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Diskussion:Musterung

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Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 10. November 2006 um 18:34 Uhr durch Common Senser (Diskussion | Beiträge) (Musterungsverweigerung). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

Letzter Kommentar: vor 18 Jahren von Common Senser in Abschnitt Musterungsverweigerung

Vorlage:Keine Auskunft

Die Frage nach der Kriegsdienstverweigerung

Im Artikel steht: "Hier werden Wehrpflichtige auch erstmals gefragt, ob sie den Wehrdienst verweigern wollen." Für mich als Neugierige: Verstehe ich das richtig, dass sie mehrmals gefragt werden beziehungsweise nicht nur bei Musterungsbeginn sagen können, dass sie verweigern möchten? Wann denn noch? -- Clarissa 14:18, 4. Aug 2005 (CEST)

Wenn man verweigern will muss man einen Antrag auf Kriegsdienstverweigerung stellen. Früher musste man sogar noch zu einer Anhörung, aber das gibt es heute nicht mehr. Mir hat mal jemand der Ahnung davon hat gesagt, dass man bei der Musterung auf die Frage ob man den Kriegsdienst verweigern will unentschlossen reagieren soll, weil dann angeblich die Chance ausgemustert zu werden steigt. Soviel zur Wehrgerechtigkeit. -- M@rkus 15:53, 5. Aug 2005 (CEST)
Danke für deine Antwort! Wann wird man denn noch gefragt, ob man verweigern will? -- Clarissa 16:29, 5. Aug 2005 (CEST)
Hmm weiss nicht genau, dass ist halt die Frage. Ich ändere das mal und schreibe allgemein das man da gefragt wird.... -- M@rkus 21:02, 5. Aug 2005 (CEST)
Danke dafür. Klang aber schon so, als würde man mehrmals gefragt werden, oder? Hilfe! Hat jemand Ahnung, weil Bekannte oder kürzlich selbst gemustert? -- Wie immer wissbegierig, Clarissa 23:40, 5. Aug 2005 (CEST)
Man wird von vornherein gefragt. Da dies in den Bogen der dann mit einem durchs KWEA (Kreiswehrersatzamt) "wandert" eingetragen wird. NiKo 09:39, 8. Aug 2005 (CEST)
Also nur einmal? -- Clarissa 05:14, 9. Aug 2005 (CEST)
Ja, ziemlich am Anfang bei der Aufnahme der persönlichen Daten (man wird beispielsweise auch gefragt, ob man einen Führerschein hat (kann für die Verwendung später von Belang sein) oder ob man eine Ausbildung macht, abzusehen ist, dass der Arbeitgeber einem bescheinigt, dass man unabkömmlich ist, usw.).
Wenn man hier schon angibt, dass man verweigern will, fällt der Eignungstest beim psychologischen Dienst weg (der ist nur für die Verwendung innerhalb des Bundeswehr relevant) und auch das Gespräch mit dem Wehrdienstberater (ich glaub, so nennt der sich) am Ende fällt flach. Lediglich die medizinische Tauglichkeit wird festgestellt, weil die auch wichtig sein kann, wenn man Zivi macht, etwa im Rettungsdienst.
Ob sich die Frage nach der Verweigerung auf die Tauglichkeit auswirkt, weiß ich nicht. Wer schnell wieder nach Hause möchte und sich schon auf den Zivi eingestellt hat, sagt ja; wer Zeit hat oder sich schon sicher ist, dass er sowieso ausgemustert wird, sagt nein. --MichiK 05:30, 9. Aug 2005 (CEST)
Ich wurde damals (Ca. 2000) gar nicht gefragt, sondern habe es Anfang selbst gesagt. Rest stimmt, wie Michi es sagt! --Flominator 19:19, 30. Aug 2005 (CEST)

Ich hab anfangs zugesagt aber eine nette Mitarbeiterin sagte ich könnte jederzeit eine Kriegsdienstverweigerung schriftlich nachreichen, die dann in ihrer Komandozentrale in kölln geprüft wird. Also wer unentschlossen ist sollte erst ja sagen, dann kann man immernoch abbrechen.

213.6.88.122's edit: Zivildienst -> Tauglichkeit; Musterungsdauer

1. "Die Stellung eines Antrags auf Kriegsdienstverweigerung (KDV) hat keinen Einfluß auf die Tauglichkeitsentscheidung." ist die Rechtslage, die aber in der Praxis nun mal nachweislich nicht eingehalten wird, das gleiche gilt noch verstaerkt fuer "Eine gezielte Befragung [ob Wehr- oder Zivildienst gewuenscht] erfolgt nicht, denn es besteht kein Wahlreicht". Quellen sind u. a. forum.musterung.net, de.soc.pflichtdienste etc. etc. Eigene Erfahrung bei meiner Musterung bestaetigt das uebrigens nachdruecklichst.

2. "Ein normaler Musterungstag kann 4-5 Stunden in Anspruch nehmen" - normal, kann, x bis y? Prinzipiell ist wohl von 10 Minuten bis 8 Stunden (oberes Limit laut Ladungen des KWEA Karlsruhe, falls die EUF am selben Tag geschieht) alles drin - hier war neulich das komplette Wartezimmer in < 1 h fertig, an einem anderen Tag dauerten die Musterungen im selben KWEA einiges laenger. --Vvy 15:32, 1. Sep 2005 (CEST)


1. Also bei mir (1997) war es so, dass nur die eine Person die sich ihr Studium von der Bundeswehr bezahlen lassen wollte und daher als einziger Wehrdienst geleistet hat (alle anderen haben erklärt nicht zur Bundeswehr zu wollen) zu dieser stundenlangen Eignungsuntersuchung musste. Ist dies immernoch so oder wird diese (dann eigentlich sinnlose) Untersuchung heute auch bei zukünftigen Zivis durchgeführt ? evtl. sollte man den Artikel ergänzen 2. Sollte erwähnt werden dass sich die ärtzliche Untersuchung in den verschiedenen Bundesländer zumindest in kleinen Details unterscheidet (in der Pfalz wird einem in den Po gefasst in Karlsruhe z.B. nicht )  ? 3. Ich habe die Erfahrung gemacht dass die Musterung mit Absicht in die Länge gezogen wird, da die meisten zu musternden Personen ja eh frei haben diesen Tag. Wie könnte man es sonst erklären ,dass jeder stundenlang warten muss ? Sollte man diese Schikane auch aufnehmen ?

zu 1. der musste keinen Wehrdienst im Rahmen der Wehrpflicht leisten, sondern wurde wohl Offizier(anwärter). Siehe Offizier (Bundeswehr. Die eigentlich gar nicht so sinnlose Untersuchung wird durchgeführt, um zu schaun, ob derjenige tauglich ist, Wehrdienst zu leisten. Falls ja, muss er das auch tun - es sei denn er entscheidet sich für den Ersatzdienst. Wo ist das sinnlos?
zu 2. das liegt nicht an regionalen "Gepflogenheiten und Brauchtümern" sondern im Ermessen des Arztes
zu 3. mein ehem. Hausarzt hat mich auch immer "mit Absicht" Ewigkeiten im Wartezimmer sitzen lassen. Gut, dass das Schikane sein könnte, so hab ich das noch nie betrachtet...--King 17:32, 4. Nov. 2006 (CET)Beantworten

zu 1. Meine Frage war , ob jemand der sich für den Ersatzdienst meldet auch noch diese Eignungsuntersuchung machen muss. Das wäre ja sinnlos wenn er dies machen müsste . zu 2. Dann sind die Ärzte in der Pfalz einfach seltsam ,braucht man also nicht im Artikel erwähnen. zu 3. Wenn zwischen den Eingangsgesprächen ( wurde nur nach Namen u.ä. gefragt ) jeweils 20 Minuten liegen ohne dass irgendjemand aufgerufen wird oder wenn man zum Pissen auch immer im Halbstundentakt erst gehen kann dann ist das Schikane. Sollte es keine Schikane sein, dann sind (waren ?) die Abläufe im Kreiswehrersatzamt nicht optimal aufeinander abgestimmt. Der Umstand dass diese organisatorischen Mängel bestehen bleiben ist wiederrum Schikane. Hanabambl 19:40, 4. Nov. 2006 (CET)Beantworten

nicht sehr gute Formulierung

"In erster Linie besteht die Pflicht, Wehrdienst zu leisten. Erst in zweiter Linie das Recht, diesen zu verweigern."

Das hört sich an, als wäre der Zivildienst minderwertiger als der Wehrdienst. Der Wehrdienst ist aber dem Zivildienst gleichberechtigt; der Zivildienst ist schließlich auch der Ersatzdienst. Im übrigen verweigert man ja auch nicht den Wehrdienst, sondern den Kriegsdienst, also den Dienst an der Waffe. Man hat lediglich die Pflicht einen Dienst zu leisten; das ist in erster Linie der Dienst bei der Bundeswehr aber wenn man nur den waffenlosen Dienst leisten kann, muß man einen ebenbürtigen Ersatzdienst leisten. Das Recht zu verweigern kommt also nicht nach dem Wehrdienst. Strenggenommen ist das Recht den Dienst aus Gewissensgründen zu verweigern verfassungsrechtlich sogar höherrangig, da es bereits in Art. 4, die Dienstpflichten erst in Art. 12a GG geregelt sind.

Daher sollte man vielleicht umformulieren.--HolgerB 18:46, 23. Feb 2006 (CET)


Kritik an der Kritik

dieser abschnitt kommt mir relativ kompliziert vor und irgendwie so als würde alles ca drei mal wiederholt. kann das vllt jemand umschreiben? danke. 84.163.147.163 14:19, 4. Mär 2006 (CET)

Wäre ich auch dafür. Außerdem ist die Diskussionsseite nicht dazu da, seine eigene Meinung zum Thema des Artikels darzulegen, sondern um sich über das Schreiben des Artikels auszutauschen. 87.123.99.190 00:00, 2. Mai 2006 (CEST)Beantworten
Hab mal ein bisschen was gestrichen - wortreich ist's zwar immer noch, aber gut.--King 17:40, 4. Nov. 2006 (CET)Beantworten

Musterung

Gibt es nicht noch eine "Musterung zur See" oder so ähnlich, ein Männleinlaufen um zu prüfen, ob noch alle an Bord sind? -- Achates 17:33, 14. Aug 2006 (CEST)

Ich hab den Begriff zwar in dieser Form noch nicht gehört (bei uns hieß das z.B. bei einer Feuer-Rolle oder bei 'Boje über Bord' einfach nur "auf dem Mitteldeck/der Back antreten zur Vollzähligkeitsprüfung"), aber das ist gut möglich. Tatsächlich gibt es aber bei der Bundeswehr ziemlich häufig eine "Morgenmusterung" (jeden Morgen halt ;) --King 17:42, 4. Nov. 2006 (CET)Beantworten

Österreich

Sollte irgendwer mitarbeiten, hilf ich gern mit, die Stellung in Österreich hier zu beschreiben, da sie in meinen Augen militärischer und klischeemäßiger ist als die deutsche beschriebene Musterung. Allein tu ich mir derart grauenerregende Artikel aber nicht an - bitte um Verständnis ;-) Man77 17:01, 9. Nov. 2006 (CET)Beantworten

Musterungsverweigerung

Ich vermisse einen Abschnitt zur Rechtslage bei einer Verweigerung der Musterung, nicht des Wehrdienstes, sondern schon der Musterung. Überhaupt kommt hier in dem Artikel auch die Menschenrechtslage zu kurz und unkritisch. --Common Senser 17:34, 10. Nov. 2006 (CET)Beantworten