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Friedhof

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Ein Friedhof (auch Begräbnisplatz, Gottesacker oder Kirchhof) ist ein Ort, an dem Verstorbene bestattet werden. Die Bestattung auf Friedhöfen ist in den meisten Fällen von einem religiösen Ritus begleitet. Das Wort Friedhof leitet sich ursprünglich vom althochdeutschen "frithof", der Bezeichnung für den eingefriedeten Vorhof einer Kirche ab. Der Bedeutungswandel zu einem "Hof des Friedens" oder auch einem "umfriedeten Hof" vollzog sich erst mit dem Verschwinden von "frithof" aus dem Sprachgebrauch. Friedhöfe werden hauptsächlich für Menschen eingerichtet, es existieren jedoch auch Friedhöfe für Tiere.

Funktionen und Infrastruktur

"Holzstickel" als Grabsteinersatz auf einem südhessischen Friedhof
Automat für Grablichter auf dem Friedhof von Ettal
Datei:Nuernberg-joh-kirchhof-duerer-v-o.jpg
Nürnberg, Dürergrab auf dem Johannisfriedhof von Osten. Im Hintergrund der Chor der Kirche St. Johannis.

Friedhöfe erfüllen wichtige und in jeder Kultur bestehende individuelle und kollektive Funktionen. Vor allem sind sie dazu bestimmt, den Angehörigen Verstorbener ein ungestörtes Totengedenken zu ermöglichen. Darüber hinaus spielen sie eine wichtige Rolle in der religiösen Praxis, erfüllen aber auch wichtige öffentliche Interessen.

Kultische Funktionen

Der Grabplatz dient einzelnen Verstorbenen oder Familien als letzte Ruhestätte, weswegen der Friedhof in allen Kulturen ein Ort des Gedenkens, der Einkehr und der Trauer ist. Die Angehörigen des Toten übernehmen in der Regel die Pflege des Andenkens an den Verstorbenen, indem sie die Grabstelle instandhalten und ausstatten, häufig auch finanzieren.

Um das Begräbnis und nachfolgende Gedenkrituale für die Toten abzuhalten, sind Friedhöfe mit einer zweckgerichteten Infrastruktur ausgestattet: Je nach Kultur und Religion sind auf Friedhöfen neben den eigentlichen Grabplätzen beispielsweise Kapellen, Schreine oder Heiligtümer und Totenhallen zur Aufbahrung der Toten errichtet. Auch Krematorien und Beinhäuser finden sich häufig direkt auf oder nahe dem Friedhofsgelände.

In vielen Religionen ist der Friedhof ein heiliger Ort; im Christentum werden sie zum Beispiel traditionell vom zuständigen Geistlichen geweiht. Diese kultische Bedeutung des Friedhofs hat eine Vielzahl an Tabus, moralischen Pflichten und Gesetzen hervorgebracht, die eine Entweihung unter Strafe stellen. Die bekanntesten derartigen Vergehen, die praktisch in allen Kulturen Gültigkeit besitzen, sind die Störung der Totenruhe, auch Leichenschändung genannt, sowie Grabschändung und Grabraub. Derartige Handlungen sind Straftaten, werden also auch öffentlich verfolgt. Um die Totenruhe zu schützen, sind Friedhöfe grundsätzlich nicht unbeschränkt zugänglich, sondern mit Umfassungsmauern und verschließbaren Zugängen gesichert, deren unbefugtes Betreten ist in den meisten Fällen ebenfalls mit Strafen belegbar. Unter einer Entweihung können auch kultische Handlungen begriffen werden, die der Religion widersprechen, der der Friedhof gewidmet ist, beispielsweise im Rahmen von satanischen Riten.

Gesellschaftliche Funktionen

Neben der kultisch-rituellen Funktion übernehmen Friedhöfe häufig weitere Aufgaben: So dienen sie in vielen Gesellschaften der öffentlichen Hygiene, da die Beerdigung in öffentlich geregeltem Rahmen und an hierzu vorgesehenen Orten der Ausbreitung von Seuchen und der Belastung des Grundwassers vorbeugt. Auch aus diesem Grund hat sich in Deutschland der Friedhofszwang herausgebildet, der vorschreibt, dass Menschen und deren Asche nur auf Friedhöfen beigesetzt werden dürfen. Eine Ausnahme hiervon bildete lange Zeit lediglich die Seebestattung von Urnen und Sonderregelungen in einigen Bundesländern. Heute bestehen zunehmend Alternativen zu Friedhofsbestattungen, etwa die Beisetzung in Friedwäldern.

Städtische Friedhöfe stellen, sofern sie begrünt sind, einen Ausgleich zu ihrem verdichteten Umfeld dar und übernehmen neben Parkanlagen und Alleen wichtige klimatische und ökologische Funktionen. In einigen Fällen beherbergen sie sogar Biotope, die auch seltenen Arten ein wichtiges Rückzuggebiet bieten. Manche Friedhöfe übernehmen sogar Teilfunktionen von Naherholungsgebieten.

Aufgrund ihrer kulturell herausragenden Rolle stehen nicht wenige Friedhöfe unter Denkmalschutz und stellen touristische Attraktionen dar. Dies liegt in ihrem kulturgeschichtlichen, architektonischen oder landschaftsarchitektonischen, oft auch künstlerischen Wert begründet, der sich in der Anlage oder einzelnen Grabstellen entfaltet hat. Zudem spielt das Gedenken an bestimmte Verstorbene auch gesellschaftlich eine große Rolle: Manche Gräber und einige Friedhöfe haben sich zu regelrechten Wallfahrtsorten entwickelt.

Infrastrukturelles Umfeld

Die infrastrukturellen Einrichtungen, die unmittelbar von der Friedhofsverwaltung bereitgestellt werden, betreffen zumeist die Einrichtungen zur Bestattung, Grün- und Grabpflege. Hinzu kommt in unmittelbarer Umgebung des Friedhofs eine mehr oder weniger ausgeprägte sekundäre Infrastruktur, die auf die Bedürfnisse der Besucher ausgerichtet ist und zumeist privat betrieben wird. Hierzu zählen Gärtnereien und Blumenhandel, Steinmetze und Grabsteinanbieter, Devotionalienhandel, aber auch gastronomische Betriebe wie Cafés und Restaurants sowie Kioske und in manchen Fällen Souvenirgeschäfte.

Geschichtliche Entwicklung

Grab- und Kultstätten sind die ältesten Zeugnisse menschlicher Zivilisation überhaupt. Bereits im Verlauf der frühen Steinzeit gingen die Menschen dazu über, ihre Toten zu begraben. Schon vor der Sesshaftwerdung des Menschen entstanden von Familien genutzte separate Familienbegräbnisplätze. Wo Menschen dauerhaft zusammenlebten, entstanden festgelegte Orte, an denen Bestattungen abgehalten wurden. Aus dem Neolithikum sind insbesondere Megalithgräber erhalten.

Mit Aufkommen der ersten Hochkulturen entwickelte sich auch das Bestattungswesen. In Ägypten, wo ein ausgesprochener Totenkult herrschte, entstanden auf der - dem jenseitigen Reich zugeordneten - linken Nilseite nicht nur die Pyramiden als bis heute nicht wieder an Größe erreichte Einzelgräber, sondern ganze Totenstädte. Auch in Kleinasien und Kreta, später auch im antiken Griechenland, wurden die Toten an Orten bestattet, die außerhalb des städtischen Lebens angesiedelt waren. Dies konnten Gräberfelder sein; auch Felsengräber in künstlichen Höhlen waren nicht selten. Oft wurde in der Nähe ein Heiligtum oder ein ganzer Tempelbezirk errichtet, um kultische Handlungen zu Ehren der Toten durchzuführen.

Im Römischen Reich waren die Grabstätten unterschiedlich organisiert und von räumlichen Gegebenheiten abhängig. Insbesondere reiche Bürger ließen sich entlang von Ausfallstraßen begraben, wo sie kunstvoll behauene und reich beschriftete Tafeln, Stelen oder Mausoleen errichten ließen. Rom verfügte mit den Katakomben über eine ausgedehnte, unterirdische Totenstadt, in der die Verstorbenen in Nischen eingemauert wurden.

Im Christentum nahm die Entwicklung einen ungewöhnlichen Lauf: Die Begräbnisstätten wurden unmittelbar in die oder um die Kirchen und damit in die Mitte der Siedlungen verlegt, da man glaubte, dass die sakrale Umgebung die beste Ruhe für die Verstorbenen darstellte. Sowohl die auf germanisch-keltischer Tradition beruhenden Gräberfelder als auch die Feuerbestattung wurden als heidnisch angesehen. Als Zeichen der religiösen Bedeutung wurden christliche Friedhöfe von kirchlichen Würdenträgern geweiht. Entsprechend genoss die Bestattung in der Kirchengruft selbst das höchste Sozialprestige und war nicht selten kirchlichen Würdenträgern vorbehalten; der Kirchhof nahm die gesellschaftliche Mitte auf. Dabei waren Einzelgräber, wie sie heutzutage Standard sind, eine seltene Ausnahme: Aus Platzmangel war die Bestattung in geweihten Massengräbern die üblichere Variante. Außerhalb der Stadtmauern fanden Verstorbene ihren Platz in ungeweihter Erde, wenn der Verstorbene exkommuniziert oder kriminell gewesen war oder einfach nur einen zu niedrigen Stand hatte: Bettler, Gaukler und Schauspieler hatten beispielsweise keine Platz auf geweihten Friedhöfen.

Insbesondere in Zeiten erhöhter Sterblichkeit (infolge von Seuchen, Hungersnöten, Kriegen etc.) gerieten die Kirchhöfe schnell an ihre Kapazitätsgrenze, so dass Umbettungen halbverwester Leichen und die ständige Öffnung der Gräber für anhaltende Geruchsbelästigung und gesundheitliche Gefahren sorgten. Pestfriedhöfe weit außerhalb der Siedlungen sollten zumindest die ärgste Gefahr eindämmen. Die Anlage innerstädtischer Friedhöfe wurde später aufgegeben: Zentrale Friedhöfe außerhalb der Stadtmauern, die vom Standort einer Kirche unabhängig waren, wurden vereinzelt bereits zur Renaissance, verstärkt ab 1750 und im Verlauf des 19. Jahrhunderts dann flächendeckend geschaffen.

Formen und Ausgestaltung

Zumeist ist ein Friedhof die letzte Ruhestätte für die Verstorbenen einer Kommune oder einem Teil einer Kommune. Der Friedhof wird entweder durch die Kommune selbst oder die lokale religiöse Gemeinschaft getragen. Dabei kann der Friedhof in sich wieder unterteilt sein: So finden sich in vielen Friedhöfen durch Lage und Ausgestaltung privilegierte Bereiche, die Würdenträgern oder begüterten Familien vorbehalten sind, so wie es auch Bereiche für Armengräber gibt. Mitglieder bestimmter sozialer oder beruflicher Gruppen können ebenfalls in eigenen Bezirken untergebracht sein: Häufig ist dies bei Soldaten oder Geistlichen der Fall.

Ehren- und Soldatenfriedhöfe

Der Soldatenfriedhof von Omaha Beach, Normandie.
Die Gedenkstätte in Lidice.

Da Soldaten zu jeder Zeit und im 20. Jahrhundert zunehmend in Massen ihr Leben eingesetzt haben, sind weltweit Soldatenfriedhöfe als eine Sonderform des Friedhofs zu finden. Soldatenfriedhöfe können eine beträchtliche Dimension erreichen. Alleine auf dem Schlachtfeld von Verdun sind die Überreste von mindestens 130.000 Soldaten untergebracht, die meisten davon liegen, weil sie nicht identifiziert werden konnten, nicht in Einzelgräbern, sondern in einem Beinhaus. Soldatenfriedhöfe sind nicht selten ein Platz der nationalen Identifikation und Heldenverehrung. Der umgangssprachlich häufig so betitelte "Heldenfriedhof" in Arlington, USA, ist das bekannteste Beispiel dafür. Eine weitere Besonderheit sind Ehrenfriedhöfe, die Staatsführern, Monarchen, hochrangigen Politikern oder sonstigen nationalen Identifikationsträgern vorbehalten sind. So ist es in Russland ein Zeichen besonderer Ehre, die letzte Ruhestätte an der Außenmauer des Moskauer Kreml zu erhalten.

Gedenkstätten für Opfer von Terror und Gewaltherrschaft

Im 20. Jahrhundert hat sich eine besondere Form von Friedhöfen entwickelt, die mit einer vorher nicht dagewesenen, massenhaften, systematischen und häufig industriell organisierten Vernichtung von Leben in engem Zusammenhang steht. An vorderster Stelle sind die Gedenkstätten zu nennen, die in ehemaligen Konzentrationslagern errichtet worden sind. Im Unterschied zu Friedhöfen mit Bestattungswesen sind hier eine große, nicht näher bekannte Zahl von Mordopfern in Massengräbern verscharrt oder verbrannt worden. Das Gedenken an das Opfer als Individuum ist in solchen Stätten kaum noch möglich. Gedenkstätten dienen neben der Trauer vor allem zur Dokumentation und Mahnung, erfüllen also in hohem Maße gesellschaftliche Funktionen. Auch auf den Konzentrationslagern ähnliche Einrichtungen wie die Lager in der ehemaligen Sowjetunion (Gulags) oder die Vernichtungslager der Roten Khmer in Kambodscha trifft dies zu. Im Zuge von Kriegsverbrechen vernichtete Dörfer wie Lidice oder Oradour-sur-Glane sind als Ganzes zur Gedenkstätte erklärt worden. Oradour, das nach dem Krieg neu aufgebaut wurde, gedenkt der Opfer sowohl kollektiv mittels der konservierten Dorfruine als auch individuell auf dem kommunalen Friedhof. Auch Hinrichtungsstätten (z. B. Plötzensee) und Gefängnisse werden häufig zu Gedenkstätten, unabhängig davon, ob die Toten am Ort selbst verblieben sind.

Religiöse und ethnische Besonderheiten

Jüdischer Friedhof in Jerusalem
Dorffriedhof an der Algarve

Die Sepulkralkultur ist in Religionen besonders entwickelt, die der Totenruhe eine besondere Stellung einräumen, weil sie an eine Auferstehung und jenseitiges Fortleben glauben. Insbesondere die monotheistischen Religionen ähneln sich in diesem Bekenntnis, das seinen Ursprung schon im Alten Testament hat. Es bestehen trotzdem Unterschiede zwischen den Begräbnisvorschriften, die sich in der Gestaltung der Friedhöfe manifestiert.

Der Islam schreibt die Bestattung der Toten in Richtung Mekka vor, so dass alle Grabstellen auf islamischen Friedhöfen gleich ausgerichtet sind. Häufig sind diese aus Stein errichtet, teils gemauert oder mit Kacheln belegt, häufig findet man Stelen oder Steine an Kopf- wie Fußende.

Jüdische Friedhöfe zeichnen sich dadurch aus, dass die Toten, weil es den Glaubensvorschriften widerspräche, nie umgebettet oder exhumiert werden. Statt dessen werden mit der Zeit Gräber übereinander geschichtet, wodurch eine extreme Dichte der Gräber und der Grabsteine entsteht. Hierdurch fehlt manchmal sogar eine geordnete Wegeführung.

In westlichen Ländern christlicher Prägung hat sich eine besondere Friedhofskultur ausgeprägt, die von sehr vielgestaltigen ästhetischen Rahmen bestimmt ist. Häufig haben sich in verschiedenen Kulturräumen sehr spezifische Traditionen herausgebildet. Auch innerhalb christlich geprägter Regionen unterscheiden sich Friedhöfe zum Teil beträchtlich:

  • Im mittel- und osteuropäischen Raum erscheinen die Friedhöfe nicht selten wie Parks und weisen einen hohen Grünanteil auf. Die Grabparzellen sind, wenn sie nicht mit einer Grabplatte belegt sind, häufig wie ein Beet kultiviert und weisen einen gärtnerischen Charakter und enorme Vielgestaltigkeit auf.
  • Im nordeuropäischen und angloamerikanischen Raum werden Rasenflächen bevorzugt, aus denen nur ebenerdige Platten oder aufrechte Steine ragen; der einzelne Grabplatz ist nur selten umfriedet. Baumbestand ist häufig, dient aber meist nur zur optischen Abtrennung des Geländes oder seiner einzelnen Bereiche.
  • In Frankreich, Südeuropa und Lateinamerika sind Friedhöfe in der Regel vegetationslos gehalten oder weisen nur vereinzelt Baumbestände (im Mittelmeerraum vor allem Zypressenalleen) auf. Die Grabplätze sind aus Stein gemauert oder mit einer Platte abgedeckt, teils auch umfriedet und mit Schotter oder Kies verfüllt. Künstliche Pflanzen, Keramikobjekte und Tafeln ersetzen häufig die Vegetation. Nicht selten finden sich - insbesondere im spanisch-portugiesischen Raum - katakombenartige Wände mit mehreren Etagen, in denen die Toten in Fächer gebettet und eingemauert werden.

Auch östliche Religionen kennen die Einrichtung von Friedhöfen. Insbesondere der Shintoismus misst dem Andenken Verstorbener eine den westlichen Religionen vergleichbare Bedeutung bei, die sich in der Anlage der Friedhöfe erkennen lässt. Dagegen existieren im Hinduismus keine Friedhöfe. Das Glaubensprinzip der Wiedergeburt widerspricht der Anlage von Bestattungsplätzen; statt dessen wird die Asche der Toten in der Regel in einen Flusslauf gestreut. Das Gedenken an Tote findet in der Privatsphäre statt, wo den Verstorbenen ein Schrein errichtet wird.

Organisation und Verwaltung

Verwaltung und Betrieb von Friedhöfen sind in der überwiegenden Zahl der Fälle öffentlich-rechtlich organisiert und daher gesetzlich geregelt. Hierbei unterscheiden sich die Rahmenbedingungen nach Land oder Region, Trägerinstitutionen und örtlichen Gegebenheiten. Die Regulierung durch die Öffentliche Hand geht bereits auf das Ende des Dreißigjährigen Krieges zurück, als Friedhöfe erstmalig durch den Staat verpflichtet wurden, ihre Tore für Verstorbene anderer Konfessionen zu öffnen.

Rechtlicher Rahmen

Friedhöfe regeln Rechte, Pflichten und Verbote über Friedhofssatzungen. Diese werden im Allgemeinen von der Friedhofsverwaltung verfasst, publiziert und überwacht. Friedhofssatzungen müssen sich am jeweils geltenden Friedhofs- und Bestattungsrecht ausrichten, das in Deutschland Länderrecht ist. Die rechtlichen Rahmenbedingungen werden örtlich ausgestaltet und konkretisiert. Insbesondere regelt eine Friedhofssatzung die Öffnungszeiten, Verhaltensregeln, gewerbliche Tätigkeiten, Nutzungsrechte und Ruhefristen von Grabplätzen, Umbettung, Beisetzung und Trauerfeiern. Zur Satzung hinzu tritt die Friedhofsgebührenordnung, die Gebühren für von der Friedhofsverwaltung bereitgestellte Leistungen festlegt. Die Gebühren werden in der Regel nach Beschluss des Stadtrates von der Verwaltung bestimmt.

Trägerschaft

Der Friedhof wird in den meisten Fällen von der Kommune oder der lokalen Glaubensgemeinschaft getragen. Darüber hinaus existieren - insbesondere für kulturell herausragende Friedhöfe mit überwiegendem Denkmalscharakter - Träger in Form von Stiftungen und Vereinen.

Kommunale Friedhöfe sind in der Regel als städtische Regiebetriebe geführt, d. h. sie haben keine eigene Rechtspersönlichkeit und keinen eigenen Haushalt. Zuständig für den Betrieb ist die Friedhofsverwaltung. Diese kann in unterschiedlichen Bereichen der Kommunalverwaltung verortet sein, etwa über das Ordnungsamt, das Bauamt oder das Grünflächenamt. In einigen Fällen ist sie auch Bestandteil von Eigenbetrieben, etwa wenn die Friedhofsverwaltung in die Obhut der Stadtwerke ausgegliedert wurde.

Friedhöfe unter kirchlicher Trägerschaft sind dagegen in der Regel mit einem eigenen Haushalt ausgestattet und dazu angehalten sich selbst zu tragen. Wie kommunale Friedhöfe auch verfügen sie über Einnahmen in Form von Friedhofsgebühren und aus wirtschaftlicher Tätigkeit (etwa Leistungen der Gärtnerei für Grabpflege etc.).

Als Träger von Soldatenfriedhöfen ist in Deutschland der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge, in Österreich das Schwarze Kreuz etabliert. Diese Vereine bestreiten ihre wirtschaftlichen Aktivitäten aufgrund von Mitgliedsbeiträgen und öffentlichen Zuschüssen.

alte Grabsteine
Friedhof mit Holzkreuzen in Bayern

Seit dem Ende des 20. Jahrhunderts sehen sich die Friedhofsverwaltungen im deutschsprachigen Raum zunehmenden Problemen ausgesetzt, die sich aus einer ständig zurückgehenden Auslastung der Friedhöfe ergeben. Die Probleme bestehen in einer sich stetig verschärfenden Unterdeckung der für die Friedhofspflege aufzubringenden Kosten, bedingt durch eine ständige Verringerung der erzielten Einnahmen aus dem Bestattungsbetrieb. Die Gründe für diese Tendenz sind folgende:

  • Trend zur Urnenbestattung. Ein stetig zunehmender Anteil von Bestattungen erfolgt heute als Feuerbestattung mit anschließender Urnenbeisetzung. Hierbei sinkt der Flächenbedarf überproportional, da viele Urnen nicht mehr in einem Urnengrab beigesetzt werden, sondern in Urnengemeinschaftsanlagen, wo jede Urne in einer kleinen Nische einer Wand verschlossen wird. Gründe für den steigenden Anteil der Urnenbestattungen sind:
    • Vereinsamung der Menschen in großen Städten mit der Folge, dass keine Angehörigen für die Grabpflege verfügbar sind.
    • Weit verstreut wohnende Familienangehörige, denen die Grabpflege wegen der hierfür zurückzulegenden großen Wegstrecken nicht zuzumuten ist.
    • Wirtschaftliche Probleme. Eine nach allgemeinem Verständnis als "würdig" anzusehende Erdbestattung mit Sarg kostet durchschnittlich ca. 4000 Euro. Einen solchen Betrag können viele durch Arbeitslosigkeit oder sonstige Gründe Verarmte nicht aufbringen.
  • Rückgang der Todesfälle durch Bevölkerungsabnahme und höherer Lebenserwartung. In Berlin-Neukölln etwa ging die jährliche Zahl der Beerdigungen zwischen den 1970er Jahren und 2004 von ca. 3.000 auf nur noch 323 zurück. In Neukölln war im Jahr 2004 bereits rund die Hälfte der verfügbaren Friedhofsfläche ungenutzt. Ein derartiger Rückgang der genutzten Fläche wird bundesweit für alle deutschen Großstädte für die Jahre 2010 bis 2020 prognostiziert.

Siehe auch

Literatur

  • Arbeitsgemeinschaft Friedhof und Denkmal, Zentralinstitut und Museum für Sepulkralkultur Kassel (Hrsg.): Raum für Tote: die Geschichte der Friedhöfe von den Gräberstraßen der Römerzeit bis zur anonymen Bestattung; Braunschweig: Thalacker-Medien, 2003, ISBN 3-87815-174-8
  • Zentralinstitut und Museum für Sepulkralkultur Kassel (Hrsg.): Großes Lexikon der Bestattungs- und Sepulkralkultur (Band 1), Braunschweig 2002, ISBN 3-87815-173-x
  • Zentralinstitut und Museum für Sepulkralkultur Kassel (Hrsg.): Großes Lexikon der Bestattungs- und Sepulkralkultur (Band 2), Braunschweig 2002, ISBN 3-87815-182-9