Republikprinzip
Dieser Artikel beschäftigt sich mit dem Repubklikprinzip in der Bundesrepublik Deutschland, welches in Artikel 20 GG festgeschriebenen ist.
Das Republikprinzip ist in Artikel 20 Absatz 1 GG ("Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat") verankert und ist nach Artikel 79 Absatz 3 (Ewigkeitsklausel) unabänderlich. Auch wird durch das Grundgesetz dieses Prinzip auf die Bundesländer übertragen (Artikel 28 Absatz 1 GG, Homogenitätsgebot).
Bedeutung des Begriffs der Republik in Deutschland
In Deutschland wird die Republik als Nicht-Monarchie beschrieben. Daraus resultiert, dass das Staatsoberhaupt nur für eine bestimmte Zeit gewählt wird. Jedoch reicht diese Definition der Republik als Nicht-Monarchie nicht aus. Auch in totalitären Staaten (z.B.: DDR) gab es Wahlen. Daher wurde die Definition der Republik erweitert: Republik als Nicht-Despotie. Danach ist die Republik die Bezeichnung für eine freiheitliche und gemeinwohlorientierte Staatsform, die durch die Verankerung der Grundrechte und des Rechtsstaats- und Demokratieprinzips verwirklicht wurde.