begleiten. Es grenzt sich damit bewusst von Kliniken ab und will Frauen dabei unterstützen, bewusst und selbstbestimmt mit ihrer Schwangerschaft und ihrem Neugeborenen umzugehen.

Bei einer Geburt im Geburtshaus ist im Normalfall kein Arzt anwesend. Das Geburtshaus bietet für die Niederkunft einen stillen und geschützen Ort. Durch ihre Ausbildung und Erfahrung kann die betreuende Hebamme die Sicherheit von Mutter und Kind gewährleisten. Nach einem normalen Geburtsverlauf kehren Mutter und Kind bereits nach wenigen Stunden in die eigene Wohung zurück und werden in der Folgezeit von der Hebamme betreut.

Darüber hinaus bieten viele Geburtshäuser Informationsveranstaltungen, Kurse, offene oder geschlossene Gruppen, Stilltreffs, Krabbelgruppen und anderes an.

Ein Netzwerk von Geburtshäusern hat es sich zur Aufgabe gemacht, die Idee der natürlichen Geburt zu fördern, in der Öffentlichkeit darzustellen, eine Qualitätssicherung aufzubauen und auch gegenüber den Krankenkassen und dem Gesetzgeber zu vertreten.

Während bei einer Geburt im Krankenhaus alle Kosten, auch eines längeren stationären Aufenthalts erstattet werden, wird eine Geburt im Geburtshaus bisher nur teilweise getragen.

Siehe auch: Hausgeburt