Ich-AG
Ich-AG ist ein Begriff, der mit dem 2. Gesetz für Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (Hartz-Konzept) vom 23. Dezember 2002 in der Bundesrepublik Deutschland eingeführt wurde. Der Begriff wurde zum Unwort des Jahres 2002 erklärt.
Als Ich-AG wird ein Existenzgründungszuschuss bezeichnet, der ab dem 1. Januar 2003 – zunächst bis zum Jahr 2005 befristet – insbesondere die Gründung von Kleinunternehmen mit einem maximalen Jahresarbeitseinkommen (=Gewinn) von 25.000,00 € fördern soll. Auch bei der Gründung als Familien-AG gilt diese Höchstgrenze; als mitarbeitende Familienangehörige gelten Ehegatten, Verwandte und Verschwägerte bis zum zweite Grade sowie Pflegekinder des Gründers bzw. seines Ehegatten. Der Existenzgründungszuschuss kann von allen Berechtigten auf Entgeltersatzleistungen des Arbeitsamtes beim zuständigen Arbeitsberater formlos beantragt werden. Die Gesetztesgrundlage ist § 421 l SGB III.
Die Ich-AG ist grundsätzlich ein Einzelunternehmen, umsatz- und gewerbesteuerbefreit sowie von IHK/-HWK-Beitrgen befreit. Für die die Dauer des Existenzgründungszuschusses, der im ersten Jahr monatlich 600,00 €, im zweiten monatlich 360,00 € und im dritten Jahr 240,00 € beträgt, ist die Ich-AG versicherungspflichtig in der gesetzlichen Rentenversicherung. Dies unterschiedet die Ich-AG vom Überbrückungsgeld als alternative Bezuschussung einer Existenzgründung.
In den ersten beiden Quartalen seit Einführung des Existenzgründungszuschusses wurden rd. 25 000 Ich-AGs gegründet. Dies entspricht rd. 25 % aller Existenzgründungen und rd. 33 % aller Gründungen aus der Arbeislosigkeit.