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Gesetze zur Homosexualität

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Gleichgeschlechtliche Partnerschaften in Europa
Gleichgeschlechtliche Partnerschaften in Nordamerika:
Grün Gleichgeschlechtliche Ehe.
Orng Gleichgeschlechtliche Partnerschaft.
Gelb Gerichte oder Gesetzgebungsorgane
sind mit der Angelegenheit befasst.
Datei:European age of male erotic emancipatio (thumb-readable).png
Mindestalter für
Sexualverkehr in Europa

Es gibt weltweit viele unterschiedliche Gesetze, welche die Beziehungen zwischen Menschen des gleichen Geschlechts zu regeln versuchen. Viele dieser Gesetze formulieren Verbote, wobei häufig nur das gleichgeschlechtliche Sexualverhalten unter Männern behandelt wird. Eine weitere häufige Ausprägung von Gesetzen zum Thema Homosexualität behandelt Alltagsaspekte, zum Beispiel den Güterstand, von gleichgeschlechtlichen Paaren. Dabei werden zum Beispiel eingetragene Partnerschaften geregelt, oder Diskriminierungsverbote erlassen. Die Ausprägung der verschiedenen Gesetzgebungen variiert sehr stark. Während in manchen Ländern auch die zivilrechtliche Ehe für gleichgeschlechtliche Paare offensteht, sind in anderen Ländern sexuelle Handlungen zwischen Männern unter Androhung der Todesstrafe verboten.

Geschichte

Die ersten Gesetze dazu gab es wohl um 600 v. Chr. im alten Kreta und Sparta, die jedem Mann eine päderastielle homoerotische Freundschaft auferlegten.

Das erste bekannte gesetzliche Verbot sexueller Beziehungen zwischen Männern unter Androhung der Todesstrafe bei Zuwiderhandlung stammt etwa aus dem Jahr 550 v. Chr. und wurde vom Jüdischen Volk während der Babylonischen Gefangenschaft im Buch Levitikus niedergeschrieben.

Es wird zur Unterscheidung des Judentums und dem Heidentums auf einer Ebene mit Götzendienst gesehen. Zur selben Zeit waren gleichgeschlechtliche Beziehungen in den heidnischen Religionen angesehen. Dies wurde mit der Zeit weiterpraktiziert, jedoch mit immer mehr Strafen vom Judentum aus und dessen Folgereligionen Islam und Christentum.

In der römisch-vorchristlichen Gesetzgebung konnte sich der griechische Brauch nicht durchsetzen: Beischlaf zwischen Männern wurde moralisch nicht gutgeheißen, weil er – im Gegensatz zur Ansicht der Griechen – mit dem Männlichkeitsideal als nicht vereinbar angesehen wurde. Er war nur mit Sklaven erlaubt und ansonsten strafbar (Geldstrafe, im römischen Heer Prügelstrafe). Nachdem das Christentum als Staatsreligion des römischen Reiches eingeführt war, bestand die Strafandrohung nach dem Codex des oströmischen Kaisers Theodosius I. in öffentlicher Verbrennung. Diese Strafe wurde jedoch selten angewendet, und Beischlaf zwischen Männern wurde ungeniert betrieben.[1] Der oströmische Kaiser Justinian I. hat in zweien der von ihm erlassenen Gesetze (justinianische Novellen von 538 und 559) die Sodom-Geschichte umgedeutet und als Strafe für den Beischlaf zwischen Männern die Enthauptung vorgesehen. Das diente nach Bleibtreu-Ehrenberg dazu, der Bevölkerung Gotteslästerer und Sodomiter als Sündenböcke zu präsentieren, die man für die damals häufigen Erdbeben und Pestwellen verantwortlich machen konnte. Insofern seien die Todesstrafen nicht durch das Christentum als einer Religion der Liebe motiviert gewesen, sondern weltlich-politisch zu erklären [1].

In der zweiten Hälfte des 13. Jahrhunderts wandelte sich der Beischlaf zwischen Männern, der unter dem Begriff Sodomie gefasst wurde, von einer zwar sündigen, aber meist völlig legalen Praxis zu einem Verbrechen, das fast überall in Europa mit der Todesstrafe bedroht wurde.

Im Zuge der Französischen Revolution kam es zu einer Reihe von Reformen, die entweder die komplette Abschaffung der Sodomie-Gesetze wie in Frankreich oder zumindest die Umwandlung in eine Gefängnisstrafe zur Folge hatten.

Mit dem Kolonialismus verbreiteten sich diese Verbote und damit die negative Einstellung zur Homosexualität durch die kaiserlichen Mächte dieser Religionen.

Es behielten auch nach der Kolonialzeit andere Religionen diese ablehnende Haltung zur Homosexualität.

Christliche Philosophen in Europa versuchten später die negative Einstellung zur Sodomie (vorherrschend im Mittelalter) zu verstärken, indem sie diese im Namen der Wissenschaft als krankhaft bezeichneten. So kam es, dass diese Meinung auch in der nicht-religiösen Wissenschaft der Kommunistischen Staaten übernommen wurde.

Situation und geschichtliche Entwicklung in einigen Ländern

Hauptartikel: Paragraph 175
Der seit der Reichsgründung geltende und von den Nazis erheblich verschärfte § 175 StGB ("Unzucht zwischen Männern") wurde 1957 in der DDR und 1969 in der Bundesrepublik auf sexuelle Handlungen mit Jugendlichen unter 21 Jahren beschränkt. Dieses so genannte Schutzalter wurde 1968 (Ost) bzw. 1973 (West) auf 18 Jahre herabgesetzt.

1989 strich die Volkskammer der DDR ihre gegen Homosexualität gerichtete Sondergesetzgebung (§ 151) ersatzlos, das Schutzalter lag also wie bei Heterosexuellen bei 14 Jahren. Dieses Schutzalter war in den neuen Bundesländern bis zum 9. März 1994 rechtswirksam, zeitgleich existierte in den alten Bundesländern ein Schutzalter von 18 Jahren nach § 175.

Der deutsche Bundestag vereinheitlichte 1994 durch Aufhebung des § 175 das Schutzalter für Homo- und Heterosexuelle auf 14/16 Jahre im Zuge der Rechtsangleichung nach der deutschen Wiedervereinigung. Dadurch sank mit Wirkung zum 10. März 1994 das Schutzalter für Homosexuelle in Westdeutschland, während es in Ostdeutschland für Homo- und Heterosexuelle in Teilbereichen stieg.

Vom 15. bis zum 17. Jahrhundert galten in den österreichischen Ländern verschiedene Halsgerichtsordnungen (Landgerichtsordnungen), welche der Constitutio Criminalis Carolina sehr ähnlich waren.

1768 führte Maria Theresia mit der Constitutio Criminalis Theresiana ein einheitliches Strafrecht für die österreichischen und böhmischen Lande ein, welches stark an die Carolina angelehnt war und auch noch die Todesstrafe für Sodomie (darunter extra homosexuelle Handlungen beiderlei Geschlechts) vorsah.

1787 wurde sie vom großen Reformer Joseph II. durch sein Josephinisches Strafgesetz abgelöst, welches eine Todesstrafe nur mehr im Standrecht vorsah. Im Gegensatz zu anderen Delikten blieb das im Falle der Sodomie auch 1795, 1803 und 1933 so. Damit war Österreich das erste Land Europas, welches die Todesstrafe für Sodomie abschaffte. Statt dessen gab es öffentliche Züchtigung, zeitliche öffentliche Arbeit, strenges Gefängnis und Verbannung. Außerdem erwähnte es heterosexuelle Unzucht wider die Natur nicht.

Im Strafgesetzbuch von 1803 wurde in den §§ 113-114 mit dem Ausdruck "Unzucht wider die Natur" wieder alles summiert und als Strafe Kerker zwischen 6 Monaten und einem Jahr eingeführt.

Nach den §§ 129 I b (Tat) und 130 (Strafmaß) des Strafgesetzes (StG) von 1852 waren sexuelle Beziehungen zwischen Frauen und solche zwischen Männern als "Unzucht wider die Natur mit Personen desselben Geschlechts" zur Gänze verboten und wurden mit schwerem Kerker von einem bis zu 5 Jahren bestraft. Zwischen 1920 und 1938 war Österreich, auf die Gesamtbevölkerung bezogen, bei der Anzahl der Verurteilungen europaweit führend. Im 3. Reich wurde das Strafgesetz nie angepasst, aber die Rechtsprechung im Oberlandesgericht wurde mit der Zeit angepasst, sodass sie in etwa dem verschärften § 175 im Altreich entsprach und die Verurteilungen erreichten einen neuen Höhepunkt. Nach 1945 wurde wie vor 1938 weitergemacht.

Die kleine Strafrechtsreform 1971 ersetzte dieses Totalverbot durch vier neue Bestimmungen des StG: (in Klammer die §-Nummer des Strafgesetzbuches (StGB) nach der großen Strafrechtsreform am 1. Jänner 1975)

  • § 129 I StG (§ 209 StGB): "[männliche] Gleichgeschlechtliche Unzucht mit Personen unter 18 Jahren" (6 Monate - 5 Jahre)
  • § 500 StG (§ 210 StGB): "gewerbsmäßige [männliche] gleichgeschlechtliche Unzucht" (Prostitution)
  • § 517 StG (§ 220 StGB): "Werbung für Unzucht mit Personen des gleichen Geschlechts" (= Gutheißung)
  • § 518 StG (§ 221 StGB): "Verbindungen zur Begünstigung gleichgeschlechtlicher Unzucht"

1988 wurde das Mindestalter des Täters auf 19 Jahre angehoben und somit ein Übergangsbereich geschaffen. 1989 wurde § 210 aufgehoben und 1997 die §§ 220 und 221. Es gab mehrere Anläufe auch § 209 abzuschaffen, von denen die knappste 1996 mit Stimmengleichheit ausging. Erst mit Urteil vom 21. Juni 2002 hob der VfGH diese Bestimmung auf. Grund war die sich ändernde Strafbarkeit des älteren Partners im Laufe der Jahre bei ein und desselben Paar mit zwei Jahren Altersunterschied. Der VfGH gewährte aber der Regierung eine Schonfrist von 6 Monaten um die Schutzbestimmungen im Sexualstrafrecht anzupassen.

Am 14. August 2002 trat der § 209 außer und die Ersatzlösung § 207 b in Kraft. Dieser ist zwar geschlechtsneutral formuliert, aber verfolgt und abgeurteilt werden noch überwiegend männliche gleichgeschlechtliche Beziehungen. Es gab kein Amnestiegesetz wie in Deutschland und die Vorstrafen wegen der alten §§ sind, unter Beachtung der Verjährungsfristen, oft bis heute evident (Stichtag 12. Juli 2005 insgesamt 1434 Personen, davon 558 wegen § 129 I b vor 1971), soferne man sich nicht einzeln an den EGMR wendet, der bis jetzt in jedem Fall einer Verurteilung nach § 209 die Republik Österreich zur Aufhebung des Urteils und Schadensersatz verurteilt hat.

1989 hob das Fürstentum Liechtenstein das Totalverbot homosexueller Handlungen (§§ 129 und 130) auf und führte die fast wortgleichen Paragraphen wie in Österreich ein. (§ 208 Schutzaltersgrenze, § 209 Prostitution, § 220 Informationsverbot, § 221 Vereinsverbot). Im Dezember 2000 wurde die ersatzlose Streichung aller 4 Paragraphen beschlossen, welche im Jahre 2001 in Kraft trat.

Homosexualität wurde in Polen 1932 legalisiert und das Schutzalter dem heterosexueller Personen angeglichen. 1969 wurde auch homosexuelle Prostitution legalisiert. Schwule sind vom Militärdienst nicht gesetzlich ausgeschlossen. Seit 1991 wird Homosexualität nicht mehr als Krankheit betrachtet. Die Rechte von Lesben und Schwulen werden von den Parteien SLD, UP, SDPL, Zieloni 2004, APP RACJA und weiteren linksgerichteten Parteien unterstützt.

2003 wurde das Antidiskriminierungsgesetz verabschiedet. Das polnische Gesetz garantiert somit, zumindest theoretisch, die Gleichbehandlung vor dem Gesetz, unabhängig von der sexuellen Orientierung, auch wenn dies bisher noch nicht in einem Rechtsstreit als Gegenstand behandelt wurde. 1995 wurde der Vorschlag, ein Diskriminierungsverbot auf Grund sexueller Orientierung in die Verfassung aufzunehmen, wegen großer Einwände der römisch-katholischen Kirche abgewiesen.

Es gibt keine gesetzliche Anerkennung gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaften. Ende 2003 schlug die polnische Senatorin Maria Szyszkowska vor, gleichgeschlechtliche Verpartnerungen unter der Bezeichnung „Registrierte Partnerschaft“ einzuführen. Am 2. Dezember 2004 stimmte zwar der Senat diesem Vorschlag zu, der jedoch vor der Wahl 2005 keine Mehrheit im Parlament fand. Durch den Wahlsieg der konservativen Parteien wird sie in nächster Zeit voraussichtlich nicht umgesetzt werden.

2004 gestattete es der Verkehrsverbund der Stadt Warschau, zusammenlebenden gleichgeschlechtlichen Mitarbeitern das Verkehrsnetz kostenlos zu nutzen was die erste Anerkennung gleichgeschlechtlicher Paare in Polen darstellt.

Die Parada Równości sorgt für viele Kontroversen im konservativ-katholischen Polen

In den vergangenen Jahren wurde die allgemeine Akzeptanz von Homosexualität auf die Probe gestellt. Warschau, Krakau und andere Polnische Städte untersagten homosexuelle Demonstrationen in den Jahren 2004 und 2005 unter der Anführung verschiedenster Gründe, unter Anderem auf Grund von möglichen Gegendemonstrationen oder Eingriffen seitens religiöser oder nationalistischer Gruppen, so wie auf Grund allgemeiner Ablehnung von Homosexualität und aus moralischen Gründen. Dennoch versammelten sich am 11. Juni 2005 etwa 2.500 Demonstranten zur Parada Równości, wobei es zu zehn Festnahmen kam. Die Parade wurde von dem Bürgermeister Lech Kaczynski mit der Aussage „Die Erlaubnis einer Schwulenveranstaltung in Warschau würde homosexuelle Lebensformen fördern“ stark verurteilt. Im Oktober 2005 wurde Kaczynski zum Präsident von Polen gewählt. Die Einstellung der Regierung gegenüber Homosexuellen, wie den Bemühungen ihnen das Unterrichten zu verbieten und Homosexualität als „unnatürlich“ zu betrachten ließ dabei ein Spannungsverhältnis zwischen Polen und der Europäischen Union entstehen.

Gegenwärtig ist Polen eines der gegenüber Homosexuellen intolerantesten Länder Europas. Laut Umfragen betrachten 89 % der Bevölkerung Homosexualität als abnormal, und lediglich die Hälfte der Polen spricht sich für eine Tolerierung homosexueller Lebensformen aus. Obwohl während der 1990er und den frühen 2000er Jahre unter jungen Leuten in größeren Städten und höherer Bildung eine Zunahme der Toleranz zu verzeichnen war, nahm die Diskriminierung schwul-lesbischer Minderheiten unter der 2005 gewählten konservativen Regierung erneut zu. Dennoch existiert im ganzen Land eine ausgeprägte homosexuelle Szene. Es existieren über 30 homosexuelle Organisationen. Die katholische Kirche kämpft mit großem Einfluss noch immer stark gegen Homosexualität an. Demzufolge entschied sich erstmals 1998 ein schwuler Pole für ein öffentliches Outing.

Russland

Vorlage:Überschriftensimulation 5

Während des Russischen Reiches entwickelten Fundamentalisten und Sozialisten eine sehr sittenstrenge Ansicht bezüglich Geschlechtern und Sexualität. Russische Sozialisten waren der Meinung, dass private Emotionen, Interessen oder Liebe der Gesellschaft gegenüber untergeordnet sein zu hätten, um eine revolutionäre Bewegung zu schaffen, und dass freie Liebe und Homosexualität entartete Laster des Kapitalismus seien, welche nach der Revolution nicht mehr existieren würden. Unterstützt wurde die Legalisierung von Homosexualität von russischen Anarchisten und Mitte-links-Demokraten des russischen Parlaments. Jedoch war nach Meinung von Lenin, Leo Trotzki und Joseph Stalin sexuelle Freiheit kein Bestandteil der Befreiung des Proletariats, sondern eine Untugend kapitalistischen Bürgertums. Freie Liebe wurde als unvereinbar mit den Zielen des Marxismus betrachtet.

Vorlage:Überschriftensimulation 5

Nach der Russischen Revolution 1917 schaffte die kommunistische Partei alle alten Gesetze der Zaren ab, worunter auch das Verbot der Homosexualität fiel. Laut Strafgesetzbuch von 1922 und 1926 waren homosexuelle Beziehungen zwischen Erwachsenen legal, dennoch galt homosexuelles Verhalten in der Georgischen SSR, Zentralasien und Usbekistan während der 1920er Jahre als kriminelle Handlung. In einigen offiziellen Sowjetischen Dokumenten aus jener Zeit wird davon gesprochen, Homosexualität nicht als Kriminalität, sondern als heilbare Krankheit zu behandeln.

Vorlage:Überschriftensimulation 5

Während der Sowjetunion besuchten Abgesandte das deutsche Institut für Sexualwissenschaft und internationale Konferenzen über menschliche Sexualität und befürworteten die Legalisierung von Homosexualität. In Sowjetrussland war es Mikhail Kuzmin und weiteren schwulen Schriftstellern gestattet, ihre Werke mit homosexuellem Inhalt bis 1929 zu veröffentlichen. Dann erklärte die kommunistische Partei unter Stalin jedoch, dass Homosexualität keine öffentliche Thematik darstellen solle. Schwule und Lesben, die in der Russischen Regierung tätig sein wollten, mussten einen Partner des anderen Geschlechts heiraten. 1933 führte Joseph Stalin ein neues Strafgesetz ein: Nach § 121 konnte Homosexualität mit bis zu fünf Jahren Zwangsarbeit bestraft werden. Dieses Gesetz wurde bis zur Auflösung der Sowjetunion beibehalten.

Bis in die 1980er Jahre waren Schwule und Lesben verpflichtet, sich unter mehrmonatiger Einnahme von Psychopharmaka therapieren zu lassen.

Vorlage:Überschriftensimulation 5

Am 27. Mai 1993 wurden homosexuelle Handlungen zwischen Erwachsenen legalisiert, und seit 1999 steht Homosexualität auch in Russland nicht mehr auf der Liste der Geisteskrankheiten. Im Februar 2006 verkündete der Großmufti von Russland Talgat Tadzhuddin in Bezug auf den geplanten ersten „Mockba Pride“, Mohammed selbst habe angeordnet, Homosexuelle zu töten, da ihr Verhalten zum Ende der menschlichen Rasse führe, und man solle Homosexuelle auspeitschen, wenn sie auf die Straßen gehen sollten. Jeder normale Mensch würde dies tun - sowohl Moslems als auch Orthodoxe. Andere Geistliche haben sich von dieser harten Rethorik distanziert, nicht jedoch von der Ablehnung der Homosexualität. Mufti Nafgulla Aschirow, zuständig für den asiatischen Teil des Landes, sprach sich gegen Gewalt aus, sagte aber auch, dass schwule Paraden keinen Platz im Leben von normalen Menschen haben sollten. Der Patriarch der Orthodoxen Kirche sagte, dass es sich bei CSDs um Kampagnen handeln würde, die die russische Nation pervertierten. Oberrabbiner Berl Lazar bezeichnete Schwule als „sexuell Perverse“ und die Parade als einen Verstoß gegen die Moral, er verglich sie mit den Mohammed-Karikaturen.

Ende April, Anfang Mai 2006 wurden mehrere Schwulenclubs in Moskau von Protestanten besetzt. Erst nach Beschwerden, dass die Polizei nicht eingegriffen habe, wurden bei späteren Besetzungsversuchen mehrere Personen verhaftet.

Im Mai 2006 wurde in Moskau eine Versammlung für homosexuelle Rechte abgehalten. Die begleitende Parade wurde vom Bürgermeister untersagt. Einige Aktivisten gingen dennoch auf die Straße und wollten am Mahnmal des Unbekannten Soldaten Blumen niederlegen. Dabei kam es zu gewalttätigen Übergriffen von Gegendemonstranten und der Polizei. Ungefähr 50 Demonstranten und 20 Gegendemonstranten wurden verhaftet. Auch der Bundestagsabgeordnete von Bündnis 90/Die Grünen Volker Beck wurde dabei verletzt und festgenommen. Das Verbot der Demonstration aus Sicherheitsbedenken wurde am 22. August von einem Gericht in Moskau bestätigt. Der Bürgermeister Juri Luschkow begrüßte dies und hält die Kundgebung vor allem aus moralischen und ethischen Gründen für unzulässig.[2] Auch das Berufungsgericht hat am 19. September das Verbot der Demonstration für Rechtens erklärt. Die Organisatoren wollen jetzt beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte Einspruch erheben.[3]

Bis ins letzte Viertel des 20. Jahrhunderts waren in vielen amerikanischen Bundesstaaten homosexuelle Handlungen bzw. sexuelle Praktiken, die unter Homosexuellen besonders verbreitet sind, unter zum Teil hohe Freiheitsstrafen und Geldbußen gestellt. Der erste Staat, der seine "Sodomy Laws" aufhob, war Illinois (1962). In den 1970er Jahren folgten 25 weitere Staaten, danach geriet die Liberalisierung wieder ins Stocken. Am längsten bestanden Sodomy Laws in Kansas, Louisiana, Mississippi, North Carolina, Oklahoma, South Carolina, Texas, Utah und Virginia. Durch eine Entscheidung des US Supreme Courts (Lawrence versus Texas) wurden im Jahre 2003 auch diese Gesetze außer Kraft gesetzt.

Von der Bundesgesetzgebung wird Homosexualität nicht generell verboten. Allerdings werden im sogenannten "Defense of Marriage Act" homosexuelle Beziehungen stark benachteiligt gegenüber die Möglichkeiten, die für Partner einer heterosexuellen Beziehung offen stehen. In den Streitkräften wird mit der sogenannten Don't Ask, Don't Tell-Politik (deutsch: Nicht fragen, nicht mitteilen) Homosexualität bewusst zur Verschwiegenheit gezwungen; diese Auflagen gelten auch nicht für heterosexuelle Mitglieder der Streitkräfte.

Im Jahre 1988 trat in England ein Gesetz in Kraft, das unter dem Signum Clause 28 bekannt wurde. In ihm wurde festgelegt, dass die Kommunalbehörden dazu angehalten sind, Homosexualität (inklusive Material, das Homosexualität enthält) nicht absichtlich zu befürworten. Des Weiteren durfte homosexuelle Partnerschaften in der Schule nicht als gleichwertige Lebensgemeinschaften gegenüber heterosexuellen Partnerschaften und Familien dargestellt werden.

Die britische Labour-Regierung unter Tony Blair konnte im Jahr 2000 nicht durchsetzen, das homophobe Gesetz ersatzlos wieder abzuschaffen. Dies gelang erst im Jahre 2003. Gegen Clause 28 gab es insbesondere nach dessen Einführung zahlreiche Proteste, an denen sich auch der Sänger Boy George mit dem Titel Clause 28 beteiligte. (en:Section 28)

Laut Artikel 489 des Strafgesetzbuches ist Homosexualität in Marokko illegal und kann mit einer Haftstrafe von sechs Monaten bis zu drei Jahren und einer Geldstrafe von 120 bis 1200 Dirham bestraft werden. Dennoch wird homosexueller Verkehr, besonders in Urlaubsgebieten praktiziert, und gegen Geld angeboten. Gesellschaftlich wird Homosexualität als unmoralisch betrachtet und als Tabuthema behandelt. Beziehungen zwischen gleichgeschlechtlichen Paaren werden in Marokko auf Grund der staatlichen und gesellschaftlichen Verfolgung normalerweise nicht in der Öffentlichkeit gezeigt.

Es existiert kein Antidiskriminierungsgesetz in Marokko. Obwohl viele Bürger des Landes dem Thema Homosexualität gegenüber mittlerweile etwas liberaler eingestellt sind, ist seitens der Regierung momentan nicht mit einer Gesetzesänderung zu rechnen. Gleichgeschlechtliche Partnerschaften werden demzufolge auch nicht staatlich anerkannt.

Auf klassische Geschlechterrollen wird in Marokko großen Wert gelegt. Es existiert jedoch, besonders in Marrakesch und in geringerem Umfang auch in Agadir und Tanger, vor allem unter europäischen Urlaubern und Auswanderern, eine relativ große Schwulen- und Lesbenszene.

Oftmals kommt es zu Festnahmen marokkanischer Callboys, wobei europäische Freier in den seltensten Fällen ebenfalls verhaftet werden.

Für August 2006 ist eine Schwulen- und Lesbenparade in Tétouan geplant, was in Marokko bisher grosse Aufmerksamkeit erregte.

Heutige Situation

Rechtsstatus Homosexualität

Viele Länder dieser Welt haben heute noch Gesetze gegen gleichgeschlechtliche sexuelle Handlungen. In manchen Ländern wird es sogar gerichtlich als eine Beleidigung der Ehre einer Person angesehen, jemanden öffentlich als homosexuell zu bezeichnen. Zum Beispiel verklagten Jason Donovan und Liberace eine Zeitung, die ihnen unterstellte schwul zu sein, mit gerichtlichem Erfolg.[4] 2003 wurde Tony Halme, Mitglied des Finnischen Parlamentes, mit rechtlichen Schritten gedroht da er die Präsidentin Tarja Halonen als Lesbe bezeichnet haben soll.

Heute sind homosexuelle Handlungen in fast allen westlichen Industrieländern straffrei. Sodomie-Gesetze existieren jedoch auch weiterhin in der so genannten Dritten Welt. Oft handelt es sich dabei um ein Erbe der europäischen Kolonialgeschichte, manchmal auch, wie in verschiedenen islamischen Staaten, um die Wiederbelebung religiöser Gesetze, die in früheren Zeiten nur selten angewandt worden waren.

Weltweite Übersicht

Dies ist eine Liste mit Gesetzen aus aller Welt, die sich mit Homosexualität befassen. Sie ist alphabetisch nach Kontinenten geordnet. Diese Liste kann jedoch nicht aussagen, wie Homosexualität generell in einem Land gesehen wird. Viele Nationen die negative Gesetze dazu hatten oder noch haben können auch Gesellschaftsformen sein, die Homosexualität nicht aktiv verfolgen, z.B. Thailand. Wiederum gibt es Länder in denen keine/kaum Gesetze gegen Homosexualität existieren, Homosexuelle aber gesellschaftlicht geächtet oder sogar verfolgt werden. Schutz davor, z.B. in Form von Antidiskriminierungsgesetzen, ist nicht immer gewährleistet.

Da es Staaten mit (teil-)autonomen Gebieten gibt, die abweichende gesetzliche Regelungen haben sind diese extra aufgelistet.

Afrika

Zu Ländern, die mit einem Stern (☆) gekennzeichnet sind, gibt es einen gesonderten Artikel über Homosexualität in diesem Lande.

Land Gesetze gegen Homosexualität Höchst- strafe Mindest- strafe Gleichgeschl. Lebensformen Antidiskri- minierungs- gesetz Bemerkung
Ägypten ja 3Jahre haft - - Nein Bestraft als " gewohnheitsmäßige Unzucht"; Verurteilungen in 2002/2003 bei Teilnehmern eines Partyschiffes; Bei den gerichtlichen Verurteilungen wurde der medizinische Beweis des stattgefundenen Analverkehrs geführt.
Algerien Ja 3 Jahre Bußgeld - Nein  
Angola Ja Unbek. Unbek. - Nein
Äquatorialguinea Nein - - - Nein  
Äthiopien Ja 3 Jahre 10 Tage - Nein  
Benin Ja 3 Jahre Unbek. - Nein  
Botswana Ja 5 Jahre Bußgeld - Nein  
Burkina Faso Nein - - - Nein  
Burundi Nein - - - Nein
Dschibuti Nein - - - Nein Zwar bestehen keine Verbote, dafür muss aber mit ablehnenden Reaktionen der Bevölkerung und der Behörden gerechnet werden. Es ist ein Land mit mehrheitlich islamischer Bevölkerung.[5][6][7]
Elfenbeinküste Nein - - - Nein  
Eritrea Ja 3 Jahre 10 Tage - Nein  
Gabun Ja Unbekannt Unbekannt - Nein 1994 wurden Grobe Sittlichkeitsvergehen und Akte gegen die Natur entkriminalisiert; allerdings beträgt das Mindestalter 21 Jahre, statt 15 Jahre für heterosexuellen Geschlechtsverkehr. „Homosexuelles Verhalten“ wird jedoch nach wie vor nach gabunischem Recht als „Verstoß gegen die guten Sitten“ geahndet.[8]
Gambia Ja 14 Jahre Bußgeld - Nein  
Ghana Ja ? ? - Nein  
Guinea Ja 3 Jahre 6 Monate - Nein  
Guinea-Bissau Nein - - - Nein  
Kamerun Ja 5 Jahre Bußgeld - Nein  
Kap Verde Nein - - - Nein  
Kenia Nur Männer 14 Jahre Bußgeld - Nein  
Komoren Unklar - - - Nein  
Dem. Rep. Kongo Nein - - - Nein  
Lesotho Nur Männer ? ? - Nein  
Liberia Ja Bußgeld Bußgeld - Nein  
Libyen Ja 5 Jahre Bußgeld - Nein  
Madagaskar Nein - - - Nein  
Malawi Ja 5 Jahre[9] - - Nein  
Mali Nein - - - Nein  
Marokko Ja 3 Jahre 6 Monate - Nein  
Mauretanien Ja Tod Tod - Nein  
Mauritius Ja 5 Jahre Bußgeld - Nein  
Mosambik Ja 3 Jahre Bußgeld - Nein  
Namibia Nein - - - Nein [10]Antidiskriminierungsgesetz seit 1992 im Gespräch
Niger Nein - - - Nein  
Nigeria Nur Männer 14 Jahre Bußgeld - Nein "Geschlechtsverkehr unnatürlicher Art", wobei der Kommentar zu den Strafrechtskapiteln als Terminus " unnatürliche Delikte" beinhaltet: Sodomie, Analverkehr und Bestialität.Gebiete unter der Sharia bestrafen mit dem Tod.
Ruanda Nein - - - Nein  
Sambia Nur Männer 14 Jahre - - Nein Artikel 87 des Strafgesetzbuches beschreibt H. als „Vergehen gegen die Moral“ und Artikel XV, Paragraf 155 stellt „Geschlechtsverkehr gegen die Natur“ unter Strafe.[11][12][13]
Sansibar Ja 25 Jahre Bußgeld - Nein Die Insel Sansibar gehört zum Staat Tansania, hat aber eine eigenständige Gesetzgebung welche seit 13. April 2004 für Männer 25 Jahre Gefängnis vorsieht (mit Mord gleichgesetzt) und für Frauen bis zu 7 Jahre.[14] Dies gilt auch bei leben, feiern oder arrangieren von gleichgeschlechtlichen Heiraten oder Lebensgemeinschaften.[15]
São Tomé und Príncipe Nein[16] - - - Nein  
Senegal Ja 5 Jahre 1 Jahr - Nein „unnatürlich“[17][18]
Seychellen Jein - - - Nein Nicht strafbar, es gibt jedoch Verurteilungen aufgrund des „Sittenverbrechens“.
Sierra Leone Ja Lebenslänglich - - Ja? Die Anti-Korruptions-Kommission ließ verlauten, dass qualifizierte Arbeitskräfte aus dem Ausland unter einem besonderen Schutz stehen, der sogar Diskriminierung gegen die Sexualität verbietet.
Simbabwe Nur Männer 3 Jahre Geldstrafe - Nein Seit Juni 2006 gibt es ein Gesetz gegen „Sexuelle Abnormalitäten“. Damit ist Sodomie als „Handlung, die Kontakt zwischen zwei Männern beinhaltet und von einer vernünftigen Person als unanständige Handlung angesehen wird“ definiert und somit sogar Händchenhalten u.ä. strafbar.[19][20]
Somalia Ja 3 Jahre 3 Monate - Nein Gebiete unter der Sharia bestrafen mit dem Tod.
Südafrika Nein - - unreg. Zusammenleben
Ehe in Arbeit
Ja Verfassung verbietet Diskriminierung explizit und der Supreme Court hat die Öffnung der Ehe angeordnet. Es wird an einem Gesetz zur Homo-Ehe gearbeitet. Wenn es nicht bis 2. Dezember 2006 fertig ist tritt eine Öffnung der Ehe automatisch in Kraft.[21]
Sudan Ja Tod 5 Jahre - Nein Strafgesetz an der Schari'a angelehnt.
Swasiland Nur Männer Freiheitsstrafe Bußgeld - Nein  
Tansania Ja 14 Jahre Bußgeld - Nein Auf dem Festland gilt das alte Konolialgesetz, welches für Geschlechtsverkehr zwischen männlichen Homosexuellen bis zu 14 Jahre Haft vorsieht[15] Wenn Minderjährige (<18) beteiligt sind kann daraus bis lebenslang werden.[22][23]
Für die Insel Sansibar siehe den eigenständigen Eintrag.
Tschad Nein[24] - - - Nein  
Togo Ja 3 Jahre Bußgeld - Nein  
Tunesien Ja 3 Jahre Bußgeld - Nein  
Uganda Nur Männer 20 Jahre Bußgeld -* Nein Durch eine Verfassungsänderung wurde das eingehen einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft (auch im Ausland, auch aus Asylgründen) unter Strafe gestellt.[25]
Zentralafrika Nein - - - Nein  

Asien

Zu Ländern, die mit einem Stern (☆) gekennzeichnet sind, gibt es einen gesonderten Artikel über Homosexualität in diesem Lande.

Land Gesetze gegen Homosexualität Höchst- strafe Mindest- strafe Gleichgeschl. Lebensformen Antidiskri- minierungs- gesetz Bemerkung
Afghanistan Ja 15 Jahre 5 Jahre - Nein H. Handlungen sind noch immer ein Verbrechen, aber die Todesstrafe (wie unter den Taliban) wird nicht weiter verhängt. Das Gesetz von 1976 sieht jedoch immer noch die Freiheitsstrafe vor.
Bahrain Nur Männer 10 Jahre Bußgeld - Nein  
Bangladesch Ja Lebenslängl. 10 Jahre - Nein  
Bhutan Ja ? ? - Nein  
Brunei Ja 10 Jahre Bußgeld - Nein  
China (VRC) Nein - - - Nein Ehegesetz wird überarbeitet. // Siehe Homosexualität in China
Hong Kong Nein - - - In Erwägung Ehe noch unter Erwägung. 2005 stellte das Parlament das Mindestalter für den Beischlaf mit dem für Heterosexuelle gleich.
Indien Ja Lebensl. Bußgeld - Nein Altes Gesetz noch immer existent, Regierung verfolgt aber nicht.
Indonesien Nein - - - Nein Ein Antrag aus 2003 h. Handlungen zu verbieten ist gescheitert.
Iran Ja Tod; Bei Frauen 100 Peitschenhiebe Tod - Nein Geschlechtsanpassende Operation wird vom Staat unterstützt, um Geschlechtsidentität zu heilen. Exekutierungen von H. werden jedoch fortgesetzt, z.B. der Jungen Mahmoud Asgari und Ayaz Marhoni im Jahre 2005 (in diesem Fall unter der umstrittenen zusätzlichen Anklage der vermeintlichen Vergewaltigung eines 13-jährigen Jungen)[26].(Mit deutscher Übersetzung des iranischen Strafrechts)
Irak ja ? - - Nein Todesstrafe sollte 2001 eingesetzt werden. Die US-Besatzung setzte ein Gesetz von 1969 wieder in Kraft. Nach diesem STGB wird gem. § 393 ( 1) bestraft, wer mit einem Mann oder einer Frau mit oder ohne deren Zustimmung Analverkehr hat.
Israel Nein - - Unregistr. Zusammenleben Ja Einziges Land im Nahen Osten mit breiter Unterstützung für Legalisierung der gleichgeschl. Ehe. Israelische Armee lässt jeden zu ohne Unterscheidung der sexuellen Orientierung.
Japan Nein - - - Ja* *In Tokyo gibt es ein Antidiskriminierungsgesetz. Jedoch übermäßig starke Opposition zum Partnerschaftsgesetz. // Siehe Homosexualität in Japan
Jemen Ja Tod Tod - Nein  
Jordanien Nein - - - Nein Obwohl nicht illegal, sind Schwule jedoch auch Opfer von „Ehrenmorden“.
Katar Ja 5 Jahre Bußgeld - Nein  
Kambodscha Nein - - - Nein Der ehem. König Norodom Sihanouk äußerte Wunsch nach gleichgeschl. Ehe.
Kasachstan Nein - - - Nein  
Kuwait Ja 7 Jahre Bußgeld - Nein  
Kirgisistan Nein - - - Nein  
Laos Nein - - - Nein US Department of State berichtet von keiner Diskriminierung von H., ist mit Interviews von Schwulen in Laos von 1992 bestätigt.
Libanon Ja 1 Jahr Bußgeld - Nein Es existiert eine Kampagne um h. Beziehungen im Privaten zu legalisieren.
Macao Nein - - - Nein  
Malaysia Ja 20 Jahre Bußgeld - Nein Der ehem. stellv. Ministerpräsident Anwar Ibrahim, der selbst wegen seiner H. eingesperrt wurde, hat Einspruch erhoben. Die Tochter des Ministerpräsidenten Mahathir Mohamad, Marina Mahathir, rief im Oktober 1998 zu einem Ende der Diskriminierung auf Grund der Sexualität auf.[27] Doch ihr Vater warnte im Oktober 2001 schwule Minister anderer Länder sein Land zu besuchen. [28]
Malediven Nur Männer 10 Jahre Bußgeld - Nein  
Mongolei Nein - - - Nein  
Myanmar Ja Lebensl. 10 Jahre - Nein  
Nepal Ja 1 Jahr - - Nein  
Nordkorea Nein - - - Nein Keinerlei öffentliche Erwähnung von H. erlaubt. Wird als kapitalistische Eigenheit gesehen.
Oman Ja 3 Jahre Bußgeld - Nein  
Pakistan Nur Männer Lebensl. 2 Jahre - Nein  
Palästinensische Autonomiegebiete Nein - - - Nein Schwule Palästinenser fliehen häufig nach Israel da sie daheim zum Tode verurteilt würden.
Philippinen Nein - - - In Erwägung 2003 wurden gleichgeschl. Ehen verboten. Nur die kommunistische Partei erwägt diese zu erlauben.
Saudi-Arabien Ja Tod Strafe - Nein Gefängnisstrafe, Bußgeld oder Auspeitschung kommen auch vor, bisher alles nur bei Männern.
Singapur Ja Lebensl. 2 Jahre - Nein Gesetz wird selten gebraucht, normalerweise nur dann, wenn die Verbreitung von AIDS befürchtet wird, wie z. B. bei Sexpartys. Regierung hat offiziell zur Tolerierung gegenüber Verschiedenartigkeit aufgerufen. Ehem. Ministerpräsident Goh Chok Tong gab an, dass offen Schwule ohne Probleme in der zivilen Arbeitswelt angestellt werden können.
Südkorea Nein - - - Ja Artikel 31 der Nationalen Menschenrechtskommission besagt das „niemand aufgrund seiner sexuellen Orientierung diskriminiert werden darf“, was jedoch von der Regierung ignoriert wird.
Sri Lanka Ja 10 Jahre Bußgeld - Nein  
Syrien Ja 3 Jahr Bußgeld - Nein Artikel 520d syrischen STGB als " widernatürliche Praktiken"
Taiwan Nein - - - Nein Gesetz für Homo-Ehe ist in Schwebe. // Siehe Homosexualität in China#Taiwan
Tadschikistan Nein - - - Nein  
Thailand Nein - - - Nein Thailand gewährt seit August 2005 Schwulen und Transsexuellen den Zugang zur Armee.[29]
Türkei Nein - - - Nein
Turkmenistan Nur Männer 2 Jahre Bußgeld - Nein  
Usbekistan Nur Männer 3 Jahre Bußgeld - Nein Bestrafung nur bei Analverkehr.
Vietnam Nein - - - Nein Gleichgeschlechtliche Ehe seit 1998 verboten. Gutachten schlagen vor, auch das Zusammenleben von gleichgeschl. Partnern und deren zeremonielle Trauung in Öffentlichkeit zu verbieten.
Vereinigte Arabische Emirate Shari'a Tod/Freiheitsstrafe keine - Nein Allgemein gilt die Shari'a, wird aber in den großen Emiraten durch spezielle Gesetze eingeschränkt (keine Todesstrafe). Genaue Rechtslage ist unklar und auch unter Experten umstritten.

Europa

Zu Ländern, die mit einem Stern (☆) gekennzeichnet sind, gibt es einen gesonderten Artikel über Homosexualität in diesem Lande.

Land Gesetze gegen Homosexualität Höchst- strafe Mindest- strafe Gleichgeschl. Lebensformen Antidiskri- minierungs- gesetz Bemerkung
Albanien Nein - - - Nein  
Andorra Nein - - Eingetragene Partnerschaft ?  
Armenien Nein - - - Nein  
Aserbaidschan Nein - - - Nein  
Belgien Nein - - Ehe Ja  
Belarus Nein - - - Nein  
Bosnien-Herzegovina Nein - - - Ja Gleichstellungsgesetz seit 2003
Bulgarien Nein - - - Ja  
Dänemark Nein - - Eingetragene Partnerschaft Ja  
Deutschland Nein - - Eingetragene Lebenspartnerschaft Ja
Estland Nein - - - Ja  
Färöer Nein - - - Nein  
Finnland Nein - - Eingetragene Partnerschaft Ja  
Frankreich Nein - - Eingetragene Partnerschaft Ja  
Georgien Nein - - - Ja  
Gibraltar  
Griechenland Nein - - - Ja  
Guernsey  
Island Nein - - Eingetragene Partnerschaft Ja  
Irland Nein - - - Ja  
Isle of Man Nein - - - Ja  
Italien Nein - - Eingetragene Partnerschaft in manchen Regionen Ja Partnerschaften werden anerkannt in Toskana, Umbrien, Emilia-Romagna, Campania, Marche, Veneto, Puglia und Lazio.
Jersey Nein - - - Nein  
Kroatien Nein - - Unregistr. Zusammenleben Ja  
Lettland Nein - - - Nein[30] Gleichgeschlechtliche Ehe in der Verfassung verboten.
Liechtenstein Nein - - - Nein  
Litauen Nein - - - Ja  
Luxemburg Nein - - Eingetragene Partnerschaft Ja  
Mazedonien Nein - - - Nein  
Malta Nein - - - Ja  
Moldawien Nein - - - In Erwägung  
Monaco Nein - - Ja Ja  
Montenegro Nein - - - Nein  
Niederlande Nein - - Eingetragene Partnerschaft und Ehe Ja  
Norwegen Nein - - Eingetragene Partnerschaft Ja  
Österreich Nein - - einzelne Gleichstellungen zur unregistr. Partnerschaft Nur Arbeitsrecht* *In manchen Ländergesetzen weitergehende Bestimmungen bei Zuständigkeit der Länder.
Polen Nein - - - Ja  
Portugal Nein - - Unregistr. Zusammenleben Ja  
Rumänien Nein - - - Ja  
Russland Nein - - - Nein Anträge, H. wieder zu kriminalisieren, sind 2001, 2003 und 2004 gescheitert.
San Marino Nein - - - Nein  
Serbien Nein - - - Ja* *Im Kosovo ADG[31]
Slowakei Nein - - - Ja  
Slowenien Nein - - Eingetragene Partnerschaft beschlossen[32] Ja  
Spanien Nein - - Ehe Ja  
Schweden Nein - - Eingetragene Partnerschaft Ja  
Schweiz Nein - - Eingetragene Partnerschaft ab 2007* Ja** *Noch Anpassung kantonaler Gesetze und der Administration notwendig // **in Bundesverfassung Art.8[33]
Tschechien Nein - - Eingetragene Partnerschaft* Ja *Eingetragene Partnerschaft gegen Veto des Präsidenten mit absoluter Mehrheit beschlossen [34]; Das Gesetzt ist mit 1. Juli 2006 in Kraft getreten.[35]
Ungarn Nein - - Unregistr. Zusammenleben Ja  
Ukraine Nein - - - Nein  
Vereinigtes Königreich Nein - - Eingetragene Partnerschaft Ja  
Vatikanstadt Nein - - - Nein H. ist gesetzlich legal, aber gegen die Lehre der Staatskirche.
Zypern Nein - - - Ja  

Nord- und Mittelamerika

Zu Ländern, die mit einem Stern (☆) gekennzeichnet sind, gibt es einen gesonderten Artikel über Homosexualität in diesem Lande.

Land Gesetze gegen Homosexualität Höchst- strafe Mindest- strafe Gleichgeschl. Lebensformen Antidiskri- minierungs- gesetz Bemerkung
Amerikanische Jungferninseln Nein - - - - amerikanisches Hoheitsgebiet unter der Souveränität der Vereinigten Staaten
Antigua und Barbuda Ja 15 Jahre - - ? Strafe für Männer und Frauen
Aruba Nein - - ? Ja Niederländische Regierung besagt, dass das zum Niederl. Königreich gehörende Aruba gleichgeschl. Ehen anerkennen muss, wogegen sich aber die Regierung in Aruba stellt. Ein Gerichtsfall entschied zugunsten der Niederl. Regierung. Fall wird nun in höherer Instanz überarbeitet.
Bahamas Nein - - - Nein  
Barbados Ja Lebensl. - - Nein Gesetze werden überprüft.
Belize Ja Unbek. - - Nein  
Bermuda Nein - - - In Erwägung  
Britische Jungferninseln Nein - - - - als britisches Überseegebiet unter der Souveränität Großbritanniens.
Cayman Islands Nein - - - Ja  
Costa Rica Nein - - - Ja Gleichgeschlechtliche Ehe und unzüchtige Sodomie verboten.
Dominikanische Republik Nein - - - Nein  
El Salvador Nein - - - Nein  
Grenada Nur Männer 10 Jahre - - Nein  
Guadeloupe Nein - - Eingetragene Partnerschaft Ja  
Guatemala Nein - - - Ja
Haiti Nein - - - Nein  
Honduras Nein - - - Nein Verbot von Gleichgeschlechtlicher Ehe und Adoption seit 2005 in Verfassung.
Jamaika Nur Männer 10 Jahre 2 Jahre - Nein §76 des Offenses against the Person Act (aus britischen Kolonialzeit) ahndet männlichen h. Verkehr als das abscheuliche Verbrechen der Sodomie mit bis zu 10 Jahren Gefängnis, verbunden mit schwerer Zwangsarbeit.
Kanada Nein - - Ehe Ja
Kuba Nein - - - Nein In den 1960ern wurden Schwule in Umerziehungslager geschickt. AIDS-Infizierte wurden unter Quarantäne gestellt bis 1993. H. im Privatem ist nicht illegal, H. Beziehung seit 1979 nicht strafbar.
Martinique Nein - - Eingetragene Partnerschaft Ja  
Mexiko Nein - - - Ja Civil Unions in Mexico City[36]
Niederländische Antillen Nein - - Ja Ja Als Teil der Niederlande werden gleichgeschl. Ehen anerkannt, können aber nicht selber in den Antillen eingetr. werden
Nicaragua Ja 3 Jahre Bußgeld - Nein  
Panama Nein - - - Nein  
Saint Kitts und Nevis Nur Männer 10 Jahre - - Nein  
Saint Lucia Nur Männer 10 Jahre Bußgeld - Nein  
St. Vincent und die Grenadinen Ja 10 Jahre Unbek. - Nein
Trinidad und Tobago Ja 25 Jahre Bußgeld - Nein
Turks- und Caicosinseln Nein - - - Nein  
Vereinigte Staaten von Amerika Nein - - Ja* Ja *Eingetragene Partnerschaft und unregistr. Zusammenleben in: Vermont, Connecticut, Kalifornien, New Jersey, Maryland, Maine, Columbia, Hawaii. Ehe in: Massachusetts. Antidiskriminierungsgesetze nur teilweise auf kommunaler bzw. bundesstaatlicher Ebene.

Ozeanien

Zu Ländern, die mit einem Stern (☆) gekennzeichnet sind, gibt es einen gesonderten Artikel über Homosexualität in diesem Lande.

Land Gesetze gegen Homosexualität Höchst- strafe Mindest- strafe Gleichgeschl. Lebensformen Antidiskri- minierungs- gesetz Bemerkung
Australien Nein - - Eingetragene Partnerschaft in Tasmanien und ACT, unregistr. Zusammenleben* Ja *Außer in South Australia und Victoria.
Cook Islands Nur Männer 14 Jahre Bußgeld - Nein  
Fidschi Nein - - - Ja Nach einer Gerichtsentscheidung wurde das Strafgesetz überarbeitet.[37][38]
Guam Nein - - - Nein  
Kiribati Nur Männer 14 Jahre Bußgeld - Nein  
Marshallinseln Nur Männer 10 Jahre Bußgeld - Nein  
Mikronesien Nein - - - Nein  
Nauru Ja[39] ? ? - Nein  
Neukaledonien Nein - - In Erwägung Nein  
Neuseeland Nein - - Eingetragene Partnerschaft Ja  
Niue Nur Männer 10 Jahre Bußgeld - Nein  
Palau Nur Männer 10 Jahre Bußgeld - Nein  -
Papua Neuguinea Nur Männer 14 Jahre Bußgeld - Nein  
Samoa Ja 7 Jahre Bußgeld - Nein  
Solomon Inseln Ja 14 Jahre Bußgeld - Nein  
Tahiti Französisch-Polynesien Nein - - - Nein  
Tokelau Nur Männer 10 Jahre Bußgeld - Nein  
Tonga Nur Männer 10 Jahre Bußgeld - Nein  
Tuvalu Nur Männer 14 Jahre Bußgeld - Nein  
Vanuatu Nein - - - Nein  

Südamerika

Zu Ländern, die mit einem Stern (☆) gekennzeichnet sind, gibt es einen gesonderten Artikel über Homosexualität in diesem Lande.

Land Gesetze gegen Homosexualität Höchst- strafe Mindest- strafe Gleichgeschl. Lebensformen Antidiskri- minierungs- gesetz Bemerkung
Argentinien Nein - - Ja* Ja *Eingetragene Partnerschaft in Buenos Aires und Rio Negro
Bolivien Nein - - - Nein  
Brasilien Nein - - Eingetragene Partnerschaft in Rio Grande do Sul In einigen Städten und Regionen Nur einige Regionen schützen vor Diskriminierung. Andere haben keinerlei Gesetze dazu 
Chile Nein - - - Ja Eingetragene Partnerschaft wird parlamentarisch beraten
Ecuador Nein - - - Ja  
Falkland Inseln Nein - - Ja Nein  
Französisch-Guayana Nein - - Eingetragene Partnerschaft. Ja  
Guyana Nur Männer Lebensl. - - In Erwägung  
Kolumbien Nein - - - Nein  
Paraguay Nein - - - Nein  
Peru Nein - - - Ja  
Surinam Nein - - - Nein  
Uruguay Nein - - - Ja Die Eingetragene Partnerschaft ist im Senat verabschiedet und wartet auf die Zustimmung des Repräsentantenhauses.[40]
Venezuela Nein - - - Ja  

Siehe auch

Allgemein

Geschichte

Gleichgeschlechtliche Partnerschaftsformen

Gleichstellung / ADG

Literatur

  • Int. Bar Association, H. Graupner, Ph. Tahmindjis: Sexuality and Human Rights, Haworth Press, 2005, ISBN 1-56023-555-1

Deutsch

Englisch

Quellen

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  2. queer.de: Moskauer Gericht bestätigt CSD-Verbot, 23. August 2006
  3. queer.de: Gericht: Verbot des CSD Moskau OK, 20. September 2006
  4. [1]
  5. auswaertiges-amt.de: Dschibuti - Besondere Strafrechtliche Vorschriften, Stand 15. Mai 2006
  6. unhcr.org: Djibouti: Situation of homosexuals in Djibouti; treatment by the public and by the authorities; state protection available (2002-2004) December 2004
  7. talesmag.com: Real Answers to Real Questions - Djibouti, August 2005
  8. auswaertiges-amt.de: Gabun - Besondere strafrechtliche Vorschriften, Stand: 9. März 2006
  9. auswaertiges-amt.de: Malawi - Besondere strafrechtliche Vorschriften, Stand 9. Mai 2006
  10. washingtonpost.com: Emily Wax: Namibia Chips Away at African Taboos on Homosexuality, 24. Oktober 2005
  11. auswaertiges-amt.de: Sambia -Besondere strafrechtliche Vorschriften, Stand: 29. Juni 2006
  12. ilga.info: WORLD LEGAL SURVEY - Zambia, Stand 1998
  13. ai-lgbt.org (DOC): Sexual Minorities and the Law: A World Survey, Update Juli 2001
  14. derstandard.at: Günter Spreitzhofer: Sansibar: Schatten im Paradies, 31. Januar 2005, aus: SÜDWIND-Magazin 02/2005
  15. a b amnesty.de: Jahresbericht 2005 - Tansania
  16. ilga.info: WORLD LEGAL SURVEY - Sao Tome and Principe, Stand 1998
  17. ilga.info: WORLD LEGAL SURVEY - Senegal Stand 1998
  18. sodomylaws.org: Gay Community Plays It Quietly in Face of Social Taboos aus IRIN, 21. Januar 2005
  19. dbna.de: Verbot - Simbabwe stellt Händchen-Halten zwischen Schwulen unter Strafe, 18. Juli 2006
  20. allheadlinenews.com: Joanna Wypior: Public Displays Of Affection For Same-Sex Couples Now A Crime In Zimbabwe, 16. Juli 2006
  21. queer.de: dk: Südafrika: Homo-Ehe noch 2006, 3. August 2006
  22. auswaertiges-amt.de: Tansania - Besondere strafrechtliche Vorschriften, Stand: 8. Juni 2006
  23. kirchenserver.org: NAD - Netzwerk Afrika Deutschland: Pädophiler Priester verurteilt, 12. August 2006
  24. mask.org.za: Africa By Country: Chad (Stand 13. August 2006)
  25. queer.de: nb: Uganda: Homo-Ehe unter Strafe, 8. Juli 2005
  26. Queer.de: Iran: Jugendliche gehängt, 21.07.2005 mit Auszug aus dem iranischen Strafrecht auf Deutsch in den Kommentaren
  27. BBC News: World: Asia-Pacific PM's daughter slams Malaysian anti-gay group, 23. 10. 1998
  28. BBC News:Gay ministers barred, Malaysia tells UK, 1. 11. 2001
  29. 365gay.com, Newscenter Staff: Thailand OKs Gay, Transsexual Soldiers, 10. 8. 2005
  30. taz.de: Reinhard Wolff: Homophobie bleibt ganz legal, 24. Juni 2006, S. 9
  31. en:Gay rights in Serbia Stand: 14. August 2006
  32. queer.de: dk: Slowenien führt Homo-Ehe ein, 25. Juli 2006
  33. Tagesanzeiger.ch: „Homo-Ehe“ ab 2007 möglich, 1. 05. 2006
  34. gay-industries.com: Tschechien führt Homo-Ehe ein, kein Datum
  35. queer.de: Erste Homo-Ehen in Tschechien, 03. Juli 2006
  36. http://today.reuters.com/news/articlenews.aspx?type=worldNews&storyid=2006-11-08T011805Z_01_N07183524_RTRUKOC_0_US-LIFE-MEXICO-GAY.xml
  37. shortnews.stern.de: „Berliner_Pflanze“: Fidschi-Inseln geben die Männerliebe frei, 9. August 2006
  38. queer.de: dk: Fidschi stoppt Homo-Verhaftungen, 12. Juli 2006
  39. Länderinformationen des Deutschen Auswärtigen Amtes über Nauru am 6. Juni 2005
  40. queer.de: dk: Uruguay will Homo-Ehe einführen, 14. September 2006