Zum Inhalt springen

Graciano

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 12. November 2006 um 13:09 Uhr durch Patrick Bous (Diskussion | Beiträge). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)

Die Cagnulari ist eine rote Rebsorte.

Bekannt ist sie insbesondere auf der italienischen Insel Sardinien. Der Ampelograph Bruni vermutet, daß die Sorte während der spanischen Besetzung der Insel von dort importiert wurde. Im Weinbaugebiet Rioja ist sie unter dem Namen Graciano bekannt. Eine gentechnische Überprüfung dieser These steht jedoch noch aus (Stand 2005).

In Sardinien ist ihr Anbau in den Provinzen Cagliari, Oristano und Sassari zugelassen. Ihre Weine finden Eingang in den Denominazione di origine controllata (kurz DOC) - Weinen von Alghero. In Spanien ist sie in den D.O. Weinen von Gran Canaria, Monte Lentiscar, Navarra, Ribera del Guadiana, Rioja, Somontano, Valle de Güimar, Valle de la Orotava und Ycodén-Daute-Isora zugelassen.

In Sardinien liegt der Bestand bei ca. 240 Hektar, im Rioja bei ca 160 Hektar.

Die spätreifende Sorte wird meit im Verschnitt mit anderen Sorten verwendet. Mittlerweile versteht man es jedoch auch gute reinsortige Weine zu erzeugen.

Siehe auch die Artikel Weinbau in Italien, Weinbau in Spanien und die Liste der Rebsorten.

Synonyme: Bastardo Nero, Bordelais, Cagliunari, Cagnolari Nero, Cagnolale, Cagnonale, Cagnovali, Cagnulari Bastardo, Cagnulari Sardo, Caldareddu, Caldaredou, Caldarello, Cargo, Cargo Muol, Couthurier, Graciano, Graciano Tinto, Gros Negrette, Minustello, Morrastel, Negrete Tinto, Parraleta, Tinta do Padre Antonio, Tinta Miuda, Tintilla, Tintilla de Rota, Xerez und Zinzillosa. Alle Verbindungen zur Rebsorte Mourvèdre haben sich als Irrtum herausgestellt.


Literatur

  • Pierre Galet: Dictionnaire encyclopédique des Cépages, Verlag Hachette Livres, 1. Auflage 2000. ISBN 2-01-23633-18