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Aktiengesellschaft

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Eine Aktiengesellschaft (AG) ist eine privatrechtliche Ausgestaltung einer Gesellschaft als Unternehmensform, bei der das Gesellschaftsvermögen (Grundkapital/Aktienkapital) in Aktien aufgeteilt ist. Die Aktiengesellschaft ist eine international bedeutsame, in vielen Ländern die ganz überwiegende Unternehmensform.

Natur der Aktiengesellschaft

Die Aktiengesellschaft ist eine privatrechtliche Vereinigung, die in der Regel den Betrieb eines Unternehmens zum Gegenstand hat. Gegenüber anderen Unternehmensformen hebt sich die Aktiengesellschaft durch folgende Eigenschaften ab:

Die Aktien werden in vielen Fällen durch Aktienbriefe verkörpert. Zur Natur der Aktiengesellschaft gehört es grundsätzlich, dass die Aktien durch deren Inhaber übertragbar sind. Je nach Ausgestaltung der Gesellschaft kann es hier aber Einschränkungen geben. Dagegen gehört es nicht zu den notwendigen Wesensmerkmalen einer Aktiengesellschaft, dass die Aktien an einer Börse gehandelt werden. In den meisten Ländern sind nur ein kleiner Teil der Aktiengesellschaften börsennotiert.

Die Aktionäre nehmen ihre mitgliedschaftlichen Rechte in der Regel in Aktionärsversammlungen durch Ausübung ihres Stimmrechtes wahr. Die Geschäfte der Gesellschaft werden aber von besonderen Organen geführt, wobei die Details je nach Land unterschiedlich sind.


Rechtliches/ Deutschland

Gründung: 5 Personen und ein Grundkapital von mindestens 50000€ sind zur Gründung notwendig. Firma: Sie muß im allgemeinen den Gegewnstandsbereich nennen, mit dem sich die Unternehmung beschäftigt. Außerdem muß die Firma die Beteichnung AG enthalten. Satzung:(Gesellschaftsvertrag der AG) sie enthält u.a. Firma und Sitz der Gesellschaft, Gegenstand des Unternehmens und Höhe des Grundkapitals.

Die Aktiengesellschaft in verschiedenen Ländern

Während das Konzept der Aktiengesellschaft als Unternehmensform international in seinen Grundzügen gleich ist, ist die konkrete Ausgestaltung der Gesellschaft in den verschiedenen Ländern durch nationale Gesetze durchaus sehr unterschiedlich geregelt.

Zu den Details der Aktiengesellschaften in den deutschsprachigen Ländern siehe die folgenden länderspezifischen Artikel:

Zu Formen der Aktiengesellschaft in anderen Ländern siehe die folgenden Artikel:

Open Joint Stock Company (OJSC)

Europäische Aktiengesellschaft / societas europaea

Im Zuge weitergehender Harmonisierungsbestrebungen wurde auf europarechtlicher Grundlage eine neue Gesellschaftsform geschaffen, die Europäische Aktiengesellschaft (lat. societas europaea, "SE").

Geschichte

Erfunden wurde das Prinzip der Anteilsteilung in der Steiermark Österreichs, in der Erzabbau und -verarbeitung zu teuer geworden waren, um sie aus einer Hand zu finanzieren. So wurde 1415 in Leoben und bald im ganzen deutschen Sprachraum Genossenschaften gegründet, die sich durch Anteile, genannte Kuxe, finanzierten. Diese Kuxe wurden an Kaufleute, Adel und Klöster ausgegeben, gehandelt und stiegen und fielen in ihrem Wert.

Die erste als moderne Aktiengesellschaft organisierte Unternehmung war die 1602 gegründete Niederländische Ostindien-Kompanie (Vereenigde Oostindische Compagnie; abgekürzt: V.O.C. bzw. VOC oder Kompanie (Compagnie)).


marxistische Betrachtungsweise

AGs sind typische Form kapitalistischer Großunternehmen, in der das Grundkapital durch den Verkauf von Aktien an eine mehr oder minder großen Zahl can Geldbesitzern gebildet wird. Der Aktionär haftet für die Verbindlichkeiten lediglich mit seiner Kapitaleinlage, er hat kein Anspruch auf Vermögen der AG. Er ist am Gewinn der AG entsprechend seinem Aktienbesitz in Form der Dividende beteiligt. die AG ist ein Ausdruck einer höheren Stufe der Konzentration und Zentralisation der Produktion sowie des Kapitals. Im Gegensatz zum Privatkapital, d.h. zum Kapital jener Unternehmungen, die einem einzelnen Kapitalisten gehören, erhält das Kapital in der AG direkt die Form von Gesellschaftskapital. Monopole bzw. Konzerne existieren heute vorwiegend als AGs. Sie beherrschen durch ihre Kapitalbeteiligungen an anderen Unternehmen (Kapitalverflechtung) das gesamte Monopol in Bezug auf Produktion, Preisgestaltung und Absatz. Die gegenseitige Kapitalverflechtung zwischen Industrie und Bankkapital, Finanzkapital genannt, bildet die ökonomische Grundlage für die Herausbildung der Finanzoligarchie, die die Wirtschaft beherrschtund die Politik der imperialistischen Staaten bestimmt. Maßgebend für das Stimmrecht in der AG ist der Aktienbesitz. Je breiter er gestreut ist, je mehr also Kleinaktionäre beteiligt sind, desto geringer ist der erforderliche Aktienanteil zur Beherrschung des jeweiligen Unternehmens durch einen Großaktionär. Gibt es mehrere Großaktionäre, kann bei Vorliegen einer Sperrminorität, d.h. über 25% der Aktien Beschlüsse der Hauptversammlung vereitelt werden. Die Banken üben ihren Einfluß auf die AG durch direkte Kapitalbeteiligungund über das Depotstimmrecht aus. In den AGs ist die Leitungsfunktion (Vorstand) des Kapitalisten getrennt vom Kapitaleigentum. Die Kapitaleigner führen keine Tätigkeit (Arbeit) in ihrer Firma aus. Für den Ablauf der Produktion sind sie mithin völlig überflüssig.

Siehe auch

Wiktionary: Aktiengesellschaft – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen