Wahlgerät
(Gervásio Baptista/ABr)
Eine Wahlmaschine ist ein technisches Gerät, das zur Erfassung oder Auszählung von Stimmen bei Wahlen eingesetzt wird.
Die Befürworter von Wahlmaschinen versprechen sich davon – neben der Einsparung von Personal – eine noch geheimere Stimmabgabe, leichtere Stimmabgabe durch Behinderte, Vermeidung von Auszählungsfehlern sowie eine Reduktion der ungültigen Stimmen.
Dem stehen vor allem ungelöste technische Sicherheitsprobleme gegenüber. Kritiker von Wahlmaschinen befürchten daher Wahlmanipulationen und schließen Auszählungsfehler aufgrund von (software-)technischen Fehlern nicht aus. Die Wirtschaftlichkeit von Wahlmaschinen wird von ihnen ebenso angezweifelt, wie die Wahrung des Wahlgeheimnisses, welches durch technische Methoden unterminiert werden kann (z.B. per TEMPEST / Van-Eck-Phreaking). Eine weitere Kritik begründet sich in der Wahlprozedur, die transparent und nachprüfbar sein muss, um eine mögliche Wahlmanipulation aufzudecken. Ohne eine zusätzliche manuelle Auswertung und Aufbewahrung von Stimmzetteln, ist dies nach Meinung der Kritiker nicht gegeben.
Typen von Wahlmaschinen
Weltweit gibt es eine Vielzahl unterschiedlichster Wahlmaschinen (in Deutschland: Wahlgeräte). Zu den größten Herstellern gehören:
In den USA gibt es keine einheitliche Rechtsgrundlage für dem Einsatz von Wahlgeräten, sondern jeder Bundestaat hat eine eigene Regelung. In Deutschland werden die Geräte einem zentralen Prüfverfahren gemäß der Bundeswahlgeräteverordnung (durch die Physikalisch-Technische Bundesanstalt) unterzogen, bevor das Bundesministerium des Innern gegebenenfalls eine Zulassung für deren Einsatz zu bestimmten Wahlen erteilt. Kritiker halten allerdings das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) besser für die Prüfung von programmierten Wahlcomputern geeignet als die PTB.
Die in Deutschland bereits eingesetzten Geräte sind nicht mit den Geräten in den USA vergleichbar. Es ist derzeit (Stand: Juni 2006) kein amerikanisches System in Deutschland zugelassen.
Mechanische Wahlmaschinen
Zusätzlich zu verschiedensten Systemen, die es beispielsweise in den USA gibt, waren noch zur Bundestagswahl 2005 zwei Varianten mechanischer Wahlgeräte in Deutschland zugelassen. Bei einer Variante wird in der Wahlkabine ein Chip in den Schlitz, der einer bestimmten Partei oder der Stimmenthaltung zugeordnet ist, eingeführt. Dadurch wird ein mechanisches Zählwerk betätigt, das den Zählerstand der gewählten Partei erhöht. Außerdem werden die Chips für jede Partei separat in einem Beutel gesammelt, um eine eventuelle Überprüfung der Wahl zu erleichtern. Nach dem Ende der Wahl werden die einzelnen Zählerstände addiert und mit der Anzahl der abgegebenen Stimmen verglichen.
Eine andere Variante sind Geräte, bei welchen der Wähler einen Knopf bis zu einem bestimmten Widerstandspunkt ziehen muss, um somit seine Stimme abzugeben. Mechanische Geräte werden heute (Stand: Juni 2006) nur noch in wenigen Kommunen genutzt, da sie insbesondere den immer komplizierter werdenden Anforderungen (Hessische Kommunalwahlen mit Kumulieren und Panaschieren) nicht mehr gerecht werden.
Elektronische Wahlmaschinen
Die derzeit einzigen in Deutschland zugelassenen Wahlgeräte sind die Geräte des Integralen Wahlsystems (Geräte mit zugehöriger Wahl- und Geräteanwendungssoftware) der Firma Nedap / HSG Wahlsysteme GmbH. ‚Integrales Wahlsystem‘ heißt es deshalb, weil es nicht nur die Durchführung der Wahlhandlung mit Hard- und Software unterstützt, sondern als weltweit einziges Wahlsystem ebenso Software für die Vor- und Nachbereitung einer Wahl beinhaltet. Kritiker bemängeln allerdings, dass diese Software nicht Teil der Bauartzulassung von Wahlcomputern ist.
Die Geräte sehen in abgebautem Zustand aus, wie ein Koffer, der sich mit wenigen Handgriffen in eine Wahlkabine verwandelt. Für den Wahlvorstand gibt es eine mit dem Gerät verbundene Bedieneinheit, mit welcher er die Wahl für jeden einzelnen Wähler freigibt. Der Stimmzettel ist auf einer integrierten Bedieneinheit abgebildet und der Wähler kann per Tastendruck seine Stimmen auswählen. Nachdem er dies getan hat, drückt er einen Knopf ‚Stimmabgabe’. An den Geräten erfolgten bislang (Stand: Juni 2006) ca. 15 Millionen Stimmabgaben in 84 deutschen Städten und Gemeinden bei Wahlen auf kommunaler, Landes- und Bundesebene. Zu den Anwendern gehören unter anderem Städte wie Köln, Dortmund, Cottbus oder Koblenz.[1]
Internet-Wahl
Es ist fraglich, ob man Internet-Wahlen unter die Rubrik Wahlmaschinen oder Wahlgeräte einordnen kann, da hier erhebliche Unterschiede bestehen:
Wahlmaschinen werden grundsätzlich in einem öffentlichen Wahllokal aufgebaut und es besteht nicht die Möglichkeit, von zu Hause aus zu wählen (was an sich kritisch gesehen werden muss, wenn man bedenkt, dass Wahlen öffentlich und frei ablaufen müssen und selbst die Briefwahl eine umstrittene ‚Ausnahmeregelung’ ist). Des weiteren werden in Deutschland nur Wahlgeräte zugelassenen, die nicht untereinander vernetzt sind, um Angriffe von außen ausschließen zu können. Insgesamt bleibt festzuhalten, dass es sich um völlig unterschiedliche technische Lösungen handelt.
In den USA fanden bei den Präsidentenwahlen 2004 Tests mit einem SERVE genannten Online-Wahlsystem statt. Das Projekt wurde vom zum US-amerikanischen Verteidigungsministerium gehörenden Federal Voting Assistance Program in Auftrag gegeben und unter Leitung der Firma Accenture durchgeführt. Online wählen konnten in Übersee lebende US-Amerikaner, sowie uniformierte Kräfte (Militär) einschließlich Familienangehörige. Ein im Rahmen des Experiments mit der Überprüfung der Sicherheit des Systems beauftragtes Expertenteam riet jedoch dringend dazu, das Projekt zu stoppen und kam in seiner Analyse zu dem Fazit, dass eine sichere Internetwahl unter gegebenen Bedingungen derzeit unmöglich sei. Seither wurden die Bemühungen in Richtung Internetwahlen in den USA auf unbestimmte Zeit eingestellt.[2]
Trotzdem sind Internetwahlen in den meisten europäischen Ländern noch ein viel diskutiertes Thema. Die Argumente der Befürworter und Gegner entsprechen größtenteils denen in Deutschland: Bei Internetwahlen erhofft man sich eine höhere Wahlbeteiligung und auf lange Sicht eine Einsparung von Kosten, fürchtet aber andererseits fehlende Transparenz und Sicherheit. Hinzu kommen Konflikte mit Gesetzen und Demokratieverständnis.
In Deutschland wurde beispielsweise das Forschungsprojekt Internetwahlen bzw. das Projekt W.I.E.N. (Wählen in Elektronischen Netzen) insgesamt von 1999 bis 2004 mit einem Gesamtvolumen von 5,7 Millionen Euro staatlich gefördert, was jedoch nicht zu dem erhofften Ergebnis einer sicheren Internetwahl führte. Die Forschung und Entwicklung von Wahlgeräten wurde in Deutschland nicht staatlich gefördert.
Siehe auch: E-Voting
Manipulationssicherheit
Die Gruppe "Wij vertrouwen stemcomputers niet" und der CCC haben am 5. Oktober im niederländischen Fernsehen demonstriert, dass Wahlcomputer der Firma Nedap sehr leicht manipulierbar sind, ohne dass die Manipulation für einen Wahleiter oder Wähler nachvollziehbar wäre. [3][4][5][6] Die dabei verwendete Maschine vom Type ES3B unterscheidet sich von den in Deutschland eingesetzten Typen ESD1 und ESD2 nur in Kleinigkeiten die hauptsächlich auf die unterschiedlichen Wahlsysteme zurückzuführen sind. [7] In einem ausführlichen Bericht über ihre Untersuchung schildern die Gruppen weitere Sicherheitsmängel: [8]
- Die Schlösser an allen Wahlmaschinen lassen sich mit dem gleichen Schlüsseln öffnen, den es auch für einen Euro zu kaufen gibt.
- Das Administrationspasswort ("GEHEIM") der Verwaltungssoftware war im Klartext im Binärcode enthalten.
- Ein Man-In-The-Middle-Angriff zwischen Tastatur, Display und dem Stimmenspeicher wäre möglich. Dies würde auch eine Versiegelung der Geräte, wie sie bei der Bürgermeisterwahl 2006 in Cottbus durchgeführt wurde, umgehen.
Die PTB hatte die Prüfung für die Wahlgeräte in Deutschland durchgeführt. Die PTB hält eine Manipulation der Wahlen für grundsätzlich möglich. Allerdings müsste ein Angreifer Fachkenntnis und sehr viel kriminelle Energie mitbringen. [9] Zumindest die kriminelle Energie ist durch den Wahlfälschungsskandal der CSU Dachau schon bewiesen worden. In den USA sind Fälle bekannt geworden, in denen möglicherweise Wahlen durch die Gestaltung von Wahlzetteln für mechanische Wahlmaschinen sowie Softwaremanipulationen manipuliert wurden.
Der Vertrieb der in der Bundesrepublik Deutschland zugelassenen Geräte der Firma Nedap, HSG Wahlsysteme GmbH, äußert sich zu der Manipulationssicherheit ihrer Wahlmaschinen in mehreren Pressemitteilungen. [10][11]
Weiterhin ist anzumerken, dass die Geheimhaltung des Quellcodes ein System nicht langfristig sicherer macht, diese Methode wird von Sicherheitsexperten allgemein als Security by Obscurity kritisiert. Zur Manipulation der Software ist keineswegs der Zugriff auf den Quellcode erforderlich, da man den im Gerät enthaltenen Binärcode disassemblieren oder noch leichter vom Programm benutzte Datenbereiche (Konstanten, ...) im Voraus oder zur Laufzeit manipulieren könnte.
Des Weiteren können Wähler und Wahlbeobachter die Funktion der Wahlmaschine nicht überprüfen, sondern sind dazu gezwungen, blind den entsprechenden Behörden zu vertrauen, da die Erfassung und Auszählung der Stimmen geheim durch die in der Wahlmaschine ausgeführte Software erfolgen. Insbesondere gibt es keine Sicherung gegen Angriffe von Innentätern, etwa durch Mitarbeiter des Herstellers oder der Prüfanstalt. Die Geräte geben auch keine Quittung auf Papier aus, was als Mindestanforderung an eine Wahl mit elektronischen Wahlmaschinen gelten dürfte, sodass Nachzählungen unmöglich sind.
Als weitere Sicherheitsmassnahme könnten parallele Testwahlen mit am Wahltag zufällig ausgewählen Wahlcomputern gemacht werden. Diesen Test könnte dadurch umgehen, dass die gehackte Software Stimmen erst dann manipuliert wenn:
- einer der Wahlfälscher eine bestimmte Tastenkombination gedrückt hat oder auf andere Art ein Signal von aussen gegeben hat. Die niederländischen SDU Wahlcomputer haben z.B. ein GPRS-Modem eingebaut.
- über mehrere Stunden gleichmässig Stimmen abgegeben wurden. Die Manipulation wäre mit einer kurzen Testwahl nicht zu entdecken.
Rechtliche Einspruchsverfahren
Wegen der Bedenken um die Manipulationssicherheit und der Wahrung des Wahlgeheimnisses gibt es derzeit mehrere Rechtsverfahren:
- Gegen die Verwendung von Wahlgeräten bei der Bundestagswahl 2005 gab es eine Reihe von Einsprüchen, über die bisher nicht entschieden wurde. [12]. Durch die langsamen Verhandlungen bei Wahlprüfungsverfahren in Bundestag und Bundesverfassungsgericht ist hier mit keiner schnellen Entscheidung zu rechnen. [13]
- Gegen die Benutzung von Wahlcomputern bei der Bürgermeisterwahl 2006 in Cottbus wurde auch ein Wahleinspruch eingelegt.[14] Die Ernennung des Oberbürgermeisters wurde vorläufig um acht Tage auf den 28. November 2006 verschoben.
- Seit dem 17.10.2006 läuft auch eine sehr erfolgreiche Bundestagspetition zur Streichung des §35 Bundeswahlgesetz. [15][16][17].
Anforderungen an die technische Sicherheit von Wahlmaschinen
In einer Wahlmaschine findet die Erfassung und Auszählung der Stimmen nicht länger öffentlich, sondern durch die Wahlmaschine statt. Gewissermaßen wird dadurch beides an den Hersteller der Wahlmaschine delegiert. Die Sicherheitsanforderungen unterscheiden sich sicherlich je nach Wichtigkeit der Wahl (und damit dem Aufwand, den ein Angreifer investieren könnte, um das Wahlsystem zu manipulieren).
Um maximale Integrität einer Wahl zu gewährleisten, müssen aus wissenschaftlich-technischer Sicht folgende Anforderungen an eine Wahlmaschine gestellt werden:
- Alle verwendete Hardware muss beweisbar korrekt und manipulationssicher sein
- Alle verwendete Software muss beweisbar korrekt und manipulationssicher sein
- Zum Übermitteln und Sammeln von Ergebnissen genutzte Kommunikationsmechanismen müssen ebenso beweisbar korrekt und manipulationssicher sein.
- Die Authentizität der Hardware und Software muss durch Behörden und Wähler kontrollierbar sein.
Viele der im folgenden genannten Kriterien sind noch Forschungsgebiet oder erst in Einzelfällen gelungen.
Kriterien zur Sicherheit der Hardware
- Der Prozessor muss beweisbar korrekt sein. Anderenfalls wäre es denkbar, dass z. B.:
- Fehler im Prozessor zu einer falschen Auswertung führen (siehe z. B. Pentium-FDIV-Bug)
- Ein Prozessorhersteller versteckte Funktionen einbaut (oder jemand diese später durch manipulierten Microcode einfügt), die z. B. nur ausgeführt werden, wenn ein Wahlprogramm ausgeführt wird.
- Sämtliche Peripheriechips und der Aufbau müssen beweisbar korrekt sein.
- Sämtliche Peripheriegeräte müssen beweisbar korrekt sein. Da heutzutage z. B. Tastaturen, Festplatten oder Monitore Mikroprozessoren enthalten, durch die z. B. ein Speichergerät etwas anderes speichern oder ein Monitor etwas anderes darstellen könnte, ist das ein nicht zu unterschätzendes Problem.
- Manipulationsmöglichkeiten von außen müssen durch geeignete Maßnahmen ausgeschlossen werden:
- Mechanischer Zugriffsschutz durch geeignetes Gehäuse und Versiegelung
- Überwachung der Stromversorgung im Gerät
- Abschirmung vor magnetischen und elektrischen Feldern und anderer Strahlung zur Wahrung des Wahlgeheimnisses.
Bei Korrektheit in Bezug auf Hardware ist dabei immer gemeint, dass die Hardware innerhalb der unvermeidbaren Fehlerwahrscheinlichkeit durch einen Hardwarefehler korrekt arbeiten soll.
Dazu ist anzumerken, dass bei den in Deutschland eingesetzen Geräten nur die zentrale Einheit versiegelt wird. Dies lässt weiterhin Raum für einen Man-In-The-Middle-Angriff zwischen Tastatur, Display und dem stimmenspeichernden Gerät.[18].
Kriterien zur Sicherheit der Software
- Alle Programme, die die Maschine steuern (Betriebssystem, Wahlprogramm), müssen beweisbar korrekt sein.
- Der zum Übersetzen der Programme benutzte Compiler muss beweisbar korrekt sein.
- Möglichst sollte auch die Authentizität des Wählers gegenüber der Wahlmaschine sichergestellt werden können, um Manipulationen zu vermeiden.
- Die Wahlleitung muss sicherstellen können, dass auf dem Gerät die bei der Bauartzulassung genehmigte Software installiert ist. Vom Gerät selber errechnete Prüfsummen sind dazu nicht geeignet, da diese von einer manipulierten Software natürlich auch angezeigt werden würden. Einzig das Auslesen und Vergleichen der Software kann die Authentizität des Programms im Zusammenhang mit einer Versiegelung des Geräts garantieren. Dieses Verfahren wurde in Deutschland bei der Bürgermeisterwahl im Oktober 2006 in Cottbus erstmals angewandt. [19]
Kriterien zur Sicherheit der Kommunikation bei zentraler Auswertung
- Die Authentizität von Client (Wahlmaschine/Datenträger) und Server müssen gegenseitig sichergestellt werden.
Kriterien zur Sicherstellung der Authentizität der Wahlmaschine
- Da die Software die Auszählung durchführt, sollte sämtliche Software (und möglichst auch die Hardware) im Quellcode verfügbar sein, damit sie durch die Wähler kontrollierbar ist.
- Bei sämtlichen verwendeten Komponenten muss die Authentizität durch Seriennummern mit digitalen Signaturen durch den Wähler überprüfbar sein.
- Die Sicherheit und Korrektheit dieser digitalen Signaturen muss wiederum beweisbar sein. Das dürfte das schwierigste Problem sein.
Rechtliche Aspekte
Es ist wichtig, zwischen Wahlgeräten und Internetwahlen zu unterscheiden. Für Internetwahlen gibt es derzeit (Stand: Juni 2006) keine rechtliche Grundlage in Deutschland, wohingegen die Stimmabgabe an Wahlgeräten in §35 Bundeswahlgesetz geregelt ist. Weitere relevante Gesetze, insbesondere zu den Anforderungen an das Gerät im Vorfeld der Zulassung sind:
- Bundeswahlgesetz (BWG) vom 23. Juli 1994 (BGBl. I S. 1288,1594), geändert am 27. April 2002 (BGBl. I S. 1467)
- Bundeswahlordnung (BWO) vom 8. März 1994 (BGBl. IS. 495), geändert am 27. April 2002 (BGBl. I S. 1467)
- Wahlstatistikgesetz (WStatG) vom 21. Mai 1999 (BGBl. IS. 1023), geändert am 17. Januar 2002 (BGBl. I S. 412)
- Bundeswahlgeräteverordnung (BWahlGV) vom 3. September 1975 (BGBl. I S. 2459), geändert am 20. April 1999 (BGBl. IS. 749) mit Anlage 1: Richtlinien für die Bauart von Wahlgeräten
Kritiker merken an, das obwohl die Stimmenzählung bei den in Deutschlanf eingesetzten Wahlcomputern nicht nachvollziehbar ist, in der Wahlniederschrift folgendes steht: [Absatz 5.6, S.32]: "Die Wahlhandlung sowie die Ermittlung und die Feststellung des Wahlergebnisses waren öffentlich." Jeder Wahlhelfer, der dies unterschreibt, würde damit ein falsches Zeugnis ablegen.
Rechtlich-technische Aspekte
Kriterien, welchen das Wahlgerät laut Bundeswahlgeräteverordnung entsprechen muss, sind die Folgenden:
- Korrekte Durchführung des Wahlprozesses
- Sichere Speicherung der abgegebenen Stimmen
- Wahrung des Wahlgeheimnisses
- Richtige Zählung der Stimmen
- Bedienbarkeit der Geräte
- Sichere und langlebige Konstruktion
- Sicherheit bei Störungen
- Unempfindlichkeit gegen mechanische, klimatische und elektromagnetische Umgebungseinflüsse
Diese und weitergehende Kriterien werden von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt geprüft, bevor ein Wahlgerät Zulassung durch das Bundesministerium des Innern erlangen kann.
Eine Kontrollmöglichkeit derart zugelassener Wahlmaschinen für den Wähler besteht zur Zeit nicht, da eine Veröffentlichung der vollständigen Prüfprotokolle und zugehörige Unterlagen bislang unter Berufung auf Betriebsgeheimnisse des Maschinenherstellers verweigert wird.
Kritiker vermissen bei den Kriterien die Nachvollziehbarkeit des Wahlprozesses, wie er bei einer Urnenwahl mit öffentlicher Stimmauszählung gegeben ist. Da die in Deutschland zugelassenen Nedap-Geräte ohne einen Papierausdruck arbeiten, hat niemand eine Kontrolle darüber, ob die Stimmen wie vom Wähler beabsichtigt gespeichert werden. Der unter anderem bei den Hamburger Kommunalwahlen benutze Digitaler Wahlstift hat durch die benutzten Stimmzettel die gleiche Nachvollziehbarkeit wie eine normale Wahl.
Allerdings sollte hier rechtlich geregelt werden, dass im Falle einer Differenz zwischen dem Ergebnis von Computer und Stimmzettelauszählung letzteres das verbindliche Wahlergebnis ist. Bei einer Wahl in Belgien wurde bei einer achtprozentigen Differenz die Computerzählung zum endgültigen Wahlergebnis erklärt.[20]
Weiterhin wird oft kritisiert, dass das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik durch seinen IT-Schwerpunkt deutlich besser für die Prüfung von Wahlcomputern geeignet wäre als die Physikalisch-Technischen Bundesanstalt.
Wirtschaftliche Aspekte
Durch ein Auskunftsbegehren nach dem niederländischen Informationsfreiheitsgesetz konnte die niederländische Gruppe Wirvertrouwenstemcomputersniet ("Wir vertrauen Wahlcomputern nicht") im Juli 2006 Unterlagen zur Umstellung von Wahlurnen auf Wahlcomputer in Amsterdam veröffentlichen. Dadurch stiegen die Kosten pro Wahl von 1,6 Millionen auf 2,7 Millionen Euro.[21]
Beispiele für Pannen mit Wahlmaschinen
- Bei den Wahlen am 7.11.2006 in den USA kam es zu einem Debakel wegen Wahlmaschinen. [22]
Zitate
Es wird nie ein Wahlgerät geben können, das für sich alleine manipulationssicher ist.
Herbert Schulze Geiping, Geschäftsführer HSG Wahlsysteme GmbH / Nedap Deutschland, Quelle
Vertrauen ist gut, Kontrolle nicht möglich.
CCC Fazit zur Wahl in Cottbus bei der 74 Nedap Wahlmaschinen eingesetzt wurden
Quellenangaben
- ↑ Übersicht über den Einsatz von Wahlcomputern in Deutschland
- ↑ SERVE – Jefferson/Rubin/Simons/Wagner, 2004
- ↑ heise.de: Niederländische Bürgerinitiative knackt Nedap-Wahlcomputer
- ↑ golem.de: CCC fordert Verbot von Wahlcomputern
- ↑ heise.de: CCC fordert Verbot von Wahlcomputern - Nedap wehrt Vorwürfe ab
- ↑ spiegel.de: CCC fordert Verbot von Wahlcomputern
- ↑ Untersuchung (S.4) der niederländischen Prüfbehörde TNO
- ↑ Nedap/Groenendaal ES3B voting computer a security analysis
- ↑ spiegel.de: Behörde hält Manipulationen für möglich
- ↑ Pressemitteilung HSG-Wahlsysteme GmbH, 31. Mai 2006
- ↑ Niederländer hacken Wahlgerät
- ↑ ulrichwiesner.de:Wahlcomputer und öffentliche Kontrolle
- ↑ Wahlprüfungsverfahren
- ↑ Misstrauen gegen Wahlgeräte: Wahleinspruch in Cottbus
- ↑ itc.napier.ac.uk:Petition zur ersatzlosen Streichung des § 35 Bundeswahlgesetz (Wie alle Bundestagspetitionen derzeit noch auf der Webseite der Napier Universität in Edinburgh)
- ↑ itc.napier.ac.uk:Wegen technischer Probleme notwendige inhaltsgleiche Petition zur ersatzlosen Streichung des § 35 Bundeswahlgesetz (Wie alle Bundestagspetitionen derzeit noch auf der Webseite der Napier Universität in Edinburgh)
- ↑ CCC Informationen zur Anti Wahlmaschinen Petition
- ↑ Nedap/Groenendaal ES3B voting computer, a security analysis, Abschnitt 7.1
- ↑ Wahlcomputer in Cottbus geprüft und versiegelt
- ↑ ael.be: Electronic Voting Paper Audit Trail
- ↑ Wirtschaftliche Aspekte
- ↑ heise.de: Erneut Wahlmaschinen-Debakel in den USA
Weblinks
- Umfangreicher Übersichtsartikel beim Chaos Computer Club zu Wahlmaschinen
- ODP-Linkliste Elektronische Wahlen
- Bundeswahlgeräteverordnung
- HSG Wahlsysteme GmbH
- Wahleinspruch gegen die Verwendung von Wahlcomputern
- Chaosradio-Sendung zum Thema Wahlcomputer, vom: 27.09.2006, 22:00 Uhr CR117
- Petition gegen Wahlmaschinen beim Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags (durch hohe Stimmenzahl mit technischen Problemen)
- Inhaltsgleiche Ersatz-Petition gegen Wahlmaschinen beim Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
- Schach dem E-Voting (c't 22/2006, S. 52)