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Karl Kleinjung

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Karl Kleinjung (* 11. März 1912 in Remscheid-Stockden in Westfalen; † 20. Februar 2003) war ehemaliger Leiter der Hauptabteilung I des MfS, zuletzt als Generalleutnant.

Leben

Karl Kleinjung war der Sohn eines Heftmachers. Nach einer Ausbildung zum Friseur wurde er arbeitslos. 1929 wandte er sich der kommunistischen Bewegung zu. Er wurde Mitglied des Rotfrontkämpferbundes und später der KPD.1933 emigrierte er nach Holland. Von dort wurde er später nach Belgien abgeschoben. Am Spanischen Bürgerkrieg nahm er auf seiten der Republikaner teil. Nach der Niederlage der Republik ging er in die Sowjetunion. Nach dem deutschen Angriff auf die Sowjetunion schloss er sich den Partisanen an und erhielt eine Geheimdienstausbildung. 1946 kehrte er nach Deutschland zurück, wo er sich in die Dienste der SED begab. 1950 wurde er Angestellter des MfS. 1955 Leiter der HA I (Hauptabteilung I), die für Militärabwehr zuständig war. In dieser Eigenschaft betrieb er einen Plan zur Ermordung des NVA-Deserteurs Rudi Thurow.

Am 26. April 1976 verfasste er einen „Maßnahmeplan zur Verhinderung weiterer Grenzprovokationen“. Ziel war es, „den oder die Täter festzunehmen bzw. zu vernichten“. Diese Aussage bezog sich auf Michael Gartenschläger, der in den Wochen zuvor Selbstschussanlagen an der Zonengrenze abmontiert hatte, um die Weltöffentlichkeit auf die Situation an der Grenze aufmerksam zu machen. Der Leiter der Abteilung Äußere Abwehr in der HA I, Oberst Helmut Heckel, ersetzte die diesem Grenzabschnitt zugeteilten Grenztruppen durch Spezialkräfte des MfS. Kompaniechef war Oberstleutnant Wolfgang Singer. Am 1. Mai 1976 wurde Michael Gartenschläger bei einem erneuten Versuch, eine Selbstschussanlage abzumontieren, erschossen. Singer hatte selbst den Grenztrupp angeführt, die den Todesschuß abgab. 1997 wurden Kleinjung, Heckel und Singer wegen Totschlags vom Landgericht Schwerin angeklagt. Kleinjung bestritt, dass mit „Vernichtung“ ein Tötungsbefehl gemeint gewesen sei. Der Prozess endete mit Freispruch. In der Revisionsverhandlung 2002 wurde das Verfahren gegen Kleinjung am 7. Mai wegen Verhandlungsunfähigkeit eingestellt. Wolfgang Singer wurde zwar schuldig gesprochen, wegen Verjährung aber nicht verurteilt. Heckel wurde freigesprochen, da Notwehr nicht ausgeschlossen werden konnte.