Zum Inhalt springen

Diskussion:Aktiengesellschaft

Seiteninhalte werden in anderen Sprachen nicht unterstützt.
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 10. November 2006 um 18:39 Uhr durch HorstTitus (Diskussion | Beiträge) (Marxistische Betrachtungsweise). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

Letzter Kommentar: vor 18 Jahren von HorstTitus in Abschnitt Marxistische Betrachtungsweise

Deutschland AG

Was ist am Anfang des Artikels mit "== Deutschland ==AG" gemeint? --spanier 00:11, 28. Nov 2005 (CEST)

Gesellschaftervermoegen

"Das Gesellschaftervermoegen haftet ..." muss es nicht heissen Gesellschaftsvermoegen? --zeno

Inhaber- vs Namensaktien

Es fehlt mir die Darlegung von Inhaber- vs Namensaktien, auch die Sonderform der AG mit vinkulierten Namensaktien (z. B. die Axel Springer AG).

Wirf einen Blick auf den verlinkten Artikel Aktie! --Andrsvoss 11:27, 28. Mai 2004 (CEST)Beantworten
was soll der sackgassenlink '''Media:((Billig und willig))''' Pm 08:40, 2. Jul 2004 (CEST)

Schweizerische AG

Mir fehlt vor allem auch eine Darstellung der schweizerischen AG oder der wichtigsten Unterschiede zur deutschen AG.

Entstehung von Aktiengesellschaften

Was mich interessieren würde, ist die Entstehung von Aktiengesellschaften -- also die Geschichte. Von den USA habe ich da recht interessantes gehoert, wuesste aber gerne wie das mit Europa/Deutschland harmoniert. AGs scheint es in den USA ja erst seit ca. 150 Jahren zu geben und einer der Ausloeser waren wohl die Eisenbahngesellschaften bzw. andere Unternehmungen die einfach fuer ein Privatunternehmen zu gewaltig waren. --ThePatrick 20:37, 4. Mai 2005 (CEST)Beantworten

Mit den Gründerjahren bildeten sich AG´s in D. --HorstTitus 17:56, 4. Nov. 2006 (CET)Beantworten

Börsenzulasuung

Weiß jemand, wie viele Prozent der AGs (ungefähr) an der Börse notiert sind und wie viele nicht? --Surrounder 13:11, 25. Sep 2005 (CEST)

Ca. 85 Prozent aller AGs besitzen keine Börsenzulassung (Quelle: Alpmann Schmidt Skript Gesellschaftsrecht, 12. A. 2004, S. 230).--Alex W. 19:46, 27. Sep 2005 (CEST)

[Hickhack entfernt] --ThePeter 17:28, 10. Nov. 2006 (CET)Beantworten

Ich habe inzwischen bei der Börse sowie einem Institut Deutscher Aktienwert-Index angerufen, um die Zahl der an der Börse notierten AGs zu erfahren. Ich muß eingestehen, daß es nur ca. 5% aller AGs sind, die an der Börse geführt werden. (ca. 500 deutsche sowie noch mal rund 300 ausländische AGs) Der Irrtum entstand dadurch, daß ich in meinem e-mail Zahlenmaterial erhielt, der den Freiverkehr des Handels umfaßt. So gibt es offensichtlich auch die Bezeichnung an der Börse gelistet sowie- ich sag mal -notiert. Das Wort gelistet bedeutet also nicht an der Börse geführt. Diese Zweiteilung war mir nicht bekannt und das e-mail unpräzise. Mein Vorschlag: Wenn die Zahl 5% allgemeine Billigung findet, dann wäre ich dafür, den ganzen vorangegangenen "Hickhack" zu löschen und lediglich die "nackten" Zahlen zu präsentieren. Warum? Nun es gibt recht viele Lesende, denen eine solch lange kontrovers geführte Debatte langweilt und dann die eigentliche Information verpassen, was doch schade wäre. Schließlich schreiben wir ja nicht für uns selbst, sondern um andere zu informieren. --HorstTitus 12:09, 10. Nov. 2006 (CET)Beantworten

Den Vorschlag halte ich für vernünftig. Die Disku oben ist doch sehr aus dem Ruder gelaufen... --ThePeter 15:29, 10. Nov. 2006 (CET)Beantworten
Bin einverstanden mit der Löschung unserer gepflegten Diskussion ;o) gez. die IP

Besteuerung

Vielleicht wäre es noch ganz interessant, wie eine AG ihre Steuern abführt (juristische Person, also Körperschaftssteuer oder Einkommenssteuer), ebenso finde ich nichts zur Dividende.

Das ist recht kompliziert. Die Aktiengesellschaft ist bekanntlich eine juristische Person und wird auch als solche besteuert. Es handelt sich hierbei um die Körperschaftssteuer. Diese wiederum ist eine Form der Einkommenssteuer. Hinzu kommt noch die Gewerbesteuer. Die Dividenden der Aktionäre wiederum unterliegen der Kapitalertragssteuer. Diese wird anteilig zur Körperschaftssteuer errechnet, da eine Doppelbesteuerung nicht statthaft ist. Näheres dazu bei den einzelnen Steuern, da recht umfangreich. --HorstTitus 19:21, 4. Nov. 2006 (CET)Beantworten

Haftung

"Jedes Vorstandsmitglied haftet der Gesellschaft mit seinem persönlichen Vermögen für Schäden, die der Gesellschaft aufgrund seines Handelns entstehen."

Wers glaubt...

Ne, im ernst. Ich glaube, es ist einfach falsch. Zumindest ohne Zusätze wie "durch grob Fahrläßiges handeln".

Den Glauben lassen wir mal lieber in der Kirche. Da die AG eine juristische Person ist, haftet sie entsprechend den Vorkommnissen. Der Aktionär haftet für Verbindlichkeiten nur bis zur Höhe seiner Aktienbeteiligung, sein sonstiges Privatvermögen bleibt unangetastet. --HorstTitus 19:25, 4. Nov. 2006 (CET)Beantworten

das ist richtig, hat aber nichts mit dem Zitat zu tun. Im Zitat gehts um den Vorstand. Weder um die Gesellschaft, noch um Gesellschafter (=Aktionäre). 217.232.6.179 22:48, 5. Nov. 2006 (CET)Beantworten

--Gut, die Frage ist aber zu allgemein gehalten. Es kommt darauf an, ob der Vorstand strafrechtlich belangt wird, dann wird er selbstverständlich entsprechend entsprechend den Gestzesvorschriften belangt, zumindestens de jure, oder ob er die Firma wirtschaftlich schädigte, gar in die Pleite versetzt(e). Letzteres ist schon nicht mehr so einfach zu beantworten. Meist sieht es in einem solchen Fall so aus, daß er gefeuert wird. Sicherlich gibt es auch noch andere Fälle, die dann aber bitte konkret benannt werden sollten. --HorstTitus 22:31, 7. Nov. 2006 (CET)Beantworten

Der Vorstand haftet der Gesellschaft mit seinem Privatvermögen für die Schäden, die er der AG anrichtet, wenn er nicht die kaufmännische Sorgfalt walten lässt. Das ist schon richtig so. Was jedoch interessant ist, ist die Tatsache, dass sich Vorstandsmitglieder gegen diese Haftung zunehmend absichern durch sog. D&O-Versicherungen. Diese werden oft vom Unternehmen bezahlt. Das bedeutet, der Vorstand sichert sich auf Kosten der Gesellschaft dagegen ab, für seinen eigenen Mist gerade stehen zu müssen. Ausgenommen natürlich Vorsatz. Das ist schon eine interessante Entwicklung, da man sich dann erst recht fragen muss, wie die horrenden Gehälter zu rechtfertigen sind.

Aktiengesellschaften in verschiedenen Ländern

Ich habe kürzlich einen Artikel geschrieben über die finnische Aktiengesellschaft. Dieser steht derzeit unter dem finnischen Namen osakeyhtiö. Ich bin mit dieser Situation eigentlich nicht sehr glücklich, da dies ein fremdsprachliches, im deutschsprachigen Raum unbekanntes Wort ist. Ein besseres Lemma wäre Aktiengesellschaft (Finnland). Dies würde allerdings eine Begriffsklärungsseite mit diesem Artikel voraussetzen.

Im gleichen Zusammenhang denke ich darüber nach, ob man nicht generell getrennte Artikel über die Aktiengesellschaft in verschiedenen Ländern machen könnte, nach dem Stil Aktiengesellschaft (Deutschland), Aktiengesellschaft (Schweiz) usw. Im derzeitigen Artikel sind die Abschnitte mehr oder weniger voneinander unabhängig und blähen nur den Artikel auf. Es wird eher selten jemand die Information zu mehr als einem Land suchen.

Daher mein Vorschlag, den ich hiermit zur Diskussion stelle: Diesen Artikel in drei Artikel spalten und auch für andere Länder ggf. Artikel mit dem Lemma Aktiengesellschaft (Ländername) schaffen, und für den allgemeinen Begriff Aktiengesellschaft eine Begriffsklärung. Meinungen? -- ThePeter 22:06, 22. Dez 2005 (CET)

Verstehe Dein Problem. Andererseits gibt es gewisse Merkmale einer AG, die in allen Lämdern gleich sind. Also z.B. Kapitalgesellschaft, Aktienkapital, Versammlung, Stimmrecht. Vielleicht müsste man daraus einen Rumpfartikel machen mit Verweisen auf die Länderspezifika, welche z.B. in einem Aktiengesellschaft (''Ländername'' Spezifika) festgehalten sind. Also nicht eine klassische Begriffserklärung sondern mehr ein "verteilter Artikel". --Flyout 07:51, 23. Dez 2005 (CET)
Guter Vorschlag. Allerdings enthält der bisherige Artikel keinerlei solche allgemeinen Informationen, das müsste also jemand schreiben. Hier wäre sicher viel Material möglich, insbesondere zur geschichtlichen Entwicklung der Aktiengesellschaft. Wie wäre es, wenn man eine Begriffsklärungsseite macht, solange niemand etwas Allgemeines geschrieben hat. Die Begriffsklärungsseite könnte man dann beizeiten zu einem allgemeinen Artikel ausbauen. Oder ist jemand bereit und in der Lage, schon kurzfristig zumindest einen allgemeinen Stub zu schreiben? -- ThePeter 10:09, 23. Dez 2005 (CET)

So, habe das jetzt gemacht. -- ThePeter 17:11, 2. Jan 2006 (CET)

Vielen Dank für Deine Arbeit - habe mich schon an den Schweizer Artikel rangemacht... --Flyout 19:06, 2. Jan 2006 (CET)

{Zitat} Hallo. Du hast auf der Seite Aktiengesellschaft die Bezeichnung für die italienische AG geändert von Società anomina in Società per Azioni. Ich habe von italienischem Recht keine Ahnung. Ich hatte die Bezeichnung aus der Seite SA (Begriffsklärung) entnommen. Bis du der Meinung, dass die Bezeichnung falsch ist? Dann müsste der Eintrag bei SA entfernt werden. Oder gibt es in Italien zwei verschiedene Typen der AG (wie z.B. in England)? -- ThePeter 08:06, 16. Jan 2006 (CET)

Hallo Peter, danke für den Hinweis, habe ich korrigiert. Jordi 15:48, 16. Jan 2006 (CET)
Die Links für Italien, Spanien, Portugal und Brasilien habe ich schonmal gesetzt, die entsprechenden Artikel lege in den kommenden Wochen an. Jordi 00:24, 17. Jan 2006 (CET)
P.S.: Niederlande kann ich auch machen.

Open Joint-Stock Company

Die Open Joint Stock Company, OJSC, teilweise auch nur als JSC abgekürzt(?) scheint eine Aktiengesellschaft aus Russland zu sein (z.B. Gazprom hat eine solche Gesellschaftsform). Hat hier jemand genauere Infos und kann einen Artikel entsprechend anlegen bzw. diesen um die Infos ergänzen? Bahnemann 00:47, 25. Okt. 2006 (CEST)Beantworten


weitere Überlegungen

Der Artikel ist überaus mager, ist daher noch zu vervollständigen. Was fehlt ist Folgendes: 1. Organe einer AG, 2. Satzung, 3. Mindestkapital (Kapitalhöhe) 4. Bedeutung und "Wesen" der Aktien, 5.Rücklagen, 6. junge Aktien (Kapitalerweiterung) 7. wirtschaftliche Konzentration, 8. Rolle der Banken. Wenn das niemand in Angriff nimmt, bin ich gezwungen den Artikel selbst zu erweitern. --HorstTitus 19:33, 4. Nov. 2006 (CET)Beantworten

Einige der Punkte sind bereits in den länderspezifischen Wiki-Artikeln zum Thema AG behandelt, auf die im Artikel verlinkt wird.

Marxistische Betrachtungsweise

Lieber HorstTitus, bitte höre auf, deinen Gesinnungstext in den Artikel einzustellen. Wir schreiben eine Enzyklopädie und sind keine Propagandaplattform. Für Beiträge dieser Art empfehle ich dir die marxistische Alternative BolscheWiki: http://www.bolschewiki.net. Ich entferne den Abschnitt jetzt wieder. Wenn du ihn wieder einstellst, stelle ich Sperrantrag auf Wikipedia:Vandalensperrung. Grüße --ThePeter 15:40, 10. Nov. 2006 (CET)Beantworten

Du bist hier nicht der Chef -"mein Lieber" Wenn inhaltlich irgendwas falsch sein sollte, lasse ich gern mit mir reden, aber so- wie schon anfänglich befürchtet, geht`s nicht. Denn es handelt sich bei der Löschung ausschließlich um eine bornierte ideologische Haltung, reine Willkür. Und wie sieht die offensichtlich aus? Nun sie ist Ausdruck ein (klein)bürgerlichen Attitüde. --HorstTitus 17:37, 10. Nov. 2006 (CET)Beantworten