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Bildungsgutschein

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Der Bildungsgutschein ist ein Konzept zur staatlichen Kostenübernahme für Ausbildung und Weiterbildung. Studienkonten sind eine besondere Form von Bildungsgutscheinen. Er ist seit 2003 Bestandteil des deutschen Bildungssystems, soweit des die Bundesagentur für Arbeit und Ihr Umfeld betriff. Der Bildungsgutschein ist dabei die schriftliche Zusage der Bundesagentur für Arbeit für die Kostenübernahme einer Teilnahme an einer Weiterbildung. Es wäre sicherlich für jedes Bundesland von großem Vorteil, wenn es sich mehr oder weniger mit seiner GESAMTEN Bildungspolitik, wie die nachfolgenden Überlegungen zeigen, öffnen könnte.

Das klassische Gutscheinmodell von Milton Friedman

Milton Friedman plädierte erstmals 1955 für eine alternative Bildungsfinanzierung. Diese alternative Bildungsfnanzierung besteht haupstsächlich auf der Einführung von Bildungsgutscheinen. Der Bildungsgutschein weist folgende Merkmale auf:

Statt wie bisher kommt das Steuergeld nicht den Bildungsträgern zugute, sondern wird direkt den Auszubildenden in Form von Gutscheinen ausgehändigt, die sich damit direkt bei einem Bildungsträger bewerben können. Der Bildungsgutschein ist auf den Namen des Auszubildenen ausgestellt und nicht übertragbar. Der Auszubildende reicht den Bildungsgutschein an einer frei wählbaren und staatlich anerkannten Bildungseinrichtung ein. Alle Auszubildenden erhalten einen staatlich festgelegten Grundwert, der unabhängig vom elterlichen Einkommen ist.

Intention

Die Absicht, die hinter diesem Modell steht, zeichnet sich durch folgende Merkmale aus:

1.) Subjektfinanzierung statt direkter Finanzierung von Institutionen - oder, wie es von Politikern inzwischen bereits bezeichnet wird: "Das Geld folgt dem Schüler".

2.) TRENNUNG von FINANZIERUNG und VERANSTALTUNG der Bildung!

3.) ENTKOPPELUNG von Staatlicher UND/ODER wirtschaftlicher Reglementierung der Erziehung oder Ausbildung.

4.) Trennung von Rechts- und Politischen Leben und Geistes/Bildungs-Leben.

Problem Staatliche-Veranstaltung:

Der Staat unterliegt dem ständigen absoluten Anspruch der GLEICHHEIT! - Diesem hat er unmissverständlich zu folgen, das ist seine Aufgabe, das ist sein Wirkensprinzip! Diese ständige Verpflichtung zur GLEICHHEIT steht aber im Widerspruch zu jeglicher INDIVDUELLER Entscheidung, sei es als Lehrer gegenüber dem Schüler, sei es als Schüler gegenüber irgendwelchen STAATLICHEN Prüfungsnotwendigkeiten. INDIVIDUALITÄT und FREIHEIT ist aber das Wirkens-PRINZIP der Bildung und jedweder persönlichen Entwicklung oder Entfaltung. (s.a. GG.Art.2.2)

Die Zwangsgewalt der Gleichheit des Staates kann von dem Auszubildenden nur abgewandt werden durch die ENTKOPPELUNG von FINANZIERUNG und VERANSTALTUNG von Bildung! Auch MUSS in diesem Zusammenhang daraufhingewiesen werden, daß gemäß GG eine Schule lediglich eine GLEICHARTIGE - NICHT jedoch GLEICHWERTIGE Ausbildung anbietet/gewährleistet, damit sie in Deutschland, wiederum gemäß GG, finanziert werden MUSS! (dazu liegen auch einschlägige Urteile des BVG vor)

Nur der einzelne Lehrer, bzw. das Kollegium, das NICHT Staatlichen FACH-Zwängen (Lehrplan usw.) unterliegt, kann je nach SACHLAGE FREI pädagogisch entscheiden, was dem Bildungsbetrieb faktisch einen Innovationsschub ermöglicht, der dem des Wirtschaftswunder gleichen könnte. Nur der FREIE Lehrer kann einer IDEE folgen, die des Menschen würdig ist. (s.u.)

Die Entkoppelung von Finanzierung und Veranstaltung bietet weiterhin die Chance der NEUTRALISIERUNG von fachfremden Opportunismus durch weitgehende Ausgrenzung politischer Entscheidungsträger aus jeglicher Anmaßung von "Fachaufsicht", wie dies bei einer zentralstaatlich organisierten Lehrplangestaltung aber leider unumgänglich ist. Es KANN und DARF NICHT Aufgabe und Pflicht von Politikern sein, über die freie Berufsausübung eines Lehrers zu entscheiden. Dies MUSS in die Entscheidung des langjährig ausgebildeten Lehrers gestellt werden, es sei denn es bestünde Anlaß zu der Annahme, daß Lehrer. im Gegensatz zu jedem anderen Beruf, grundsätzlich unmündig und unfähig zu selbständiger Berufsausübung wären,


Der Anspruch des Geisteslebens

IDEE der BILDUNG = IDEE des Menschseins! Der Ausgangspunkt muß, gerade für die Erziehung des Menschen ein IDEELLER sein! Wo dieses Leitmotiv, diese Leitidee untergeht wird entweder der Staatsbürger oder der Produktionsfaktor "produziert", es wird aber niemals ein MENSCH, oder das, was das allgemein Menschliche ausmachen sollte herangebildet. Dabei kann es NICHT in erster Linie NUR um Wissensvermittlung gehen, sondern um die Enwicklung des gesamten Spektrum sozialer, künstlerischer, kommunikativer und fachlicher Übung.

FREIHEIT das Entwicklungsprinzip des Geistes- und Bildungswesens Somit wird deutlich, daß das Entwicklungsgesetz des Bildungs- und Geisteslebens der FREIHEITS-Aspekt ist! Jegliche Innovation, jegliche Veränderung kann schlußendlich EINZIG UND ALLEIN NUR dem Quell und der Schöpferkraft eines FREIEN Bildungs- und Geisteslebens entspringen. Mit der Freiheit des Geisteslebens steht und fällt die gesamte technische und soziale! Innovationskraft eines Volkes. Nur ein Bildungswesen, welches fähige Menschen heranzuziehen in der Lage ist, kann dies absichern und garantieren.

Um die Funktion dieses Lebensbereiches zu gewährleisten bedarf es, ähnlich wie für die Wirtschaft eine Wirtschaftsordnung einer KULTURORDNUNG, die u.a. auch gewährleistet, daß die Selbständigkeit des Geisteslebens sowohl gegenüber Staat, wie auch gegenüber der Wirtschaft gewahrt bleiben kann.


Konkrete Praxis

Die Eltern werden in die Lage versetzt, sich die Schule ihrer Wahl (öffentlich oder privat) auszusuchen („School Choice“) Das Bildungsangebot wird dabei gemäß den Konsumentenpräferenzen wie auch den Ideen der Schulkollegien gestaltet, Es entsteht somit ein breiteres Bildungsangebot, das sich an den Wünschen der Nachfrager stärker orientiert. Die Eltern haben mehr oder weniger mittelbar direkten Einfluss auf Quantität und Qualität der Schulen. Dadurch entsteht rückwirkend ein Innovation fördernder und Effizienz steigernder Wettbewerb zwischen den einzelnen Schulen, auch zwischen den staatlichen und privaten Schulen. Die Schulen wären gezwungen, sich dem Wettbewerb zu stellen: Die besten Schulen haben den größten Zulauf an Schülern und somit entsprechende Finanzressourcen. Die Verbesserung der gesamten Ausbildungsqualität sowie ein nachfragegesteuertes Bildungsangebot. Schlechte Schulen würden vom Markt verschwinden. Eine gleichmäßige Verteilung der vorhandenen Steuergelder und damit eine größere Verteilungsgerechtigkeit wäre gewährleistet.

Kritik an einer Marktorientierung des Bildungssystems

Im Gegensatz zu einigen Kritikern des Bildungsmonopols wird es, wenn die Aufgabe und Bedeutung einer KULTURORDNUNG s.o. richtig verstanden wird, nicht zu Ausgrenzungen vielfacher Art kommen, da jede Schule bestrebt sein muß sich auf IHR "Bildungsprofil" zu konzentrieren. Dies wird zwar eine gewisse Spezialisierung nicht ausschließen. Jedoch wird gerade dies ALLEN Schülern zum Vorteil gereichen, da hierdurch auf die besonderen Bedürfnisse spezifischer Gruppen besser eingegangen werden kann. Davon ausgehend, daß es genügend Interesse am Lehrberuf geben wird, werden sich eben auch für alle Schüler Schulen bzw. Leherkollegien bilden. Auch sollte nicht ausser Acht gelassen werden, daß die Veranstaltung von Schule auch eine von Eltern und Lehrern gemeinschaft betriebene Sache sein kann! So werden die Waldorschulen z.B. von den Eltern über entsprechende Schul-Institutionen finanziell getragen und abgesichert. Schulen kirchlicher Täger werden von den jeweiligen Landeskirchen getragen.

Es ist natürlich Aufgabe des Lehrerkollegiums sich den Eltern in der Ihrem Bildungsprofil entsprechenden Weise vorzustellen. Auch werden kundige Lehrerkollegien u.U. den ein oder andern Anspruch an das Elternhaus haben, um Ihre Erziehungsziele realisieren zu können. Schlußendlich geht jeder gescheiterte Schüler negativ in Ihre Erfolgsstatistik und damit Qualitätsmaßstab ein.

Es darf nicht übersehen werden, daß GERADE der Bildungsgutschein ALLEN Schülern eines Bundeslandes z.B., GLEICHE FINANZIELLE Förderung garantiert. Die Problematik, wie sie z.B. in den USA durch die lokale Förderung gegeben ist (schlechtes Viertel, wenig Geld, schlechte Schule), wird dadurch stark abgemildert bzw. braucht gar nicht aufzutreten. Auch zeigen entsprechende Feldversuche z.B. in Berlin, daß es durchaus Lehrer gibt, die in der Lage sind sich auch schwierigen soziokulturellen Situationen zu stellen und diese sogar erfolgreich zu meistern.

Nichts desto trotz darf NICHT übersehen werden, daß ALLE Bildung GESCHENKT werden muß, wenn wir nicht mit den Auszubildenden Schülern in einen Produktionspropzeß eintreten wollen mit dem Output Abiturient z.B. Dies entspricht aber dem Generationenvertrag, da die erhaltene Bildung mit den Rentenzahlungen eines jeden Beschäftigten wieder ausgelöst werden.

Für weitere Einzelheiten sei auf die [Aufsätze des Seminar für freiheitliche Ordnung] http://www.sffo.de/sffo/aufsatz.htm in seiner Zeitschrift "Fragen der Freiheit" hingewiesen.

Bildungsgutscheine der Bundesagentur für Arbeit

Der Bildungsgutschein (BGS) ist seit dem 1. Januar 2003 Bestandteil des deutschen Bildungssystems. Er dient dabei als Zusage der Bundesagentur für Arbeit über die Kostenübernahme einer Teilnahme an einer längeren Weiterbildung, gem. § 77 SGB III.

Ab Ausstellungsdatum des Bildungsgutscheins hat dieser eine Gültigkeit von maximal 3 Monaten bis zum Beginn der Weiterbildung. Er kann entweder sehr frei formuliert sein, sodass der Adressat des Bildungsgutscheins selbst eine geeignete Bildungsmaßnahme suchen kann, oder aber die Maßnahmeträger werden vom Arbeitsvermittler vorgegeben.

Beim Bildungsgutschein handelt es sich um eine so genannte Kann-Leistung, d. h. der Arbeitsvermittler kann den Bildungsgutschein bei Notwendigkeit einer Weiterbildung zur nachhaltigen Eingliederung des Arbeitslosen in den ersten Arbeitsmarkt vergeben, muss dies aber nicht. Grundsätzlich wird die Ausgabe eines BGS aufgrund massiver Kosteneinsparungen durch die BA zunehmend restriktiv gehandhabt, so dass die wenigsten Arbeitslosen einen BGS erhalten. Alternativ können kürzere Bildungsmaßnahmen bis zu 12 Wochen Dauer als Trainingsmaßnahmen gefördert werden.

Wer an einer Bildungsmaßnahme mittels BGS teilnimmt, behält seine Ansprüche auf Arbeitslosengeld. Während der Weiterbildungsmaßnahme kann ein Empfänger von Arbeitslosengeld I nicht auf Arbeitslosengeld II gestuft werden, sondern das Arbeitslosengeld I wird bis 30 Tage nach Kursende weiter ausgezahlt. Wer einen Bildungsgutschein hat, bei dem werden die Kosten für den Lehrgang, für erforderliche Lernmittel, Arbeitskleidung, Prüfungsstücke und für gesetzlich geregelte oder allgemein anerkannte Zwischen- und Abschlussprüfungen, sowie Kosten für eine notwendige Eignungsfeststellung, übernommen. Falls der Teilnehmer außerhalb seines Wohnortes übernachten muss, können die Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und Bildungsstätte erstattet werden. Muss der Teilnehmer auswärts übernachten, bekommt er die Kosten für die An- und Abreise sowie die Kosten für eine Fahrt zur Familie oder für den Besuch des Partners oder Kindes einmal pro Monat erstattet. Hierbei handelt es sich um eine Entfernungspauschale die 0,36 € für die ersten 10 Km und für jeden weiteren Kilometer von 0,40 € beträgt.

Siehe auch

Zur Kritik an Bildungsgutscheinen: Broschüre des Aktionsbündnis gegen Studiengebühren

Literatur

--Fizzlifax 01:33, 14. Nov. 2006 (CET)