Interne Revision
Allgemein
Revision wird häufig bei Werken verwendet, die einer fortlaufenden Überarbeitung unterliegen. Die Revision (Version) gibt dann mittels einer Nummer den Fortschritt an dem Werk an.
Rechtswissenschaft
Die Revision ist ein Rechtsmittel, das gegen Urteile zugelassen ist (oder der Zulassung bedarf). Dieses Rechtsmittel kann sich nur auf die Verletzung formellen oder materiellen Rechts berufen. Anders als bei der Berufung werden bei der Revision daher keine neuen Beweise erhoben. Die Revisionsinstanz ist daher keine Tatsacheninstanz.
Die Revision ist möglich im
a) Zivilrecht gegen Berufungsurteile des Oberlandesgerichts (§ 545 ZPO)
b) Strafrecht gegen Urteile der Strafkammern (in erster oder zweiter Instanz) des Landgerichts und in erster Instanz ergangene Urteile des Oberlandesgerichts.
c) Arbeitsrecht gegen Urteile des Landesarbeitsgerichts.
d) Sozialrecht gegen Urteile des Landessozialgerichts.
e) Verwaltungsrecht gegen Urteile der Oberverwaltungsgerichte oder Verwaltungsgerichtshöfe.
f) Steuerrecht gegen Urteile der Finanzgerichte.
Revisionsgerichte sind in der Regel in der ordentlichen Gerichtsbarkeit die Oberlandesgerichte oder die obersten Bundesgerichte (Bundesgerichtshof, Bundesverwaltungsgericht, Bundesarbeitsgericht, Bundessozialgericht und Bundesfinanzhof). In Bayern kann auch das Bayerische Oberste Landesgericht Revisionsgericht sein.
Besonderheiten: Die Revision von den unteren Gerichten wird Sprungrevision genannt. Im Verwaltungsrecht existiert bei bestimmten Konstellationen auch die Ersatzrevision.
Die Revision ist im Zivilrecht nicht automatisch zulässig. Die Revisionssumme ("Wert der Beschwer") muss bei vermögensrechtlichen Streitigkeiten mindestens 30.000 Euro betragen oder aber die Rechtssache muss eine besondere Bedeutung haben. Die Revision ist im Zivilprozess bei Summen unter 30.000 Euro oder nichtvermögensrechtlichen Streitigkeiten nur dann zugelassen, wenn das Berufungsgericht die Berufung als unzulässig verworfen hat.
Die Revision in den anderen Verfahren ist stets zulässig.
Die Frist zur Einlegung der Revision in Strafsachen beträgt eine Woche nach der Urteilsverkündung. Ansonsten beträgt sie ein Monat.
Die Revision muss stets begründet werden und auch den Antrag auf Revision beinhalten. Eine solche Begründung muss durch einen Rechtsanwalt oder einen Prozessbevollmächtigten erfolgen.
Wirtschaftswissenschaft
Überblick
Als „Revision“ werden im allgemeinen Prüfungsvorgänge bezeichnet. Bezogen auf eine marktorientierte Unternehmensführung erscheinen sowohl Kurzdefinition als auch Begriff urzeitlich und bürokratisch.
In Zeiten ausgeprägter Unternehmensfinanzierung über privates Kapital (Aktionäre, Gesellschafter, Business Angels, Venture/Seed Capital, Bürgschaften) erscheint jedoch eine Prüfung der Unternehmensvorgänge auf die ordnungsgemäße Bearbeitung im Sinne eines Vermögensverwalters äußerst sinnvoll.
Der internen Revision kommt hierbei die Aufgabe zu, Vorgänge auf Ordnungsmäßigkeit zu prüfen und Unregelmäßigkeiten (Buchungsfehler, Ablagefehler, Rechtsfolgefehler) oder Widrigkeiten (Veruntreuung) aufzudecken. Sie bildet somit eine Untereinheit des Controlling, welchem neben der Prüfung und Kontrolle vornehmlich die Aufgabe der Generierung von Steuerungsinformationen zukommt. Controlling kann somit als „Emanzipation“ der Revision bezeichnet werden, da zu der Prüfung vergangenheitsbezogner Daten eine Exploration der Strukturen und Tendenzen hinzu tritt. Die Revision arbeitet vornehmlich vergangenheitsorientiert durch die Prüfung bereits vollzogener Vorgänge. Dies ist jedoch auch eine wichtige Basis für das Organisationale Lernen: Erst durch Prüfung und Aufdeckung von Missständen können Maßnahmen zur Vermeidung im Sinne des Loss Prevention erarbeitet werden.
Ursprung
Die Geschichte des wirtschaftswissenschaftlichen Revisionsbegriffs ist so alt wie die Handelswissenschaft, welche im Merkantilismus ihren Ursprung findet. Insbesondere Handelstreibende sind bis in das 21. Jahrhundert durch Plausibilitätslücken vom Einkauf bis zum Verkauf in der Form von Diebstahl, Unterschlagung und Abschriftenfehlern geplagt. Die Anlage der doppelten Buchführung ist Ausdruck eines Prüfungsbedürfnisses der Kaufleute.
Mit der wirtschaftlichen Entwicklung wuchsen Unternehmensfunktionen und Standorte, so dass der Revisor als „rechte Hand“, als Informand und Ratgeber des Kaufmannes oder Produzenten seinen Platz einnahm. Der Revisor oder die Revision wacht über die Vermögensbestände.
Revision gleich Prüfung?
Die Begriffe „Prüfung“ und „Revision“ werden umgangssprachlich kaum unterschieden, sind als Fachtermini jedoch strikt zu trennen. Die Prüfung ist eine klar auf die Vergangenheit ausgerichtete Handlung, die in mehr oder weniger regelmäßigen Abständen wiederkehrende Vorgänge nachvollzieht oder vergleichbare Größen gegenüberstellt. Bei der Revision hingegen handelt es sich um eine Funktion, die ihre Aufgabe durch Vornahme von Prüfungen erfüllt. Sieht man von der Sonderform der Selbstkontrolle einmal ab, ist zwischen Kontrolle und Revision keine einheitliche Abgrenzung zu identifizieren. Häufig wird die Revision als Prüfung höherer Ordnung angesehen, während die Kontrolle als eine durch die Organisation vorgegebene automatische Überwachung dargestellt wird (Internes Kontrollsystem). Spricht man in der betrieblichen Praxis von der Kontrolle, so ist damit in der Regel die permanente Überwachung von laufenden Betriebsprozessen gemeint, die sich auf Arbeitsablauf, Termineinhaltung, Mengen- und Wertfluss beziehen. Revisionen werden demgegenüber häufig unregelmäßig beziehungsweise periodisch vorgenommen.
Revisionsarten
Interne Revision
Bei der internen Revision handelt es sich um eine organisatorische Einheit, die im Auftrag der Unternehmensleitung Untersuchungsaufgaben wahrnimmt. Werden von der internen Revision hauptsächlich qualitative Aspekte geprüft, spricht man häufig auch von Auditing, welches eine umfassende Form der Effizienzanalyse für alle Unternehmensbereiche darstellt.
Externe Revision
Bei der externen Revision handelt es sich hingegen um ein von der Unternehmensleitung beziehungsweise vom Aufsichtsrat bestelltes, aber unternehmensexternes Prüfungsorgan (Wirtschaftsprüfer, Steuer-/Unternehmensberater), das vor allem (aber nicht nur) in gesetzlich vorgeschriebenem Auftrag den Jahresabschluss mit dem Ziel des Aktionärs- und/oder Gläubigerschutzes prüft. Insbesondere vor dem Hintergrund der gestiegenen Anforderungen an die Recherchefähigkeit und Aufbereitung steuerlich relevanter Daten erfährt die Revision eine Akzentuierung als Präventionsinstrument.
Revisionselemente
Revisionsfelder
Einsatzfelder der internen Revision sind vielfältig und können wesentliche Informationen für die Außenbeziehung der Unternehmung liefern:
- Soll-Ist-Vergleich (Ziellückenpüfung; GapP): Klassische Abweichungsanalyse zeigen den Zielerreichungsrad oder decken Vermögensverluste durch Organisatorische Fehler, Un-terschlagung und Diebstahl auf.
- Jahresabschluss (AP): Die Jahresabschlussprüfung ist vornehmlich eine Aufgabe der externen Revision.
- Besteuerungsgrundlagen (SP): Dieser Einsatzbereich erfährt mit den neuen Anforderungen an Recherchefähigkeit und Aufbereitung steuerlich relevanter Daten für die Außenprüfung eine besondere Bedeutung.
- Geschäftsführung (GP): Auch die Geschäftsführung ist der Revision zu unter-ziehen. Führungsdefizite oder Mängel können so aufgedeckt und durch entsprechende Maßnahmenbehoben werden.
- Unterschlagungsprüfung (UP): Gepaart mit einem investigativen Controlling und Loss Prevention Know-how lassen sich wertvolle Hinweise über Untreue erarbeiten.
- Kreditwürdigkeitsprüfung (KWP): Vor dem Hintergrund der stetig steigenden Anforderung an die Kreditwürdigkeit ist die Kenntnis derselben eine unabdingbare Voraussetzung vor Aufnahme eines Finanzierungsgesprächs oder Inanspruchnahme einer externen Ratingagentur.
- Wirtschaftlichkeit und wirtschaftliche Verhältnisse (WVP): Die WVP setzt an dem Gedanken wertorientierter Unternehmensführung an und prüft die Engagements auf nachhaltige Wirkung für den Unternehmensfortbestand und –wert.
Revisionsablauf
Üblicherweise werden folgende Ablaufphasen der internen Revision unterschieden:
- Auftragsannahme
- Ablaufplanung
- Globalprüfung
- Systemprüfung
- Kontenprüfung
- Prüfungsdokumentation
- Urteilsbildung
- Urteilskontrolle
- Urteilsmitteilung
Alle von der Revision durchgeführten Prüfungen, Kontrollen und sonstigen Tätigkeiten dienen nicht zuletzt dem Ziel, Grundlagen für Entscheidungen zu liefern. Solche Entscheidungen beziehen sich vor allem auf das Vornehmen oder Unterlassen von Handlungen, wie beispielsweise die Fortsetzung oder das Beenden bestimmter Aktivitäten, die Änderung von Organisationsstrukturen, die Entlassung untreuer Mitarbeiter usw.
Revisionsprinzipien
- Wirtschaftlichkeit: Umfang und Häufigkeit der Revision sind nach dem Prinzip der Wirtschaftlichkeit festzusetzen. Generell gilt. Die Revision muss sich auch als Task Force „bezahlt“ machen. Der Ertrag durch Revisionsaktivitäten sollte deren Kosten übersteigen.
- Materiality (Wesentlichkeit): Revisionsbereiche und Aufgriffskriterien sind nach der Wesentlichkeit und Dringlichkeit für die Unter-nehmensführung zu bestimmen.
- Sorgfalt (Vollständigkeit, Objektivität, Urteilsfähigkeit, Urteilsfreiheit): Die Interne Revision ist einer strengen Sorgfalts- und Objektivitätspflicht unterzogen. Dies setzt auch eine Unabhängigkeit von Weisungsbefugnissen voraus. Die Revision agiert ähnlich der Loss Prevention als unabhängige Task Force im Auftrag des Management.
Bedeutung der Grundsätze ordnungsgemäßer Prüfung (GoW/GOA)
Grundsätze ordnungsgemäßer Wirtschaftsprüfung (GoW) oder Abschlussprüfung (GoA) haben sich durch die Berufsvertretun-gen der externen Revision herausgebildet. Beispielhaft sind hier die International Federation of Accountants (IFAC) sowie das International Accountants Standards Committee (IASC) genannt. Die Grundsätze haben man-gels einer Rechtsgrundlage nur bedingt eine Verbindlichkeit und gelten als Berufsgrundsätze der externen Revisionsorgane. Im wesentlichen werden hier Revisionsfelder, -ablauf sowie -prinzipien umrissen.
Organisatorische Einbinung
Die Integration der Revision erfolgt unternehmensintern typischerweise durch die Innenrevisoren und das Controlling. Ein sinnvolle Verknüpfung zum Loss Prevention ist jedoch sinnvoll.
Unternehmensextern sind öffentlich bestellte Wirtschaftsprüfer und Wirtschafprüfungsgesellschaften, vereidigte Buchprüfer, Steuerberater, Sachverständige und Berater je nach Auftrag (Prüfung im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften versus Prüfung im Rahmen des Loss Prevention) einzubinden.