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Postanweisung

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Die Postanweisung war bis zum April 2002 ein von der Deutschen Post (früher Deutsche Bundespost) angebotener Weg, den bei einer Postanstalt in bar einbezahlten Geldbetrag an den Empfänger auszubezahlen.

Am 01. Januar 1865 führte Preußen statt der Briefe mit Bareinzahlungen die Postanweisungen ein. Die Postanweisung war vom Einzahler auszufüllen und wurde ohne Beförderungsnachweis mit der Briefpost versandt. Durch die Kostenersparnis konnte die Gebühr niedrig ausfallen. Braunschweig, Hannover und Sachsen führten Postanweisungen noch im gleichen Jahre ein, Bayern folgte am 01. November 1866, Württemberg am 01. Februar 1867. Im Vereinsverkehr blieben die Briefe mit Bareinzahlung noch bestehen.

Als Formular wurde ein Kartenform hergestellter Vordruck verwendet. Er war vom Absender auszufüllen, der Empfänger bescheinigte den Empfang des Geldes. Ein kleiner Abschnitt der Karte diente dem Absender zu kleinen Bezugnahmen, dieser Abschnitt durfte erst ab dem 01. Juli 1866 abgetrennt werden. Weitere Änderungen folgten. Vom 01. Oktober 1883 wurde der Reichsbankgiroverkehr mit dem Postanweisungsdienst verbunden. Nun konnten die Beträge auch auf das Girokonto übermittelt werden. Ein geregelter zwischenstaatlicher Verkehr wurde 1874 von Deutschland angeregt. Ein entsprechendes Übereinkommen wurde 1878 abgeschlossen. Ihn traten 14 Staaten bei.

Überbringer des Geldbetrags war der so genannte Geldbriefträger, ein insbesondere durch den in Fernseh-Quizsendungen der 1950er und 1960er Jahre mitwirkenden Walter Spahrbier bekannt gewordener Beruf. Der Zahlungsauftrag musste auf einem Formblatt erteilt werden, Inlandszahlungen wurden meist 1 bis 2 Tage später ausbezahlt. Es war jeweils eine Höchstsumme festgesetzt, diese betrug zuletzt € 1.500. Sonderformen wie Eilzustellung, Luftpostbeförderung oder Rückforderung waren möglich. Am 10.05.1949 wurden Funklottriekarten eingeführt, Wertstempel 10 Pfg., Verkaufspreis 70 Pfg. , am 27.07.51 auf 65 Pfg. gesenkt.

Telegraphische Postanweisungen wurden ohne Begrenzung des Betrags angenommen.

Auslandspostanweisungen auf mehrsprachigem (meist deutsch-französisch) Formblatt waren in bestimmte Länder ebenfalls möglich, die zulässigen Höchstbeträge waren dabei von Land zu Land unterschiedlich.

Eingeführt wurden Postanweisungen in England 1856, in den Staaten des Deutschen Reiches zwischen 1865 und 1867 und im Weltpostverein im Jahre 1879.

Durch die Einführung des "Minuten-Service" können jetzt ohne Betragsobergrenze Geldbeträge in Minutenschnelle weltweit an den Empfänger in größeren Postfilialen oder Niederlassungen der ausländischen Vertragspartner der Post zur Auszahlung gelangen.