Conseil d’État (Frankreich)

Der Conseil d'État (deutsch: Staatsrat) ist eine französische Institution ohne unmittelbare Entsprechung in Deutschland, Österreich oder der Schweiz.
Funktion
Der Conseil d'État ist zum einen oberstes Verwaltungsgericht und zum anderen Beratungsgremium der Regierung für Rechtsfragen. In der ersten Funktion ist es mit dem deutschen Bundesverwaltungsgericht vergleichbar, in der zweiten mit dem deutschen Justizministerium, welches die Gesetze prüft, bevor sie dem Kabinett vorgelegt werden.
Geschichte
Der Conseil d'État hat eine lange Geschichte. Er wurde am 13. Dezember 1799 begründet und hat seinen Sitz im Palais Royal in Paris.
Es ist Tradition, dass die besten Absolventen der Verwaltungshochschule ENA sich dort oder bei der Cour des comptes, dem obersten französischen Rechnungshof, bewerben.
Besetzung
Der Conseil d'État beschäftigt keine Richter, sondern Verwaltungsbeamte. Offiziell ist der Premierminister Präsident des Conseil d'État; tatsächlich liegt die Leitung in den Händen des Vizepräsidenten des Conseil d'État.
Der Vizepräsident ist protokollarisch der höchste Beamte des Staates (in Deutschland: der Staatssekretär im Bundespräsidialamt). Vizepräsident ist seit Oktober 2006 Jean-Marc Suavé, ein ehemaliger Schüler der ENA und Nachfolger von Renaud Denoix de Saint Marc welcher die Altersgrenze erreicht hatte.
Weblinks
- Conseil d'État (französisch)