Fernwärme
Als Fernwärme bezeichnet man den Transport von thermischer Energie vom Erzeuger zum Verbraucher, meist zur Heizung von Gebäuden. Der Bundesgerichtshof defiiniert den Begriff Fernwärme wie folgt (Urteil v. 25.10.1989 in NJW 1990,1181): "Wird aus einer nicht im Eigentum des Gebäudeeigentümers stehenden Heizungsanlage von einem Dritten nach unternehmenswirtschaftlichen Gesichtspunkten eigenständig Wärme produziert und an andere geliefert, so handelt es sich um Fernwärme. Auf die Nähe der Anlage zu dem versorgenden Gebäude oder das Vorhandensein eines größeren Leitungsnetzes kommt es nicht an." Entstanden ist die Idee der Fernwärme als Möglichkeit den Wirkungsgrad von kalorischen Kraftwerken zu erhöhen, indem man die entstehende Abwärme mittels sogenannter Kraft-Wärme-Kopplung nutzt. Zu diesem Zweck wird Wasser als wärmespeicherndes Medium in einem kontinuierlichem Kreislauf vom Wärmeerzeuger zum Verbraucher und zurück gepumpt. Dazu müssen notwendigerweise Rohrleitungen mit entsprechender Nennweite und sehr guter Wärmedämmung verlegt werden, ebenso Wärmetauscher an den Übergabestellen zu den Verbrauchern sowie innerhalb des Fernwärmenetzes. Neben der Nutzung der Abwärme von Kraftwerken entstanden auch reine Fernheizwerke, oft in Form von Müllverbrennungsanlagen oder zum thermischen Verwerten von Produktionabfällen der Holzindustrie.
Wegen des auch bei sehr guter Isolierung nicht zu vermeidenden Wärmeverlusts über längere Strecken eignet sich Fernwärme nur in großstädtischen Ballungsgebieten als alternative Wärmeversorgung. In Deutschland hat Mannheim als erste große Stadt ein Fernwärmenetz errichtet. Daneben verfügt auch West-Berlin über ein umfangreiches Fernwärmenetz.