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Antiterrorgesetz

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Ein Anti-Terror-Gesetz ist ein Gesetz, das ausschließlich oder zumindest vorrangig der Bekämpfung des Terrorismus dienen soll. In der Bundesrepublik Deutschland sind seit den Terroranschlägen des 11. September 2001 mehrere Anti-Terror-Gesetze in Kraft getreten, darunter das Gesetz zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus (Terrorismusbekämpfungsgesetz) vom 9. Januar 2002 und das Luftsicherheitsgesetz vom 11. Januar 2005.

Derzeit erörtern die bundesdeutschen Gesetzgebungsorgane weitere Anti-Terror-Gesetze, nämlich das Gesetz zur Ergänzung des Terrorismusbekämpfungsgesetzes (Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz) sowie das Gesetz zur Errichtung gemeinsamer Dateien von Polizeibehörden und Nachrichtendiensten des Bundes und der Länder (Gemeinsame-Dateien-Gesetz).

Ein bekanntes nicht-deutsches Anti-Terror-Gesetz ist der USA PATRIOT Act.

Kritiker der Anti-Terror-Gesetzgebung behaupten, dass die Terrorismusbekämpfungmaßnahmen vornehmlich der Unterdrückung und Überwachung von gesetzestreuen Bürgern dienten, während sie gegen die Terroristen selbst wirkungslos seien.

Literatur

  • Till Müller-Heidelberg: Das Terrorismusbekämpfungsgesetz – Ein Erfolg der Terroristen. In: vorgänge. Zeitschrift für Bürgerrechte und Gesellschaftspolitik Nr. 159, September 2002. PDF-Datei
  • Erhard Denninger: Freiheit durch Sicherheit? Anmerkungen zum Terrorismusbekämpfungsgesetz. In: Aus Politik und Zeitgeschichte (B 10–11/2002), S. 22–30. PDF-Datei