Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See

Die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See ist ein deutscher Rentenversicherungsträger im Verbund der Deutschen Rentenversicherung, der am 1. Oktober 2005 aus dem Zusammenschluss von Bundesknappschaft, Bahnversicherungsanstalt und Seekasse hervorgegangen ist. Sie hat ihren Hauptsitz in Bochum.
Der Zusammenschluss der drei Versicherungsträger zur Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See ist Teil eines Gesamtkonzepts zur Neuorganisation der gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland. Rechtsgrundlage dafür ist das Gesetz zur Organisationsreform in der gesetzlichen Rentenversicherung vom 9. Dezember 2004. Dazu gingen die Bahnversicherungsanstalt und die Seekasse mit ihren Vermögen sowie ihren Rechte und Pflichten in die bisherige Bundesknappschaft über, die seitdem unter dem Namen Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See firmiert und eine Körperschaft des öffentlichen Rechts darstellt.
Die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See betreut überwiegend die in den Berufszweigen der Hochseefahrt, der Deutschen Bahn und des Bergbaus rentenversicherungspflichtig tätig sind. Sie nimmt zudem im Rahmen eines Kooperationsvertrages Aufgaben für Beschäftigte in der chemischen Industrie der Deutschen Rentenversicherung Bund wahr.
Die Knappschaft-Bahn-See zieht als Krankenkasse die Gesamtsozialversicherungsbeiträge ein und leitet diese an die entsprechenden Versicherungsträger weiter. Soweit Sozialversicherungsbeiträge anfallen werden diese als Einzugstelle für sämtliche geringfügig Beschäftigte (sogenannte Mini-Jobs) ein.
Knappschaft
Die knappschaftliche Kranken- und Pflegeversicherung firmiert nach der Fusion als "Knappschaft" (vorher Bundesknappschaft) in getrennter Rechnungslegung. Ihre Verwaltungsaufgaben werden von der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See durchgeführt.*
Weblinks
- http://www.kbs.de/
- Gesetz zur Organisationsreform in der gesetzlichen Rentenversicherung (PDF-Datei, 440 KByte)