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Republikprinzip

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Dieser Artikel beschäftigt sich mit dem Republikprinzip in Bezug auf die Bundesrepublik Deutschland.

Allgemeines

Das heutige Verständnis des Republikprinzips hat sich am Ende des 18. Jahrhunderts herausgebildet. Davor war das Verständnis anders gelagert. Nach der klassischen Definition der Republik ( vom lat. res publica = öffentliche Sache) durch Cicero schließen sich Republik und Monarchie nicht aus, wohl aber Republik und Tyrannis. Daher ist es auch kein Widerspruch, dass die Römer das Kaiserreich weiterhin als Republik sahen. Auch im Mittelalter bestand dieser Charakter der Republik weiter bzw. die Republik als Herrschaftsform spielt keine Rolle (abgesehen von einigen Republik wie San Marino). Den antimonarchischen Charakter der Republik wurde durch die Französische Revolution geprägt. Die französische Republik entledigt sich König Ludwig XVI, der als Verräter der Republik hingerichtet wurde. Durch dieses wurde die Republik das Gegenmodell zur Monarchie .Der Begriff der Republik wurde im weiteren Verlauf der Geschichte zum Synonym eines freiheitlichen Verfassungsstaates.

Republikprinzip in Bezug auf die Bundesrepublik Deutschland

Das Republikprinzip wird in der Bundesrepublik Deutschland in Artikel 20 GG festgeschrieben.

Kurzer Geschichtlicher Rückblick: Weimarer Reichsverfassung

Das erstmal wurde das Republikprinzip in Deutschland in der Weimarer Reichsverfassung von 1919 verankert. Im ersten Artikel der Weimarer Reichsverfassung wird die Staatsform der Republik für das Deutschen Reiche festgeschrieben. Diese war somit die Abkehr von der Monarchie, aber auf gleichzeitig eine Absage an die Räterepublik sowjetischen Musters.

Republikprinzip im Grundgesetz

Das Republikprinzip ist in Artikel 20 Absatz 1 GG ("Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat") verankert. Dabei kommt dem Staatsnamen in seinem Republik-Bestandteile eine normative Wirkung zu. Das Republikprinzip ist in der Bundesrepublik aufgrund des Artikels 79 Absatz 3 GG (Ewigkeitsklausel) unabänderliche. Auch wird das Prinzip durch das auf die Bundesländer übertragen (Artikel 28 Absatz 1 GG, Homogenitätsgebot).

Definition der Republik in der Bundesrepublik

Die Definition greift auf die Bedeutung des Begriffes der Republik, wie er seit der französischen Revolution verstanden wird, zurück. Als Gegenmodell zur Monarchie.

I.Definition: Republik als "Nicht-Monarchie"

Die Republik stellt eine Absage gegen jede Form der (absolute, konstitutionelle) Monarchie oder der höheren Legitimation (Gottesgnadentum) der Herrschaft dar. Daraus ergibt sich die Wahl eines Staatsoberhauptes auf begrenzte Zeit. Aber diese Definition reicht nicht aus. Es gibt totalitär Regime und Dikaturen die sich als Republik auszeichnen und auch über Wahlen verfügen.

II.Definition: Republik als "Nicht-Despotie"

Die Republik ist die Bezeichnung für eine freiheitliche und gemeinwohlorientierte Staatsform, die durch die Verankerung der Grundrechte und des Rechtsstaats- und Demokratieprinzips verwirklicht wurde.

Zusammenfassung

Das deutsche Republikprinzip sieht die Republik als antimonarchisch, antidespotisch und daraus resultierend auch als antitotalitär.

Quellen

  • Dreier, Horst: Art. 20 (Republik), in: ders. (Hrsg.), Grundgesetz-Kommentar, Bd.2, 2.Auflage 2006 S. 11-25.
  • Gröschner, Rolf: Die Republik, in J.Isensee/P. Kirchhof (Hrsg.), Handbuch des Staatsrechts der Bundesrepublik Deutschland, Bd. 2, 3.Aufl. 2004, S. 369-428.