Wohnung

Mit Wohnung bezeichnet man eins von zwei eng zusammenhängenden Konzepten:
- Eine feste Behausung, in der ein oder mehrere Menschen ihren dauerhaften Lebensmittelpunkt haben.
- Ein abgeschlossener Teil eines größeren Gebäudes, in dem Menschen leben. Diese Bedeutung ist ein Spezialfall der ersten Bedeutung und diejenige, die umgangssprachlich mit Wohnung meist gemeint ist.
Eine Wohnung ist eine Anzahl von Räumen innerhalb eines festen Gebäudes, die zu Wohnzwecken dienen und die selbständige Lebensführung ermöglichen.
Man unterscheidet abgeschlossene und nicht abgeschlossene Wohnungen
Eine abgeschlossene Wohnung besteht demnach aus einer Anzahl von Räumen innerhalb eines festen Gebäudes, die Wohnzwecken dienen und die selbständige Lebensführung ermöglichen, bei der alle Wohnräume zusammenhängend hinter der Wohnungseingangstür liegen und eine in sich geschlossene Einheit zur Lebensführung bilden. Lediglich Nebenräume dürfen außerhalb der Wohnung liegen.
Wohnung als Behausung
Seit Menschen mit Ackerbau begonnen haben, teilweise wohl auch vorher, leben sie in festen, unverrückbaren Behausungen, die man auch Wohnung oder Wohnsitz nennt. Eine solche Wohnung dient dem Schutz vor der Witterung, der Sicherheit, der Zubereitung und Lagerung von Nahrung, der Körperpflege, aber auch dem eigenen Gestaltungsspielraum und der Repräsentation.
Neben dem Bedürfnis nach Nahrung und Kleidung wird das Bedürfnis nach einer Wohnung zu den menschlichen Grundbedürfnissen gerechnet.
Über lange Zeiträume wurden Wohnungen fast ausschließlich von Familien bewohnt; erst in modernen industriellen und postindustriellen Gesellschaften breiten sich Einzelpersonenhaushalte, Wohngemeinschaften und ähnliche Wohnformen in größerem Umfang aus.
Wohnungen können unter anderem sein:
- Einfamilienhäuser
- Wohnungen im zweiten, unten beschriebenen Sinn
- Hausähnliche Strukturen wie Wohncontainer
- Höhlen
Mobile Behausungen, die wie Zelte ab- und wieder aufgebaut werden, werden oft nicht als Wohnung in diesem Sinne angesehen.
Die Wohnung als der persönliche Lebensbereich bildet einen Rückzugsraum gegenüber staatlicher Kontrolle und unterliegt in dieser Funktion dem Schutz des Grundrechts aus Art. 13 des Grundgesetzes.
Wohnung als Teil eines Wohnhauses
Eine Wohnung in diesem Sinn ist ein meist aus mehreren zusammengehörenden Zimmern bestehender, nach außen abgeschlossener Bereich innerhalb eines Gebäudes. Sie dient einzelnen oder mehreren Personen als Wohnung im oben beschriebenen allgemeineren Sinn.
Die Größe einer Wohnung wird entweder durch die Wohnfläche oder durch die Anzahl der Zimmer gemessen. Bei der Wohnfläche spricht man dabei von Quadratmetern. Bei der Anzahl der Zimmer hat sich eine eigene Zählweise etabliert:
- Küche, Bad und Flur zählen nicht als ein Zimmer.
- Schlafzimmer, Wohnzimmer und Büro, sowie alle anderen gut bewohnbaren Zimmer zählen als ganze Zimmer.
- Sind Dachschrägen vorhanden, müssen unter bestimmten Voraussetzungen zur Berechnung der Wohnfläche von der tatsächlichen Bodenfläche Abzüge vorgenommen werden:
Die Grundflächen von Räumen und Raumteilern mit einer lichten Höhe von mindestens 2 m sind vollständig,
- von Räumen und Raumteilern mit einer lichten Höhe von mindestens 1 m und weniger als 2 m sind zur Hälfte,
- von unbeheizbaren Wintergärten, Schwimmbädern und ähnlichen nach allen Seiten geschlossenen Räumen sind zur Hälfte,
- von Balkonen, Loggien, Dachgärten und Terrassen sind in der Regel zur Hälfte anzurechnen.
(s. auch DIN 277)
Ein großer Teil der deutschen Bevölkerung lebt in gemieteten Wohnungen und nicht in Wohneigentum.
Wohnungen unterscheiden sich anhand ihrer Bauform in:
- Maisonette - erstreckt sich über mehrere Etagen und umfasst meist das oberste Geschoss und den Dachstuhl.
- Souterrainwohnung - der Fußboden der Wohnung befindet sich unterhalb der Erdoberfläche.
- Penthouse - eine Wohnung, die auf ein anderes Haus aufgesetzt wurde (in der Schweiz auch Attikawohnung genannt).
- Loft - eine Wohnung, die in einer ehemaligen Industrie- oder Lagerhalle eingerichtet wurde oder ein Schlafboden oft ohne Stehhöhe in skandinavischen Ländern.
Eine Einliegerwohnung ist keine Wohnung im eigentlichen Sinn, sondern "nur" ein von einer Hauptwohnung abgegrenzter Wohnraum ohne eigene Kochgelegenheit und ohne eigenes Bad.
Neben der Bauform kann eine Wohnung auch anhand ihres Alters klassifiziert werden. Im allgemeinen werden Wohnungen dann nach Altbau und Neubau klassifiziert. Eine genaue Abgrenzung gibt es in dieser Einteilung zwar nicht, jedoch unterscheiden sich Altbauten von Neubauten durch eine sehr viele höhere Zimmerdecke (meist über 2,60m), hohe Fenster und dicke Wände. Außerdem findet sich in Altbauten häufiger ein Parkettboden.
Recht: Artikel 13 1) Die Wohnung ist unverletzlich
Literatur
- archplus 176/177 Wohnen wer mit wem, wo, wie, warum, von archplus, Aachen 2006 (Die Sondierung des neuen Mechanismus der Ökonomisierung des Wohnens steht am Anfang. Im zweiten Teil geht es um die Grundfrage der Anpaßbarkeit räumlicher Konzepte an gesellschaftliche Veränderungen. Ausklappbare Grundrißtableaus bilden das Zentrum des Heftes. Ein abschließender Heftteil geht der Frage nach, was aus den Ansätzen der 80er Jahre geworden ist, die dem voranschreitenden Prozess sowohl der Ökonomisierung als auch der Individualisierung des Wohnens bewußt ein eigenes Modell entgegengestellt haben. Wohnen in eigener Regie ist den neuen Baugruppen und den verschiedenen Formen des selbstorganisierten Wohnens gewidmet.)
Siehe auch
- Haustausch
- Obdachlosigkeit
- Schwarzstaub (Fogging-Effekt)
- Intelligentes Wohnen