Bundeswahlgeräteverordnung
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Der volle Name der Bundeswahlgeräteverordnung (BWahlGV) lautet: Verordnung über den Einsatz von Wahlgeräten bei den Wahlen zum Deutschen Bundestag und der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland.. Sie ersetze am 20. April 1999 die ursprüngliche Verordnung zum Einsatz von Wahlgeräten von 1975 die noch auf mechanische Wahlgeräte ausgelegt war.