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Bodensee Schnellstraße

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Datei:Austria bodenseeschnellstrasse 2005.png
Basisdaten
Gesamtlänge: 6 km
Subnationale Entitäten: Vorarlberg, Österreich
St. Gallen, Schweiz

Die 6,2 km lange Bodensee Schnellstraße (S18) ist eine geplante Schnellstraße in Österreich. Sie ist jedoch aufgrund der Rechtslage auf der bisher geplanten Trasse nicht mehr realisierbar. Die Schnellstraße soll bei der Anschlussstelle Wolfurt-Lauterach an der österreichischen A14 beginnen und in der Schweiz, bei St. Margrethen, an der A1 und der A13, enden.

Für die Trasse gab es mehrere Varianten, aber man einigte sich schließlich darauf, die Variante von Wolfurt-Lauterach nach Sankt Margrethen zu bauen. Da diese Trasse sehr dicht am höchst schützenswerten "Lauteracher Ried" vorbeigeführt und somit zu einer Verschlechterung dieses Habitats geführt hätte, kam es zu einem Beschwerdeverfahren der EU-Kommission gegen die Republik Österreich. Laut dem Urteil des Europäischen Gerichtshof vom 23. März 2006 führt die geplante Trasse durch ein "faktisches Vogelschutzgebiet", der Beschwerde gegen das Genehmigungsverfahren an sich wurde vom EuGh allerdings nicht stattgegeben, da das Verfahren vor dem EU-Beitritt Österreichs eingeleitet wurde.

Der österreichische Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat aber mittlerweile die Trassenverordnung gekippt. Begründung: Zwar hält die geplante Straße einen Mindestabstand von 150 Metern zum etwas weiter nördlich gelegenen Landschaftsschutzgebiet Lauteracher Ried - sehr wohl betroffen sind allerdings andere schützenswerte Gebiete (faktische Vogelschutzgebiete). Das wurde bei den Planungsarbeiten nicht ausreichend berücksichtigt.

Da bei der Planung der Bodensee-Schnellstraße lediglich das Lauteracher Ried berücksichtigt wurde, nicht jedoch die anderen in das Vogelschutzgebiet einzubeziehenden Regionen, waren die "Überlegungen zur Umweltverträglichkeit der dann verordneten Trasse für die gehörige Entscheidungsfindung (...) unzureichend", urteilten die Verfassungsrichter.

Den Anträgen auf Aufhebung eines Teils der Trasse wurde daher stattgegeben, "wiewohl die Rechtswidrigkeit die gesamte Trasse betrifft".

Auf der Strecke wollte die ASFINAG zahlreiche Brücken und Durchlässe für Wildtiere und Insekten einrichten. Ferner sollte ein 810 m langer Tunnel in Höchst zum Schutze der Anrainer entstehen, sowie eine Grenzstation zur Schweiz bzw. nach Österreich. Die Schnellstraße wäre durchgehend zweispurig mit Standstreifen gebaut worden.

Geschichte

  • In den achtziger Jahren wurde zunächst über die verschiedenen Trassen und Varianten verhandelt.
  • Im Jahre 1994 begannen erste Diskussionen mit Bürgern und Betroffenen.
  • Im Jahre 1997 wurde der obengenannte Verlauf der Schnellstraße festgelegt (durch VfGH-Urteil von 2006 aufgehoben)

Im Jahre 2007 war der Baubeginn für die S18 vorgesehen mit Fertigstellung bis 2011. Da die geplante Trasse aber nun nicht mehr realisierbar ist, soll im Herbst 2006 ein offener Planungsprozess unter Federführung der ASFINAG beginnen. Mit einem neuen, genehmigungsfähigen Einreichprojekt kann nach Aussagen eines Sprechers des Verkehrsministeriums sowie der ASFINAG nach ungefähr vier bis fünf Jahren gerechnet werden. Damit erscheint eine Fertigstellung bis 2015 im Rahmen des Möglichen zu liegen.